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25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 21. März 2003

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Wer der Überweisung des 25. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 15/1418 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Wiederwahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, des Herrn Ministerialdirigenten Reinhard Vetter, mit Ablauf des Monats März 2002 enden wird. Die Staatsregierung hat beschlossen, Herrn Vetter dem Landtag zur Wiederwahl vorzuschlagen.

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- 01 02 Datenschutz.

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Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) – Drucksache 3/2780 –

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Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Fünften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001 – Drucksache 4/2968 –

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im März 2002 legte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Kessel, seinen Fünften Tätigkeitsbericht vor. Dieser umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001. Hierzu hat die Landesregierung entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages mit der Ihnen vorliegenden Drucksache 3/2968 vom Juni 2002 Stellung genommen. Tätigkeitsbericht und Stellungnahme wurden noch vom vorigen Landtag in der 3. Legislaturperiode angenommen und in den Ausschüssen behandelt. Nachdem sich alle Ausschüsse, federführend war der Petitionsausschuss, mit diesem Tätigkeitsbericht und unserer Stellungnahme auseinander gesetzt haben, wird empfohlen, die Angelegenheit durch Kenntnisnahme abzuschließen.

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Bürger im Sinne des Datenschutzes. Ohne ihre – aus Sicht der Verwaltung vielleicht manchmal etwas lästige – Kontrolle, ihre konstruktive Kritik und ihr Wirken in der Öffentlichkeit wäre in der Bevölkerung und in der Verwaltung des Landes der Datenschutz nicht so deutlich ausgeprägt, wie er heute ist. Und da hat sich was geändert, wenn ich mir die Zeit von vor zehn Jahren ansehe.

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Hilfreich ist die Mitwirkung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei Gesetzgebungsvorhaben, die die

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Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen. Die teilweise kritischen Stellungnahmen aus dem Hause von Herrn Dr. Kessel haben manchmal nötige Nachdenklichkeit erzeugt, auch das Überdenken manch einer vorher gefassten Auffassung. Aber die Regelungen, die letztlich dann beim Gesetzgeber verabschiedet worden sind, hier in diesem Hohen Hause, die müssen dann umgesetzt werden. Wenn der Gesetzgeber entschieden hat, ist entschieden. Dann geht es alleine um die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften auf Seiten der Verwaltung und auf Seiten derer, die den Datenschutz durchführen.

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Es geht bei derartigen Einschätzungen nicht um Geisteroder Gespenstergeschichten, sondern alles in allem um ganz irdische reale Dinge, die ernst zu nehmen sind. Und es ist schon kritisch, wenn Bewertungen und Besorgnisse der Datenschützer beispielsweise zur Rasterung und zu anderen Überwachungen mit der Bemerkung, Datenschutz dürfe kein Terroristenschutz sein, abgetan werden.

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Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/333, den Fünften Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 3/2780 sowie die hierzu vorliegende Stellungnahme des Landesregierung auf Drucksache 3/2968 zur Kenntnis zu nehmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/333 einstimmig angenommen.

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Meine Damen und Herren, in dem Ihnen vorliegenden Tätigkeitsbericht finden sich bemerkenswert viele Abschnitte, in denen vom Einvernehmen zwischen dem Landesbeauftragten und der Verwaltung berichtet wird. Nur in wenigen Fällen bestanden zum Zeitpunkt der Vorlage des Tätigkeitsberichtes noch unterschiedliche Auffassungen. Andererseits wird über ein größer werdendes Interesse der Verwaltung an der Beratung in Datenschutzangelegenheiten berichtet. Die früher zu beobachtende Zurückhaltung ist einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre gewichen. Dies zeigt, dass der Datenschutz in unserem Lande routinemäßiger Bestandteil von Verwaltungshandeln ist. Und das ist gut so. Denn der zwei Jahre umfassende Bericht zeugt auch in vielen einzelnen Hinweisen von dieser Entwicklung.

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Auf der anderen Seite führt der Bericht vor Augen, an welcher Stelle sich Schwächen eingestellt haben oder Schwächen noch nicht abgestellt worden sind oder aber auch, wo die Landesverwaltung organisatorische Mängel hat. Und deswegen ist es gut so, dass wir über diesen Bericht diese Defizite Zug um Zug abarbeiten und aus Fehlern für die Zukunft lernen. Nur man muss auch sagen, dass die beschriebenen Fälle zwar relativ weit in der Vergangenheit zurückliegen, aber manche eben auch auf strukturelle Defizite hinweisen. Vor allem die vielen Hinweise zu den technischen und organisationsseitigen Maßnahmen sind wichtig, weil sie als Anregung von allen Verantwortlichen in der Landesverwaltung genutzt werden können. Allerdings, darauf will ich auch hinweisen, sind diese Maßnahmen jeweils in ihrer Umgebung und im Verhältnis zu der Menge oder der Sensitivität der einzelnen Bereiche und der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten angemessen umzusetzen. Die Entscheidung hierüber liegt jedoch nicht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, sondern bei der Verwaltung selber und denen, die hier die verantwortlichen Positionen bekleiden.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel Zeit ist verstrichen seit der ersten Befassung im Landtag im April 2002. Unser damaliger Anspruch nach zügiger Befassung noch in der letzten Wahlperiode blieb auf der Strecke. Bei der Beratung in der neuen Legislatur ist dann wohl in allen mitberatenden Ausschüssen einiges verloren gegangen, was uns Herr Dr. Kessel und seine Behörde vor einem Jahr mit auf den Weg gegeben haben. Antworten in der Stellungnahme der Landesregierung zeigen, welch hohen Stellenwert der Datenschutz in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung einnimmt. Der Innenminister hat es heute auch noch einmal hervorgehoben. Wir müssen sie trotzdem de facto besser hinterfragen.

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mit den Themen Datenweitergabe und Datenschutz im Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler auch für die Konsequenzen und Gefahren einer freiwilligen Datenweitergabe sensibilisiert.

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2 Wahl zum Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Ich gebe den Hinweis, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 21 des Landesdatenschutzgesetzes vom Landtag mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder – das wären 94 Abgeordnete – auf Vorschlag der Landesregierung zu wählen ist.

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Herr Lepper ist also als neuer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Ich wünsche ihm im Namen des gesamten Hohen Hauses viel Erfolg bei der Erledigung seiner Aufgaben.

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Der bislang in § 31 Abs. 4 enthaltene Richtervorbehalt entfällt. Verfassungsrechtlich ist ein Richtervorbehalt auch nicht geboten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist unverzüglich über entsprechende Maßnahmen zu unterrichten. Die Fassung in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres trägt dem verfassungsrechtlichen Vorgang Rechnung und stellt einen tragfähigen Kompromiss dar.

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Wichtiger erscheint mir die ausdrückliche Regelung, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz unverzüglich von der Maßnahme zu unterrichten ist. Ich bin der Meinung, dass wir in diesem Punkt im Innenausschuss zu einer Beschlussempfehlung gefunden haben,

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Zum vierten Punkt des Antrages wäre es wichtig zu ergänzen, dass gegebenenfalls die Angehörigen zu informieren sind. Fraglich erscheint mir jedoch, ob die Gründe mitgeteilt werden müssen. Nach meiner Ansicht hat auch ein Beschuldigter ein Recht auf Datenschutz. Dann könnte es sein, dass persönliche Gründe - aus welchen Gründen auch immer - möglicherweise dazu führen, dass es zu einer Freilassung kommt, und ich weiß nicht, ob das immer so angebracht ist.

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Der Antrag der FDP-Fraktion fordert nun eine Rücknahme des Verordnungsentwurfs. Eine Überarbeitung im Sinne von Datenschutz, Nichtdiskriminierung von Netzanbietern und vor allem begrifflicher Klarstellungen ist jedoch sinnvoller. Denn gerade Letzteres ist ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung der alten Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung. Nur - da stimme ich der FDP zu - darf man den Teufel natürlich nicht mit dem Beelzebub austreiben.

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Gerade der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in der Vergangenheit durch technischen Datenschutz im Computerbereich profiliert. Wir haben viel darin investiert, um mittels einer vielerorts beachteten Firewall-Technik anonym im Internet surfen zu können. Unser hoch verehrter Datenschützer propagiert die AN.ON-Initiative, die anonymes Surfen im Internet ermöglicht. Auch vor diesem Hintergrund muss sich der Landtag gegen eine Verordnung der Bundesregierung aussprechen, die eine umfassende Überwachung des Internet ermöglicht.

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Tätigkeitsbericht 2001 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein Drucksache 15/870

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Wir wollen dazu die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Softwareanbieter, darunter auch die Datenzentrale, und auch den Datenschutz hören. Es wird sicherlich nicht schaden, auch Bildungsforscher und Finanzfachleute und natürlich auch die Administratoren - ich hoffe, es sind auch Frauen darunter -, last, but not least die Schülerinnen und Schüler zu diesem Thema zu befragen.

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Aber der Transparenz sind Grenzen gesetzt. Sie haben hier über eine Grenze längere Ausführungen gemacht, nämlich über den Datenschutz. Ich denke, wir sind uns in diesem Punkt alle einig, ohne dass wir ihn als Ausrede gebrauchen dürfen.

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Wenn alle Bürger über alles umfassend informiert werden sollen, wofür brauchen wir dann noch Entscheidungsgremien wie Kommunalräte und das Parlament, wo man als Abgeordnete die Informationen erhält, die alle erhalten sollen? Wo bleibt der Individualismus, der Datenschutz bei bedingungsloser Offenlegung von Informationen ohne vorherige Prüfung berechtigter Interessen? Oder meinen die Antragsteller, dass unser System falsch sei? Dem muss ich ausdrücklich widersprechen.

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Des Weiteren wurden Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 14 und 15, Personalcontrolling Band III und Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, der Tagesordnungspunkte 18 bis 20, Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, des Tagesordnungspunktes 21 und des Petitionsberichts außerhalb der Tagesordnung, hier handelt es sich um die Petitionsberichte Nummer 10 und 11, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der Stellungnahme des Senats dazu und dem Bericht und Antrag des Rechtsausschusses befassen.

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Ich habe mir Ihren Antrag, Herr Güldner, sehr aufmerksam durchgelesen, auch vor dem Hintergrund, das sage ich ganz ehrlich, dass ich Ihnen nicht zugetraut hätte, hier eine sachliche Debatte zu führen. Ich glaube aber, dass man bestimmte Elemente, die Sie aufgegriffen haben, auch in Bremen umsetzen kann. Ich halte das Bürgertelefon in dieser Form für einen vernünftigen Vorschlag. Ich war erstaunt, dass dieser Vorschlag von Ihnen gekommen ist, da noch im Datenschutzausschuss, als es um den Sozialhilfebereich ging, der Aufschrei kam, dass Verfassungswerte zerstört werden und der Datenschutz eines jeden damit belastet wird. Ich freue mich, dass Sie in diesem Punkt jetzt eine andere Erkenntnis gewonnen haben.