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85 % der illegalen Migranten sind unter 35 Jahre alt. Schon diese Altersstruktur zeigt, dass es gerade keine Flüchtlinge sind. Es handelt sich in vielen Fällen um Ankerkinder, die die geplante Migration aus islamischen Herkunftsländern hintergründen. Von den einstmals verhießenen Fachkräften ist gar keine Rede mehr. Immer sichtbarer wird die Belastung für Schulen, Krankenhäuser und den Wohnungsmarkt und auch der Verlust der Sicherheit, den selbst SPD-Kriminologe Pfeiffer angesichts der nackten Zahlen einräumen musste.

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bringt diese Migration unserem Land keine Vorteile – ich komme zum Ende –, sondern lediglich Nachteile. Nicht Aufnahme, sondern mittelfristige Rückführung ins Heimatland ist das Gebot der Stunde.

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denn die Bürger haben mit der Migration höchst unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Manche Migranten sind fester Teil unserer Gesellschaft, andere nicht. Eine Erfahrung zeigt, dass ein hoher Bildungsgrad und eine hohe Qualifikation Erfolgsfaktoren sind.

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Wenn Sie, sehr geehrter Abgeordnete der CDU-Fraktion, versuchen, die Landesregierung als nicht konsequent darzustellen, dann gehört zur Wahrheit eben auch, dass wir in Rheinland-Pfalz mit zu den ersten Bundesländern überhaupt gehört haben, die in einem Modellversuch die Aufenthaltsbeendigung schon aus der Erstaufnahme begonnen haben und ebenso zu den ersten gezählt haben, die entsprechende Kooperationsmodelle zur prioritären Rückführung von Straftätern mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konsequent weiter ausgebaut haben.

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Das Thema Aussiedlerinnen und Aussiedler wird zudem im Rahmen des Themas Migration in den Schulen in Rheinland-Pfalz behandelt. Auch unser Online-Museum „Lebenswege“ mit seinem ausführlichen Bereich zum Thema Aussiedler und seinen für den Zugang zu Jugendlichen geeigneten Zeitzeugen-Videoclips wird für den Schulunter

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Dies gilt einmal für die Auswanderung nach Nordamerika und insbesondere in die USA, aber auch in Bezug auf die Auswanderung nach Südamerika, wie beispielsweise Brasilien. Angedacht sind auch Veranstaltungen zur historischen Migration von Deutschen nach Osteuropa, etwa nach Galizien. Sie haben richtig gehört, nach Galizien. Es geht nicht um die spanische Region mit der Hauptstadt Santiago de Compostela. Es geht um die Region in der heutigen Ukraine und Polen.

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Herr Kollege Stümpfig, der Anfang Ihrer Wortmeldung war bezeichnend und zeigt eigentlich schon Ihr Grundproblem auf, dass Sie nämlich die Dinge nur isoliert betrachten und sich immer das Kleine heraussuchen, anstatt das große Ganze zu sehen. Wenn wir heute über Flüchtlinge und Migration sprechen und wenn wir darüber sprechen, dass Sie in Ihrem Antrag explizit ein Einwanderungsgesetz fordern, dann können wir doch nicht so tun, als gäbe es Flüchtlinge, die aus dem einen Teil der Erde kommen, und Flüchtlinge, die aus dem anderen Teil der Erde kommen.

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Am Dienstag hat die Internationale Organisation für Migration festgestellt: Seit Jahresbeginn sind 30-mal mehr Flüchtlinge ertrunken als im gleichen Zeitraum vorher. Seit dem Unglück im Oktober 2013 vor Lampedusa gibt es Appelle verschiedenster Organisationen, angefangen beim Heiligen Stuhl,

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Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4807 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6704

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Das Wort hat zunächst Abgeordnete Dr. MartinGehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Die Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 25. Januar

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Wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/6704. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Frak

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Der Kollege de Maizière ist nicht Mitglied in meiner Partei, sondern in Ihrer, und wir sind zusammen in der Bundesregierung. Der entscheidende Punkt ist doch, dass er mit dem Rückstau bei der Antragsbearbeitung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich weiterkommt, sodass es tat

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Kommen wir zum ersten Punkt der Debatte, der täglichen Aufnahme von Geflüchteten. Hier stellt sich die Frage, worüber wir eigentlich sprechen. Im Zweimonatstakt korrigiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge inzwischen seine Prognosen über die neuen Flüchtlingszahlen, zuletzt auf 800 000 für dieses Jahr. Die Medienberichte und die Zahlen der täglich Ankommenden lassen ahnen, was eigentlich schon Gewissheit ist: Diese Zahl wird weiter nach oben gehen, und zwar deut

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Ich möchte Ihnen sagen, wo wir nach zwei Jahren mit hohen Flüchtlingszahlen stehen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, 2 000 Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufzustocken. Dann gab es einen Nachtragshaushalt 2015, in dem sie 750 Stellen bewilligt hat, davon 200 Entscheider. Von diesen 750 Stellen und 200 Entscheidern war am 1. September dieses Jahres 2015 noch nicht einmal die Hälfte besetzt. Insgesamt hat das BAMF 550 Entscheider, das ist übrigens weniger, als Holland im Gesamten hat. Wenn Sie sich der Verantwortung stellen und schnellere Verfahren und Perspektiven für die Menschen haben wollen, dann müssen Sie im Bundesinnenministerium liefern.

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Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 19. Januar 2018, in seiner 56. Sitzung am 26. Januar 2018, in seiner 60. Sitzung am 20. April 2018, in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 und in seiner 74. Sitzung am 25. Januar 2019 beraten. Im Rahmen dieser Beratungen wurde am 20. April 2018 ein mündliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und mit Beschluss in der 69. Sitzung ein weiteres schriftliches Anhörungsverfahren zu dem von den Koalitionsfraktionen am 25. Oktober 2018 in Vorlage 6/4802 vorgelegten Änderungsantrag durchgeführt.

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Die personelle Aufstockung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist aber deshalb notwendig und gleichzeitig überfällig, um die Verfahren endlich zu beschleunigen. Wir können nur hoffen, dass jetzt auch schnell genügend Personal gefunden wird. Der Bund schiebt seit Monaten einen Stau von inzwischen weit mehr als 250 000 Asylanträgen vor sich her. Die Asylanträge aus Irak, Syrien und Eritrea werden zu 99,5 Prozent positiv beschieden, aber die Leute warten monatelang in den Aufnahmeeinrichtungen, bis das auch geschieht. Deshalb ist unser pragmatischer Vorschlag eine pauschale Anerkennung der bisherigen Anträge von Menschen aus diesen Ländern. Nach einer Sicherheits- und Identitätsüberprüfung muss der Stempel auf den Antrag. Dann können die Leute, von denen durchaus eine beachtliche Zahl qualifiziert ist, endlich arbeiten – sie warten nur darauf.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann wird noch versucht, die notwendigen Stellen – diese sind im Übrigen im Aufwachsen begriffen; zum heutigen Zeitpunkt sind die 1.600 Stellen für Kontrollen noch nicht vorhanden – gegen die notwendigen Stellen beim BAMF auszuspielen, so wie Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, das getan haben. Es hieß, ich hätte gerne diese 1.600 zusätzlichen Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um schnellere Bearbeitungszeiten zu erreichen. Sie spielen das eine gegen das andere aus. Beides liegt in Ihrer Zuständigkeit. Tun Sie es einfach.

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Ich lade Sie herzlich ein: Beteiligen Sie sich daran. Bringen Sie sich für die Entwicklungszusammenarbeit und die Part nerschaft mit Burundi ein: am 14. April bei der Auftaktveran staltung für die Messe FAIR HANDELN, der größten Messe für faires Handeln in Deutschland, erfolgreich entwickelt in Baden-Württemberg, am 25. April auf dem Landesgründungs kongress, bei dem wir zum ersten Mal eine Benefizaktion für Burundi durchführen, am 18. Mai auf dem nächsten Bu rundi-Netzwerk-Treffen, das ganz im Zeichen der Initiative „Welt:Bürger gefragt!“ steht – mit Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz wollen wir über ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Ruanda diskutieren; vielleicht rückt die Nachbarschaft zwischen Europa und Afrika damit näher zu sammen –, bei den Bürgerkonferenzen in diesem Jahr in Stutt gart, Freiburg, Mannheim, Ulm, Tübingen und Konstanz, bei den überregionalen Themengesprächen zu Bereichen, die im Fokus der Entwicklungszusammenarbeit stehen – Wirtschaft, Migration, globales Lernen und zivilgesellschaftliches Enga gement.

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Was müssen wir noch mehr tun? - Ich kann überhaupt nicht akzeptieren, dass ein ausländischer Jugendlicher noch nicht mal einen Hauptschulabschluss schafft. Deshalb haben wir mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mit der Agentur für Arbeit ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, um schon im Bereich der Schule anzusetzen - ich nenne den zusätzlichen Sprachunterricht -, aber auch bei Bewerbungsverfahren zu helfen. Und wenn beispielsweise ein ausländischer Jugendlicher einen Ausbildungsplatz hat, kümmern wir uns noch ein halbes Jahr weiter um ihn. Dieses Projekt darf kein Modellprojekt bleiben. Deswegen haben wir diese Woche im Kabinett eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, damit das nicht nur in Niedersachsen, sondern insgesamt Standard wird. Denn wenn wir es nicht schaffen, dass diese Jugendlichen einen Abschluss erreichen, werden im Bereich der ausländischen Jugendlichen immer

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hat die Fraktion der Grünen jedoch darum gebeten, die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, das ist die Drucksache 15/2210, unter der lfd. Nr. 20 dahin gehend zu erläutern, dass die Fraktion der Grünen bei Rückstellung der formalen Bedenken im Ausschuss der Beschlussempfehlung inhaltlich zustimmen möchte. – Das ist sehr genau ausgedrückt und findet offenbar Ihre Zustimmung.

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Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und bin überrascht, dass Vorredner von mir einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen wollten. Es scheint mir doch große Sorge zu bestehen, dass man dort in der Diskussion mit dem, was man hier öffentlich äußert, nicht bestehen kann. Vielen Dank.

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Es gab den weiteren Antrag, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt und die Beratung für heute geschlossen.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger, bitte.

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4. Ist auch bei der Erteilung (nach positivem Asyl- bescheid) bzw. Verlängerung des Schutzstatus grundsätzlich (umgehend) ein elektronischer Aufenthaltstitel auszustellen oder bedarf es erst einer Bestätigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger.

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Der Entwurf beschreibt Migration vor allem aus ordnungspolitischer Sicht. Aus Sicht dieser Landesregierung ist ein Menschenbild, das Migranten immer zusätzliche Forderungen und Pflichten auferlegt und im Gegenzug noch Rechte nehmen möchte, höchst fragwürdig.

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Nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 und der Einführung der Wohnsitzregelungen nach § 12a Aufenthaltsgesetz sah sich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz aufgrund der Praxis einiger Ausländerbehörden veranlasst, per Rundschreiben klarzustellen, dass „bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 AufenthG grundsätzlich ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) auszustellen“ ist. „Die Verwendung von Klebeetiketten aus Kostengründen und zur Eintragung einer Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels stellt keinen Härtefall im Sinne von § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG dar und ist auch von der Regelung des § 105b AufenthG nicht gedeckt“, so das Ministerium in dem Schreiben vom 7. März 2017.

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Meine Damen und Herren, das Landesintegrationsgesetz umfasst Regelungen zur Integration in der Kompetenz des Landes Thüringen. Die sind deutlich begrenzt – das wissen wir alle –, aber dennoch ist es nicht unmöglich, auch hier einen ganz klaren Punkt zu setzen. Das Gesetz ist aus unserer Sicht notwendig, weil wir verbindliche Rahmenbedingungen für die Integration von Migranten, die eine längere Zeit bei uns bleiben, benötigen. Es folgt stringent den Grundsätzen des Förderns und Forderns. Ich freu mich auf die inhaltliche Diskussion im Ausschuss, meine Damen und Herren, und beantrage daher die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herzlichen Dank.

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Im Januar, so die Zeitschiene, hat der Fraktionsvorsitzende Mohring dieses Integrationsgesetz öffentlich angekündigt. Bis zum Sommer hat er immer wieder gesagt, die CDU legt ein Integrationsgesetz vor, und im Juli dann endlich wurde der immer wieder angekündigte Entwurf veröffentlicht. Und die CDU startete einen „Beteiligungsprozess“. Zumindest hat sie Briefe geschrieben. Sie hat verschiedene Institutionen um Stellungnahme zu ihrem Gesetzentwurf gebeten. Ich weiß davon – das sind sicherlich nur Beispiele –, dass die Stadtverwaltung Erfurt um eine Stellungnahme gebeten worden ist. Der Flüchtlingsrat Thüringen e. V. ist angeschrieben worden und beispielsweise auch die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge. Offenbar aber war dieser Beteiligungsprozess

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Das durch Rot-Rot-Grün eingeführte Integrationskonzept will die CDU aber offenbar beibehalten, zumindest lässt die Aufgabe für den Landesintegrationsbeauftragten, dieses fortzuschreiben – das finden wir in § 16 –, darauf schließen, sicherlich aber nicht in der jetzt vorgesehenen Offenheit für alle Zugewanderten. Da möchte ich erinnern, diesen Sommer hat die CDU-Fraktion problematisiert, dass sich die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge für die Entkriminalisierung der Seenotrettung und die Aufnahme aus Seenot geretteter Geflüchteter ausgesprochen und bei den Thüringer Kommunen dafür geworben hat. Solche Freiheiten soll der oder die Integrationsbeauftragte natürlich nach CDU-Ansicht nicht haben.