schieben“ gerufen. Wenn es aber Straftäter sind, meine Damen und Herren, dann haben sie erst einmal unser Strafrecht zu erleben. Dann haben sie erst einmal ins Gefängnis gebracht zu werden, wenn sie Straftäter sind und verurteilt worden sind. Das ist unser Rechtsstaat und erst danach wäre die Möglichkeit, eine Abschiebung vorzunehmen. Auch da, meine Damen und Herren, darf ich einfach darauf hinweisen, dass manche auf diesen Demonstrationen, die sich gerade in Deutschland abspielen, die hinten „gida“ heißen und sagen, sie wollen das christliche Abendland verteidigen, dass manche von denen, die da unterwegs sind, vom Christentum keine Ahnung haben. Das ist jedenfalls mein Eindruck. Wer das Christentum in den Mund nimmt und das christliche Abendland verteidigen will, der muss wissen, dass das Christentum auf dem Erlebnis von Paulus in Damaskus basiert. Dieses Erlebnis von Paulus in Damaskus ist die Grundlage unseres Glaubens. Aber in Damaskus ist gerade Krieg. In Damaskus wird gerade alles gemeuchelt. Unsere christlichen Brüder und Schwestern waren die ersten, die Palästinenser, wenn sie Glück haben, werden nur verjagt und vertrieben, und der IS versucht, alles zu zerstören, was man an kulturellem Erbe unserer Weltgeschichte sehen kann. Was in Palmyra in der letzten Woche passiert ist, ist ein unerträglicher Vorgang. Wenn das Menschen, die aus den Regionen kommen, hier in den Nachrichten hören oder über ihr Handy von zu Hause mitkriegen, dass gerade ein derartiger Frevelakt wie in Palmyra passiert ist, dass der 82-jährige Wissenschaftler das Haupt abgeschlagen kriegt und an eine Straßenlaterne gehängt wird, um damit deutlich zu machen, er sei der Vertreter des Götzendienstes, dann wird die Religion missbraucht, um damit Machtansprüche und Ansprüche auf Erdöl, auf regionale, territoriale Macht und die Infragestellung aller Grenzen mit zu organisieren. Auch da muss man unseren Natopartner Türkei mal fragen, wie es eigentlich sein kann, dass immer noch Erdöl vom IS abgekauft wird, in der Türkei in Geld umgewandelt wird und gleichzeitig Krieger des IS auf der türkischen Seite in Krankenhäusern gesundgepflegt werden. Das spielt sich alles an unserer Außengrenze ab. Das ist nicht weit weg. Palmyra ist die Wiege unserer Kultur. Das Zweistromland, Euphrat und Tigris, wer vom Christentum redet, vom christlichen Abendland, der sollte die Bibel mal nehmen und kann dort alle Orte, die uns im Moment Abend für Abend im Fernsehen gezeigt werden und Mord und Totschlag zeigen, sehen, die die Wurzeln unseres Glaubens oder dessen, was wir christliches Abendland nennen, sind. Deswegen sage ich, wir haben gute Gründe, mit diesen Flüchtlingen gemeinsam den Weg zu organisieren, ihnen deutlich zu machen, dass die Wertegemeinschaft in Deutschland das Grundgesetz, unsere Verfassung, ist. Wer sich nach den Regeln des Grundgesetzes benimmt und sich auf die Regeln des Grundge
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass das Land eine Härtefallkommission eingerichtet hat, um in bestimmten schwierigen Fällen, in denen z. B. das christliche Menschenverständnis gefordert ist, eine Abschiebung von Flüchtlingen zu vermeiden, frage ich Sie, Herr Innenminister: Welchen politischen Grund hat die Landesregierung, den Ermessensspielraum, den die Mitglieder der Härtefallkommission einfordern, zu verweigern?
Unter Berufung auf den UNHCR-Bericht vom 22. Dezember 2016, der das gesamte Staatsgebiet Afghanistan von einem innerstaatlichen kriegerischen Konflikt im Sinne des Artikels 15c der EU-Qualifikationsrichtlinie – da geht es um den subsidiären Schutz, um Voraussetzungen – betroffen sieht, hat der schleswigholsteinische Innenminister Studt durch die Einleitung eines Konsultationsverfahrens gegenüber seinen Kollegen von Bund und Ländern einen Abschiebestopp nach Afghanistan vorgeschlagen. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus dem UNHCR-Bericht für seine Politik der Abschiebung nach Afghanistan?
Die Abschiebung von Straftätern hat allerhöchste Priorität. Bei jeder Maßnahme, die wir vorbereiten, werden zuallererst alle
Straftäter identifiziert, die zu dem jeweiligen Zeitpunkt abschiebefähig sind. Für diese wird zuallererst die konkrete Abschiebung vorbereitet, und diese Gruppe stellt regelmäßig auch den größten Teil derjenigen, die überhaupt von der Maßnahme betroffen sind.
Herr Senator, wie darf ich mir so eine Abschiebung nach Afghanistan vorstellen? Da gibt es keine Busverbindungen wie hier, keine regelmäßig verkehrenden Züge. Was macht zum Beispiel ein Einzelreisender, wenn er in Kabul abgesetzt wird? Kümmert sich jemand um ihn?
Abschiebung in die Kälte stoppen – NRW muss eine Anordnung zur Aussetzung von Abschiebungen gemäß § 60a Abs.1 AufenthG in ausgewählte Staaten während der Wintermonate erlassen
Ich kann Ihnen aber schon sagen: Mir ist es allemal lieber, den Sensibilisierungserlass, der sich aus meiner Sicht für das Kosovo bewährt hat, auf alle Westbalkanstaaten auszudehnen und dann dafür zu sorgen, dass nicht nur auf den Winter, sondern auf die Abschiebung und damit verbundene Härten insgesamt Bezug genommen wird.
Wir können uns als Fraktion da immer mehr vorstellen; das ist richtig. In einer Koalition ist das manchmal so. Mein Ziel ist es hier, Landesrecht auszuschöpfen und das ganze Jahr über und nicht nur im Winter inhumane Abschiebung zu verhindern. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu unserem Antrag für einen Winterabschiebestopp kommen. Wir sind sehr gespannt darauf, wie Sie die Abschiebung in Kälte, Hunger und Verfolgung in diesem Winter rechtfertigen. Wieder machen es Ihnen andere Bundesländer vor und zeigen, wie grüne Flüchtlingspolitik aussehen kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade in zweiter Lesung ein neues Strafvollzugsgesetz mit einem hochambitionierten Anspruch an einen Behandlungsvollzug verabschiedet; morgen kommt die dritte Lesung. Da geht es um Menschen, die eine Strafe verbüßen, weil sie eine Straftat begangen haben. In der Abschiebehaft sitzen Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, außer dass angenommen werden kann, dass sie sich eventuell der Abschiebung entziehen könnten.
Der für den Bereich der Abschiebung verantwortliche Minister Jäger war offensichtlich von dieser Situation überrascht und nicht darauf vorbereitet. Andere Länder wie Berlin, Brandenburg, Niedersach
duldung soll plötzlich vielleicht doch möglich sein, nämlich dann, wenn trotz aller sogenannten konkreten Maßnahmen mit einer tatsächlichen Abschiebung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden könne. Dann kann zum Beispiel für das letzte Ausbildungsjahr eine Duldung erteilt werden – oder für eines der beiden ersten Ausbildungsjahre, je nach Ermessen der Behörde.
Ein Mitarbeiter eines Ausbildungsbetriebes hat mir wortwörtlich geschrieben: Ich habe Jugendliche ausgebildet. Ich habe jungen Erwachsenen vermittelt, wie unser Land funktioniert und wie der Beruf funktioniert. Sie haben sich gesellschaftlich eingebracht. Wir haben großes Engagement eingebracht, und auch die Asylbewerber. Über die Trendwende hin zur Abschiebung trotz Berufsausbildung sind wir wütend und schockiert. – Bitte halten Sie sich an Ihre Versprechen. Bitte unterstützen Sie die Betriebe. Sie leisten damit doppelte Hilfe. Es tut unseren Betrieben gut, auf Schwächere einzugehen. Sie bilden gerne aus.
Klar ist, dass mit dieser Regelung mehr Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Die Regelung bezweckt aber gerade nicht, neue Vollzugshindernisse für die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer aufzustellen. Konkret muss eine Fülle von Voraussetzungen erfüllt werden. Ich will dazu gar nicht auf unzählige Details eingehen. Jedenfalls ist klar, dass schon in der Gesetzgebung im Deutschen Bundestag die Voraussetzung eingefügt worden ist, dass Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags nicht bevorstehen dürfen.
lehnungsbescheid des BAMF bereits vorliegt. Bei allen Ausbildungsverträgen, die vor Erteilung des BAMF-Bescheides abgeschlossen werden, ist es völlig unstrittig. Jetzt reden wir über die Fälle, in denen der Ablehnungsbescheid des BAMF schon vorliegt. Dazu sagt das Gesetz in der Tat, dass es kein Bleiberecht mehr gibt und kein Ausbildungsvertrag mehr abgeschlossen werden darf, wenn die Maßnahmen zur Abschiebung unmittelbar bevorstehen, wenn sie eingeleitet sind. Dazu kann ich nur sagen: Das ist richtig, so steht es im Gesetz, und das wird auch in dem IMS erläutert.
In den Fällen, in denen die Abschiebung, Zurückschiebung oder Überstellung absehbar ist, soll daher der Durchsetzung der Ausreisepflicht Vorrang eingeräumt werden. Eine Duldung zum Zweck der Berufsausbildung darf dann nicht erteilt werden.
Ich sage es noch einmal: Bei denjenigen, die einen Ablehnungsbescheid des BAMF haben, bei denen wir eine Perspektive sehen, sie in absehbarer Zeit abzuschieben, sagen wir in Einklang mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz und der Gesetzesbegründung, dass dann die Abschiebung Vorrang hat und dass solche Leute in der Regel nicht mehr in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ein
Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, um solche eventuellen Krankheitsausbrüche sicher und wirksam einzudämmen? Darauf gibt es im Moment keine sinnvollen und fachlich fundierten Antworten. Die AfD-Fraktion befürwortet deswegen diesen Antrag. Er schafft ein Bewusstsein für die Probleme des öffentlichen Gesundheitsdienstes, obwohl er auch da im Moment nur an den Symptomen herumdoktert. Es wird nicht die Ursache für den Notstand behoben. Wir haben es im Februar bereits gesagt und wiederholen es hier: Die einzige Antwort auf diese Herausforderung ist die strikte Einhaltung der Gesetze, der Vollzug der Abschiebung aller schon
2. Ist die Verbringung nach Nepal als Maßnahme zur Identitätsfeststellung einzuordnen oder als Abschiebung, dies vor dem Hintergrund, dass das Amtsgericht Gifhorn Abschiebehaft für Anup R. angeordnet hatte, und aus welcher Haushaltsstelle sind Gelder für diese versuchsweise Rückführung genommen worden?
3. Wie wird in dem Fall Anup R. weiterhin verfahren, da weder Ausreise noch Abschiebung auf absehbare Zeit möglich sind? Ist mit einer Anerkennung als Flüchtling zu rechnen?
Zu 2: Die Maßnahme ist als Abschiebung einzuordnen. Es ist nicht möglich, von nepalesischen Auslandsvertretungen Passersatzpapiere für eine Rückführung zu erhalten, wenn der Betreffende der Ausstellung nicht zustimmt. Zu den Einzelheiten verweise ich auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom Juni 2008.
Die Tatsache, dass Herr R. seiner Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommt und durch sein Verhalten seine Abschiebung verhindert, kann eine Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 nicht be
(Michael Andrejewski, NPD: Abschiebung wäre besser. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jaja.)
Darüber hinaus erfolgt keine Abschiebung von Opfern von Menschenhandel. Laut „Lagebild Menschenhandel“ des LKA, das zuletzt mit Daten aus dem Jahre 2012 erschienen ist, wurde kein Opfer wurde abgeschoben oder ausgewiesen. Im Übrigen sind die meisten Opfer auch EU-Bürgerinnen. Der größte Teil von ihnen sind nämlich Bulgarinnen und Rumäninnen. Für sie gilt sowieso nicht das Aufenthaltsrecht; es gilt ja nur für Drittstaatenangehörige.
Natürlich lassen Sie die Kommunen an dieser Stelle hängen. Wir erinnern uns noch gemeinsam an den kommunalen Flüchtlingsgipfel, als wir uns verabredet haben, gemeinsame Aufgaben jetzt anzugehen, die man aus Thüringer Sicht lösen kann. Was haben Sie gemacht? Nicht mal 48 Stunden nach dem kommunalen Flüchtlingsgipfel konnten die Landräte aus dem Radio erfahren, dass sie plötzlich eine neue Aufgabe bekommen haben, nämlich die Abschiebung der Flüchtlinge jetzt alleine zu organisieren.
Dann haben Sie doch wirklich diese ganzen Wochen, seitdem Sie das angekündigt haben – Migrationsminister und Innenminister haben gesagt, ab sofort sind die Landkreise für die Abschiebung zuständig und nicht mehr wir, wir helfen gern noch beim Ticketbuchen, das war die Aussage –, bis zum heutigen Tage nicht genutzt, um die Verfahrenswege auf den Weg zu bringen. Vorgestern haben Sie die Kommunen eingeladen, um heute über die Verfahrensregeln zu sprechen. Es fällt auf, immer dann, wenn Landtagssitzung ist, werden Sie plötzlich aktiv. Beim letzten Mal haben Sie vier Leute für zwei Wochen in der zentralen Abschiebestelle eingestellt. Heute ist Ihnen nichts anderes eingefallen, als mal schnell die Spitzenverbände in einer kurzen Frist einzuladen, weil Sie vergessen haben, die Verfahrenswege auf den Weg zu bringen. Ich kann nur sagen, auch in diesen schwierigen Tagen: Sie müssen zu einem koordinierten und längerfristigen und verlässlichen Verfahren kommen, nur das hilft den Kommunen bei der Bewältigung ihrer Arbeit.
Viele Opfer sind Geflüchtete. Gewaltsame Angriffe enthalten eine Botschaft: verschwinde. Immer wieder kommt es vor, dass Opfer von rechter Gewalt abgeschoben werden. Kürzlich erst wurde aus Thüringen bekannt, dass vier Opfern rechtsextremistischer Angriffe die Abschiebung droht. Der Prozess gegen die Täter könnte in diesem Fall platzen. Aus Hamburg ist bisher kein solcher Fall bekannt, aber es wird auch nicht systematisch erhoben. Und es kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Deshalb haben wir die Frage auf die Tagesordnung gesetzt, wie zuvor Rot-Rot in Brandenburg und wie von Rot-Rot-Grün in Thüringen und Berlin geplant. Geflüchtete, die Opfer rassistischer oder rechter Gewalt werden, brauchen ein sicheres Bleiberecht.
Mit dem Integrationsgesetz auf Bundesebene sollen Voraussetzungen für Integration geschaffen werden. Es liegen dazu Eckpunkte und Vereinbarungen zwischen den Koalitionspartnern auf Bundesebene vor. Ein Eckpunkt dieser Vereinbarung ist es, dass künftig, wer einen Ausbildungsplatz hat, vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geschützt werden soll, indem rechtlich gesichert wird, dass während dieser Zeit keine Abschiebung stattfindet. Das ist prinzipiell zu begrüßen. Es ist im Interesse der Betroffenen, es ist im Interesse der Ausbildungsbetriebe und es ist im Interesse des Landes.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur ein behördlicher Nachweis darüber, dass die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Die Regelung stellte damals einen Kompromiss zur Forderung der Wirtschaft und der Sozialverbände dar, eine Aufenthaltserlaubnis für Geduldete zum Zweck der Ausbildung in das Gesetz aufzunehmen.
Frau Quade, Sie haben rhetorisch in der Form der Wiederholung gefragt, welches Signal, welches Signal hinsichtlich der Abschiebung desjenigen, der aus einem sicheren Herkunftsland kommt, gegeben wird.