Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf nach der Be
An einer Fachtagung „Geschichte für Thüringer Lehrkräfte“, die am 2. März durch das ThILLM gemeinsam mit der Universität Jena veranstaltet wurde, nahmen nach Aussagen des Berichts mehr als 60 Lehrkräfte, Lehramtsanwärter und Lehramtsstudenten teil. Eine weitere Veranstaltung „Das Phänomen der Migration als Regelfall in der Geschichte“ lief übrigens ebenfalls unter dieser Fortbildungsmaßnahme. Man fragt sich als interessierter Laie ernsthaft: Was hat dieses Thema mit der Aufarbeitung der DDR-Geschichte zu tun? Ich habe den Eindruck, da wird Zweckentfremdung von Mitteln und die Möglichkeit der Indoktrination und Einflussnahme vorgenommen.
Will man Zuwanderungswillige davon abhalten, sich auf die gefährliche Reise nach Europa zu begeben, dann kann die Lösung nicht lauten, aus Migranten mittels Einwanderungsrecht legale Zuwanderer zu machen. Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum Flüchtlinge aus Afrika überhaupt Zuflucht in Europa finden wollen. Im Übrigen ist die Vorstellung, man könnte die illegale Migration steuern und begrenzen, indem man legale Zugangswege nach Europa öffnet, schlicht eine Farce, denn illegale Einwanderungswillige werden auch künftig versuchen, auf illegalen Wegen nach Europa zu gelangen.
Zu dem zweiten Teil der Vermutung, dass es gar nicht um die Seenotrettung als solche geht, sondern darum, Einwanderung zu ermöglichen, Migration. Die Fraktion der CDU hat eben gesagt, es geht auch um die Bekämpfung der Fluchtursachen, um das zu verhindern. Ich möchte erinnern an Milton Friedmann, der schon in den Siebzigerjahren ausgeführt hat, dass man einen hervorragenden Sozialstaat haben kann. Man kann auch offene Grenzen haben. Aber ein hervorragender Sozialstaat und offene Grenzen zusammen, schließen
Zweiter Punkt: Wir müssen die Frage der Migration mehr in einen größeren politischen Zusammenhang stellen. Diese Lösung ist nur europäisch möglich. Wir brauchen eine staatliche Seenotrettung im europäischen Stil. Das ist das Eine. Das Zweite ist, wir brauchen die Kooperation mit den Ländern Nordafrikas, dass die Personen, die –
Das Wichtigste ist, die Zusammenarbeit in Europa und in den europäischen Staaten zu verbessern. Wenn wir das in Europa mit den europäischen Staaten nicht hinbekommen, werden wir weiter Schiffbruch erleiden. Ein Teil der europäischen Zusammenarbeit ist eine europäische Grenzpolizei, Frontex, die gleichermaßen gestützt werden muss, ein europäisches Asylrecht, das es ermöglicht, die Personen, die asylberechtigt sind, auf die europäischen Staaten zu verteilen und ein zusätzliches Einwanderungsgesetz, in dem zwischen Flucht und Migration genau unterschieden wird und mit dem für den Einzelfall die Aufnahmemöglichkeiten für Europa oder für Deutschland erleichtert werden.
Abschließend, unser Verhältnis zum afrikanischen Kontinent in Punkt sechs, darauf hinzuweisen finden wir auch richtig. Gestatten Sie mir aber auch da den Hinweis, das ist ja die Standardantwort, wenn wir über Flucht und Migration reden, dass dann immer der Hinweis kommt, wir müssten die Fluchtursachen bekämpfen.
Nun ist es allerdings so, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum Dublin-Verfahren höchstrichter lich entschieden hat, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Dublin-Fällen sowohl zielstaatsbezogene Ab schiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegen stehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu überprüfen hat. Damit entfällt insoweit die Zuständigkeit des Landes.
Wir haben Erfolge bei der Integration und Migration und bei der Integration von Migrantinnen und Migranten erreicht. Wir haben die Stärkung der Demokratie und die Verbesserung der politischen Kultur vorangebracht. Wir haben im Klima-, Energie- und Umweltbereich ein Klimagesetz, einen Nationalpark, im Wald eine Zertifizierung, einen Biotopverbund geschaffen.
Ich bin weit davon entfernt, alles auf Schwarz-Gelb und die schwarz-gelbe Vorgängerregierung abzuschieben. Aber an diese Migration von der alten Software auf SAP haben Sie sich nicht herangewagt. Sie haben sie weggeschoben. Und das hat nicht dazu geführt, dass die Probleme kleiner geworden sind.
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist damit erledigt, und die beiden Großen Anfragen der CDU und der FDP sind beantwortet und besprochen. Zu den Anträgen der Grünen und der CDU ist eine sofortige Abstimmung gewünscht worden. Es liegen jedoch bereits jetzt Anträge auf Ausschussüberweisung vor, so dass ich darüber zuerst abstimmen lassen muss. Zu allen vorliegenden Anträgen wird zur weiteren Behandlung die Überweisung – federführend – an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss beantragt. Wer so beschließen möchte, den bitte ich demzufolge um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das erstere war die Mehrheit. Damit ist die Überweisung vorgenommen und der Tagesordnungspunkt geschlossen.
nicht, ob und wann er seine engsten Familienangehörigen nachholen darf, während gleichzeitig die Schreckensnachrichten aus der Heimat zunehmen. Wie würden Sie, meine Damen und Herren, sich fühlen, wenn Sie in einem Land lebten, das Sie in einer so existenziellen Frage alleine lässt? In anderen Bundesländern bekommen die Antragsteller früher Antworten. Dort funktioniert offenbar die Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Ausländerbehörden anders. Tausende Menschen in Bayern bangen um das Leben ihrer Angehörigen. Sie verweigern ihnen schnelle Hilfe.
Ich möchte Ihnen schon in Erinnerung rufen, Herr Kreuzer, wer Schutz braucht. Wem am Ende eines Verfahrens hier in Bayern Schutz zugesprochen wird, entscheiden nicht Sie, das entscheidet auch nicht Frau Müller und letztlich auch nicht Herr Herrmann, sondern wir haben immer noch einen Rechtsstaat, auf den ich verweisen will. Da haben wir das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das eine Anhörung durchführt. Auch wenn Sie sagen, wir brauchen mehr sichere Herkunftsstaaten – das ist ein Gesetzentwurf der Großen Koalition und klar, die SPD hat da mitgemacht -, will ich hier dennoch deutlich zum Ausdruck bringen, dass auch Menschen, die aus diesen sicheren Herkunftsstaaten kommen, erst einmal den Anspruch haben, hier ihre Anliegen prüfen zu lassen.
Es wurde weiterhin beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ebenso Zustimmung von allen Abgeordneten. Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht. Einstimmig überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Endlich bewegt sich auf Bundesebene etwas in Sachen legaler Migration. Der Zug in Richtung eines Einwanderungsgesetzes ist in Bewegung gekommen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, denn die Forderung nach einem solchen Gesetz haben wir schon seit rund 25 Jahren. Jetzt geht es darum, das Gesetz in eine moderne Form zu bringen. Die dringend notwendigen Inhalte haben wir in unserem Antrag beschrieben.
Mit den geltenden Vorgaben gelingt es, weder die besten Fachkräfte mit beruflicher oder akademischer Qualifikation für Deutschland zu gewinnen noch die nötige gesellschaftliche Akzeptanz für Zuwanderung zu erreichen. Es ist auch in jeder Beziehung sinnvoll, über verschiedene Ministerien verstreute Teilbereiche der Migration und der Integration zu bündeln und so eine Einwanderungspolitik aus einem Guss zu ermöglichen. Verwaltungsinterne Doppelungen, Abstimmungsprobleme und widerstreitende Vorgehensweisen werden sich so vermeiden lassen.
Wir wollen nicht fragen, woher jemand kommt, sondern was er oder sie zu unserer Gesellschaft beitragen kann. Dieses Einwanderungsgesetz, auch das beste Einwanderungsgesetz, kann allerdings das Grundproblem der Migration nur so gut wie möglich, keinesfalls aber vollständig lösen. Grenzüberschreitende Wanderungen sind hoch
Zum Ersten das zugrunde liegende Motiv: Ausgangspunkt für den Antrag der AfD ist wie so ziemlich bei jedem Antrag die – Zitat – „massenhafte illegale Migration“, die zur Verschärfung der Sicherheitslage geführt haben soll. Dass die inzwischen veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2017 belegt, dass diese Behauptung einfach tatsachenwidrig ist, sollte zumindest die AfD zur Kenntnis nehmen. Deswegen will ich an diesen zwei Eckpunkten noch mal sagen: Es stimmt sowohl in Bezug auf die gesamte Anzahl der Straftaten, die in 2017 in Thüringen verübt worden sind, nicht. Es stimmt auch nicht am Anteil der tatverdächtigen Nichtdeutschen, der im Vergleich zum Jahr 2016 gesunken ist. Aber auch das ist der AfD möglicherweise nicht wichtig. Denn als konkretes Beispiel hat der AfD-Redner Herr Möller eine Halte
„oder 8. ausschließlich Gründe vorgetragen werden, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu prüfen sind.“
Sie haben vorhin aus der Härtefallverordnung u. a. die Tatbestände vorgelesen, unter denen ein Härtefallantrag nicht angenommen werden kann. Darunter befand sich auch der Fall, dass das Anliegen bereits durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abschließend behandelt worden ist.
Was ich Sie jetzt frage, frage ich Sie vor dem Hintergrund eines konkreten Falls, den ich selber als Anwalt vertreten habe und noch vertrete. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, unterstützt vom Verwaltungsgericht, hat gesagt, dass das, was vorgetragen worden war, insbesondere
Die Verhältnisse im Herkunftsland kann eine Härtefallkommission nicht beurteilen. Das ist ganz eindeutig Sache des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Insofern hat sie gar keine andere Möglichkeit, als nicht anzunehmen.
Die bedarfsgerechte Unterstützung der Flüchtlinge auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt steht dennoch weiterhin im Fokus. Von den Planungen des Bundes und der weiteren Arbeitsleistung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die direkt auf die Größe unserer Zielgruppen wirken, hängt auch die Verwendung der für BÜFAA selbst benötigten Mittel im Haushalt 2017 ab. Ob es weitere arbeitsmarktorientierte Förderprogramme für Flüchtlinge geben wird, prüfen wir daher derzeit ergebnisoffen.
Viel schlimmer aber ist: Anfang des Jahres hat die Große Koalition dafür gesorgt, dass subsidiär Schutzberechtigte ihre Familien zwei Jahre lang nicht nachholen dürfen. Wir haben damals genau nachgefragt. Da das BAMF im Jahr 2015 bei seinen positiven Bescheiden nicht den subsidiären Schutz, sondern zu fast 99 % den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährte und das BAMF, das Bundesamt für Migration, den Medien gegenüber versicherte, dass es keine Anweisung von oben gebe, ab sofort tendenziell in Richtung schlechterer Schutzstatus zu entscheiden, lag der Schluss nahe, dass das Asylpaket II für die Großzahl der Geflüchteten faktisch keine Auswirkung auf den Familiennachzug haben werde. Weit gefehlt, wie wir nun wissen.
Die Thüringer Kommunen erbringen bei der Integration von Flüchtlingen im Auftrag des Landes immense Leistungen. Bis 2018 wurden ihnen die Kosten auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen durch den Freistaat Thüringen erstattet. Am 31. Dezember 2017 trat diese Richtlinie außer Kraft. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 teilte nach mir vorliegenden Informationen der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz allen Landräten mit, dass die Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 plant, lediglich die ergänzenden Sozial- und Migrationsberatungen auf zwei Wegen finanziell zu unterstützen.
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger, dafür haben Sie das Wort.
In 5 Minuten tagt der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im üblichen Raum F 202.
Auf der Grundlage der Schätzung belief sich die Bevölkerungszahl zum 31. Dezember 2016 in Rheinland-Pfalz auf insgesamt 4.073.280 Bürgerinnen und Bürger. Zu den Meldedaten ausgewählter Nationalitäten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Januar 2017 dem Landeskriminalamt auf Anforderung eine Tabelle übermittelt, aus der das LKA berechnen konnte, wie viele Zuwanderer nach der Definition der PKS naturgemäß mit Ausnahme der unerlaubt Aufhältigen in Rheinland-Pfalz zum 31. Dezember 2016 aufenthältig waren.
Die in Rheinland-Pfalz vorgesehene Zusammensetzung der Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der kirchlichen und humanitären Organisationen, der Kommunen, des Integrationsministeriums, dem Beauftragten für Migration und Integration sowie dem Bürgerbeauftragten des Landes, die numerisch in einem absolut ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, ist aus meiner Sicht absolut sachgerecht. Dadurch wird gewährleistet, dass alle notwendigen Belange und Sichtweisen in den notwendigen Abwägungsprozess einfließen können.
Voraussetzung für eine Abschiebung ist eine vollziehbare Ausreisepflicht aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung entweder durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder von Gerichten. Zurzeit sind etwa 200 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig, nicht geduldet und noch nicht freiwillig ausgereist.
Es werden gewaltige Herausforderungen auf uns zukommen. Die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sagen, bis einschließlich September 2015 liegt die Gesamtschutzquote bei 40 Prozent. Das heißt, 60 Prozent sind im Prinzip zur Ausreise zu bringen. Das bedeutet auch hier in Bremen, wir müssen in der nächsten Zeit wahrscheinlich einige Hundert jede Woche zur Ausreise bringen. Dafür müssen wir Strukturen schaffen. Dafür müssen wir Kapazitäten vorhalten.