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selben Punkt gekommen wie Sie, lieber Herr Funk, nämlich auf das Thema Migration. Da könnte man noch mehr machen. Zu diesem Thema finde ich auch nichts in der Stellungnahme. Es wäre vielleicht auch eine lohnende Aufgabe für die Ihrer Partei angehörende Integrationsministerin, sich dieses The mas vielleicht einmal etwas anzunehmen und zu fragen,

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Wenn es uns dann auch noch gelänge, die Grenzen zu schließen und die Migration in unser Schulsystem zu stoppen, dann wären wir wirklich nahe daran, den Mangel zu beenden und unseren Kindern eine Zukunft zu geben.

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Ich illustriere das mal an einem Beispiel oder an ein paar Zahlen: Nach einem aktuellen Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom Mai haben wir bundesweit eine Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer, die bei 34,7 Prozent liegt, nicht bei 45,1 Prozent, wie Sie, liebe CDU-Kollegen, das gesagt haben oder in Ihren Antrag geschrieben haben. Ich weiß nicht, wo Sie diese Zahl abgeschrieben haben, aber jedenfalls nicht beim

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die da Experten sind.

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Zurzeit braucht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trotz der vorrangigen Bearbeitung von Anträgen aus dem Kosovo mehrere Monate für einen Asylantrag von Leuten aus diesen Westbalkanstaaten. Auch der Kosovo zählt zu diesen Herkunftsländern, in denen es keine staatliche Verfolgung gibt. Da mag es Korruption geben, da mag es sicherlich auch mal die eine oder andere private Ausgrenzung geben, aber das ist, wie gesagt, keine staatliche Verfolgung. Da müssten Sie sich nur mal mit der Genfer Flüchtlingskonvention auseinandersetzen.

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Trotzdem hat sich die Landesregierung im Rahmen einer Telefonkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern im Februar 2014 dem Vorhaben der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern, in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Bearbeitungszeit bei Asylantragstellern aus dem Kosovo auf 14 Tage zu senken, nicht angeschlossen. Außer Bayern sind es übrigens alles Länder, die rot-grün bzw. grün-rot regiert werden.

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An die Kollegen der CDU würde ich appellieren, die Realität anzuerkennen, dass sich die Migration aus dem Kosovo und anderen Balkanstaaten kaum durch restriktive Maßnahmen verhindern lässt.

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Die Einbringung des Abgeordneten Herrgott hat auch allein mit dem Argument gestiegener Zahlen auskommen müssen. Diesbezüglich, was die Zustände in den Ländern und die Kriterien betrifft, wonach man sichere Herkunftsländer einführen kann, führte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil zur rechtlichen Bewertung bereits vom 14. Mai 1996 aus. Ich zitiere: „Der Gesamtwürdigung geht jedoch die Tatsachenfeststellung abtrennbar voraus. An diese [Feststellungen knüpft] das Bundesverfassungsgericht für den Gesetzgeber hohe Anforderungen: Schafft nämlich der Gesetzgeber mit der Herkunftsstaatenregelung eine Grundlage für den Verlust des vorläufigen Bleiberechts bedingt dies [– Zitat –] ‚ein bestimmtes Maß an Sorgfalt bei der Erhebung und Aufbereitung von Tatsachen, die einer solchen feststellenden, verfassungsrechtlich vorgegebene Kriterien nachvollziehenden gesetzgeberischen Entscheidung notwendigerweise zukommt. Dieses Maß ist je nach den konkreten Gegebenheiten im jeweiligen Staat unterschiedlich. Dabei kommt dem Gesetzgeber, insbesondere hinsichtlich der dabei zu beschreitenden Wege, ein Entscheidungsspielraum zu. Er wird zur Ermittlung der bedeutsamen Tatsachen die zugänglichen und als bedeutsam anzusehenden Quellen heranzuziehen und auszuwerten haben.‘ “ Dass dies aber nicht passiert, wird gerade auch im Bezug auf die Balkanstaaten und in Bezug auf Albanien und Kosovo ganz offensichtlich. Deutlich über 8.000 Anträge sind im Jahr 2014 laut Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge jeweils bezogen auf die Herkunftsländer Albanien und Kosovo gestellt worden. Nun hat sich der Leiter des Amts in den Medien zu Wort gemeldet, im April beispielsweise in der FAZ, dass Albanien und Kosovo in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden müssten, und er hat dabei auf die ansteigenden Zahlen verwiesen. Das aber ist eine, auch nach Bundesverfassungsgericht, sachwidrige Argumentation. PRO ASYL hat schon im Mai 2014 mit einem Gutachten darauf verwiesen,

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Die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind sozusagen Begleiterscheinungen dieser Situation. Wissenschaftlich spricht man von „subsistence migration“, nämlich der Flucht aus unerträglichen Existenzbedingungen, einem Teilbereich der unfreiwilligen Wanderungen, so erklärt es Klaus Jürgen Bade in dem bereits erwähnten Artikel, den Ihnen der Abgeordnete Herrgott gern zur Verfügung stellen wird.

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Das tut mir echt leid. Aber die stichhaltigen Argumente, die unseren Antrag stützen, möchten wir gern im zuständigen Fachausschuss noch einmal diskutieren und laden Sie natürlich gern dazu ein – auch alle Fraktionen des Landtags – uns hier fundiert mit Argumenten auszutauschen. Deshalb beantrage ich an dieser Stelle die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herzlichen Dank.

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Mit diesen Anträgen wollen die Fraktionen der CDU und der AfD erreichen, dass die Anträge von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und damit auch ihr Aufenthalt deutlich verkürzt werden kann. Eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen strebt auch die Landesregierung an. Aber wieso nur für Antragsteller aus dem Kosovo, Albanien und Montenegro? Wir wollen, dass die Bearbeitungsdauer insgesamt sinkt. Dann haben alle Antragsteller schneller Rechtssicherheit über ihren Aufenthaltsstatus. Flüchtlinge mit sicherem Aufenthaltsstatus könnten schneller an die Kommunen verteilt werden. Die Menschen würden früher anfangen Deutsch zu lernen und könnten schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dieses Ziel ist erreichbar, aber nicht über den von der CDU und der AfD vorgeschlagenen Weg. Notwendig sind zunächst schnellere Asylverfahren generell und somit mehr Sachbearbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Danke schön, Frau Staatssekretärin. Wir kommen nun zur Abstimmung zum Antrag der CDU-Fraktion. Hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Stimmen der Koalitionsfraktionen dagegen und die der AfD-Fraktion auch.

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3. Wie schätzt die Landesregierung die Potenziale der Kulturpolitikforschung ein, um Lösungen für künftige Herausforderungen der Kulturpolitik wie demografischer Wandel, Migration, Inklusion, Digitalisierung und Wandel der Interessen der Kulturnutzerinnen und -nutzer finden zu können?

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Zu Frage 1: Die Ergebnisse der bundesweiten Kulturpolitikforschung werden natürlich für die Weiterentwicklungen der Kulturlandschaft herangezogen. Gleichwohl ersetzen sie nicht die detaillierten Kenntnisse und Erfahrungen der kulturellen Akteure in Thüringen, sondern dienen als Grundlage, um Handlungsfelder und Ansätze zu identifizieren. Nach Kenntnis der Landesregierung wird Kulturpolitikforschung bisher nicht als Spezialisierung an einer der Thüringer Hochschulen betrieben. Gleichwohl befassen sich mit den künftigen Herausforderungen der Kulturpolitik wie demografischer Wandel, Migration, Inklusion, Digitalisierung und wandelnde Interessen der Kulturnutzerinnen und -nutzer eine Vielzahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen in

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Tagelang haben wir über Migration gesprochen. Sie reden nur und handeln nicht.

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Wenn über 160.000 Menschen mit dieser Änderung des Gesetzes geholfen ist, ist gut verhandelt worden. Ich habe mich über den einen oder anderen gewundert, der insbesondere der SPD vorgeworfen hat, wir hätten in den Bereichen Integration und Migration schlecht verhandelt. Gerade diejenigen, die uns vorgeworfen haben, schlecht verhandelt zu haben, sind jetzt die Ersten, die schreien: Jetzt setzt aber endlich schnell um, was ihr verhandelt habt. Das hilft niemandem, erst recht nicht den Betroffenen.

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Wir sind uns hoffentlich auch darin einig, dass wir uns in einem ernsthaften Dialog über die Zukunftsprobleme dieser Gesellschaft, was Migration, demografische Entwicklung und die Digitalisierung dieser Welt anbelangt, austauschen müssen. Das alles sind Fragen, in denen die Schnittmenge zwischen Kirchen und der politischen Verantwortung sehr groß sind.

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Das wird in einem aufwendigen Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft. Grundlage ist der Artikel 16a Grundgesetz, das ist heute schon angesprochen worden. Wer keine dort anerkannten Gefährdungen geltend machen kann – auch das gehört zu diesen Grundsätzen, und das will ich klar und deutlich aussprechen –, der muss natürlich in sein Heimatland zurückkehren.

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Am 20. August 2015 haben Sie eine Neufassung der Einladung zu dieser Sitzung erhalten. Darin sind diese Alternativanträge ausgewiesen. Im Ergebnis einer Vereinbarung der Fraktionen unter Einbeziehung der Landesregierung ist mit der neu gefassten vorläufigen Tagesordnung vorgesehen, den Antrag der Fraktion der CDU samt den dazu eingegangenen Alternativanträgen gemeinsam mit der für diese Sitzung angekündigten Regierungserklärung des Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Flüchtlingspolitik in Thüringen zu beraten. Dazu liegt Ihnen die Unterrichtung der Landesregierung in der Drucksache 6/935 vor.

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Regierungserklärung des Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Flüchtlingspolitik in Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/935

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(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Lesen Sie den zweiten Satz!)

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nämlich wenn er davon spricht, wie viele Wachleute es in Suhl gibt – es sind nämlich 24 und nicht zwei, wie er suggerieren möchte. Viele, viel zu viele der derzeit ungelösten Probleme liegen im Bund und in den Verantwortungsbereichen der CDU und CSU, vor allem im Innenministerium, im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, im Finanzministerium und letztlich natürlich bei der Kanzlerin, die zum Thema vielsagend schweigt.

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Die jetzige Asylkrise ist fahrlässig und sie ist teilweise vorsätzlich herbeigeführt. Die Ursachen auf Bundesebene sind der mangelnde Gesetzesvollzug und die bestehenden Fehlanreize. Eine Analyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge kommt zu dem Ergebnis, dass die sozialen Leistungen eine zentrale Rolle spielen. Bei einem alleinstehenden jungen Mann kommen 359 Euro an geldwerten Leistungen zusammen. 359 Euro – das ist

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Sie ziehen seit Wochen gegen die Bundesregierung zu Felde, weil Sie sagen, dass das Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist, dass das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration mit mehr Personal ausgestattet werden muss. Das ist auch richtig – das ist auch Aufgabe des Bundes –, aber gleichzeitig sind Sie nicht in der Lage, in Ihrer eigenen Zentralen Abschiebestelle im Landesverwaltungsamt so viel Personal zur Verfügung zu stellen, dass die dort vorliegenden Abschiebefälle tatsächlich bearbeitet werden können. Bis zu unserem Antrag auf Sondersitzung des Landtags haben wahrlich vier Mitarbeiter in der Zentralen Abschiebestelle gearbeitet, davon zwei dauerkrank. Nach unserem Antrag auf Sondersitzung haben Sie weitere vier Mitarbeiter – Sie haben es eben angekündigt – in diese Zentrale Abschiebestelle abgeordnet. Jetzt muss man es der interessierten Öffentlichkeit dazu sagen: sage und schreibe für ganze zwei Wochen. Glückwunsch! Sie sind unprofessionell, Sie können das nicht und Sie wollen es auch gar nicht können.

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Sie zerstören nicht nur das Asylrecht, zu dem wir stehen und das wir verteidigen wollen für die wirklich Schutzbedürftigen, selbstverständlich, Sie importieren auch sozialen Sprengstoff. Kommen zu uns denn die hilfsbedürftigen Familien mit Kindern oder kommen zu uns in der Mehrzahl Christen, die weltweit die Verfolgtengruppe Nummer eins sind? Die Wirklichkeit spricht eine ganz andere Sprache. Man muss nur die Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge lesen und man weiß, wie der durchschnittliche Asylbewerber 2014 ausgesehen hat. Ich gehe davon aus, dass er genau so im Jahr 2015 aussehen wird: Er ist jung, er ist männlich und er ist muslimisch. Man braucht gar nicht Geschichte oder Soziologie studiert zu haben, um zu wissen, wie sich Gesellschaften verhalten, in denen es einen Jungmännerüberschuss gibt; sie sind aggressiv nach innen und aggressiv nach außen.

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Es ist heute schon das eine oder andere Mal gesagt worden, dass es sich bei der Aufnahme und Unterbringung und bei der Integration von Flüchtlingen um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, die wir nur gemeinsam, nur mit konstruktiven Vorschlägen und durch gemeinsames Handeln meistern werden. Deshalb möchte ich kurz auf den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingehen. Wir verstehen ihn als ein Angebot, als eine Unterstützung für die gemeinsame Meisterung dieser Herausforderung. Wir haben eine ganze Reihe von Punkten aufgeschrieben, die sich über die Landesregierung an die Bundesebene richten, beispielsweise – es ist schon angesprochen worden – dass es auf Bundesebene tatsächlich zur zeitnahen und vollständigen Besetzung der schon 2014 angekündigten und versprochenen 2.000 Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt. Meines Wissens sind bisher gerade 650 dieser Stellen besetzt. Da hat die Bundesregierung also noch zu tun, damit sie ihre Versprechen erfüllen kann.

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(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Wie viele ha- ben wir denn geschaffen in den letzten zwei Wochen?)

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(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Das machen wir!)

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(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Habe ich nie gesagt!)

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(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Acht Zelte!)

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Meine Damen und Herren, unsere Landesregierung hat dem Bundesamt für Migration angeboten, dass wir Beamte reaktivieren, also pensionierte Beamte ansprechen, einladen, ob sie sich vorübergehend mit einbringen, also wir haben Bedienstete, die Pensionäre sind, die bereit sind, so etwas mitzumachen – das BAMF hat es abgelehnt. Das muss ich dann alles nicht mehr verstehen. Ich muss diese bürokratischen Abläufe alle nicht mehr verstehen, bei dem der eine es auf den anderen schiebt. Deswegen, meine Damen und Herren, habe ich immer davon gesprochen, dass derjenige, der zuständig ist für die Erstaufnahmeverfahren, dann bitte auch die Gesamtverantwortung übernehmen soll. Deswegen wird es nicht an uns liegen, die Erstaufnahmezentren komplett an den Bund abzugeben, dann