Fazit: Die Landesregierung aus CDU und FDP/DVP – man muss es immer wieder sagen – hält den Datenschutz für eine lästige Schikane der Verwaltung und hält ihn nicht für ein Grundrecht, das auch im Interesse der Bevölkerung und der Verwaltung dringend weiterentwickelt werden muss.
Eines will ich in diesem hohen Hause wiederholen, weil wir ja irgendwann auch zur Diskussion über finanzielle Fragen kommen: Ich halte es – an die Adresse aller gesagt, die es angeht – nicht für richtig, dass wir die Stelle beim Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht geschaffen haben, erst recht nicht, wenn ich an das Prozedere bei den Finanzausschusssitzungen denke. Beim ersten Mal – so musste man es als unbefangener Beobachter verstehen – war eigentlich klar, dass sie kommt. Aber nach einem Zwischenspiel ist sie bei den so genannten Resteberatungen wieder eingesammelt worden. Ich finde, da hat man noch etwas gutzumachen. Deshalb wollte ich das – auch wieder an die Adresse derjenigen, die es angeht, die ich aber jetzt nicht alle hier sehe, gerichtet – heute noch einmal festhalten.
dass der Begriff Datenschutz kein Fremdwort mehr ist, sondern heute seinen Stellenwert in der öffentlichen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg hat.
Wir haben nach der Zäsur 1979 dann im Dezember 1983 das Volkszählungsurteil gehabt. Damit ist klar, dass der Datenschutz ein Verfassungsgebot ist. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist vom Bundesverfassungsgericht festgeschrieben worden.
Alles in allem, meine Damen und Herren, zeigt dieser Datenschutzbericht, dass Datenschutz kein Selbstzweck ist, sondern uns immer begleiten wird, dass er eher eine immer größere Herausforderung sein wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir danken dem Landesbeauftragten für den Datenschutz für seine Arbeit. Aber wir wollen es eigentlich nicht nur bei diesem verbalen Dank belassen. Wenn dieser Dank immer wieder abgestattet wird, ohne dass sich für die Arbeitsbedingungen des Datenschutzbeauftragten Wesentliches ändert, macht das den Dank allmählich schal.
Ich bitte Sie! Jetzt haben wir ein Jahr lang eine Stelle weniger bei einer Dienststelle, die personell bundesweit am schlechtesten ausgestattet ist. Und dann sagen Sie, der Datenschutz werde gestärkt. Das geht nicht zusammen.
(Abg. Moser SPD: Welcher Ausschuss ist das denn? Was ist das denn für ein komischer Aus- schuss? – Abg. Haas CDU: Was hat das jetzt mit Datenschutz zu tun?)
Herr Haas, auch für Sie, der Sie das nicht verstehen, erkläre ich es: Das hat mit Datenschutz
Drittens: Es ist sicherlich richtig, dass die Beratungen im Ausschuss, man kann sagen, in rekordverdächtiger Weise abgelaufen sind. Aber man darf nicht vergessen, meine Damen und Herren, dass in derselben Ausschusssitzung unmittelbar vor der Beratung des Datenschutzberichts der aus meiner Sicht wichtigere Punkt, nämlich das Landesdatenschutzgesetz, über das wir vorhin hier beraten und abgestimmt haben, ausführlich diskutiert wurde. Bei dieser Beratung im Ausschuss wurden die politischen Unterschiede deutlich. Es gab eine ganze Reihe von Änderungsanträgen, die von der Mehrheit abgelehnt wurden. Ich glaube, da wurde schon klar, in welcher Weise die Parteien des Landtags von Baden-Württemberg den Datenschutz verstehen.
Der jährliche Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist nach wie vor eine elementar wichtige und nützliche Einrichtung. Zum Beispiel ist es für uns interessant, wenn wir jedes Jahr lesen, dass es bezüglich der Speicherfristen in der zentralen Personenauskunftsdatei der Polizei immer wieder Verstöße gibt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen,
Das heißt, wir stehen hier vor einer technischen Herausforderung, deren Bedeutung wahrscheinlich noch gar nicht richtig abgeschätzt werden kann. Deswegen ist natürlich die Ausstattung der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz eine zentrale Aufgabe. Wir müssen hier verstärken, wir müssen hier in der künftigen Zeit ausbauen, damit der Landesbeauftragte seine Aufgaben auch tatsächlich in den zukünftigen Feldern wahrnehmen kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte im Namen der Landesregierung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Schneider, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre kontinuierliche engagierte und kompetente Arbeit danken. Dass sie ihr Geschäft verstehen und ihren gesetzlichen Auftrag mit Freude und Engagement erfüllen, das kommt im Zwanzigsten Tätigkeitsbericht erneut zum Ausdruck.
Mehrzahl der Fälle einvernehmliche Lösungen im Interesse eines effektiven Datenschutzes gefunden werden konnten, beruht insbesondere auf der Kompetenz des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die verbunden ist mit dem Verständnis für die Erfordernisse der Verwaltung.
Zwei Punkte sind es, die aus meiner Sicht den Bericht besonders erfreulich machen. Erstens: Die Zahl der förmlichen Beanstandungen ist gegenüber dem Vorjahr nochmals zurückgegangen. Zweitens: Es sind auch dieses Jahr keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Datenschutzrecht festgestellt worden. Dies zeigt für mich: Der Datenschutz in Baden-Württemberg – und das möchte ich auch gerne an die Adresse des Herrn Kollegen Bebber sagen, der aber schon nicht mehr unter uns sein kann, nehme ich an – –
Besonders hervorzuheben ist, dass es der Landesbeauftragte für den Datenschutz dabei nicht bei einer intensiven Beratung bei Einzelprojekten wie beispielsweise dem Vorhaben „Outsourcing der Bürokommunikation“ bewenden lässt. Er gibt den Verwaltungen darüber hinaus auch allgemeine Bewertungen, etwa über Sicherheitsaspekte bei der Informations- und Kommunikationstechnik, an die Hand.
Die Bedeutung der Beratungsfunktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz soll künftig weiter gestärkt werden. Sie ist deshalb im Rahmen der Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes – die Zweite Beratung fand vorhin statt – aufgegriffen und erweitert worden.
Wir haben diesen Weg in den letzten Jahren erfolgreich beschritten und wollen ihn auch weiter gehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Bereitschaft des Innenministeriums, mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz auch künftig eng zusammenzuarbeiten, ausdrücklich und erneut bekräftigen.
des Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz, muss aber sagen, dass ich auch Verständnis für die Haltung der Justiz habe. Dabei räume ich wiederum relativierend ein, dass ich als früherer Richter gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit immer sehr aufgeschlossen bin, auch wenn ich zugebe, dass die richterliche Unabhängigkeit, die ja von den Richtern selbst definiert wird – das liegt auch in der Natur der Sache –, von ihnen vermutlich besonders weit ausgelegt wird. Das ist ein menschlicher Vorgang.
Auch wenn wir von Verwaltungsseite sicher nicht immer mit dem Herrn Landesbeauftragten einig sein werden, so hoffe ich doch, dass es uns auch künftig gelingt, die Zahl der Dissenspunkte weiter zu reduzieren und das bereits hohe Niveau im Datenschutz noch weiter zu steigern.
Mit der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Novelle des Landesdatenschutzgesetzes bringen wir den Datenschutz ein weiteres Stück voran. Die Änderungen werden sich positiv auf die Tätigkeit des Landesbeauftragten auswirken und seine Arbeit auch erleichtern, wobei das Problem der personellen Kapazität natürlich hier noch einmal zu erwähnen ist. Das Landesdatenschutzgesetz wird somit auch weiterhin sozusagen in verbesserter Auflage eine gute Grundlage für eine effektive Arbeit des Landesbeauftragten bieten.
Ich darf, nochmals verbunden mit einem herzlichen Dank an Herrn Schneider und sein Team, schließen. Ich wünsche Ihnen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin eine erfolgreiche Arbeit für den Datenschutz. Ich bin sicher, die Bürgerinnen und Bürger werden in Ihnen auch künftig einen versierten Anwalt und unsere Verwaltungen einen kompetenten Berater haben.
Aber es ist natürlich nicht fair, wenn Sie den Antrag zitieren und so tun, als würden wir die europäische polizeiliche Zusammenarbeit gänzlich ablehnen. Wenn Sie den Antrag einmal genau durchlesen, werden Sie feststellen, dass wir Europol auf der Basis der jetzigen rechtlichen Vorgaben deswegen ablehnen, weil wir die Rechtsstaatlichkeit gefährdet sehen, weil wir die parlamentarische Kontrolle nicht sehen, weil wir den Datenschutz gefährdet sehen etc. Das alles sind hehre Grundsätze, meine Damen und Herren, die eigentlich in diesem Hause verstanden werden müssten und auch zu einer Änderung der Europol-Konvention hätten führen müssen. Das war die Intention, weshalb wir die Europol-Konvention abgelehnt haben.
Der Gesetzentwurf war im Sommer dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, den kommunalen Landesverbänden, der Krankenhausgesellschaft und dem Landesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Stellungnahme zugeleitet worden. Bedenken gab es vor allem von den kommunalen Landesverbänden, und zwar gegen die Verlagerung der krankenhaushygienischen Überwachung von den Gesundheitsämtern auf das Landesamt für Gesundheit. Befürchtet wird hier anscheinend eine Schwächung der Gesundheitsämter. Stark betont wird die Ortsnähe und die hohe fachliche Kompetenz der Gesundheitsämter. Doch wir meinen, der medizinische Fortschritt und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten erfordert eine landeseinheitliche Überwachung der Krankenhäuser. Als Kompromiss haben wir aufgenommen, dass die Gesundheitsämter der Kreise an den Krankenhausbesichtigungen des Landesamtes für Gesundheit teilnehmen können.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der Sitzung am Donnerstag, also morgen, wird der Tagesordnungspunkt 37, Fremdsprachlichen Unterricht in der Grundschule beginnen, behandelt, danach Tagesordnungspunkt 28, Aus den Affenversuchen wieder aussteigen. Die Sitzung morgen Nachmittag beginnt mit Tagesordnungspunkt 19, Das Alfred-WegenerInstitut als Zentrum der deutschen Polar- und Meeresforschung, danach werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 22, 23 und 24, hier geht es um den zweiundzwanzigsten Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, aufgerufen.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer hatten vereinbart, dass das Thema Datenschutz noch vor der Mittagspause aufgerufen werden soll.
Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein für das Jahr 2004 Drucksache 15/3300
Ein weiterer Punkt: Mit der Kommunalverfassungsreform wurden die Kontrollrechte der Gemeindevertreter gestärkt. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes war das auch so gewollt. Nun scheint es bei der Handhabung dieser Vorschriften Unsicherheiten zu geben. Ich kann mir aus meiner eigenen kommunalen Praxis auch gut vorstellen, wie diese Unsicherheiten aussehen. Soweit hier eine Klarstellung erforderlich ist - worauf im Bericht hingewiesen wird -, muss sie meiner Ansicht nach vor allen Dingen auch beinhalten, dass Bürgermeister und Verwaltung sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken dürfen, was sie wohl manchmal sehr gern tun.
Zweitens wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte fünf und sechs, hier geht es um Internet für alle, der Tagesordnungspunkte zehn und außerhalb der Tagesordnung, Vorbereitung der Euro-Bargeldeinführung zum 1. Januar 2002 beziehungsweise Vertrauen in die Euro-Einführung stärken, der Tagesordnungspunkte elf, Aufnahme der Küstenautobahn in den Bundesverkehrswegeplan, und zwölf, Ausbau von Bahnverbindungen statt Küstenautobahnen, der Tagesordnungspunkte 13 und 14, Einbürgerung von Kindern fördern, der Tagesordnungspunkte 22, 23 und 24, hier geht es um den zweiundzwanzigsten Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Stellungnahme des Senats dazu und den Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses, des Tagesordnungspunktes 31 mit außerhalb der Tagesordnung, es handelt sich hier um die Petitionsberichte Nummer 24 und Nummer 25, und der Tagesordnungspunkte 40 und 41, hier geht es um den zwölften Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und den Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau dazu, und letztens zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass sich Datenschutz mit vielfältigen und interessanten Themen befasst. Ich möchte nicht versäumen, zum Schluss meiner Rede nicht nur den Chefs des Datenschutzes, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit zu danken, die sich hier in diesem Bericht widerspiegelt. Den Bericht sollten wir zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bei den Themen Datenschutz und DNA-Analyse, Herr Minister, wie in vielen anderen Bereichen: Sie haben leider nicht die Unterstützung Ihrer Fraktion.