Einige Entwicklungen sind sehr positiv, das will ich nicht verschweigen, das will ich sogar loben. Es wurden sogar SPD-Initiativen und SPD-Vorschläge aus der Vergangenheit endlich von Ihnen aufgenommen. Beispielsweise die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Das hätten Sie aus eigener Kraft nie geschafft. Die Bundesmittel helfen Ihnen dabei. Sie hätten auch den Anschluss der ländlichen Regionen an das schnelle Internet nicht geschafft. Auch hier helfen Ihnen die Mittel des Bundes. Es ist gut, dass das Geld hierfür eingesetzt wird. Es ist gut, dass endlich ein Bekenntnis zur Ganztagsschule erfolgt. Es ist gut, dass ein Bekenntnis zur Kleinkinderbetreuung erfolgt. Es ist gut, dass das Thema Migration, zumindest dem Wort nach, aufgegriffen wird. Aber, Herr Seehofer, weil Sie beklagt haben, dass die SPD Herrn Spaenle kritisiert hat, weil er, glaube ich, sogar 60-mal den Begriff "Gerechtigkeit" in den Mund genommen hat -
Ein weiterer Schwerpunkt im Einzelplan 03 A ist die Modernisierung der Verwaltung. Unter anderem sind für eGovernment-Projekte rund 11 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Hiermit soll mittelfristig der elektronische Zugang für Bürger und Wirtschaft zur Verwaltung erleichtert und die Weiterverarbeitung der Daten innerhalb der Verwaltung effizienter werden. Für das Behördennetz in der gesamten Staatsverwaltung werden insgesamt 5 bzw. 4 Millionen Euro in 2009/10 vorgesehen. Im Rechenzentrum Süd soll neben dem Rechenzentrum Nord im Geschäftsbereich des Finanzministeriums die staatliche IuK-Infrastruktur konzentriert werden. Für den Betrieb und die laufende Migration von IT-Betriebszentren aus mehreren Ressorts sowie zur Verbesserung der Hochsicherheit, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit werden 28,7 Millionen Euro in 2009 bzw. 22,1 Millionen Euro in 2010 veranschlagt.
Zweiter Punkt, die Problematik Beschleunigung der Verfahren bei traumatisierten Flüchtlingen. Ich glaube, wir haben in einer sehr eindrucksvollen Anhörung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Migration und Verbraucherschutz darstellen können, welche Problematik in der bisherigen Antragsbearbeitung liegt. Ich möchte hier ausdrücklich positiv erwähnen, dass auch die Innenverwaltung sehr hochrangig an dieser vierstündigen Anhörung teilgenommen hat, ohne vom Ausschuss überhaupt eingeladen gewesen zu sein. Und das Ergebnis dieser Anhörung war ja auch ein Bewusstseinswandel bei vielen Mitgliedern in diesem Hause und ich denke auch in der Verwaltung. Das ist ganz schnell umgesetzt worden. Im Grunde genommen haben wir heute schon eine Weisungslage, die wir nachträglich jetzt noch einmal beschließen, um den Vorgang hier abzuschließen. Auch das möchte ich ausdrücklich lobend erwähnen. Die Innenverwaltung ist blitzschnell an das Thema herangegangen und hat sich um die Umsetzung bemüht.
Das Landesintegrationskonzept arbeitet mit dem Begriff der interkulturellen Öffnung. Interkulturelle Öffnung beschreibt einen langfristigen Prozess der Organisationsentwicklung, durch den sich Verwaltungen wie das Jobcenter und die Ausländerbehörden, kleine und mittlere Betriebe, soziale Dienste, Bildungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbände auf die heutige, von Migration geprägte Gesellschaft einstellen sollen. Hierfür werden Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund für Fortbildungen gebraucht und mit dem Ziel eingesetzt, dass die Mitarbeitenden kulturelle Vielfalt als gesellschaftliche Normalität anerkennen und wertschätzen.
weniger“. Diese drei Trends – Alterung der Gesellschaft, die externe und interne Migration sowie die sinkende Bevölkerungszahl – führen zu veränderten Rahmenbedingungen für die Produktion und Konsumption von Kunst und Kultur. Das wiederum hat Auswirkungen auf Entscheidungen von Kultureinrichtungen, Kulturpolitik und Kulturförderinnen und -förderer, insbesondere aber auch auf die strategische Ausrichtung der kulturellen Infrastruktur. Betonen will ich, dass es sich beim Kulturbereich nicht um einen klassischen Markt handelt, auf dem bei demografisch bedingten Überkapazitäten „Marktbereinigungen“ stattfinden und Einrichtungen eben mal so geschlossen werden, wenn sie sich finanziell nicht mehr tragen können.
die externe und interne Migration sowie die schrumpfende Bevölkerungszahl haben vor allem wirtschaftliche und soziale Konsequenzen für unsere Gesellschaft.
Verändert sich das Konsumbedürfnis durch Migration – wir sagen „Völkerwanderung“ –, so hat dies nach dem Linksverständnis auch ein verändertes Konsumangebot zur Folge. DIE LINKE nennt das dann „qualitative Veränderungen“. In der DDR „Die Gewehre der Frau Carrar“, heute die Love-Parade und morgen muslimisches Freitagsgebet im öffentlich-rechtlichen Fernsehen –
Entstanden ist diese Studie auf Anregung des Landtags in der letzten Legislaturperiode. Mein Dank gilt insbesondere dem Abgeordneten Wolfram Kuschke, der sich sehr darum verdient gemacht hat, dass diese Studie in Auftrag gegeben wurde. Ich möchte allerdings auch generell den Abgeordneten vor allem im Hauptausschuss sowie in der Parlamentarischen Arbeitsgruppe Islamdialog für ihre Arbeit danken. Mein Dank gilt auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den dort mit der Erarbeitung der Studie befassten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre gute Kooperation mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Die Fachpolitik weiß das, die Wissenschaft auch. Lassen Sie mich zwei Sätze aus dem Integrationsbarometer 2010 des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration zitieren, der die Sache sehr gut auf den Punkt bringt. Ich zitiere:
Inzwischen sind mehr als 800 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen der Charta beigetreten, darunter etwa das Bundesministerium des Inneren oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundeskanzlerin Merkel ist die Schirmherrin dieser von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützten Initiative. Unlängst, nämlich im Februar dieses
Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Info-Flyer zur Charta der Vielfalt, herausgegeben von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
Zu Eisenberg selbst: In Eisenberg werden die Anträge für die Asylverfahren bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgegeben. In den Fällen, wo die Verfahren wegen offensichtlicher Unbegründetheit abgeschlossen werden können, kann es sein, dass die Verfahren schon während des Aufenthalts in Eisenberg bestandskräftig abgeschlossen werden und dann ist auch eine Rückführung möglich.
Auch der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat erklärt, dass das Gesetz eine entscheidende Starthilfe für Integration sei. Neben Anlaufschwierigkeiten wie dem Fehlen einer einheitlichen Stelle für einige Berufsfelder, kritisierte er aber vor allem, dass das Gesetz nicht für
Sie kommen, und viele wussten, dass sie kommen: Sicherheitsbehörden, internationale Organisationen und auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab einem gewissen Zeitpunkt.
für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Bremen veranstalteten Infotag zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse am 26. September 2012 im Rahmen der Bremer Integrationswoche besuchten etwa 250 Personen. Sie ließen sich dort von der Agentur für Arbeit Bremen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Regionalstelle Bremen –, dem Verein Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V., der Handelskammer Bremen, der Ingenieur- und Architektenkammer Bremen, dem Jobcenter Bremen, der Migrations- und Flüchtlingsberatung der Wohlfahrtsverbände, der Senatorin für Bildung und dem Senator für Justiz sowie der „Weiterbildungsberatung vor Ort“ kostenlos beraten. Der Senat ist erfreut über die große Resonanz, die der Infotag gefunden hat. Der Infotag wurde von auffallend vielen Akademikerinnen und Akademikern besucht. Stark vertreten war die Gruppe der erzieherischen und pädagogischen Berufe. Die Resonanz belegt, dass das Anliegen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes auf einen tatsächlich bestehenden Bedarf trifft. Neben der Frage der Anerkennung von Abschlüssen zeigte sich auf dem Infotag allerdings auch, dass der tatsächliche Zugang auf den Arbeitsmarkt für ausländisch Qualifizierte oft mit erheblichen Problemen verbunden ist. Die von den Gesetzen des Bundes und der Länder ausgehenden Impulse sollten daher bei Arbeitgebern als positive Werbung für das Potenzial von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen genutzt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier den Hinweis auf die Studie schon gehört, die „leo.-Level-One-Studie“, die sich allerdings auf das Erwachsenenalter bezieht und nicht auf Kinder, Jugendliche oder jüngere Schülerinnen und Schüler. An der Studie haben Personen zwischen 18 und 64 Jahren teilgenommen, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten. Das heißt, es sind gerade Menschen mit Migrationshintergrund, die Sprachprobleme haben, nicht erfasst worden, das heißt, also auch hier gibt es nichts Repräsentatives in dieser Studie. Ich hoffe, unser Plan „Migration und Bildung“, den wir gerade in einem dafür eingerichteten Unterausschuss erarbeiten, wird uns für Bremen weitergehenden Aufschluss geben.
Doch zurück zur Aktualität des Antrags. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt bis auf wenige Ausnahmen wegen Gesundheitsproblemen eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet an.
Das steht Ihnen sicher frei. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt bis auf wenige Ausnahmen - ach, das hatte ich schon gesagt, Entschuldigung. Sehen Sie, so kommt man durcheinander.
Nach dem geltenden bundesgesetzlichen - ich komme dazu, Herr Kollege -, nach dem geltenden bundesgesetzlichen Aufenthaltsrecht müssen solche Entscheidungen aber leider immer wieder objektiv nach Recht und Gesetz getroffen und vollzogen werden, auch wenn der eine oder andere die Entscheidung in bestimmten Fällen subjektiv mit Sicherheit bedauern und abweichend beurteilen mag. In welche Regionen Abschiebungen erfolgen dürfen, bestimmen nicht wir in Thüringen, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Berücksichtigung umfassender Berichte des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in den jeweiligen Gebieten. So soll sichergestellt werden, dass die Abschiebungen nicht in lebensbedrohende Krisenregionen erfolgen. Ich glaube, wir sollten auch die Debatte durchaus ehrlich führen und uns auch mal anschauen, wie das anderswo läuft. Wenn ich zum Beispiel sehe, dass Baden-Württemberg auch nicht gerade ein Musterbeispiel
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Integration und Migration sind jetzt Chefsache, weil sie in die Zuständigkeit der Senatskanzlei fallen. Wir hoffen, dass das Referat dabei nicht verkleinert wird, denn die Kür
zungen im Bereich Migration deuten sich schon an. Senatorin Stahmann hat letztens im „Weser-Kurier“ angekündigt, bei den Zuwendungen im Sozialbereich stark sparen zu wollen. Das geht dann nur bei den Zuwendungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, von den anderen gibt es nicht mehr so viele.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die Bewältigung der Herausforderungen durch die Fluchtaufnahme entscheidend wichtig. Ohne funktionierendes Bundesamt gibt es keine Asylantragstellung und vor allem auch keine Asylentscheidung.
Ab dem 1. Januar 2016 leistet das Land den Kommunen eine Pauschale in Höhe von 848 Euro pro Monat und Asylbegehrenden so lange, bis der Erstbescheid im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergeht. Damit erhöht sich die Erstattungspauschale von 513 Euro um zusätzliche 335 Euro pro Monat.
Es läuft im Moment alles gut. Die Frage ist, wenn im Moment alles gut läuft, dann könnten wir uns ja zurücklehnen. Nein, das können wir nicht; denn wir wissen alle, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist noch nicht richtig zum Arbeiten gekommen. Da liegen im Moment schon 350 000 unbearbeitete Verfahren. Das heißt, die eigentliche Verfahrensflut wird uns in den nächsten Jahren erst erreichen. Dafür wollen wir gewappnet sein.
stopp für die Minderheiten aus den Westbalkanstaaten eingeführt wird, auch die angespannte Unterbringungssituation für Flüchtlinge in Thüringen eine Rolle gespielt hat. Die in Thüringen vorhandenen Unterbringungskapazitäten sind aufgrund des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen weitgehend ausgeschöpft. Bis Ende November 2013 sind in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg bereits 2.778 Personen registriert worden. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2012 lag die Zahl der Zugänge in der Landesaufnahmestelle gerade einmal bei 1.764 Personen. Dies stellt Thüringen, wie im Übrigen auch die anderen Länder, vor große Herausforderungen. Wie bereits im Vorjahr sind seit den Sommermonaten auch die Asylbewerberzahlen, insbesondere aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, wieder stark angestiegen. Um dies zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen einige Zahlen aus der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nennen. So hat sich bundesweit die Zahl der Asylantragsteller aus Serbien von Juni 2013 mit 525 Personen bis zum November dieses Jahres mit 1.769 Personen mehr als verdreifacht. Die Zahl der Asylantragsteller aus Mazedonien ist von Juni mit 421 Personen bis zum November auf 932 Personen gestiegen. Auch die Zahl der Asylerstantragsteller aus Bosnien-Herzegowina ist seit Juni mit 138 Personen auf 493 Personen im Oktober erheblich gestiegen. Im November befinden sich Serbien und Mazedonien an erster und dritter Stelle der Hauptherkunftsländer. Dazwischen befindet sich noch das stark vom Bürgerkrieg beeinträchtigte Syrien mit 1.461 Personen. Bei den Asylfolgeantragstellern belegen im November dieses Jahres Serbien mit 844 Personen, Mazedonien mit 425 Personen sowie Bosnien-Herzegowina mit 190 Personen die ersten drei Plätze aller Asylfolgeantragsteller. Bei einem Großteil der Asylbewerber aus den genannten Balkanländern handelt es sich eigenen Angaben im Asylverfahren zufolge um Angehörige der Minderheiten der Roma, Ashkali oder Ägypter. Allerdings werden diese in der Statistik des Ausländerregisters nicht als solche erfasst, da dort nur nach Herkunftsländern, nicht jedoch nach Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe oder ethnischen Minderheiten differenziert wird.
Deshalb war es auch ein erster und ein richtiger Schritt, das bis zum 1. März 2016 weitere fünf Proberichterinnen und Proberichter ihren Dienst beim Verwaltungsgericht Magdeburg antreten werden. Mit Blick auf die weitere Entwicklung wissen wir aber auch, dass dies kaum ausreichend sein dürfte. Frau Ministerin Kolb hat in ihrem Redebeitrag bereits sehr deutlich gemacht, dass mit einer weiteren Zunahme an asylrechtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, insbesondere deshalb, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf einem hohen Berg unbearbeiteter Anträge sitzt.
Aber auch der MDR hat reagiert. Mit der Porträtreihe „Nachbarn vom anderen Ende der Welt“ stellt MDR Sachsen-Anhalt beispielsweise Probleme des Flüchtlingsalltags dar. ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen sich der Thematik und setzen sich intensiv und kritisch mit Migration und Integration auseinander.
letzten Monate, die den Zustrom von Flüchtlingen aus vielen Teilen der Welt zeigten, machen deutlich, dass sich mit den globalen Veränderungen auch unsere Gesellschaft ändert. Es gibt in der alten Bundesrepublik eine ganze Reihe von durch Migration geprägte Milieustrukturen. Das fängt bei uns gerade erst einmal an. Im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt ist die Situation etwas anders als in Berlin oder in Hamburg. Es ist aber schlicht wahr, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund für die deutsche Fußballnationalmannschaft spielen oder dass Nachrichtensendungen von „Ausländern“ moderiert werden.
Meine Damen und Herren! Solche Datenerfassungen, wie sie hier in Bezug auf Terrorismusbekämpfung anvisiert werden, gibt es schon in anderen Bereichen und sie werden auch in anderen Bereichen angestrebt. Ich erinnere nur an das „großartige“ Analysezentrum zur Bekämpfung von illegaler Migration, das GASIM. Das ist das gleiche Prinzip, das hier angewendet wird: Es werden immer mehr Datennetze erstellt, die durch die Bürger logischerweise nicht mehr wahrgenommen werden können. Aus dieser Sicht entsteht aus diesem Land eine neue Sicherheitsarchitektur. Über die muss man reden. Das ist eine Sicherheitsarchitektur, die auch einer neuen Philosophie unterliegt, nämlich zuerst der Staat und dann der Bürger. Das ist ein Philosophiewandel, den wir auf keinen Fall wollen und gegen den man sich verwahren muss. Auch in dieser Beziehung haben wir viele Gründe gegen eine solche Datei wie die Antiterrordatei.
Hier wurden unter anderem 15 neue Tarifstellen für die sogenannten Ermittlungsgruppen Migration geschaffen, die in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende aufenthaltsrechtliche Verstöße bearbeiten und gezielte Präventionsmaßnahmen durchführen sollten.
Drittens, bei der Polizei stärken Sie die Ermittlungsgruppe Migration, aber nicht mit den notwendigen Polizisten.