Nichtsdestotrotz bleiben wir sehr skeptisch, was diesen Datenabgleich angeht. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er der Datenschutz-Grundverordnung widerspricht und schließe mich da auch der grundsätzlichen Kritik der Datenschutzbeauftragten der Länder und auch unseres Datenschutzbeauftragten hier in Thüringen an. Um das auch hier klarzumachen, zitiere ich ihn noch mal: „Bei einem vollständigen Meldedatenabgleich werden im großen Umfang personenbezogene Daten von Betroffenen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind, weil sie entweder in einer Wohnung leben, für die bereits durch andere Personen Beiträge gezahlt werden oder weil sie von der Beitragspflicht befreit sind, an die Rundfunkanstalten übermittelt und von diesen verarbeitet. Zudem werden auch Daten von all denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben und verarbeitet, die sich bereits bei der Landesrundfunkanstalt angemeldet haben und regelmäßig ihre Beiträge zahlen. Dabei betrifft der geplante Meldedatenabgleich mehr personenbezogene Daten, als die Beitragszahlerinnen und ‑zahler bei der Anmeldung mitteilen müssen.“ Und wenn wir in die Datenschutz-Grundverordnung reinschauen, dann gilt dort einmal das Gebot der Datensparsamkeit und auch die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, die Daten zu erheben, um das Ziel zu erreichen. Jetzt können wir natürlich hier nicht mehr verhandeln, das ist gesagt worden. Dementsprechend müssen wir uns an dieser Stelle da ein Stück weit beugen – nicht, weil wir überzeugt davon sind, dass der Datenabgleich, so, wie er darin steht, die beste Lösung ist, sondern weil wir an dieser Stelle natürlich die wichtige Sache mit dem Zweitwohnsitz nicht über den Jordan gehen lassen wollen und an
Weil der Kollege Limburg den Datenschutz angesprochen hat, möchte ich sagen, dass wir auch den Datenschutz durch diesen Landeshaushalt weiter stärken. Die zusätzliche Stelle im Bereich Internet ist angesprochen worden; denn das ist ein Zukunftsthema, meine sehr verehrten Damen und Herren, das zumindest ich bei den Beratungen im letzten Jahr deutlich angesprochen habe. Hier lassen wir den Worten Taten folgen. Eine zusätzliche Stelle kommt in diesen Bereich.
dern soll sie kommen. Aber im Bundesrat wurde dann, auf Druck welcher Lobby auch immer - aber bei dieser Ministerin muss die Lobby wahrscheinlich erst gar nicht anrufen, um klarzumachen, dass es eine Ausnahme für die Geflügelwirtschaft geben soll -, der Datenschutz vorgeschoben, der bei Hühnern anders sein soll als bei Schweinen und Rindern. Alle Datenschutzbeauftragten der Länder sagen, dass es völlig absurd ist, an dieser Stelle den Datenschutz vorzuschieben, sondern dass man den Verbraucherschutz hochhalten muss; denn dessen Interesse ist es, zu erfahren, wie viele Medikamente in unserer Geflügelwirtschaft verwendet werden.
Zum Thema Datenschutz hat Kollege Ratzmann mich gebeten darauf hinzuweisen, dass die Position, die wir im Innenausschuss vertreten haben, dass es nicht unbedingt notwendig sei, dieses Gesetz noch einmal in den Unterausschuss Datenschutz zu geben, möglicherweise nicht ganz so heftig hätte ausfallen sollen, wie dies im Innenausschuss gewirkt hat. Nun gut, die Formfrage lasse ich mal dahingestellt. Auch der Kollege Ratzmann ist ja nicht aus Schokolade.
Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen, dass wir GRÜNE großen Wert auf die notwendige Abwägung von Datenschutz- und Sicherheitsbelangen legen. Deswegen fänden wir es sehr gut, wenn bei der Beratung im federführenden Ausschuss der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Prof. Petri anwesend sein könnte. Dadurch würde die Einzeldebatte zu verschiedenen Punkten noch klarer werden. Wir als Abgeordnete hätten dann auch die Möglichkeit, die noch offenen Fragen zu klären.
Die Öffentlichkeit ist bitte schön zu informieren. Hier gebrauche ich wieder das geflügelte Wort von Ross und Reiter, der zu nennen ist. Verbraucherschutz und Datenschutz sind eine Einheit. Es darf nicht sein, dass immer jene, die ansonsten sehr zögerlich mit dem Datenschutz umgehen, der Meinung sind, dass er Ausfallbürge sein könnte, weil man die entsprechenden schwarzen Schafe nicht benennen möchte. Das muss aufhören!
Um das noch einmal ganz klar zu sagen: Natürlich sollen sensible Informationen im Einzelfall geschützt werden. Wir wollen - wie es der Kollege Haase einmal so schön ausgedrückt hat - kein Neugierdegesetz. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. In einem neu zu schaffenden Gesetz müssen das Recht auf Information auf der einen Seite und der berechtigte Datenschutz auf der anderen Seite sehr sensibel gegeneinander abgewogen werden.
Die erste Erwägung bestand darin, dass wir in konsequenter Weiterverfolgung unserer Bemühungen, seit der Verabschiedung der Sächsischen Verfassung im Mai 1992 das dort in Artikel 33 geregelte Grundrecht auf Datenschutz für den Freistaat Sachsen auf einer stets verlässlichen und dem aktuellen Entwicklungsstand entsprechenden rechtlichen Basis auszugestalten, den Standard einführen und für Sachsen sichern wollten, den der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 9. März 2010 – Aktenzeichen C 51807 für jene, die nachlesen wollen – gerade bezüglich der institutionellen Unabhängigkeit der mit dem Datenschutz befassten Kontrollstelle gefordert hat.
Erstens, die zu Nr. 8 des Artikels 2 vorgenommene Erweiterung des Anrufungsrechtes gegenüber der unabhängigen Landeskontrollstelle für Datenschutz. Jede Person und ein sie vertretender Verband soll das Recht haben, sich an die unabhängige Landeskontrollstelle für Datenschutz zu wenden, wenn die Ansicht besteht, dass öffentliche oder nicht öffentliche Stellen gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder andere datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen haben oder ein solcher Verstoß bevorsteht.
85. Konferenz der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Bundes und der Länder vom 13./14. März dieses Jahres in Bremerhaven, haben wir uns jetzt entschlossen, den Gesetzentwurf zur 2. Lesung aufzurufen. In dieser Entschließung sind, bezogen auf den Regelungsgehalt der hier vorgelegten Novelle, die Frage der tatsächlichen Ausgestaltung der Rechtsstellung der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten,
In Sachsen haben wir mit 20 Mitarbeitern beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten einen sehr hohen Standard im Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte hat auch in schwierigen Situationen immer wieder unter Beweis gestellt, dass er unabhängig, mit viel Fachkunde und mit den vorhandenen Ressourcen den Datenschutz in Sachsen gewährleisten kann. Jetzt sollen wir ein Modell aus Schleswig-Holstein, das deutliche Schwächen hat, kritiklos auf Sachsen übertragen?
Eines sei Ihnen noch ins Stammbuch geschrieben: Es geht gerade nicht darum, Arbeitsschutz und Datenschutz aufzuweichen bzw. zu lockern. Es verwundert mich schon, dass Sie sich hier auf der einen Seite zum Beschützer der Arbeiter aufschwingen und auf der anderen Seite deren Arbeitsbedingungen massiv verschlechtern wollen. Ziel ist es, Arbeitsschutz und Datenschutz in die digitale Welt zu transformieren, ohne den Schutzstandard abzusenken.
Wir haben jetzt eine zusätzliche Situation bekommen, die sich anzuschauen lohnt, weil sie bisher noch nicht in dieser Weise thematisiert wurde: der Datenschutz. Wir hatten im Ausschuss eine sehr eindrucksvolle Ausführung des Berliner Datenschutzbeauftragten hierzu, der klar zu dem Ergebnis kommt, dass das, was uns hier vorgestellt wird, krass gegen die Belange des Datenschutzes verstößt. Er empfiehlt die Ablehnung dieses Vertrags, wenn man nicht begleitend zu einer wirklichen Änderung kommt. Und es ist gescheitert! Das hat Sie überhaupt nicht interessiert, sondern Sie haben sich jetzt erst, auf Grund des entstandenen öffentlichen Drucks, genötigt gefühlt, uns eine wachsweiche Formulierung vorzuschlagen. Für ein so laues Ding sollten sie sich eigentlich schämen. Wir dagegen können als Bürgerrechtspartei, als einzige deutsche Partei, die den Datenschutz ernst nimmt,
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk (NDR-Datenschutz-Staats- vertrag)
Punkt 21, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zum 28. Tätigkeitsbericht Datenschutz des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zum 28. Tätigkeitsbericht Datenschutz des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Drucksache 22/34) – Drs 22/415 –]
Punkt 23, Unterrichtung durch die Präsidentin: Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2018/2019 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und Senatsmitteilung mit Drucksache 22/414: Stellungnahme des Senats zum Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2018/ 2019 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2018/2019 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Senatsmitteilung mit Drucksache 22/414: Stellungnahme des Senats zum Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2018/2019 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Drucksache 21/1946)
Dennoch muss ich sagen: Auch bei der Frage des Spielkontos muss man schon überlegen, ob der Datenschutz ganz sauber geregelt ist. Wir müssen nicht den Teufel herbeirufen, wie der Kollege von der AfD sagte, mit Gesinnungsdiktatur oder Ähnlichem, sondern ich denke, wir sollten schauen, dass es angemessen ist, dass möglichst viel Datenschutz gewährleistet und damit verhindert wird, dass die Leute auf andere Angebote ausweichen, weil sie sagen: Das ist mir zu unsicher. – Man kann ja verstehen, dass jemand die Tatsache, dass er Glücksspieler ist, nicht unbedingt für alle nachvollziehbar machen möchte. Von daher ist es, denke ich, wichtig, das Ganze praxistauglich zu gestalten.
Es gibt dazu auch keine Nebenabrede. Denn Datenschutz ist ein transparentes öffentliches Thema, und das können alle nachlesen. Wir lassen uns in jeder einzelnen Frage auch dar an messen. Datenschutz ist kein Täterschutz, und auch der In nenminister sieht das nicht anders.
Herr Innenminister Strobl, ich kann mir auch nicht ersparen, Ihnen vorzuhalten, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Sie tat sächlich – das ist bereits mehrfach gesagt worden – den Da tenschutz in die Nähe des Täterschutzes wenden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Rechts gut. Es ist wichtig, dass wir den Datenschutz respektieren, und es ist insbesondere wichtig, dass wir den Eingriff in die Persön lichkeitsrechte der Menschen nur insoweit vornehmen, als dies tatsächlich vertretbar und mit dem Ziel vereinbar ist. Dass Sie dann den Datenschutz in die Nähe des Täterschutzes wenden, ist aus meiner Sicht eine populistische Aussage, die nicht halt bar ist.
Deswegen kann ich an dieser Stelle sagen: Wir brauchen tat sächlich eine Abwägung, in der der Datenschutz einen wich tigen Platz findet. Aber den Datenschutz öffentlich schlecht zureden führt nicht zu einem Mehr an Sicherheit. Wer Sicher heit und Freiheit in dieser Weise gegeneinander ausspielt, ver geht sich an unserer Verfassung und an der grundsätzlichen Abwägung zwischen den Verfassungsgütern, liebe Kollegin nen und Kollegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Dinge sollten wir miteinander sorgfältig abwägen. Ich habe im Übrigen ge sagt: Datenschutz darf kein Täterschutz werden. Wenn Sie die se Aussage genau verstehen, sehen Sie, dass Datenschutz kein Täterschutz ist.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. Januar 2016 – 32. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz BadenWürttemberg für die Jahre 2014/2015 – Drucksachen 15/7990, 16/2118
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Dr. Stefan Brink: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehr te Mitglieder der Landesregierung! Es ist mir eine Freude und Ehre, heute mit Ihnen den 32. Tätigkeitsbericht des Landes beauftragten für den Datenschutz diskutieren zu können.
Das Thema „Europäische Datenschutz-Grundverordnung“ ist sicherlich auch für diesen Landtag im Bereich des Datenschut zes die größte Herausforderung der nächsten Monate. Im Ver lauf des nächsten Jahres werden wir bündelweise Landesge setze ändern – nicht nur das Polizeigesetz, Herr Innenminis ter, sondern auch viele weitere Gesetze –, um sie an die Er fordernisse dieser neuen Datenschutz-Grundverordnung an zupassen.
Die Herausforderungen für den Datenschutz werden in den kommenden Jahren im Zuge der voranschreitenden Digitali sierung immens werden. Ich stimme der Aussage des ehema ligen Landesbeauftragten, Herrn Klingbeil, uneingeschränkt zu, dass Zukunftsthemen wie Big Data, Smart-TV, vernetztes Autofahren oder intelligente Stromzähler ohne Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darauf, dass ihre Daten sicher sind und nur für zulässige Zwecke verwendet werden, keine Ak zeptanz finden werden. Der Datenschutz ist daher ein keines wegs zu unterschätzender Bestandteil der vorangehenden Di gitalisierung.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung ist es gelungen, das Datenschutzrecht innerhalb Europas zu stärken und zu har monisieren und damit an das neue digitale Zeitalter anzupas sen. Die Verordnung schafft einheitliche Wettbewerbsbedin gungen für alle innerhalb des Europäischen Binnenmarkts tä tigen Unternehmen. Vor allem wurde das informationelle Selbst bestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger gesichert, da der Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt bei der Da tenerhebung beibehalten wurde. Außerdem wurden die Be fugnisse der Aufsichtsbehörden und damit auch des Landes beauftragten für den Datenschutz erheblich erweitert. Die Ver ordnung enthält u. a. das Recht der Aufsichtsbehörde, sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Bereich Anord nungen zu erlassen und Bußgelder zu verhängen.
Frau Raudies, auch wenn wir uns am Freitag über das Landesdatenschutzgesetz unterhalten, kann ich Ihnen versichern - und deswegen stehe ich heute und jetzt hier -, dass Datenschutz für mich stets ein Thema ist. Das gilt heute genauso wie am Freitag. Das ist eine Sache, die wir als Landtag insgesamt entsprechend wertschätzen sollten. Datenschutz ist immer wichtig, und er ist im Verhältnis von privaten Unternehmen zum Bürger ganz besonders wichtig.
Auf Bundesebene wurde die Anpassung des nationalen Datenschutzrechts mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Änderung weiterer Gesetze bereits auf den Weg gebracht. Auch erste Bundesländer ändern ihre Gesetze. Bis Mai ist bekanntermaßen nicht mehr allzu viel Zeit. Für Mecklenburg-Vorpommern geht es uns im Kern darum, entgegenstehende oder gleichlautende Regelungen im Landesrecht aufzuheben, zweitens, Regelungsaufträgen aus der Datenschutz-Grundverordnung Rechnung zu tragen, und drittens, von den vorgesehenen Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung in erforderlichem Umfang Gebrauch zu machen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, so viel vielleicht erst einmal zu den rechtlichen Änderungen, die sich aus der EU-Verordnung für uns in Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Wie Sie wissen, habe ich mich an dieser Stelle schon mehrfach zum Thema Datenschutz geäußert. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ja, Datenschutz ist wichtig und notwendig, genauso wie der Datenschutzbeauftragte, den ich begrüße. Auch das und seine Kontrollfunktionen sind wichtig. Gerade der Umstand, dass wir europaweit einheitliche Regelungen erhalten, ist, glaube ich, ein echter, ein guter Fortschritt für alle.