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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

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In der zum 30. April 2018 herausgegebenen Ausgabe Nummer 18/2018 des Thüringer Staatsanzeigers machte der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende „Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen“ bekannt. Gemäß Nummer 7.1 der Richtlinie sollen Förderanträge für das Haushaltsjahr 2018 bis zum 30. April 2018 bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH eingereicht werden. Fristablauf zum Einreichen von Förderanträgen für

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das Haushaltsjahr 2018 war mithin der Tag der Veröffentlichung der Richtlinie. In einer mir vorliegenden E-Mail vom 26. April 2018 gab das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Richtlinie vorab bekannt und teilte mit, die Festsetzung der Antragsfrist sei als „bloße ‚Soll-Vorschrift‘ ausgestaltet“.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

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Es ist jetzt keine weitere Wortmeldung mehr zu erkennen und wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung an mehrere Fachausschüsse beantragt worden, einmal an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, an den Gleichstellungsausschuss und an den Innen- und Kommunalausschuss. Das steht hier auf meinem Zettel; diese Anträge sind im Laufe der Debatte gestellt worden. War das nicht so gemeint?

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Dann ist als Nächstes der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gestellt worden. Wer stimmt für diese Überweisung? Das sind erneut die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind erneut die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Überweisungsantrag abgelehnt.

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Diese Rückbesinnung tut in einer Zeit grundlegender Veränderungen durch Globalisierung und Migration, in einer Zeit, in der Menschen sich abgehängt und verunsichert fühlen, in der vor allem Hassprediger und Populisten das große Wort führen, verdammt not. Auch deshalb muss Kulturpolitik eine starke Politik sein.

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Trauen es uns die Menschen nicht mehr zu, die gravierenden Probleme der Gegenwart - struktureller Wandel, Migration, Umgang mit Herausforderungen wie einer Pandemie - zu lösen? Wenn ja, wie sollen wir darauf reagieren?

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Viertens zur Umstrukturierung des Landesdatennetzes. Zurzeit findet die Migration des Landesdatennetzes ITN-LSA zu einem modernen Landesdatennetz ITN-XT zur Übertragung von Daten und Sprache statt. Ziel ist die Homogenisierung der heute noch eingesetzten heterogenen und dezentralen Systemkomponenten für die Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung. Außerdem soll ein zentrales Management für WLAN, LAN und Telefonie eingeführt werden.

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Zukünftig müssen diese beiden quasi als Betriebssystem der Verwaltung im Land in ein OZG münden. Diese Migration der Verwaltung wurde also landes- wie bundesseitig bereits aufgesetzt.

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Herr Präsi dent, meine Damen und Herren! Nachdem die Gedenkstätten arbeit von meinen Vorrednern bereits umfassend gewürdigt worden ist, will ich mich auf einige besondere Aspekte kon zentrieren: zum einen – das wurde schon angesprochen – auf die Bedeutung des dezentralen Gedenkstättenkonzepts, zum anderen – auch das wurde schon angesprochen, aber ich möchte es noch einmal betonen – auf die neuen Herausforde rungen an die Erinnerungskultur aufgrund der demografischen Entwicklung und auch aufgrund von Migration und Zuwan derung sowie auf die Frage, wo aktuell und dauerhaft beson dere Aufgaben für die Landespolitik bestehen.

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Im Wandel der Zeiten hat sich die EU verändert. Sie ist größer, vielfältiger und damit auch heterogener geworden. Gleichzeitig sieht sich die EU mit einer Reihe von neuen Herausforderungen konfrontiert. Brexit, Migration, Terror auf der einen Seite, nationalistische, aber auch protektionistische Tendenzen auf der anderen Seite.

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Die Zukunft der EU wird aber in noch viel größerem Maße davon abhängen, ob die 27 verbleibenden Mitgliedstaaten die vielen konkreten Herausforderungen – zum Beispiel Migration oder Sicherheitspolitik – gemeinsam meistern werden. Die EU kann nur dann zukunftsfest gemacht werden, wenn sie nicht alles und jedes zu regeln versucht; im Sinne der Subsidiarität muss sie aber Lösungen für Probleme schaffen – das lässt die AfD immer weg –, bei denen der einzelne Mitgliedstaat allein eben nicht mehr wirksam handeln kann. Liebe Kollegen und Kolleginnen, beides gehört zusammen.

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Wenn Menschen Deutschland verlassen sollen, setzen wir als Rot-Rot-Grün ganz klar auf den Vorrang der freiwilligen Ausreisen. Und in den letzten drei Jahren hatten wir übrigens doppelt so viele freiwillige Ausreisen – etwa 3.400 – als Abschiebungen. Die Menschen, die freiwillig ausreisen, erhalten zudem Unterstützung durch Rückkehr- oder Reintegrationsprogramme, wie beispielsweise durch das REAG/GARP-Programm der Internationalen Organisation für Migration.

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Und diese Zahlen sind uns allen bekannt – auch Ihnen Herr Möller – aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Das Problem bei diesen Zahlen sind aber nicht nur die zu geringen Anstrengungen in unserem Bundesland, abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge zügig wieder nach Hause in ihre Heimatländer zu führen. Hier müssen wir intensiv und in der Tat besser werden. Das Problem ist vielmehr das, was die Interpretation dieser Abschiebungen und abgebrochenen Abschiebungen betrifft. Wir haben hier vielfach zu den Gründen – auch von Ihnen, Herr Minister Lauinger – gehört, dass es nicht das Problem sei, dass die Menschen nicht angetroffen würden, sondern das vielfältigste andere Gründe vorliegen würden. Nun lesen wir in der „Thüringer Allgemeinen“, dass in über der Hälfte der Fälle tatsächlich der Grund ist, dass die Abschiebungen nicht umgesetzt werden konnten, weil sie nicht angetroffen wurden. Die genauen Zahlen werden wir sicherlich in der nächsten Ausschusssitzung noch einmal hören oder Sie werden es heute berichten, das werden wir nun sehen.

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Danke schön. Für die Landesregierung redet nun der Minister für Migration, Herr Minister Lauinger.

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Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4650 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/5849

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Das Wort hat Frau Abgeordnete Berninger aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat in seiner 53. Sitzung am 08.12.2017 auf Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und

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Mit Datum vom 12. März 2018 reichte die CDUFraktion in der Vorlage 6/4041 einen Änderungsantrag ein, mit dem die Dauer der Karenzzeit auf maximal zwölf Monate begrenzt werden sollte. In der 62. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 18. Mai 2018 erfolgte die Auswertung der Anhörung zum Gesetzentwurf.

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In der 63. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 15. Juni 2018 wurde der oben genannte Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich beschlossen und der Änderungsantrag der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Entsprechend dieser Beschlüsse liegt Ihnen heute in Drucksache 6/5849 eine Beschlussempfehlung zur Beratung und Abstimmung vor. Herzlichen Dank.

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Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Es ist der Gesetzentwurf für ein Beteiligungstransparenzregister beim Landtag, mit dem offengelegt werden soll, wie und mit welchen Inhalten Dritte von außen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nehmen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der heute zur zweiten Lesung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung vom 25.10.2017 mit dem Titel „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes“ in Drucksache 6/4650 wurde in der Landtagssitzung am 02.11.2017 zum ersten Mal im Plenum beraten und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Kernanliegen des Gesetzentwurfs der rot-rot-grünen Landesregierung ist es, Regelungen für eine sogenannte Karenzzeit, also eine Abstandszeit zwischen dem Ausscheiden aus einem Ministeramt oder Ministerinnenamt und bestimmten beruflichen Tätigkeiten, zum Beispiel einer hoch dotierten Tätigkeit in der Wirtschaft, zu schaffen, wenn die neue berufliche Funktion einen inhaltlichen oder organisatorischen Bezug zur bisher ausgeübten Amtstätigkeit hat.

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Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/5849. Wer für diese Beschlussempfehlung votieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von Linken, Grünen und SPD. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Krumpe. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

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Sechstens. Wenn ich von Berufsschulen spreche, ist die duale Bildung im Blick. Wir finden an 180 Standorten in Bayern rund 3.000 berufsschulpflichtige Flüchtlinge und Asylbewerber an Berufsschulen in einem zweijährigen, bundesweit beachteten Programm, in dem qualifizierte Deutschkenntnisse unter dem Stichwort Sprachlehrprogramm "Berufssprache Deutsch" erworben werden können. Zum Siebenten und Letzten: Das alles wird von einem breiten Fortbildungsangebot für alle Lehrerinnen und Lehrer, unter anderem auf der Ebene der Regierungen, unter anderem in Dillingen, beim Pädagogischen Institut München, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und mit all den Arbeitshilfen, die wir vom ISB haben, abgerundet.

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hier einen Antrag zum wichtigen Thema Zwangsprostitution und ausgebeutete Frauen einbringt, auch wenn er ihr nur zwei Minuten Redezeit wert ist. Wer sich den im Antrag genannten Fernsehbeitrag anguckt, weiß mehr. Es geht in diesem wirklich erschütternden Beitrag um Mädchen, die von Tätern mit Migrationshintergrund ausgebeutet werden. So etwas kann die AfD sich natürlich nicht nehmen lassen, zieht sie doch ihre gesamte Existenz zum einen aus Ängsten rund um das Thema Migration, zum anderen, indem sie spaltet und ausgrenzt. Deshalb hat sie, beruhend auf diesem Fernsehbeitrag, mit heißer Nadel einen Antrag gestrickt, wobei ich mir nicht sicher bin, ob der AfDAntragsschreiber den Beitrag tatsächlich gesehen hat, weil sich ziemlich viele Aspekte aus diesem Beitrag nicht im Antrag widerspiegeln.

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Wir haben den Anspruch, dass wir nicht nur eine gesetzliche Vorgabe erfüllen, sondern wir wollen eine wirkliche Lebenshilfe rund um das Thema geben. Es ist gut, dass wir auf neue Anforderungen mit mehrsprachigen und kultursensiblen Angeboten bereits reagiert haben, denn gerade die Herausforderung Demenz und auch die Frage der Migration wird hier künftig eine große Rolle spielen. Deswegen bin ich gespannt auf die Auswertung.

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Der Gesetzentwurf selbst, ein Artikelgesetz in Drucksache 6/5576, wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung am 25. April 2018 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss hat zum Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 27. April 2018 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. In seiner 44. Sitzung am 13. Juni 2018 nahm der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Auswertung des schriftlichen Anhörungsverfahrens vor und beschloss mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen zu empfehlen. Im federführenden Ausschuss wurde der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

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Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 15. Juni 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf ohne Änderungen anzunehmen. Danke.

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Wie wollen Sie das denn machen? Schauen Sie mal, wir haben hier in Thüringen ungefähr 2 Millionen Einwohner, davon sind ungefähr 80.000 bis 90.000 Ausländer. Von diesen Ausländern hängen eine ganze Menge – das ist der Migration der letzten Jahre geschuldet – im Hartz-IV-System. Jetzt nennen Sie mir mal den Anteil der Leute, die hier wirklich signifikant Steuern zahlen im Vergleich zur deutschen Bevölkerung. Das ist unglaublich schwer zu fassen. Ich denke, wenn man da in die Details reingeht, wird es nicht so ungerecht sein, wie Sie es sich gerade vorstellen.

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Es ist ein Bericht in der heutigen „Allgemeinen Zeitung“ über eine Sitzung des Beirates für Migration in der Stadt Bad Kreuznach angesprochen worden. Dort war auch ein Vertreter des Jobcenters, Herr Meiborg. Er hat etwas zu Flüchtlingen gesagt und ein anderes Bild gezeichnet, wie dort nämlich das Verhalten der Menschen aussieht. Ich denke, es gehört zum Gesamtbild dazu, dass man dies einmal realistisch einschätzt.