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Zu 1 bis 3: Die Entscheidung, ob krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse vorliegen und deshalb der weitere Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen ist, wird in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren von dem dafür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, nach welchen Moti

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Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die Entscheidung, ob eine Überstellung im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens stattzufinden hat, trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Einflussmöglichkeiten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bestehen dazu nicht. Die örtlich zuständigen Ausländerbehörden des Landes dienen dem Vollzug der Überstellung, insoweit also letztendlich lediglich als Vollstreckungs- behörden.

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Die für die Stadt Anklam zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald unternimmt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, wie jede andere Ausländerbehörde auch, alle Bemühungen, um die seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angeordneten und terminisierten Abschiebungen gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Landesamt für innere Verwaltung durchzuführen.

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Weiterhin engagieren sich insbesondere die Betreuer der Landesaufnahmeeinrichtung, aber auch das dort tätige Wachpersonal und die Mitarbeiter des Amtes für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten täglich, um ein friedliches und geordnetes Miteinander der Bewohner zu gewährleisten. In diesem Rahmen wird den Asylbewerbern auch vermittelt, welche Regeln, Gesetze und Formen in dem Land gelten, in dem sie ihren Asylantrag stellen.

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Natürlich gibt es eine Migration von Studenten im Land, die wieder dorthin gehen, wo sie hergekommen sind. Dieses Problem löst man dadurch, dass man die Studenten dort ausbildet, wo sie herkommen.

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„Um der kulturellen Vielfalt unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen und die Potenziale von Migration zu nutzen, werden wir Maßnahmen der interkulturellen Öffnung von Behörden, Institutionen und Bildungseinrichtungen weiter fördern.“

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Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Schmidt. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht den Zusammenhang zwischen einem internationalen Handel und einer Migration. Denn geschlossene Grenzen bedeuten doch nicht prinzipiell, dass man sich einem Handel verschließt. Das ist doch völliger Quatsch. Es gab beispielsweise in der Europäischen Gemeinschaft in den vergangenen Jahrzehnten auch einen lukrativen Austausch von Gütern bei geschlossenen Grenzen. Das ist doch eine Organisationsfrage. Ware und Mensch sind doch etwas gänzlich Unterschiedliches.

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Im Rahmen des zweiten 5.000er-Kontingents des Bundes vom Dezember 2013 konnte Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 92 Personen selbst vorschlagen. Es hatte der Abteilung für Aufnahmeanordnung des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die ich in Zukunft jetzt nur noch BAMF nenne, Aufnahmevorschläge für insgesamt 148 Personen übermittelt. Mecklenburg-Vor- pommern wird nach Königsteiner Schlüssel 103 Personen im Rahmen dieses Kontingents aufnehmen. Bisher wurden Anträge von 48 Personen vom Bundesamt bearbeitet. Entsprechende Aufnahmezusagen sind zur Bearbeitung an die zuständigen Botschaften weitergeleitet worden. Dort wird das erforderliche Visumverfahren durchgeführt und nach erfolgter Visaerteilung ist mit der Einreise zu rechnen. Bislang konnten 5 Personen nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, eine komplette Familie in dem Fall.

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Auch hinsichtlich der anderen von Ihnen benannten Personengruppen wie Sinti, Roma, Christen aus Eritrea oder weltanschaulich und politisch Andersdenkender erkenne ich keinen Handlungsbedarf. Sie alle kennen das Verfahren. Im Rahmen des Asylverfahrens wird geprüft, ob im Herkunftsland eine Bedrohungslage vorherrscht. Die Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wenn es die Situation im Herkunftsland erfordert, wird gegebenenfalls ein Schutzstatus im Sinne des Asylrechts oder das Bestehen eines Abschiebeverbotes nach dem Aufenthaltsgesetz festgestellt. Das ist ein bundesweit einheitliches Verfahren, an das auch die Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern gebunden sind.

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Entschuldigung, ich möchte noch einen Hinweis geben: Der Haushalts- und Finanzausschuss trifft sich 10 Minuten nach Ende der Plenarsitzung im Raum F 101 und der Ausschuss für Migration, Jus

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Ich glaube, dass das ein wichtiger Baustein sein kann, weil er auch Entlastung schafft. Er schafft Entlastung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, meine Damen und Herren. Er schafft aber auch Entlastung bei den Verwaltungsgerichten. Dann können wir uns auf diejenigen konzentrieren, die auch noch zu beurteilen sind. In der Folge gäbe es schnellere Entscheidungen für die politisch Verfolgten. Dann wäre auch mehr Spielraum vorhanden – dieses internationale Signal wird auch erwartet, denke ich –, dass wir zumindest einen Teil der Dublin-III-Fälle wieder rücküberstellen, um auf die europäischen Partner Druck zu machen, damit wir zu einer gemeinsamen europäischen Regelung kommen.

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Deshalb ist es gut, dass Asylsuchende mit Bleibeperspektive jetzt Zugang zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ha

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Wir kommen zur Abstimmung in Bezug auf den Gesetzentwurf. Hier ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Weitere Ausschussüberweisungen sehe ich nicht, sind auch nicht beantragt worden, sodass wir darüber abstimmen.

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Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ebenfalls eine überwältigende Mehrheit. Gegenstimmen, Enthaltungen damit ausgeschlossen.

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Wir kommen dann zur Abstimmung in Bezug auf den Entschließungsantrag. Ausschussüberweisung ist ebenfalls an den Innen- und Kommunalausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden.

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Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit so beschlossen.

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Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde vom Landtag in seiner 47. Sitzung am 21. April 2016 federführend an den Innen- und Kommunalausschuss, mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Nach Beschlussfassung über die Durchführung einer mündlichen Anhörung gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wurden die von den Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne sowie teilweise die von der Fraktion der CDU vorgeschlagenen Anzuhörenden, ergänzt um die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern Ost- und Südthüringen, bei einer Enthaltung bestätigt. Bei einer Enthaltung wurde ein paralleles schriftliches Anhörungsverfahren der im Übrigen vorgeschlagenen Anzuhörenden, ergänzt um die kommunalpolitischen Vereinigungen der im Landtag vertretenen Parteien sowie ergänzt um sämtliche Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, beschlossen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme im schriftlichen Anhörungsverfahren wurde am 21. April 2016 auf den 3. Juni 2016 festgesetzt und betrug somit sechs Wochen. Die mündliche Anhörung wurde für den 9. Juni 2016 terminiert. Die Anhörungsfrist betrug somit für die mündlich Angehörten, unter ihnen auch die kommunalen Spitzenverbände, sieben Wochen. Der Ausschuss erörterte Möglichkeiten einer umfangreichen Teilnahme der Öffentlichkeit an dieser öffentlichen Sitzung und traf entsprechende Festlegungen. Gegen den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, im Vorfeld der Anhörung mögliche Änderungsanträge zur Übermittlung an die mündlich Anzuhörenden bis zum 3. Juni 2016 vorzulegen, erhob sich im Ausschuss kein Widerspruch.

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Frau Hohmann, ich bin dazu in engen Gesprächen mit Frau Grimm-Benne, die an der Stelle ein Stück weit Pionierarbeit leistet. Wir gehen ja nach mathematischer Einheit vor; pro Kopf Schüler gibt es eine Zuweisung mit gewissen Bedarfen. Wir merken auch - sei es Migration, seien es bestimmte soziale Verwerfungen -, dass wir bestimmte Realitäten in Schulen nicht abbilden können.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die berufsbezogenen Kurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge interjection: (BAMF) verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennenzulernen. Sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Geduldete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber lernen in diesen Kursen zum Beispiel, wie man Bewerbungen schreibt, wie Vorstellungsgesprä

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Ich zitiere: „Um Arbeit zu finden und erfolgreich im Beruf zu sein, sind gute Deutschkenntnisse wichtig. Es gibt daher spezielle Kurse, in denen Sie berufsbezogenes Deutsch lernen können“, Zitatende, heißt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Bevölkerung, kurz BAMF. Gemeint sind die erfolgreichen Kurse der berufsbezogenen Deutschförderung, die im sogenannten ESF-BAMF-Programm kostenlos angeboten werden. Die Kurse verbinden Deutsch- und Fachunterricht mit beruflicher Orientierung und der Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennenzulernen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen in diesen Kursen unter anderem, Bewerbungen zu schreiben, oder werden auf ein anstehendes Vorstellungsgespräch vorbereitet – alles in allem ein sehr erfolgreiches Programm. Das sehen auch die Länder so.

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Anfang April ist dazu ein Rundschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an die Kursträger der Sprachkurse in Mecklenburg-Vorpommern rausgegangen. Mit dieser Botschaft wurde verkündet, dass in diesem Jahr keine neuen berufsbezogenen Sprachkurse mehr angeboten werden können. Das war ein Schlag ins Gesicht für viele Anbieter der Kurse und die Zuwanderer,

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entscheidend für ihre Integration in den Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung betont den Erfolg des ESF-BAMFProgramms. Bereits 121.000 Ausländerinnen und Ausländer hätten in den vergangenen fünf Jahren die berufsbezogenen Sprachkurse besucht. Bisher konnte laut Staatsministerin Frau Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, fast jeder zweite Absolvent eines Kurses im Anschluss in Ausbildung, in Arbeit oder in eine weiterführende Qualifizierung integriert werden.

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Ja, das ist Bundessache. Das ist aber auch unsere Angelegen heit. Wir haben auf Bundesebene eine höchst patente und fä hige Frau, nämlich Aydan Özoguz, die als Staatsministerin für die Bereiche Migration, Flüchtlinge und Integration zustän dig sein wird.

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Das hat auch der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorgeschlagen. Das ist eine gute Idee, die wir nach wie vor für richtig halten.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal grundsätzlich: Wer über das Meer flieht, wechselt den Ort und hat die Angst immer im Gepäck. Da ist es doch beschämend, dass Flüchtlinge kaum noch die Möglichkeit haben, Europa auf sicherem Weg zu erreichen. Flüchtlinge gehen stattdessen lebensgefährliche Risiken ein, um vor Krieg und Verfolgung zu fliehen und Schutz in Europa zu finden. Mehr als 3.000 Flüchtlinge sind nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration bei dem Versuch, in diesem Jahr das Mittelmeer zu überqueren, ertrunken. Bundesinnenminister de Maizière fordert mehr Aufnahmebereitschaft anderer EU-Mitglieder, richtig. Zitat:

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Auch die in den weiteren Anträgen aufgegriffenen Themen stehen bei der Landesregierung schon längst auf der Agenda. Die Schleuserkriminalität zu bekämpfen, ist bereits auf der Tagesordnung aller politischen Ebenen angelangt. So hat sich Deutschland gerade im Oktober mit starken Einsatzkräften der Bundespolizei an der gemeinsamen europäischen Polizeioperation „Mos Maiorum“ beteiligt. Ziel war es, Erkenntnisse zur unerlaubten Migration zu gewinnen, daraus ein europaweites Lagebild zu entwickeln, Schleusungsrouten innerhalb und außerhalb der EU aufzuklären sowie Schleusungshintergründe und -netzwerke zu erkennen und zu bekämpfen. Wir setzen uns intensiv für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität ein.

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Meine Damen und Herren, dass wir uns schon lange und intensiv in Berlin dafür einsetzen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Personalstärke erhöht, ist auch in diesem Haus gut bekannt. Für das Jahr 2014 sind 300 zusätzliche Stellen angekündigt. Auf die Besetzung der Stellen warten wir noch, allerdings ist vom Bund zugesagt, das noch in diesem Jahr zu realisieren. Das Ziel ist, dann 30.000 bis 40.000 Anträge zusätzlich bearbeiten zu können. Für das Jahr 2015 sind weitere 300 bis 350 Stellen in Aussicht gestellt worden, sodass ich davon ausgehe, dass auch das realisiert wird und wir in eine schnellere Bearbeitung hineinkommen.

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Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Frage richtet sich an die Staatskanzlei. - Im Dezember 2018 soll in Marokko von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen der sogenannte Global Compact for Migration unterschrieben werden. Der Prozess

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zur Entwicklung des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration begann im April 2017 und beruht auf der New Yorker Erklärung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2016. 192 der 193 Mitgliedsstaaten billigten ursprünglich den Abschlusstext, der im Dezember 2018 unterschrieben werden soll.

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Nun gehören die USA nicht mehr mit dazu, da man sich die Einwanderungspolitik von niemandem vorschreiben lassen will. Anschließend zog auch Ungarn zurück. Der Grund: Das Abkommen unterstütze die Migration und betrachte sie als Menschenrecht. Das sei für Ungarn nicht akzeptabel.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kraft Zuständigkeit der Staatskanzlei kann ich dazu eigentlich gar nichts sagen, weil die Länder nicht beteiligt sind. Als politisch interessierter Zeitgenosse kann ich allerdings bestätigen, dass im Jahr 2016 noch unter tätiger Mitwirkung des damaligen Präsidenten Obama die Vereinten Nationen diesen Prozess aufgelegt haben. Die Flüchtlingsfragen sind im Wesentlichen durch Abkommen der Vereinten Nationen geregelt worden. Wir wissen, dass bis hin auf die europäische Ebene insoweit ein sehr engmaschiges Regelwerk von UNESCO-Regelungen und EU-Regelungen besteht. Zur Migration gibt es bisher keine entsprechenden Regelungen.