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Es ist daher konsequent und richtig, auch die zwangsweise Abschiebung und damit auch die Abschiebehaft als ein selbstverständliches - rechtsstaatliches! - Mittel zu erkennen, um den Aufenthalt derer zu beenden, die nicht freiwillig ausreisen oder die sich verbergen, die sich gewaltsam widersetzen, die unserer Gesellschaft Schaden zufügen und die unsere Werte und Normen ablehnen und bekämpfen.

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Wir bauen in der Tat zunächst auf die freiwillige Rückkehr. Nur wenn die diesbezügliche Förderung und Unterstützung scheitern, werden wir dafür sorgen, dass eine konsequente Abschiebung erfolgt. Wir werden als Ultima Ratio hierfür auch eine Abschiebeeinrichtung bekommen.

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Hier reden wir aber über das Thema Abschiebung, und da sage ich es noch einmal. Da ist die Auffassung der Sozialdemokratie, jedenfalls der in Schleswig-Holstein: Erstens. Wir wollen in allererster Linie die freiwillige Rückkehr und keine Abschiebungen.

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Wir bevorzugen selbstverständlich die freiwillige Ausreise; auch darüber sind wir uns einig. Das ist in diesen Fällen für alle Beteiligten der bessere Weg. Allerdings reisen viele Menschen, die kein Bleiberecht haben, eben nicht freiwillig aus. Nicht wenige Ausreisepflichtige entziehen sich auch konsequent der von Gerichten angeordneten Abschiebung.

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Meine Damen und Herren, wenn wir diese Plätze genutzt haben, dann waren das aber ganz extreme Ausnahmefälle. Die Einrichtung einer eigenen Abschiebehaftanstalt hat nun einmal eine völlig andere Qualität und ist eine politische Frage. Ich sage es noch einmal: Menschen, die nichts verbrochen haben und sich auch nicht der Abschiebung entzogen haben, verdienen in unseren Augen keinen Freiheitsentzug, schon gar nicht die besonders schutzbedürftigen Gruppen, über die die Regierungsparteien in den letzten Wochen höchstens verlauten ließen, sie sollten möglichst nicht eingesperrt werden; Kinder, Jugendliche, Schwangere, stillende Frauen.

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Zudem ist die Idee von größeren Aufnahmezentren in Schleswig-Holstein überhaupt nicht neu. Auch in Schleswig-Holstein haben wir Erfahrungen mit solchen großen Aufnahmeeinrichtungen gemacht, in denen schon heute Asylsuchende aufgenommen werden, wo sie wohnen, registriert und über ihre Fluchtgründe befragt werden. In diesen Einrichtungen werden die Flüchtlinge betreut. Sie stellen ihren Asylantrag und bleiben dort, bis über ihren Antrag entschieden worden ist. Wird ein Asylantrag abgelehnt und besteht auch aus sonstigen Gründen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wird aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus die Ausreise und Abschiebung durchgeführt. Nichts anderes soll in den Ankerzentren geschehen.

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Dies ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, der Glaubwürdigkeit unserer Gesetze und vor allen Dingen auch der Glaubwürdigkeit unseres eigenen Handelns. Deshalb kommt als Ultima Ratio, also als letztes mögliches Mittel zur Sicherung einer Abschiebung, auch die Anordnung von Abschiebungshaft in Betracht. Sie ist bundesgesetzlich vorgesehen und steht nicht zur Disposition der Landesregierung oder des Landesgesetzgebers.

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Es mag sein, dass sich dieser Fall in Bayern so nicht abgespielt hätte. Für Berlin und die meisten anderen Regionen der Republik dürfte er aber die Realität durchaus nah abgebildet haben. Jedenfalls liegen unverdächtige Berichte vor, so auch aus Hamburg, die die ganze Hilflosigkeit der Behörden vor diesem Problem belegen. In einem Dossier des LKA Hamburg heißt es, Zitatanfang: „Rund ein Viertel der 115 bekannten schwerkriminellen jugendlichen Intensivtäter in Hamburg sind unbegleitete junge Flüchtlinge. … Brennpunkte“ hätten „sich laut Polizei auf St. Pauli und in St. Georg herausgebildet. Eine Abschiebung der Kinder und Jugendlichen in ihre Heimatländer wird als“ nahezu „‚unmöglich‘ eingestuft.“ Zitatende.

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Feige ist, wer diese Kommentare auf Facebook-Profilen, auf Presseseiten und auf Fraktionsseiten stehen lässt, ihnen nicht widerspricht und sie nicht anzeigt. Feige ist, wer Menschen auffordert, die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer und Ausländerinnen zu übernehmen, um deren Abschiebung in die Herkunftsländer zu erwirken. Dies tun Abgeordnete Ihrer Fraktion gemeinsam mit der Identitären Bewegung.

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Liebe Abgeordneten der LINKEN, ich sage es Ihnen ganz deutlich: Wer als Syrer in unser Land kommt, um Schutz bittet und sich dann so verhält, der braucht keine zum x-ten Male in Integrationskursen durchgekaute Wertevermittlung, wie Sie sie hier fordern, der braucht nur eines – die Abschiebung zurück in sein Heimatland!

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rogen ist die Gruppe der ausländischen Flüchtlinge. Unter ihnen sind Tausende, die sich integrieren wollen, daher nicht auffallen, und natürlich auch einige Querschläger. Damit müssen wir umgehen, dazu gehören der Schutz der Menschen, die friedlich leben wollen, und die Strafverfolgung von straffällig gewordenen Personen. Übergriffe passieren immer wieder. Das wissen Sie und das thematisieren Sie auch. Ich finde es nur tatsächlich sehr, sehr merkwürdig, dass Sie dann immer wieder kommen mit der Abschiebung. Ich habe dazu tatsächlich eine ganz andere Meinung, meine Partei hat dazu auch eine andere Meinung, aber das wissen Sie ja.

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blems, nämlich die Abschiebung dahin, woher die Leute kommen.

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Zu den finanziell geförderten Programmen im Einzelnen, den sogenannten REAG- und GARP-Programmen. Sicherlich wäre es für die AfD sehr interessant, sich das einmal anzuhören. Das REAG/GARP-Programm wird im Auftrag des Bundes und der Länder durch die Internationale Organisation für Migration verwaltet. Die Förderrichtlinien werden, was die Herkunftsländer und die Förderhöhe betrifft, jährlich zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Die GARP-Staatenliste umfasst 2019 insgesamt 45 Herkunftsstaaten. Das Programm bezieht sich beispielsweise auf Reisekosten, Reisebeihilfen, medizinisch bedingte Zusatzkosten und eine Starthilfe, was ich sehr wichtig finde, denn Abschiebung und Heimkehr muss humanitär sein. Sie beträgt für Erwachsene 1.000 Euro und für Minderjährige 500 Euro. Maximal ist der Betrag für Familien auf 3.500 Euro begrenzt.

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Ich freue mich darüber, dass in diesem Hohen Haus breites Einvernehmen besteht – und darum bemühen wir uns intensiv –, dass es vorrangig Gelegenheit zu einer freiwilligen Ausreise gibt, aber natürlich auch umgekehrt, wenn jemand die Möglichkeiten zur freiwilligen Ausreise nicht wahrnimmt, diese gegebenenfalls konsequent durch Abschiebung vollzogen wird. Die Statistik zeigt, dass wir in dem Punkt freiwillige Ausreisen in Bayern erfolgreich sind. Bei denjenigen, die ausreisepflichtig waren – und darüber hinaus bei noch ein paar Personen, die eigentlich schon Schutz erhalten haben und trotzdem nicht bleiben wollten –, hatten wir im vergangenen Jahr insgesamt 11.742 freiwillige Ausreisen und zudem 3.265 Abschiebungen.

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Zweitens, dass die Regelung für junge Heranwachsende bis 27 Jahre gilt. Es nutzt niemandem, wenn die Regelungen aufgrund der Altersbeschränkung nicht realistisch sind, wenn Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen längst erfüllt sind, die Betroffenen aber noch Jahre warten müssen, bis sie die Frist von vier Jahren erreicht haben. Aktuell gibt es einen Fall in Pinneberg: Einem jungen Mann kurz vor Abschluss der Vier-Jahres-Frist, der top integriert ist, perfekt Deutsch spricht und sich eine Zukunft in Schleswig-Holstein aufgebaut hat, droht nun die Abschiebung. So etwas könnte man durch diese gesetzliche Änderung verändern.

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Aufenthaltsbeendigung und Abschiebung kommen in Ihrer Auslegung einer Asyl- und Migrationspolitik praktisch nicht mehr vor, aber das ist ja auch gar nicht Ihr Ziel. Das wird mit jedem Ihrer Anträge in diesen Plenardebatten deutlicher. Auch der deutschen Bevölkerung dämmert es allmählich - was die Umfrageergebnisse bei repräsentativen Umfragen inzwischen zeigen.

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Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 10 und 26, Legalplanung für den Ausbau der Marschbahn und Planungsverfahren für die S 4, 21 und 24, Umrüstung von Dieselfahrzeugen, 23 und 29, Asylrecht - Abschiebung von Fachkräften.

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Es geht - das versteckt sich hinter dem technischen Begriff „Spurwechsel“ - darum, gut integrierten Menschen in Deutschland eine Perspektive zu geben auch und gerade dann, wenn ihnen die Abschiebung droht. Es ist doch eine irre Situation, über Fachkräftemangel zu klagen, im Ausland um qualifizierte Zuwanderer zu werben und gleichzeitig Menschen, die hier in Deutschland in Arbeit oder in Ausbildung sind, abschieben zu wollen teilweise mit ihren Kindern, die hier geboren sind.

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Keine Frage: Es gibt auch Menschen, bei denen wir bei einer möglichst schnellen Rückführung keine falschen Skrupel haben dürfen, zum Beispiel bei kriminellen Gewalttätern, bei Terroristen, bei Menschen, die unsere Demokratie ablehnen und bekämpfen. Bei denen brauchen wir Konsequenzen und eine schnelle Abschiebung. Aber statt darüber zu philosophieren, ob der Islam zu Deutschland gehört, könnte Herr Seehofer hier Aktivitäten entwickeln, zum Beispiel bei der Passersatzbehörde in Potsdam.

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Wenn einmal eine Abschiebung durchgeführt wird - wie bei der schwarz-gelben Regierung in Nordrhein-Westfalen -, wird die Verfassung gebrochen, die Unabhängigkeit der Justiz verletzt, und Leute aus Ihren Reihen schwadronieren darüber, dass Gerichtsurteile dem Volksempfinden entsprechen sollten. Dazu kann ich nur sagen: So etwas kennen wir. Nein, danke! Wir wollen eine unabhängige Justiz.

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Darauf, dass es gar nicht so wenige Leute sind, hat der Kollege Harms mit den Zahlen, die er hier in der Aktuellen Stunde genannt hat, hingewiesen. Es sind schon ganz schön viele, die sich Mühe geben, in Arbeit und in Ausbildung zu kommen. Wir waren jahrelang damit beschäftigt, klarzumachen, dass es falsch ist, die Leute nicht die deutsche Sprache lernen zu lassen, dass es falsch ist, wenn wir sie nicht arbeiten lassen, dass es falsch ist, wenn viele Afghanen hier sind und sie keine Ausbildung machen dürfen. Insbesondere junge Männer kommen nicht auf gute Ideen, wenn sie monatelang in Unterkünften sind und nichts tun dürfen. Deswegen war es richtig, das durchzusetzen, das zu machen. Jetzt muss aber die Konsequenz folgen. Ich habe mich mit jungen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unterhalten, die mir den Ablehnungsbescheid gezeigt und gesagt haben: „Mir droht jetzt die Abschiebung, obwohl ich einen Ausbildungsplatz habe.“

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt viele Argumente gehört, warum gut integrierte geflüchtete Menschen in Deutschland bleiben sollen. Leider habe ich jedoch keinen Weg von Ihnen aufgezeigt bekommen, wie das auch für diejenigen realisiert werden soll, die aktuell von der Abschiebung bedroht sind. Genau darum nämlich geht es in unserem Antrag.

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Es geht nicht, verehrte Kollegin Touré, um eine Bleiberechtsregelung - über die wir bereits im letzten Plenum diskutiert haben - für Menschen, die mindestens vier, sechs oder acht Jahre in Deutschland leben, um diese Bleiberegelung in Anspruch nehmen zu können. Über diese Menschen reden wir jetzt gar nicht, sondern wir reden heute über die Menschen, die seit anderthalb oder zwei Jahren hier sind, die von der Abschiebung akut bedroht sind.

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Der Staatssekretär Geerdts ist mittlerweile genervt von all den Anfragen hierzu, die ich selbstverständlich an das Innenministerium weiterleite. Dabei geht es um jemanden, der seine Ausbildung nicht beginnen darf, weil er abgeschoben werden soll. Oder es geht um eine Familie, die bereits in Arbeit ist oder eine Ausbildung beginnen möchte, der aber die Arbeitserlaubnis entzogen werden soll, weil sie abgeschoben werden soll. All diese Menschen sind jetzt konkret von Abschiebung bedroht. Mit diesen Menschen befasst sich unser Antrag.

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Jetzt aber, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, geht es darum, den Menschen zu helfen, die aktuell in Ausbildung sind oder die mit ihrer Ausbildung beginnen sollen. Es gibt diese Fälle in SchleswigHolstein; es gibt auch mehrere Anträge bei der Härtefallkommission, und ich erwarte in dieser Woche eine Entscheidung darüber. Viele von Ihnen können sich an das Mentee-Programm der AWO erinnern. Meine beiden Mentees im AWO-Programm sind gerade von der Abschiebung bedroht, obwohl der Vater hier arbeitet. Auch die Mutter hätte jetzt eine Ausbildung starten können. Diese Familie soll jetzt abgeschoben werden, weil es für sie keine Bleibe

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der Situation einmal beleuchten. Vor allem dürfen wir nicht vergessen, dass es sich eigentlich um Menschen ohne Schutzstatus handelt, die nach dem Asylverfahren ausreisepflichtig sind und deren Abschiebung aus diversen Gründen ausgesetzt wurde.

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Unter Punkt 6.02 unseres Wahlprogramms steht ganz eindeutig, dass die AfD die Zuwanderung regulieren und reduzieren will. Das macht Sinn. Viel mehr Ausländer bedeuten nämlich viel mehr Arbeit, insbesondere für die Polizei. Ihr Änderungsvorschlag, unsere Idee, macht nämlich nur im Gesamtpaket Sinn. Was passiert denn, wenn Sie unseren Vorschlag umsetzen, ohne sich gleichzeitig um den Stopp der unkontrollierten Zuwanderung und um die Abschiebung von Zehntausenden Nichtberechtigter zu kümmern?

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So könnte man erwarten, dass der Apparat knapp zwei Jahre nach der Regierungsübernahme rundläuft. Wenn ich aber hö re, dass es zwischen den grünen und den schwarzen Innenpo litikern erneut Gezanke gibt um ein Thema, das vor einem Jahr nach wochenlangem Herumgestreite eigentlich schon bei gelegt war – die Abschiebung nach Afghanistan –, so sage ich nur: „Und täglich grüßt das Murmeltier“, meine sehr verehr ten Damen und Herren.

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Auch hier müssen wir gegensteuern – präventiv wie repres siv, auch durch konsequente Abschiebung von Straftätern.

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digt, dass andere CDU-Granden wie Wolfgang Schäuble dieser Tage vor zu großen Erwartungen an eine konsequente Anwendung des Asylrechts und eine entsprechende konsequente Abschiebung gewarnt haben. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ vom 23. September 2018 führte Schäuble aus, dass die Politik nicht allzu stark die Hoffnung schüren dürfe, dass Deutschland die Großzahl der abgelehnten Asylbewerber zurückführen könne.

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Warum kann eine Abschiebung möglicherweise nicht vollzogen werden? - Weil erstens möglicherweise jemand Kirchenasyl in Anspruch nimmt. Dagegen kann man etwas haben; dann soll man das sagen. Ich finde es immer noch gut, dass Kirchen so etwas machen.