Wir möchten, dass das Land Niedersachsen kein Geld mehr für die Beschaffung von Passersatzpapieren ausgibt. Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber den Kauf von Passersatzpapieren zur Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern legitimiert. Deshalb hat meine Fraktion die Streichung der Mittel in Höhe von 450 000 Euro für die „Rückführung“ von Flüchtlingen beantragt. Solange
Aber mir fallen zwei Entscheidungen ein, die dafür symptomatisch sind: die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Abschiebung des Tunesiers Sami A., der im Verdacht steht, als Leibwächter von Osama bin Laden fungiert zu haben, sowie die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg im Fall um die Tierschützer, die in Ställe eingedrungen sind, um die Missstände zu filmen. Obwohl es „Urteil im Namen des Volkes“ heißt, können viele die Entscheidungen der Gerichte nicht mehr nachvollziehen.
Das wichtige Wort „Abschiebung“ ist heute viel zu kurz ge kommen. Ein ganz großer Teil der Leute sind hier nicht blei beberechtigt. Es geht darum, diese endlich abzuschieben. Das Gebot der Stunde ist für uns alle hier und nicht zuletzt für die Regierung, ein konkretes Abschiebungsprogramm vorzulegen und darin festzulegen, wie viele Leute wir in welcher Zeit – möglichst schnell – nach Hause schicken können, um die ter roristische Gefahr auch damit einzugrenzen.
Sie wissen auch, wer klar für die Abschiebung und für die Dinge, die rechtsstaatlich passieren, steht, das sind nämlich wir. Deswegen sind wir als Demokraten trotzdem gut beraten - letzter Satz -, uns auch in der verbalen Äußerung eindeutig und
Die Benennung der sicheren Herkunftsländer ist sicherlich ein erster Schritt in die Richtung gewesen. Ferner gehört aber auch, auch das muss gesagt werden, der Mut zur konsequenten rückführenden Abschiebung dazu, wenn die Asylverfahrensentscheidung gefallen ist. Hier heißt es, die Not der Kriegsflüchtlinge muss an allererster Stelle stehen, um dort helfen zu können, wo ganz dringend Hilfe notwendig ist. Ich glaube, das ist auch hier innerhalb der demokratischen Fraktionen relativ unstrittig. Und es gehört dazu, die Menschen – das habe ich in der Tat gesagt und dazu stehe ich – vor Ort in die Gesamtproblematik mit einzubeziehen. Es sind vor allem die Menschen in der näheren Umgebung, auch der Unterbringung, die darüber entscheiden, wie willkommen sich Flüchtlinge hier in Deutschland fühlen.
Meine Damen und Herren, was dahintersteht, ist nicht die prinzipielle Absage an jede Form der Zuwanderung. Das kann man daraus nicht lesen und das darf auch nicht die Botschaft des ThüringenMonitors 2016 sein. Sondern es geht eher darum, eine konsequente Steuerung durchzusetzen und so wie wir das als CDU-Fraktion beschreiben: konsequente Integration, aber auch Konsequenz bei der Abschiebung. Das ist genau das Empfinden, was die Bürgerinnen und Bürger beim diesjährigen Thüringen-Monitor auch bestätigt haben. Deswegen befürworten auch 77 Prozent ein Einwanderungsgesetz – Sie haben davon gesprochen –, das festlegt, welche und wie viele Ausländer ins Land kommen. Und da die Alternativfrage war, ob die bestehenden Regeln ausreichen, wäre ich zumindest vorsichtig in der Interpretation, dass die Bürgerinnen und Bürger mit der Regelung zu einem Einwanderungsgesetz verstehen wollen, dass das, was wir im Herbst 2015 und danach erlebt haben, durch gesetzliche Grundlage fortgeschrieben werden soll. Da würde ich ein großes Fragezeichen dahinter machen. Sie haben das auch nicht ganz so interpretiert, aber ich will das schon mal deutlich sagen, weil mir in dieser ganzen Debatte auffällt, dass es eine Unsicherheit der Begriffe gibt, eine Unsicherheit der Erklärung darüber, wer als Flüchtling kommt, wer als Asylbewerber kommt und wer soll als Zuwanderer kommen. Das sind drei verschiedene Rechtskreise und Regelungskreise, die in der hektischen und aufgeregten politischen Debatte immer übereinander- und aufeinandergelegt werden,
Stattdessen befürchtet mehr als die Hälfte der Befragten Veränderungen in ihrer Lebensweise und definiert Integration sozusagen als „Plan B“, solange nicht die befürchtete Heterogenität durch Abschiebung abgelehnter Asylsuchender verhindert werden könne. Gleichzeitig aber sehen 38 Prozent der zu ihren Vorstellungen von Integration Befragten dafür auch eine von der Aufnahmegesellschaft zu erbringende Leistung, nämlich „Aspekte einer ‚Willkommenskultur‘, die die Zuwandernden aufnimmt und es ihnen ermöglicht, sich gesellschaftlich einzubringen“. Davon beschreiben 17 Prozent „Integration vornehmlich als Prozess der gegenseitigen Annäherung, bei dem Offenheit, Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz entscheidend sind“. Alles Werte, die den von Rot-Rot-Grün beschrittenen Weg, Integration gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern zu gestalten und dies auch in einem Integrationskonzept zu beschreiben, unterstützen.
will aber zumindest auf einen Antrag, den wir gestellt haben, zu sprechen kommen, weil er mir sehr wichtig ist. Die freiwillige Ausreise als Mittel der Aufenthaltsbeendigung ist im Gegensatz zu einer Abschiebung sowohl für die Stadt als auch für die Betroffenen von Vorteil. Wir wollen dieses Mittel deshalb ausweiten und sowohl die Beratungen aufstocken als auch die Zielzahl der tatsächlichen Ausreisen von Menschen ohne Recht auf Aufenthalt erhöhen und den realistischen Gegebenheiten anpassen. Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt, muss Deutschland verlassen. Es wird Zeit, dass der Senat hier einen klaren Kurs fährt. – Vielen Dank.
Das entbindet die Bundesländer aber nicht von ihrer Verantwortung zum Beispiel für die Überwachung und Abschiebung von Gefährdern.
Seit dem Regierungswechsel 2017 hat es in Nordrhein-Westfalen einen Paradigmenwechsel gegeben. Wir als NRW-Koalition fahren eine klare, transparente und faire Strategie: Integration der Willigen und Berechtigten, Ablehnung und Abschiebung der Intoleranten und Unberechtigten.
Die Bekämpfung des islamistischen Terrors und die Abschiebung ausländischer Gefährder und Straftäter bleibt eine zentrale Aufgabe für Nordrhein-Westfalen. Es gilt auch hier das Prinzip „null Toleranz“.
Unser Land liegt bereits bundesweit an der Spitze bei der Abschiebung von Gefährdern. Im Jahr 2019 hat Nordrhein-Westfalen 44 % aller Rückführungen in Deutschland durchgeführt. Mit der Anbindung an die Zentrale Ausländerbehörde – ZAB – Essen sollen zudem die ausländer- und asylrechtlichen Zuständigkeiten und Maßnahmen bei den meist sehr komplexen Fällen zentralisiert werden.
Das Bundeskriminalamt spricht von einer abstrakten Gefährdungslage in Bezug auf Islamismus. Die Zahl der islamistischen Gefährder beträgt bundesweit 620, von denen sich allein 350 in Deutschland aufhalten. Von den 620 Gefährdern haben 330 die deutsche Staatsangehörigkeit, 210 davon ausschließlich. Eine Abschiebung kommt deshalb bei einem Großteil der islamistischen Gefährder gar nicht infrage.
Beides gehört untrennbar zusammen. Wir setzen das auch um. Nordrhein-Westfalen – wir haben es gerade schon gehört – liegt bei der Abschiebung von Gefährdern bundesweit an der Spitze. 44 % der Abschiebungen erfolgten in 2019 alleine aus NRW heraus. Wir konnten trotz der aktuellen Coronalage auch in 2020 entsprechend weiter abschieben. Es wird auch weiterhin unser Ziel und unser Handeln sein – dafür bin ich auch unserem Integrationsminister Dr. Joachim Stamp sehr dankbar –, gemeinsam mit der Regierung und der Koalition diesen Weg, dass wir bei Gefährdern kein Auge zudrücken, konsequent fortzuführen.
Herr Blex, vielleicht lassen Sie mich kurz aussprechen. – Frau Aymaz, Sie klatschen an dieser Stelle. Aber wenn Ihre Kollegin Frau Schäffer hier gleich zum Thema „Abschiebungen“ spricht, muss sie auch eine Position der Grünen deutlich machen. Vielleicht überdenken Sie sie ja. Wenn es um die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern nach Afghanistan geht, bin ich gespannt, wie lange die Grünen ihre Position, dass diese nicht möglich sei, aufrechterhalten wollen.
Mit Blick auf den Antrag der AfD möchte ich noch Folgendes sagen: Wie man den Reden entnehmen konnte, brauchen wir in Sachen „Abschiebung“ keine Nachhilfe.
Wenn wir Grenzschutz, Abschiebung und souveränes Auftreten umsetzen, können wir das schaffen. Wenn wir regieren, werden wir es schaffen. – Ich danke Ihnen.
Ich will noch auf einen Aspekt hinweisen: Man darf es sich in dieser Frage auch nicht zu einfach machen. Denn klar ist, dass mit der Abschiebung von Gefährdern die Gefahr, die von diesen Personen ausgeht, nicht per se gebannt ist. Gefährder können auch aus dem Ausland heraus eine erhebliche Gefahr darstellen, wenn sie über ihre Netzwerke, über ihre Kontakte Anschläge hier koordinieren. Ich finde, man muss dies zumindest mitdiskutieren. Ansonsten wäre die Debatte völlig unterkomplex.
Klar ist auch: Die Hälfte der islamistischen Gefährder sind Deutsche. Auch viele Salafisten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind in Deutschland aufgewachsen und haben sich hier radikalisiert. Wir sprechen also von einem Problem der hiesigen Gesellschaft. Deshalb wird die Forderung nach Abschiebung allein das Problem nicht lösen.
Tatsächlich gibt es schon heute umfangreiche rechtliche Möglichkeiten zur Abschiebung, wenn unsere Interessen erheblich gefährdet sind. Das gilt bei schweren Straftätern, aber auch bei Personen, die zur Verfolgung ihrer religiösen Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt sind oder öffentlich dazu aufrufen, sowie erst recht zur Abwehr terroristischer Gefahren.
Auch Asylberechtigte und Asylbewerber sind laut Aufenthaltsgesetz von diesem Grundsatz natürlich nicht ausgenommen. Besteht im Herkunftsland keine Gefahr der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder Folter, steht einer Abschiebung also grundsätzlich nichts im Wege.
Fällt das Herkunftsland für eine Abschiebung aus, muss man sich für geeignete Alternativen starkmachen. Tatsächlich hat das jetzt in Sachsen-Anhalt, meine ich, geklappt: Dort ist ein Syrer in den Sudan ausgereist. Es gibt also weitere Möglichkeiten.
Hier jedenfalls wäre eine Abschiebung direkt aus der Haft ganz offensichtlich der einzig richtige Weg gewesen. Außenpolitische und diplomatische Arbeitsverweigerung des Auswärtigen Amtes haben das verhindert.
Daher war es auch keineswegs hilfreich, dass sich Minister Stamp in NRW schon vor Jahren festgelegt hat, dass es mit ihm niemals eine Abschiebung nach Syrien geben werde, solange Baschar al-Assad dort Präsident ist. Assad ist erst 55 Jahre alt; er wird vermutlich noch lange Präsident bleiben. Oder setzen Sie jetzt Ihre neue Hoffnung auf eine neue Intervention der USA?
Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage unserer Bundestagsfraktion hat zum Vorschein gebracht, dass die Bundesregierung sehr wohl in Kenntnis dieser Tatsachen ist. Vielleicht hat es ja deshalb einen Brief an die Länder gegeben, worin aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass Menschen, die von der Abschiebung nach Syrien bedroht sind, einen Folgeantrag stellen können, welcher dann mit dem BAMF, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgestimmt werden soll.
Lagebild erstellt, und zweitens alle Landesregierungen gebeten, darauf hinzuwirken, dass jetzt nicht einfach nach geltender Rechtslage abgeschoben wird, sondern jeder Einzelfall wirklich noch einmal überprüft wird. Ich habe mich erkundigt und dabei Folgendes festgestellt: Das niedersächsische Innenministerium hat die Ausländerbehörden angewiesen, dafür zu sorgen, dass die Einzelfälle überprüft werden. Meiner Meinung nach kommt es hier nicht so sehr darauf an, ob man „Sach- und Rechtslage“, „Erwägung“ oder sonst etwas beschließt, sondern es kommt vielmehr darauf an, dass sichergestellt wird, dass diesen Menschen geholfen wird und dass verhindert wird, dass durch eine Abschiebung eine Gefahr für Leib und Leben dieser Personen entsteht. Wenn das sichergestellt ist, können wir hier durchaus beschließen, nach Sach- und Rechtslage zu verfahren.
Herr Fiedler, wenn Sie einen gewichtigen Teil der Wahrheit, der für das gesamte Bild wichtig ist, immer wieder weglassen, dann ist das nicht sachlich; wenn Sie zum Beispiel behaupten, dass Thüringen bei der Abschiebung das absolute Schlusslicht ist. Dann lassen Sie weg, dass sich diese Landesregierung auf ein besonderes Mittel, nämlich die freiwillige Ausreise, konzentriert und uns diese freiwillige Ausreise in weit größerem Maße zum Spitzenreiter macht
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Deshalb ha- be ich ja von Abschiebung gesprochen und nicht von Wegschiebung!)
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt durch die Abschiebung ehemaliger Anhänger der Terrormiliz IS nach Deutschland wird die Frage nach den von den Rückkehrern ausgehenden Gefahren für die innere Sicherheit und dem ge nerellen Umgang insbesondere mit den Frauen und Kindern diskutiert. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat erst vor wenigen Wochen eine bemerkenswert offene Studie zu isla mistisch radikalisierten Frauen veröffentlicht.
Vielen Dank. - Herr Minister, mich würde interessieren: In wie vielen der zahlreichen vergangenen Fälle kam es aufgrund der Gewaltdelikte bzw. in aktuellen Fällen zur Abschiebung? - Wenn ich gleich noch eine kleine Zusatzfrage stellen dürfte: Inwieweit wurden im letzten Jahr die von Ihnen angekündigten 36 Abschiebeplätze bisher genutzt? - Vielen Dank.
Darüber hinaus – das ist ganz wichtig – stärken wir die Ausländerbehörden nicht nur in der Zusammenarbeit mit den Zentralen Ausländerbehörden in Sachen „Abschiebung“, sondern sehen sie auch als Einbürgerungsbehörden an. Wir wollen auch – beim Thema „Integration und Flüchtlinge“ gibt es immer zwei Seiten einer Medaille – Perspektiven schaffen.