Ich gebe zu, dass es nicht ganz leicht ist, jeweils das Ineinandergreifen von Datenschutz-Grundverordnung und nationalen Gesetzen zu verstehen. Das liegt daran, dass wir als nationale Gesetzgeber nicht befugt sind, die Datenschutz-Grundverordnung da, wo sie Regelungen trifft, zu wiederholen. Das heißt, wir können nur in den Lücken regeln, die die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich lässt.
Es ist Aufgabe, darüber aufzuklären. Aber es steht in der Datenschutz-Grundverordnung auch, wessen Aufgabe das ist. Es ist Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörden, also hier des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Und der kommt dem auch bereits vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung nach und das wird er auch danach tun und dafür hat er auch die entsprechenden Ressourcen. – Vielen Dank.
Am Standort Nürnberg des LGL sollen die zentralen Funktionen gebündelt und ausgeführt werden. Dazu zählen die landesweite Auswertung, die Kommunikation mit Stellen außerhalb Bayerns und die Verwaltungsaufgaben. Dort wird auch eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet; denn klinische Krebsregistrierung heißt, mit äußerst sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen. Wir haben dem Datenschutz auch höchste Priorität eingeräumt. Das ganze Gesetz ist in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz entwickelt worden. Man hat versucht, eine ausgewogene Regelung zu finden. Das bedeutet, Krebspatientinnen und Krebspatienten können der Speicherung ihrer Identitätsdaten widersprechen. Betroffene haben ein Auskunftsrecht über die im Register gespeicherten Daten, und alle bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz sind eingehalten.
In der praktischen Anwendung des Datenschutzgesetzes haben sich jedoch Änderungen ergeben; denn bis zum 25. Mai 2018 war der Datenschutz für den Großteil der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt im sogenannten öffentlichen Bereich überwiegend im Datenschutzgesetz geregelt. Ab dem 25. Mai 2018 gilt dort vorrangig die Datenschutz-Grundverordnung. Eine Ausnahme bilden nur der Polizei- und Justizbereich. Rechtsfreie Räume sind aber auch dort nicht entstanden; denn wie erwähnt: Das in einem ersten Schritt bereits angepasste Datenschutzgesetz gilt nach wie vor, auch wenn es nur noch zur Ausfüllung und Ausführung der Datenschutz-Grundverordnung und als Umsetzung der JI-Richtlinie anzuwenden ist.
Artikel 2 schafft eine Übergangsregelung für den Datenschutz im Verfassungsschutz. Dazu wird übergangsweise geregelt, dass das Verfassungsschutzgesetz mit seinen derzeitigen Bezügen auf das Datenschutzgesetz konserviert bleibt. Um dies zu erreichen, wird das Datenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom Januar 2016 als Interimslösung mit der Maßgabe eingefroren, dass die im Jahr 2018 vorgenommene Organisationsveränderung, insbesondere die Herauslösung des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus der Landesverwaltung, übernommen werden. Die Interimsregelung kann mit dem Inkrafttreten der im geplanten neuen Verfassungsschutzgesetz für das Land Sachsen-Anhalt enthaltenen Vollregelung zum Datenschutz entfallen.
als die Hälfte der Banken kein Bargeld ausgeben. Auch auf den U-Bahnhöfen von Stockholm kann man mit Bargeld keine Fahrkarten kaufen. Selbst bei obdachlosen Magazinverkäufern des Kulturmagazins „Situation Stockholm“ ist es möglich, bereits heute mit Karte zu zahlen. Ein Blick auf unsere europäischen Nachbarn Schweden und Dänemark reicht aus, um diese schleichende Entkernung unserer Freiheits- und Eigentumsrechte zu beobachten. Dort zirkulieren schon konkrete Pläne – man hört! –, das Bargeld komplett abzuschaffen. So will die Dänische Zentralbank überhaupt kein Bargeld mehr drucken. Pflichten zur Bargeldannahme für Tankstellen, Restaurants wurden bereits aufgehoben. Auch in Griechenland sind nur noch Barzahlungen bis 1.500 Euro erlaubt, in Italien sogar nur noch bis 1.000 Euro. Bargeld ist aber eine gelebte Freiheit, auch im Hinblick auf den Datenschutz. Denn jeder unbare Kaufprozess kann nachvollzogen werden mit Ort, Datum, Uhrzeit, teilweise auch mit den damit erworbenen Waren. Durch diese Zustände ist auch in Schweden der Datenschutz in Gefahr. Wir aber sagen Nein zu diesem gläsernen Bürger und wir sagen Ja zum Datenschutz!
Das Geld wäre wesentlich besser aufgehoben, wenn Sie es in den Datenschutz und in Medienkompetenzschulungen stecken würden; denn wir können im Haushalt weiterhin keine Bestrebungen dafür erkennen, dass Sie für mehr Weiterbildungsangebote und Sensibilisierungsmaßnahmen Ihrer Beschäftigten im Bereich Datenschutz sowie ein Bewusstsein für Risiken bei Datenschutz und Datensicherheit und bei der IT-Sicherheit sorgen. Hier fehlt es immer noch an einem Handlungskonzept und an dem entsprechenden Budget.
Ich möchte auch noch etwas zum Thema Datenschutz sagen, weil mir dieser Bereich sehr am Herzen liegt. Wir haben in den vergangenen Jahren den Datenschutz durchaus mit mehr Stellen ausgerüstet. Das war ein richtiges Signal. Einzelne Bereiche beim Beauftragten für Datenschutz könnte man durchaus stärker unterstützen. Über den Bereich IT müssen wir uns sicherlich in den kommenden Jahren unterhalten.
Kernstück des Mantelgesetzes ist der in Artikel 1 formulierte Entwurf eines Gesetzes zur Ausfüllung der Datenschutz-Grundverordnung und zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechtes, das Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz. Mit diesem neuen Gesetz soll das bislang geltende Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt abgelöst werden. Hervorzuheben sind Regelungen zu Organisation und Befugnis des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde gestärkt wird, sowie Regelungen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten und zum Rechtsschutz.
Im Kern war es unser Ziel, das bisher sehr hohe Schutzniveau für die personenbezogenen Daten auch unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung aufrechtzuerhalten. Dies wurde in der Hauptsache durch die Anpassung von Begriffsbestimmungen an Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung und die Regelung von Betroffenenrechten unter Nutzung der in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Öffnungsklauseln erreicht.
Im privaten und im öffentlichen Datenschutz geht es um dasselbe Rechtsgut, weshalb eine Kontrolle Sinn macht. Die Berührungs- und Überschneidungspunkte zwischen den beiden Bereichen nehmen zudem stetig zu. Wir wollen daher eine Aufhebung der Trennung zwischen dem öffentlichen und dem nicht öffentlichen Bereich des Datenschutzes. Datenschutz ist kein bürokratisches Hemmnis. Datenschutz ist Grundrechtsschutz. – Vielen Dank.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist aber nicht nur stabiler, sie ist nicht nur offensiver geworden, sondern sie ist natürlich gleichzeitig damit auch problematischer geworden. Wir ha ben das gesehen, als wir gestern zur Kenntnis nehmen muss ten, dass sich die EU-Kommission mit dieser DatenschutzGrundverordnung befasst hat. Es gab eine sogenannte Evalu ierung der Datenschutz-Grundverordnung, und die Kommis sion hat sehr zu unserem Bedauern kaum Änderungswünsche an der Datenschutz-Grundverordnung geäußert.
Als eine weitere Herausforderung für den Datenschutz hob der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hervor, dass die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugenommen hat durch Webcams, durch Videoüberwachungsgeräte und auch durch Drohnen. Im Ergebnis der Beratungen haben die Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag eingebracht, mit dem die Koalition die Empfehlungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit insofern befürwortet, dass zukünftig Sorge dafür getragen wird, dass junge Menschen in MecklenburgVorpommern durch qualifizierte Angebote die sogenannte Medienkompetenz vermittelt wird. Dieser Antrag wurde einvernehmlich durch die Koalition befürwortet und angenommen bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch aus diesem Grund sollte der Landtag dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit danken, danken nämlich für seinen kritisch-konstruktiven Tätigkeitsbericht, danken auch für sein Wirken im Rahmen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Auch hierdurch wurde im Berichtszeitraum der Datenschutz gerade vor dem Hintergrund weltweiter datenschutzrechtlicher Skandale in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Datenschutz wurde hierdurch noch stärker Bestandteil des Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger, auch in Mecklenburg-Vorpommern. All dies ist Inhalt einer Entschließung meiner Fraktion im Petitionsausschuss, die, wie vom Vorsitzenden hier dargestellt wurde, von den Koalitionären abgelehnt wurde.
Für diese oft sicherlich auch schwierige Arbeit sei an dieser Stelle dem Landesdatenschutzbeauftragten sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die geleistete Arbeit gedankt. Der Bericht stellt umfassend dar, mit welcher Fragestellung man sich in der heutigen Zeit beim Thema Datenschutz beschäftigen muss. Die Vielzahl von Fachveranstaltungen, die der Datenschutzbeauftragte selbst oder als Mitveranstalter zum Thema Datenschutz durchführt, ist beachtlich. Seine Feststellung, dass er mit seiner Behörde zunehmend an quantitative Grenzen stößt, nehmen wir ernst und fühlen uns auch durch die Koalitionsvereinbarung gebunden, die Arbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angemessen zu unterstützen.
Der zweite Gesichtspunkt, warum der Datenschutz inzwischen einen neuen Stellenwert gewonnen hat, ist schlicht und ergrei fend die Digitalisierung. Darüber muss ich gar nicht viel sa gen. Wir alle sind Teil dieses Prozesses der Digitalisierung, der sowohl die Unternehmen in unserem Land als auch uns alle als Privatleute erfasst. Wir, die Datenschützer, kommen zu dem Schluss, den wir schon sehr früh gezogen haben: Di gitalisierung und Datenschutz, Datenschutz und Digitalisie rung gehören zusammen, gehen nur gemeinsam, marschieren nur gemeinsam.
Die AfD hat bereits im Landtagswahlprogramm 2015 gefor dert, den Datenschutz zu garantieren und damit verbunden die Cyberkriminalität effektiv zu bekämpfen. Bereits damals wa ren wir uns dessen bewusst, dass Datenschutz nicht zum Null tarif zu bekommen sein würde. Wir haben uns daher für hoch qualifiziertes Personal starkgemacht, wofür ausreichend Stel len mit attraktiver Dotierung und notwendiger Sachmittelaus stattung geschaffen werden müssen. Wir haben daher in die ser Legislaturperiode auch die Anforderungen seitens des Lan desbeauftragten für den Datenschutz und die Informations freiheit immer unterstützt.
Ferner wird klargestellt, dass in den Fällen, in denen Dataport oder eine ihrer Niederlassungen personenbezogene Daten für öffentliche Stellen aus einem Trägerland verarbeitet, neben der Datenschutz-Grundverordnung die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über den Datenschutz Anwendung finden. Dieser Logik folgt dann auch die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Landesbeauftragten für Datenschutz in SchleswigHolstein und den Datenschutzbeauftragten der Trägerländer.
Was ich in diesem Antrag noch mehr vermisse – das wird aus meiner Sicht aber das entscheidende Thema sein, wenn wir über ein Melderegister sprechen –: Wie soll der Datenschutz mit Einführung eines Melderegisters gewährleistet werden? Wir haben erst kürzlich erlebt, was passieren kann, wenn der Datenschutz nicht funktioniert. Unser Fazit lautet deshalb: Diesem Antrag fehlt die exakte Definition des Melderegisters, und der Datenschutz ist nicht berücksichtigt.
Selbstverständlich gehört dazu auch ein strenger Datenschutz. Frau Guttenberger, Sie brauchen sich wirklich keine Sorgen zu machen. Sonst schimpfen Sie doch immer über uns GRÜNE, weil wir beim Datenschutz angeblich zu streng sind. Wir gucken bei dem Thema ganz genau hin. Wir haben alles von unseren Expertinnen und Experten prüfen lassen. Es ist überhaupt kein Widerspruch zwischen Transparenzgesetz und Datenschutz gegeben, denn die Regel ist ganz einfach: Öffentliche Informationen sollen öffentlich gemacht werden, private Informationen bleiben natürlich privat.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Auf die Frage, ob Datenschutz Ver brecherschutz ist, antworte ich: Natürlich nicht. Datenschutz ist Datenschutz, und er ist in unserer Gesellschaft und für un seren Rechtsstaat ein hohes Gut.
bei der auf der einen Seite der Landesvorsitzende der Grünen, Hildenbrand, deutlich für den Datenschutz eintritt, aber aus meiner Sicht den Fehler macht, den Datenschutz zu überhö hen und ihn nicht in Korrelation zu den anderen Rechtsgütern zu setzen, während gleichzeitig über dpa und die „Südwest Presse“ Meldungen auftauchen, in denen steht, die Grünen wollten in Stuttgart alle Kennzeichen erfassen – Datenschutz nach Belieben.
Der Datenschutz ist mittlerweile zu einem der wichtigsten Querschnittsthemen in der Wirtschaft und für die öffentliche Hand geworden. Es wurde bereits beschrieben, dass sich das Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten erweitert hat. Es geht nämlich nicht nur um den Datenschutz im öffentlichen Raum, sondern mittlerweile auch um den Datenschutz im nicht öffentlichen Raum. Hierbei handelt es sich um eine Auf gabe, die früher im Innenministerium angesiedelt war und jetzt auch zum Datenschutzbeauftragten gewandert ist. Zu sätzlich kommt die Funktion als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit hinzu.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir hier aus dem Hause von Frau Staatsministerin Huml bekommen haben, ist ein ganzes Sammelsurium an verschiedenen Änderungen. Ich denke, da ist viel Unstrittiges dabei. Auch wir haben den einen oder anderen Punkt, wo wir gern mal diskutieren würden, aber im Großen und Ganzen sind das natürlich nur Sachen, die wir zu erledigen haben; es ist eigentlich auch ein bisschen symptomatisch für den heutigen Tag. Von der europäischen Ebene kommt wieder ganz, ganz viel, etwa mit der Datenschutz-Grundverordnung. Der Datenschutz hat seit Jahrzehnten wunderbar funktioniert, es gab keine großen Probleme. Jetzt muss man hier handeln und das Ganze entsprechend anpassen. Wir sind hier quasi an der Leine von Brüssel und müssen uns entsprechend fügen. Wir haben aber gesagt: Das ist kein Problem, das machen wir natürlich alle gerne. – Wir müssen uns dann auch die weiteren Auswirkungen nicht nur beim Datenschutz, sondern auch bei den Humanarzneimittelzulassungen usw. anschauen.
Datenschutz-Grundverordnung geht es letztlich um nicht mehr und nicht weniger, als einheitliche Regelungen für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU im Bereich Datenschutz zu schaffen. Ab Mai 2018 gelten grenzüberschreitend einheitliche Datenschutzstandards und es wird eine einheitliche Datenaufsicht für Unternehmen geben. „Marktortprinzip“ ist hier das Stichwort. Wann immer Unternehmen, egal von wo aus in der Welt sie auch agieren mögen, mit den Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger umgehen, unterliegen sie europäischem Recht. Dabei ist es vollkommen egal, ob der Verbraucher oder die Bürger/-innen in Bulgarien, in Deutschland oder in Irland leben. Wir in Europa müssen bestimmen, welcher Datenschutz bei uns gilt, und nicht irgendwelche multinationalen Konzerne, die sich sonst auf amerikanische, russische oder chinesische Datenschutzregelungen berufen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter! Wir als Alternative für Deutschland werden zustimmen, das sei vorausgeschickt. Ich möchte gleichwohl einige Dinge zu bedenken geben, und zwar will ich versuchen, Ihnen vor Augen zu führen, wie, am deutschen Souverän vorbei, in Brüssel bindende und hoch entwickelte Regelungen offenbar auf ein Minimum eingedampft werden, denn bereits der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit konstatierte im Einklang mit seinen Kollegen, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung zwar die richtigen Weichen stelle und auch den Rechten der Betroffenen eine zentrale Bedeutung beimessen würde, die EU-Datenschutz
Es wurde gerade richtig gesagt: 77 Kameras in Hannover dürfen bald nicht mehr filmen und müssen abgeschaltet werden. Ein Gericht hat hier dem Datenschutz zur Geltung verholfen. Es hat klar festgestellt: So, wie die Kameras im Moment installiert sind, ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. - Wir haben die große Aufgabe, in diesem Bereich nachzusteuern. Verbleiben sollten Kameras nur an Standorten, deren Zulässigkeit datenschutzrechtlich abgeprüft und mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Europäischer Datenschutz ist aus meiner Sicht ein echter europäischer Mehrwert. Datenschutz kann in der digitalen Welt nicht an Ländergrenzen aufhören. Ein einheitlicher und zuverlässiger Datenschutz ist oder wäre eine verlässliche Grundlage für alle europäischen Unternehmen und für alle europäischen Bürger.
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union beispielsweise bietet dafür einen Handlungsrahmen, aber auch da sehen wir wieder, wie er in Deutschland auf der Bundesebene, aber auch hier auf der Landesebene, geschwächt wird. Wenn wir uns anschauen, wie dieses Umsetzungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung aussieht, dann wird Datenschutz drübergeschrieben, aber Datenschutzabbau betrieben.
Jeglichen weiteren Handlungsbedarf, wie Sie ihn hier fordern, sehe ich im Moment nicht. Ganz im Gegenteil: Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen guten Datenschutz. Die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wird dies noch einmal verbessern – übrigens „verbessern“ in dem Sinne, dass die Regelungen dann gleichermaßen für ganz Europa gelten. Datenschutz muss nämlich über die Grenzen hinaus beachtet werden. Dafür, dass diese Gesetze dann auch eingehalten werden, sorgen wir. Sollte es Verstöße geben, werden sie geahndet. Auch Datenschutzverstöße werden wir konsequent verfolgen und ahnden.
So verliert die Datenschutzbeauftragte an Befugnissen. Sie darf künftig nicht mehr die Berufsgeheimnisträger beim Datenschutz kontrollieren. Gerade hier muss es doch einen sehr hohen Anspruch an den Datenschutz geben. In der Praxis existieren nicht wenige Fälle, wo Patientenakten verschwinden oder offen herumliegen. Das berücksichtigen Sie überhaupt nicht. Sie schwächen den Datenschutz, und das halten wir für falsch.