Die Kürzungen bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen treffen natürlich insbesondere auch Migranten. Viele Wohlfahrtsverbände engagieren sich seit Jahren im Bereich der Migration. Ich nenne beispielsweise die AWO Nürnberg, die eine eigene Abteilung hierfür hat. Ich kann das sehr gut beurteilen. Herr Neumeyer, wir haben sie zusammen besucht; Sie waren begeistert.
Deshalb gilt es, endlich zu handeln und sich nicht auf den vorhandenen Lorbeeren auszuruhen. Ich bin davon überzeugt, dass wir über Migration neu nachdenken müssen. Gerade bei der Zuwanderung von Qualifizierten und Hochqualifizierten muss ein Umdenken stattfinden. Angesichts der demografischen Entwicklung brauchen wir dieses Potenzial an Menschen sowohl im Alltag als auch im Berufsprozess dringender denn je. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Neben der Ausschöpfung des heimischen Arbeitsmarktes durch Qualifizierung brauchen wir auch eine gesteuerte Zuwanderungspolitik.
In diesem Zusammenhang geht es auch um die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft. Die Bayerische Staatsregierung - ich wundere mich, dass Herr Neumeyer das nicht zitiert hat - hat von der Universität Bamberg eine Studie erstellen lassen, die sehr interessant ist und den aktuellen Stand der Migration in Bayern abbildet. In dieser Studie wird aufgrund eines Forschungsbefunds festgestellt - ich zitiere -: "Damit lassen sich auch an dieser Stelle wiederum Hinweise auf eine mangelnde Integrationsbereitschaft der Mehrheitsgesellschaft und deren geringes Interesse an den Menschen mit Migrationshintergrund entnehmen, worin" - jetzt werden die Namen von zwei bekannten Migrationsforschern genannt "nach Wippermann und Flaig das eigentliche Integrationsproblem in Bayern besteht." Das bedeutet: Die Mehrheitsgesellschaft ist gefordert.
Es gibt einen bestimmten Rückgang bei Zuschussanträgen, da es inzwischen zielgerichtetere Kurse mit weniger bürokratischem Aufwand gibt. Zudem hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sein Angebot an Sprachkursen, die sich spezifisch an Frauen richten, deutlich verstärkt, und es ist, denke ich, auch eine Sache, die sich durch den Bedarf und die Nachfrage ganz natürlich regelt, welche Programme vor Ort die erfolgreichsten sind.
che Aufgabe betrachtet wird, gegen die Diskriminierung dieser Gruppen vorzugehen. Das betrifft die Gleichstellung von Mann und Frau - es gibt eine Gleichstellungsbeauftragte bei der Staatsregierung. Es gibt auch Beauftragte für die Behinderten. Für die Migration/Integration gibt es jemanden. Warum ist es da staatliche Aufgabe, aber für die Gruppe, die wir in unserem Antrag ansprechen und die 5 bis 10 % der Bevölkerung ausmacht, soll der Schutz vor Diskriminierung keine staatliche Aufgabe sein. Es gibt auf Bundesebene eine Stelle, die sich genau darum kümmert. Das ist die Antidiskriminierungsstelle, die nach dem Motto arbeitet: Vielfalt statt Einfalt.
Landesgesetz zur Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frau Präsidentin! Sie erwähnten es schon, es geht um das Landesgesetz zur Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration. Sie erwähnten ebenso, dass es ein Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist; denn darüber gab es in der letzten Sitzung des Innenausschusses eine kleine Auseinandersetzung. Damit ist klar geregelt und klar festgestellt, dass es ein Gesetzentwurf der Fraktionen und nicht der Landesregierung ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regelt das Wahlrecht von weiteren Menschen mit Migrationshintergrund für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration. Er setzt hierbei – wie wir schon einmal besprochen haben – die Schlussfolgerungen um, die aus der Evaluation der Beiräte im Jahr 2013 gezogen wurden.
In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird auf die Evaluation des am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Landesgesetzes über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Bezug genommen. Die Evaluation wurde in drei Reformbereiche gegliedert:
Zurück zu dem Wahlrecht, zu der Erweiterung für die Beiräte für Integration und Migration: Wir als Fraktion der GRÜNEN begrüßen es sehr, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Wahlrecht erweitern können, und zwar zum einen für die Einwohnerinnen und Einwohner, die binationale Eltern haben, zum anderen für die Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen ein Elternteil Spätaussiedlerin oder -aussiedler ist, und zum Dritten auch für die Einwohnerinnen und Einwohner, die als Kind ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, und ebenso auch für die Staatenlosen, die wir ausdrücklich beim Wahlrecht mit einschließen.
Ich würde gern auf die Frustration eingehen, die Sie in den Beiräten für Integration und Migration skizziert hatten, Herr Kessel. Ich bin überzeugt, dass es auch ein Stück weit damit zusammenhängt, inwieweit eine Kommune einen solchen Beirat ernst nimmt und in ihre alltägliche Arbeit mit einbindet. Insofern glaube ich, dass es vor Ort sehr unterschiedlich ist.
Ich kann nur daran appellieren und hoffen, dass nach den Kommunalwahlen die sehr gute Zusammenarbeit, die es teilweise vor Ort zwischen den kommunalen Parlamenten und den Beiräten für Integration und Migration gibt, weiter fortgeführt und ausgebaut wird und man sich in den Kommunen, in denen man vielleicht bisher leider die Beiräte noch nicht so sehr an Entscheidungen mit beteiligt hat, überlegt, sie in Zukunft stärker zu beteiligen, meine Damen und Herren.
Da wir uns auch dafür einsetzen, mehr Frauen in die Kommunalparlamente und in die Politik insgesamt zu bekommen, möchte ich es nicht unerwähnt lassen, dass es bei den Beiräten für Integration und Migration einen 40%igen Frauenanteil gibt. Das ist sehr lobenswert. Ich hoffe, dass auch nach den nächsten Wahlen im November dieser hohe Frauenanteil konstant bleibt und vielleicht auch in den Kommunalparlamenten man sich eine Scheibe davon abschneidet, was diesen hohen Frauenanteil anbelangt, meine Damen und Herren.
Zugleich möchte ich noch einmal – wir alle sind auch kommunalpolitisch verwurzelt und verankert – ausdrücklich dafür werben, dass wir unseren Teil dazu beitragen, dass die Beiräte für Integration und Migration in ihrer Arbeit gestärkt werden und wir jetzt im Vorfeld der Neuwahlen im November unseren Beitrag dazu leisten, dass wir viele Kandidatinnen und Kandidaten haben, um dieses Gremium mit Leben zu füllen und wirklich ein Stück weit die politische Partizipation für Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort zu verbessern.
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, das Wahlrecht für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration auf den größtmöglichen Kreis zu erweitern, und zwar auf Einwohnerinnen und Einwohner, die als Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, auf Einwohnerinnen und Einwohner, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, auf Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen mindestens ein Elternteil Spätaussiedler ist.
Wir glauben auch, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten, die politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Land Rheinland-Pfalz zu stärken, aber der Wermutstropfen bleibt. Ich möchte nicht verhehlen, dass die beste Art und Weise, die politische Partizipation zu stärken, ist, das Kommunalwahlrecht auch für die NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger in unserem Land einzuführen. Insofern hoffen wir, dass die Stärkung der Beiräte für Integration und Migration mit der Wahlrechtserweiterung jetzt ein Schritt ist, wir aber als Endziel auf jeden Fall im Auge behalten, das Wahlrecht für die Nicht-EUBürgerinnen und -Bürger für die Kommunalwahlen einzuführen.
Im Fall des vermutlich aus Nepal stammenden Anup R. wurden in den vergangenen Jahren mehrere derartiger Verfahren zur Identitätsklärung durchgeführt. Der Ausländer reiste erstmals am 7. Mai 1996 in das Bundesgebiet ein. Sein Asylantrag wurde am 21. August 1996 vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (heute: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) abgelehnt.
Aus dem Grunde haben wir diesen Antrag eingebracht, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen, dies auch bewusst als Grundlage, um darüber zu diskutieren. Wir sehen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das entscheidende Nadelöhr, wo es tatsächlich auch hakt. Dort stauen sich derzeit die Asylanträge. Um einige Zahlen zu nennen, im September waren es 300 000 eingegangene Anträge auf Asyl und 500 000 im Länder-Zuteilungssystem der ISI, International Standard Interface, die eben registrierte Asylbewerber haben, die jedoch noch kein Asyl beantragt hatten. Die Verstärkung des Personals beim BAMF ist natürlich richtig, wird aber kurzfristig wahrscheinlich dort keine spürbare Linderung und keine Abhilfe erbringen.
Im Gegenteil! Natürlich muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Bund angemessen ausgestattet werden, um vernünftig arbeiten zu können,
Gemessen wird Dataport natürlich auch an dem Erfolg, an der Frage, wie problemlos die Migration in den nächsten Tagen erfolgt. Ich wünsche unserem CIO, der diesen Prozess stellvertretend für das Finanzministerium mit sehr viel Geduld begleitet hat, viel Erfolg bei diesem Vorhaben. Das ist von großer Bedeutung.
Aber all das haben wir im letzten Monat schon gesagt. Deswegen ist jetzt auch der Zeitpunkt, um zu schauen, wie die Migration läuft. Ich würde mir wünschen, dass über wichtige Meilensteine vielleicht im Finanzausschuss Bericht erstattet wird, auch darüber, welche Probleme dabei auftreten, wie die Funktionalität gestaltet ist, wie sich das Lastenheft bewährt, welche praktischen Herausforderungen auf uns zukommen.
Entscheidend ist, wie in den nächsten Monaten und Jahren - ich glaube, bis 2016 wird die Migration insgesamt verlaufen - die Umstellung bei den Fachverfahren in den einzelnen IT-Abteilungen ge
Vereinten Nationen und von den Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch wurden sie deshalb auf das Schärfste verurteilt. Die Türkei, ebenfalls ein Land, in dem die uigurische Minderheit beheimatet ist, erklärte sich immer wieder bereit, Uiguren aufzunehmen, um sie vor Exekutionen im Heimatland zu bewahren. Im Sommer 2015 kam es in Istanbul wegen der thailändischen Abschiebepraxis zu massiven Übergriffen auf das thailändische Konsulat. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene und EU-Ebene dafür einzusetzen, die Türkei auch weiterhin bei der Aufnahme von Uiguren aus China zu unterstützen, die ansonsten aus Südostasien dahin abgeschoben würden. Die Bürgerschaft fordert den Senat weiter auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Anerkennungspraxis von Uiguren als politisch Verfolgte überprüft und gegebenenfalls Abschiebehindernisse zuerkannt werden. Ferner möge sich der Senat auf Bundesebene und EUEbene für die Wahrung der Menschenrechte in China und die Einhaltung der völkerrechtlichen Pflichten zum Schutz der Religionsfreiheit für alle Chinesinnen und Chinesen, auch der Uiguren, einsetzen und dafür, dass der ungehinderte Zugang zu allen Haftanstalten und Lagern in Xinjiang für den UN-Sonderbeauftragten für Folter, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte sowie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes gewährleistet wird. Im Übrigen fordert die Bürgerschaft den Senat auf, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass gegenüber der chinesischen Regierung das absolute Folterverbot und die Abschaffung der Todesstrafe thematisiert werden. Es besteht auch ein Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Handelspolitik. Der Handel hat unzweifelhaft positive Effekte auf die staatliche Entwicklung, auf die Lebensbedingungen in den Staaten und die Lebensbedingungen der Bevölkerung. Er hat aber auch negative Auswirkungen. Wir haben gerade das Thema Milchwirtschaft debattiert, auch sie ist ein Teil dieser Politik. Wir benötigen deshalb für Handels- und Investitionsabkommen gute Instrumente, um Menschenrechte wirksam schützen zu können. Nur auf diese Weise können Deutschland und die EU ihrem Anspruch auf eine menschrechtsgeleitete Handelspolitik besser nachkommen. Wie eben erwähnt, jede Menschrechtsverletzung ist eine zuviel. Am heutigen Tag gedenken wir des Volks der Uiguren in China und wünschen uns, dass China seine Praxis ändert. – Danke schön!
genheit wiederholt Flüchtlinge auf. Zu dem soll sich unserer Auffassung nach der Senat dafür einsetzen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Anerkennungspraxis von Uiguren als politisch Verfolgte überprüft.
Im Sport werden Menschen leicht integriert, ob das nach einem Umzug in eine andere Stadt oder einen anderen Ort ist. Man findet immer Gleichgesinnte in der Richtung. Es ist aber auch für den Bereich der Migration wichtig. Ganze Fußballmannschaften, auch die deutsche Nationalmannschaft, werden geprägt von Spielern, die entweder selbst oder deren Eltern aus anderen Nationen stammen. Die Anerkennung ist unmittelbar, selbstverständlich und uneingeschränkt.
Das Angebot und das Recht auf Teilnahme an den Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt werden, sind in den §§ 43, 44 und 44a des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Danach sind bislang nur Ausländerinnen und Ausländer zur Teilnahme berechtigt, deren Aufenthaltstitel von vornherein auf einen dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet ausgelegt ist. Geduldete Ausländerinnen und Ausländer sowie Asylbewerber haben danach keinen gesetzlich geregelten Zugang zu den Sprachkursen.
Aber selbst, wenn man ein anderes Menschenbild hat - ich glaube, die verschiedenen Menschenbilder im Hause sind deutlich geworden -, muss man sich doch weitere, nämlich ganz pragmatische Fragen stellen: zum Beispiel zur Effektivität des Systems. Wir haben - und darüber freuen wir uns - die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 1990. Wer ist denn jetzt noch arbeitslos? Jetzt geht es um die Langzeitarbeitslosen: Wer sich mit dem Thema beschäftigt, weiß, wie schwer es ist, diese Menschen zu vermitteln. Erstens haben sie sich die Zeit über weit vom Arbeitsmarkt entfernt, zweitens haben sie viel Stigmatisierung, Gängelung, teilweise Armut erlebt, sind in die innere Migration getrieben worden und haben sich teilweise der Gesellschaft und staatlichen Institutionen entfremdet. Glaubt man denn wirklich, noch einmal draufzuhauen, bringt diese Menschen zurück? Diese Menschen brauchen Vertrauen, dass die Gesellschaft sie nicht aufgegeben hat. Wir müssen sie an die Hand nehmen und ihnen helfen, aus dieser Situation herauszukommen. Hier ist Hilfe schlicht effektiver als Gängelung.
Solange die Hauptlast immer noch bei den Frauen liegt und nur diese die beruflichen Nachteile in Kauf nehmen müssen, wird sich bei der Besetzung von Führungspositionen wenig ändern. Betriebs-Kitas müssen unterstützt werden. Sachsen braucht offene Türen für offene Geister. Zuwanderung kann natürlich nicht nur eine Eliteauffrischung werden, das ist klar. Aber bei einer aktiven Zuwanderungspolitik kann man schon eigene Schwerpunkte setzen, das ist statthaft. Sie können ja erst mal klein anfangen und zur binnendeutschen Migration nach Sachsen einladen. Im Moment ist es eher so, dass binationale Paare in den Westen ziehen, weil sie sich hier einfach nicht wohlfühlen. Welche Verschwendung an Menschen mit Träumen, Mut und Potenzialen!
Nicht erst seit der anhaltenden Migration der Flüchtlinge benötigt Nordrhein-Westfalen eine wirkungsvolle Wohnungsbauoffensive. NRW.BANK und Landesregierung gehen mittelfristig von einer zusätzlichen Wohnungsnachfrage in der Größenordnung von 200.000 Einheiten aus.
Ich wollte gerade auf die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. Januar bis 31. Mai dieses Jahres für NRW zu sprechen kommen, was die konkreten Entscheidungen angeht.
Damit sind wir beim nächsten Thema. Ich achte wirklich die Bemühungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Es ist eine Mammutaufgabe. Das ist keine Frage.