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Wir mussten daher zuerst schauen, ob wir Recht haben, das der Datenschutz-Grundverordnung widerspricht, und solches aufheben. Gleichlautendes Recht musste ebenfalls aufgehoben werden. Zudem mussten zwingende Regelungsaufträge ausgeführt werden. Und wir mussten dort, wo Spielräume bestehen, entscheiden, ob wir sie nutzen wollen. Um es ganz einfach zu sagen: Es musste ein Gesetz geschrieben werden, das die Datenschutz-Grundverordnung dort ergänzt, wo es das darf, und es mussten die bestehenden Gesetze überarbeitet werden.

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Jetzt werfen Sie uns vor, dass wir Einschränkungen oder Abschwächungen vornehmen - genau das, was Frau Osigus gesagt hat. Das ist im Übrigen der Auftrag, den die JI-Richtlinie und die Datenschutz-Grundverordnung uns geben. Man hat sich nämlich eine besondere Arbeitsteilung ausgedacht: Das EU-Recht darf den Datenschutz definieren, und der nationale Gesetzgeber muss ihn entsprechend den Gegebenheiten einschränken. Er hat dafür ein paar Grundlagen geschaffen.

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Nach intensiven Verhandlungen ist am 24. Mai 2016 die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie gilt sowohl für öffentliche als auch für nicht öffentliche Stellen. Die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung auf europäischer Ebene führt zu grundlegenden strukturellen Änderungen in unserem nationalen Datenschutzrecht. Aufgrund des Rechtsformwechsels von der vorher geltenden Datenschutzrichtlinie hin zu einer Verordnung bedürfen die Regelungen der DSGVO keiner Umsetzung mehr in das nationale Recht; sie sind vielmehr - wie hier schon mehrfach gehört - ab dem 25. Mai 2018 europaweit unmittelbar anwendbar.

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Des Weiteren haben wir im „Masterplan Digitalisierung“ darauf hingewiesen - allerdings nicht bis ins letzte Detail -, dass das ganze Thema natürlich auch mit Datenschutz und dem notwendigen Umgang damit zu tun hat. Die Frage ist, wie wir beispielsweise bei der Datenschutz-Grundverordnung einen Mittelweg finden können zwischen dem notwendigen Schutzinteresse des Bürgers, seine Daten geschützt zu bekommen, auf der einen Seite und dem Ziel, die Dienstleistungen möglich zu machen, die im Rahmen der Digitalisierung machbar sind, auf der anderen Seite.

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Da wissen wir doch, wohin die Reise geht. Hier vertraue ich nicht den leeren Versprechungen der Koalition zum Datenschutz. Ich fürchte, hier wird sich ein Ei gelegt, bezüglich dessen sich auf Dauer sehr deutlich zeigen wird, dass es mit dem Datenschutz nicht so weit her sein wird.

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Klar ist: Dass es in den Vereinen Probleme gibt, liegt daran, dass wir - das ist ja auch in dem Antrag festgehalten - die Datenschutz-Grundverordnung national schlecht umgesetzt haben. Die Vereine sagen natürlich, die Datenschutz-Grundverordnung ist aus Europa gekommen. Da liegt dann

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Ich möchte noch einmal deutlich machen, was auch Belit Onay schon gesagt hat: Das Thema Datenschutz ist seit der Datenschutz-Grundverordnung in aller Munde gewesen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und die Vereine haben zu Recht gesagt: Wie sollen wir mit dieser Situation umgehen? Wir brauchen Hilfe und Unterstützung!

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Der 36.Tätigkeitsbericht ist durch den klassischen Datenschutz im Staat-Bürger-Verhältnis geprägt. In diesem Zusammenhang habe ich schon darauf hingewiesen, dass der Datenschutz nicht einseitig auf die Abwehr staatlicher Datenzugriffe verkürzt werden darf, sondern dass der staatliche Schutz vor Datenzugriffen Privater mindestens ebenso wichtig ist. Die jüngsten Datenskandale beziehen sich denn auch vorwiegend auf den privaten Bereich, für den ich de lege lata nicht zuständig bin.

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Mir war es ein Anliegen, den Datenschutz bei der Informationsfreiheit ins Feld zu führen, schlicht um einen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse der Bürger zu finden. Dazu muss ich sagen, der Datenschutz und das Geheimhaltungsinteresse sind mir allemal wichtiger.

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Zweitens sind Sie, Herr Prof. Ronellenfitsch, gerade wiedergewählt worden, und wir schätzen Ihre – wie Sie selbst gesagt haben – launischen Reden, hauptsächlich aber Ihr Grundverständnis vom Datenschutz.Das ist nach Ihren eigenen Worten nicht das eines Technikfeindes, der von Technophobie gekennzeichnet ist, sondern von jemandem, der den Datenschutz in seiner staatsrechtlichen Funktion als konkretisiertes Grundrecht sieht, das auch als Abwehrrecht des Staates geschützt werden muss.

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Zu den letzten beiden Punkten, die Sie genannt haben: Ich will jetzt nicht unbedingt Schärfe hineinbringen. Aber es ist schon ein bisschen symptomatisch für die gesamte Debatte zur Datenschutz-Grundverordnung, jetzt die Datenschutzbeauftragten für diesen Bereich völlig zu streichen. Ich glaube nicht, dass wir damit zu einer Lösung kommen. Ich glaube, es muss schon darum gehen: Wie kriegen wir ein hohes Datenschutzniveau hin, das auch Vereine einbindet und auch dort den Datenschutz gewährt, aber natürlich die praktische Implementierung, die Umsetzung vor Ort nicht unmöglich macht? - Da bin ich voll bei Ihnen. Das Gesetz ist tatsächlich etwas schwierig zu lesen. Auch wir haben ja diese Erfahrung gemacht.

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Da kam ein großartiger, toller Antrag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD: Die Landesdatenschutzbeauftragte muss jetzt die Vereine unterstützen und soll den Vereinen jetzt beim Thema Datenschutz helfen! - Das war ein richtiger Ansatz. Aber Konsequenzen im Haushalt? - Gar keine, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Keine zusätzlichen Stellen für die Landesdatenschutzbeauftragte! Die Kolleginnen und Kollegen haben immer mehr zu tun und kommen schon heute nicht nach, die Vereine zu unterstützen. Wenn Sie das ernst meinen würden und die Vereine beim Thema Datenschutz unterstützen wollten, dann müssten Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, der Datenschutzbeauftragten zusätzliche Stellen zur Verfügung stellen. So betreiben Sie reine Schaufensterpolitik ohne Konsequenzen für die Menschen draußen.

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Zweitens.Datenschutz ist ein konkretisiertes Grundrecht. Es ist keine modifizierte Form des Eigentumsrechts. Datenschutz ist ein Kommunikationsrecht. Jeder muss wissen, welche Daten zu welchem Zweck unter welchen Bedingungen verarbeitet werden. An dieser Stelle möchte ich sagen:Gerade unter diesem Aspekt müssen wir darauf achten, dass wir bei der Zusammenführung des öffentlichen und privaten Datenschutzes zu einer Lösung kommen.

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Auch die Entwicklung der Datentechnik ist ein wichtiger Punkt, den wir bereits diskutiert haben. Bei der Einsatzplanung muss der Datenschutz bereits von Anfang an mitbedacht werden. Die Stichworte dafür lauten Datensparsamkeit und Datenschutz in der Technik.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum wiederholten Male in dieser Woche sprechen wir hier im Plenum über das große und wichtige Thema Datenschutz. Ich muss sagen, ich bin froh, dass der Datenschutz in diesem Haus einen solch hohen Stellenwert einnimmt.

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nehmen, sind das selten originäre rein hessische Themen. Wir haben im Bereich des öffentlichen Datenschutzes glücklicherweise – und das ist gut so – ganz wenige Bereiche,wo wir uns sorgen müssen,dass der Datenschutz nicht gewahrt würde. Das ist ein guter Befund. Das ist prima. Das erklärt, dass sich die Debatte auch zu 98 % um den privaten Datenschutz kümmert. Dazu komme ich gleich noch einmal.

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Wir haben uns am Dienstag über die Stichworte, die die Debatte aus meiner Sicht zu Unrecht beherrschen, schon ausgetauscht. Die Frage, ob der Hessische Datenschutzbeauftragte allein für den öffentlichen Datenschutz oder für den öffentlichen und privaten Datenschutz zuständig sein soll, ist aus meiner Sicht eine völlig untergeordnete, weil sie das Problem in keiner Weise löst. Ich will die Gelegenheit nutzen, dazu ein paar Bemerkungen zu machen.

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Ich hatte darauf hingewiesen: Die Tatsache, dass wir fast ausschließlich nur noch über den nicht öffentlichen Datenschutz, also den privaten Datenschutz, sprechen, zeigt, wo der Schwerpunkt der Sorgen liegt. Ich behaupte, die Frage, ob Herr Prof. Ronellenfitsch, oder wie auch immer der Datenschutzbeauftragte in Hessen heißen mag, für beide Sachbereiche zuständig ist oder nicht,ändert an den aufgetretenen Problemen nichts. Ich kenne keinen einzigen Fall – auch keinen der angesprochenen –,bei dem sich in der Praxis irgendetwas geändert hätte.

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nicht öffentlichen Datenschutz oder nur für den öffentlichen Datenschutz zuständig ist.

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Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2571 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 GO LT: Datenschutz ist grundlegend für die Demokratie - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2572

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Unabhängig davon muss natürlich ein umfassendes, europarechtstreues und sich mit dem Europarecht deckendes Datenschutzgesetz verabschiedet werden - eines, das seinen Namen verdient. Wir sehen gerade in Frankreich, was ein scharfes Schwert durch die Datenschutz-Grundverordnung für den Datenschutz bewirken kann. Google wird jetzt mit einer Strafzahlung von 50 Millionen Euro belegt. Die gesamte unrechtmäßige Datensammelei wird dort an den Pranger gestellt.

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Der gesamte Gesetzgebungsprozess hinsichtlich der Novellierung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes war höchst dürftig. Das führt offensichtlich jetzt dazu, dass die einen sagen, der Datenschutz sei abgeschwächt worden, während die anderen sagen, der Datenschutz sei verstärkt worden. Das zeigt, dass das Gesetz, wie es jetzt ist, sehr viel Interpretationsfreiheit bietet - oder dass der eine oder andere es nicht wirklich aufmerksam gelesen hat.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Danke für die Frage. Es gab keine Veranlassung, die Satzung der Pflegekammer mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz abzustimmen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung, die im Übrigen durch den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Soziales durchgeführt worden ist, gab es keine datenschutzrechtlichen Bedenken, die eine Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz erforderlich gemacht hätten.

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Noch etwas – Datenschutz: Diese IMK hätte mal etwas Sinnvolles getan in den drei Tagen – drei Tage, das muss man sich einmal vorstellen! –, wenn sie endlich einheitliche Speicher- und Löschfristen sowohl für öffentliche Videoaufzeichnungen als auch für Videoaufzeichnungen im privaten Raum gemacht hätten. Das wäre vernünftig gewesen: den Datenschutz zu stärken.

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Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Anzuhörenden mit Ausnahme des Vertreters der Landesbeauftragten für den Datenschutz die Positionen unseres Antrages eindrucksvoll bestätigt haben. In der Anhörung wurde durch die Beiträge sehr deutlich, welche Belastungen die Anforderungen für die Vereine bedeuten und wie schwierig es auch ohne die DSGVO schon ist, engagierte Vorstandsmitglieder oder Abteilungsleiter zu gewinnen. Gerade die kleinen und die mittleren Vereine haben schon länger Personalprobleme. Wenn diese Vereine nun durch die Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung zusätzlich belastet werden, wird sich diese Situation kaum verändern. Wie wir gehört haben, hat sich diese eher noch verschärft.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserer digitalisierten Gesellschaft hat der Datenschutz eine hohe Bedeutung. Daran kann und darf es keinen Zweifel geben. Klar ist aber auch: Die Anforderungen an den Datenschutz dürfen nicht zu einer übermäßigen Belastung für die Menschen in unserem Land führen, die z. B. ehrenamtlich tätig, die für uns alle in ganz Niedersachsen eine unverzichtbare Arbeit vor allem in den Vereinen leisten. Der vorliegende Entschließungsantrag trägt daher zahlreichen Hinweisen aus vielen Bereichen der Gesellschaft Rechnung.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stärkung des Ehrenamts ist uns allen ein gemeinsames wichtiges Anliegen. Der Datenschutz als Zukunftsthema für eine zunehmend digitale Gesellschaft ist dies aber ebenso. Lassen Sie uns beide Anliegen vernünftig miteinander verbinden! Dazu ist es notwendig, mit der gebotenen Gründlichkeit und Genauigkeit die Situation auszuwerten und die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Dieser Entschließungsantrag ist daher ein wichtiger Baustein, um langfristig die Situation für die Vereine zu erleichtern und gleichzeitig dem Datenschutz der Menschen gerecht zu werden.

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Jetzt zum Thema Datenschutz: Die Grünen formulierten, Rot-Rot sei der Kirchenstaatsvertrag wichtiger als der Datenschutz. Lieber Herr Schruoffeneger! Lieber Herr Ratzmann! Es ist richtig, dass die Senatsinnenverwaltung ursprünglich weniger Daten zum Zweck der Kirchensteuerberechnung, insbesondere von konfessionsverschiedenen und konfessionslosen Familienangehörigen, im Meldegesetz vorgesehen hatte. Ich kann mich auch erinnern, dass es da sehr harte, schwierige Verhandlungen mit der evangelischen Kirche gab, nur hatte die Innenverwaltung eine sehr schwere Position, denn die Kirchenseite konnte darauf verweisen, dass das Melderechtsrahmengesetz des Bundes, das die Grünen im Jahr 2002 mit verabschiedet haben, genau diese Daten enthält. Dann kann man in Berlin schlecht dagegen polemisieren

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Die Fassung, die uns heute vorliegt, ist das Ergebnis eines mit Mühe und Not gefundenen Kompromisses. Dieser Kompromiss ist faul, er ist wackelig und, noch viel schlimmer, er ist verfassungswidrig. Und: Dieser Gesetzentwurf ist ja noch nicht einmal fertig, selbst nach Ihren Maßstäben nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn die JIRichtlinie, die bis Mai 2018 hätte umgesetzt werden müssen - darauf hat der GBD mehrfach hingewiesen -, ist hier erneut nicht eingearbeitet, obwohl Sie das bei der Reform des Datenschutzgesetzes im Rahmen der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung angekündigt hatten, meine Damen und Herren. Jetzt haben wir sehenden Auges einen im Bereich des Datenschutzes nachweislich europarechtswidrigen Gesetzentwurf. Aber dieser Großen Koalition braucht man mit Datenschutz nicht zu kommen.

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Zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung hat Herr Försterling schon etwas ausgeführt. Der Landeselternrat hat Ihnen seine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf auch deshalb versagt, weil er die große Sorge hat, dass künftig personenbezogene Daten erhoben werden, von denen wir gar nicht wissen, ob sie überhaupt erhoben werden dürfen, zu welchem Zweck sie überhaupt verwendet werden sollen. Der Prozess der Datenminimierung findet hier - zumindest aus Sicht der Eltern - nicht ausreichend Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie alle dazu auffordern, dass wir uns genug Zeit für die Gesetzesberatungen nehmen. Wir sollten nicht aus Versehen Halbsätze beschließen, die dann verheerende Wirkung haben. Wir sollten hier die Landesbeauftragte für den Datenschutz ebenso wie den GBD ins Gebet nehmen und sie ausreichend befragen.

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über den Jahresbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2004. Er ist noch von meinem Vorgänger, Herrn Prof. Dr. Garstka, vorgelegt worden, der dieses Amt 15 Jahre lang außerordentlich erfolgreich ausgeübt hat. Er hat sich um den Datenschutz und die Informationsfreiheit in diesem Land große Verdienste erworben.