Suchtipps

Wenn Sie auf eines der Segmente im Diagramm klicken, sehen Sie die Absätze für diese spezifische Periode und Zugehörigkeit

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Behinderung feststellen, dass das Ausbildungs- und Qualifizierungsniveau von arbeitslosen behinderten Menschen signifikant höher ist als das von arbeitslosen Menschen ohne Behinderung, dann sehen wir, dass da auch ein großes ökonomisches Potenzial vorhanden ist. Es ist doch gut, wenn es auch ökonomisch eine wichtige Wirkung hat, was uns allen im Sinne der sozialen Gerechtigkeit, der Teilhabe und der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung wichtig ist, nämlich dass wir möglichst allen Menschen gleichen Zugang zu unserem Arbeitsleben gewähren.

Link kopiert

Menschen mit Behinderung sollen in der Mitte unserer Gesellschaft leben – mehr noch: Für uns alle soll es eine Selbstverständlichkeit werden, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben, zusammen arbeiten und zusammen ihre Freizeit verbringen können. Mehr Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu

Link kopiert

Trotzdem haben es Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt schwerer als Menschen ohne Behinderung. Das ist ein Missstand, der uns zum Handeln auffordert. So wurden zum Beispiel zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf Bundesebene kürzlich zwar Änderungen beschlossen; doch leider wurde die Chance vertan, im Zuge einer Reformierung neue Mechanismen einzuführen, mit denen die Einbindung der Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt forciert werden könnte.

Link kopiert

Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass von der inklusiven Beschulung nicht nur die Kinder profitieren, die eine Behinderung haben, sondern in hohem Maße auch die Kinder, die keine Behinderung haben, nämlich durch den selbstverständlichen Umgang mit Menschen mit Behinderung, und zwar von klein auf an, von der Kita über die Schule bis ins Berufsleben. Dadurch wächst die Toleranz, die wir in unserer Gesellschaft unbedingt brauchen.

Link kopiert

Oftmals werden Menschen mit Behinderung mit Vorurteilen konfrontiert, beispielsweise mit dem Vorurteil, dass sie weniger qualifiziert seien. Dem kann ich eindeutig widersprechen, denn unter Menschen mit Behinderung finden sich viele gut Qualifizierte, die motiviert und engagiert sind. Des Weiteren bringen Menschen mit Behinderung oftmals besondere Stärken mit, welche sich im Arbeitsalltag als gewinnbringend erweisen.

Link kopiert

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kirchenlehrer Augustinus gibt allen Menschen mit auf den Weg, das Bestmögliche aus unseren Talenten, aus unseren Fähigkeiten, aus unseren Anlagen zu machen, sowohl zum Wohle des Einzelnen als auch zum Wohle der Allgemeinheit, und auch einzusetzen. Aus der Logik heraus ist es dementsprechend auch falsch, Menschen Steine in den Weg zu legen, wenn diese eben ihre Talente und Fähigkeiten entwickeln möchten. Die UN nimmt genau das auf, indem sie in ihrer UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen auch mit Behinderung unbeschränkten Zugang zu Bildung haben sollen. Genau diese Strukturen müssen geschaffen werden und immer wieder überprüft werden, damit Menschen mit Behinderung ihre Anlagen voll entwickeln können, zu ihrem eigenen Wohle, aber auch zum Wohle der Gesellschaft insgesamt. Wir alle profitieren davon, wenn Menschen mit Behinderung ihre Anlagen voll entwickeln können. Beispiele dafür sind außergewöhnliche Persönlichkeiten, wie beispielsweise Stephen Hawking, oder auch die vielen Menschen, die sich in Behindertenwerkstätten jeden Tag Mühe geben, für sich selbst zu sorgen, aber auch mit ihren Produkten denjenigen, die ihre Produkte erwerben, eben auch einen positiven Bei

Link kopiert

Im Ergebnis des ersten Tages der Menschen mit Behinderung wurde 2013 durch die Landesregierung ein Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet, dessen Fassung nun evaluiert wurde. Unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ soll nun der dritte Tag der Menschen mit Behinderung im Jahr 2024 erneut in Zusammenarbeit mit Organisationen und Initiativen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzen, vorbereitet und durchgeführt werden. Neben einem Rahmenprogramm sollen dort die weiteren Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beraten werden, um mehr Teilhabe für alle Menschen hier in MecklenburgVorpommern ermöglichen zu können.

Link kopiert

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, dass nur ein kleiner Anteil der betroffenen Menschen mit Behinderung geboren wird. Und viel öfter entsteht die Behinderung durch eine Krankheit oder einen Unfall, und gerade mit höherem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit dafür. Angesichts des demografischen Wandels wird sich der Anteil der Menschen mit Behinderung in M-V weiter erhöhen, und der weitere Abbau von Barrieren aller Art

Link kopiert

Zudem haben wir mit der Inklusionsinitiative den Zugang für Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt vorangetrieben und setzen uns für eine barrierefreie Teilhabe am Erwerbsleben ein. Dazu gehört, dass wir die Unternehmen dabei fördern, Stellen für Menschen mit Behinderung zu schaffen und diese Stellen auch sichtbar zu machen. Dazu gehört aber auch, Menschen mit Behinderung zu ermutigen, diese Stellen und die damit verbundenen Herausforderungen in einem bislang nicht inklusiveren Arbeitsmarkt anzunehmen, und sie dabei zu begleiten.

Link kopiert

Ein zentrales Recht von Kindern ist das Recht auf Schutz. Aber gerade Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden häufiger als Kinder ohne Behinderung Opfer sexualisierter und anderer Gewaltformen. Die Dunkelziffer, und darauf ist hier auch schon Bezug genommen worden, ist hier darüber hinaus besonders hoch. Wir wissen, dass Kinder oftmals schwer Gehör finden. Das ist leider bei Kindern mit Behinderung in besonderem Maße so. Deswegen ist es wichtig, sie noch mal in ihren spezifischen Lebensrealitäten und ihren Herausforderungen zu sehen. Sie haben ein Recht auf Gehör, auch wenn das erfordert, dass wir unsere Konzepte des Kinderschutzes und die Möglichkeiten des Gehört-werdens und des Zuhörens vielleicht daran anpassen müssen.

Link kopiert

Was ist zum Beispiel der Unterschied zwischen einer Schwerbehinderung und einer wesentlichen Behinderung? Das ist etwas, was sich, glaube ich, jemandem, der das zum ersten Mal liest, nicht unbedingt direkt erschließt. Eine wesentliche Behinderung kann eine Schwerbehinderung sein, muss sie aber nicht. Aber nur wenn Sie eine wesentliche Behinderung vorweisen können, sind Sie beispielsweise überhaupt förderberechtigt. Das aufzuarbeiten, noch mal drüber zu schauen und vielleicht auch die Gesetzestexte noch einmal anzupassen, ist natürlich ein sehr vernünftiger Vorschlag. Dem können wir an dieser Stelle nur zustimmen.

Link kopiert

Diese Begegnung verdeutlicht mir, wie zentral die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt für unsere Gesellschaft ist. Unser erklärtes Ziel im Freistaat Bayern und unserer Staatsregierung ist es, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Es geht uns nicht nur darum, soziale Gerechtigkeit zu fördern, sondern auch um die wertvollen Beiträge, die Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einbringen können.

Link kopiert

Dies war in der letzten Woche auch Thema in unserer gemeinsamen Anhörung von Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Wohn- und Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung in Bayern. Es ist auch erschreckend, dass immer weniger Unternehmen in Bayern die gesetzliche Vorgabe, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben, erfüllen. Laut dem Inklusionsbarometer besetzen im Freistaat weniger als 39 % der Unternehmen alle Pflichtarbeitsplätze; jedes vierte Unternehmen beschäftigt sogar gar keine Menschen mit Behinderung.

Link kopiert

Als letzten Punkt möchte ich das Thema Wohnkostenhürde für Menschen mit Behinderung ansprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Wohnkostenhürde muss wirklich Schluss sein. Der Bund hätte längst handeln müssen. Menschen mit Behinderung sollten ihre Wohnkosten nicht über die Eingliederungshilfe finanzieren müssen. Das widerspricht ganz klar dem Bundesteilhabegesetz; denn eigentlich sollte die Grundsicherung die Wohnkosten übernehmen, so wie auch bei allen anderen Menschen. Aber die aktuelle Regelung deckelt die Kostenübernahme – wir haben es heute schon mehrfach gehört – auf 125 % der Durchschnittsmiete von Einzelpersonenhaushalten, und das reicht oft einfach nicht aus. Die Eingliederungshilfe muss dann einspringen, und das ist weder fair noch logisch. Die hohen Wohnkosten entstehen ja nicht aufgrund der Behinderung, sondern durch andere Kosten wie Bauen und Energie beispielsweise.

Link kopiert

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in den Artikel 3 des Grundgesetzes im Jahre 1994 wurde der Schutz Behinderter vor Benachteiligungen erstmals als Verfassungsrecht verankert. Der Grundsatz der Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung beinhaltet nicht nur den Aspekt, Behinderte nicht zu benachteiligen; er ist gleichzeitig als Aufgabe zu verstehen, Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu integrieren und sie bei der Ausübung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen.

Link kopiert

Die Schwierigkeiten, denen sich Betroffene im täglichen Leben gegenübersehen, sind nicht davon abhängig, ob ein zuständiges Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % anerkannt hat oder bei einem Grad der Behinderung von 30 bis 50 % eine Gleichstellung erfolgt ist. Auch Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen, für die eine Anerkennung nach dem Schwerbehindertengesetz nicht in Betracht kommt, haben ein Anrecht darauf, daß ihren besonderen Belangen und ihrem Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft in einer geeigneten Weise Rechnung getragen wird.

Link kopiert

Wir wollen zumindest Mittel in Höhe der Hälfte der zu zahlenden Ausgleichsabgabe in den Haushalt einstellen, damit die nach dem Gesetz notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können, damit Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können. Die Aktion „Na und?“ im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung ist zweifellos sehr gut und dazu angetan, überhaupt ein Problembewusstsein dafür zu schaffen. Das ist aber zu wenig, wenn man ernsthaft eine Gleichstellung behinderter Menschen erreichen will, und ich nehme an, dass Sie das genauso ernsthaft wie wir wollen. Dazu würde auch die Unterstützung der Kontaktstellen für die über 11000 Selbsthilfegruppen gehören.

Link kopiert

Meine Damen und Herren! Es gibt aber noch eine andere Auswirkung aus dem Modernisierungsgesetz, mit der keiner gerechnet hat. Nach der Richtlinie zur Definition schwerwiegend chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 des Fünften Sozialgesetzbuches vom 22.01.2004 ist eine Krankheit unter anderem schwerwiegend chronisch, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 60 vom Hundert nach § 30 des Bundesversorgungsgesetzes vorliegt. Allein diese Norm hatte zur Folge, dass rasch Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung von 60 gestellt wurden. Die Versorgungsverwaltungen in Chemnitz, Dresden und Leipzig wurden quasi über Nacht mit Anträgen zugeschüttet. Die Verwaltungen waren überfordert und haben heute noch mit den Auswirkungen zu kämpfen. Die Bescheiderteilung auf Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz erfolgt dadurch wieder verzögert und die Staatsregierung in Sachsen hat hier nicht regulierend eingreifen können und den Versorgungsverwaltungen zusätzliche Stellen an Gutachterärzten geschaffen. Das erzeugte weiteren Frust unter den betroffenen Kreisen der Bevölkerung.

Link kopiert

Auch im Bereich der gesetzlichen Regelungen für eine Integration von Menschen mit Behinderung bietet sich nach meiner Einschätzung eine Gesetzesfolgenabschätzung an, und zwar nicht nur hinsichtlich der Kosten, sondern auch bezüglich der Frage, ob die Instrumente die richtigen sind und damit die gewünschte Wirkung für Menschen mit Behinderung erzielt wird. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen.

Link kopiert

Behinderung ist ein zentraler Begriff in der Medizin, vor allem aber auch in der Bildung und der Sozialpolitik. Der internationale Sprachgebrauch beschreibt Behinderung als Manifestation einer Krankheit im Rahmen eines dreidimensionalen Konzepts. Die Klassifikation verwendet die drei Dimensionen Schädigung, Fähigkeitsstörung und soziale Beeinträchtigung und verlässt damit den engen kausal ausgerichteten Rahmen der Krankheitsverursachung und -entstehung. Für eine gezielte politische Intervention ist es wichtig, auch im Bereich der Gehörlosen-, Schwerhörigen- und Ertaubtenbehinderung alle drei Dimensionen zu erfassen und zu beschreiben.

Link kopiert

Frauen mit Behinderung oder Frauen mit behinderten Kindern haben noch eine zusätzliche Erschwernis, Familie und Beruf zu vereinbaren. Schule, Spielplätze, Krabbelgruppen, Kindergärten, Horte oder öffentliche Gebäude sind oft nicht barrierefrei zugänglich. Sie können also, wenn Sie ihre Elternaufgabe ernst nehmen, ihre Aufgabe nicht wahrnehmen, weil Barrieren bestehen. Das kann eine Stufe sein, das kann ein fehlender Lift sein, das sind fehlende optische oder akustische Signale, das ist eine zu enge Tür, das sind Treppen oder was auch immer; manchmal Kleinigkeiten, aber Dinge, die behinderte berufstätige Mütter bewältigen müssen. Es ist unsere Aufgabe – eine Daueraufgabe –, Frauen und Mädchen mit Behinderung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Link kopiert

Nach § 3 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft von 20 bis 100 festzustellen. Um in den Besitz eines Schwerbehindertenausweises zu gelangen, muß ein Grad der Behinderung ab 50 erreicht sein.

Link kopiert

Versprochen hatten wir eine Politik für Menschen mit Behinderung. Wir haben Wort gehalten. Der Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung liegt diesem Haus vor, das bundesweit einmalige Aktionsprogramm zum Europäischen Jahr der Behinderten läuft.

Link kopiert

Das Selbstbild der Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Selbstbestimmung rückt bei den Menschen mit Behinderung immer stärker in den Vordergrund. Diesem Paradigmenwechsel von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft und am gesellschaftlichen Leben tragen wir mit dem jetzt vorgelegten Gleichstellungsgesetz Rechnung.

Link kopiert

Übrigens spiegelt sich dies auch in Artikel 118 a der bayerischen Verfassung wider. Dort steht: „Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein.“ So Artikel 118 a in der Fassung von 1998.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade das Gefühl von Abhängigkeit, aufgrund einer Behinderung auch in der Kommunikation eingeschränkt zu werden, weil die notwendigen Voraussetzungen zur Kommunikation entweder nicht vorhanden oder gar nicht im Blick sind, behindert Menschen mit Handicap oft mehr als die Behinderung selbst.

Link kopiert

Lassen Sie mich noch auf einige Einzelfälle eingehen. Die Mutter eines schwer behinderten kleinen Kindes wollte ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen und benötigte für die Aufnahme ihres Kindes in einer Kindertagesstätte die Anerkennung seiner Behinderung. Die Kindertagesstätte hatte die Anerkennung der Schwerbehinderung gefordert, um die finanziellen Mittel für eine zusätzliche Betreuungsperson zu erhalten. Die Petentin beantragte deshalb für ihren kleinen Sohn beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis. Da sie den Ausweis nach mehreren Monaten noch nicht erhalten hatte und hierdurch ihren Arbeitsplatz und damit die Existenz der Familie gefährdet sah, wandte sie sich an den Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass die Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte gar nicht von der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises abhängt. Vielmehr ist eine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass das Kind zum Besuch der Kindertagesstätte gesundheitlich geeignet ist und welche besonderen Hilfen wegen der Behinderung erforderlich sind. Aufgrund der Petition hat das Gesundheitsamt die Petentin mit ihrem Kind umgehend zu der amtsärztlichen Untersuchung eingeladen. Die Petentin teilt mit, dass sich ihr Problem persönlich damit gelöst hätte. Da sie aber von den zuständigen Stellen nicht über die nötigen Schritte beraten worden sei, regte sie bei uns an, die Beratung von Eltern mit behinderten Kindern weiter zu verbessern und zum Beispiel eine Informationsbroschüre zu veröffentlichen. Die Landesregierung hat dem Petitionsausschuss zugesagt, diese Anregung der Petentin aufzugreifen.

Link kopiert

Das ist keine neue Aufgabe. Wie anders ist es sonst zu erklären, dass zum Beispiel in Berlin - Regierender Bürgermeister ist Klaus Wowereit, Wahl war am 16. Juni 2001 - die Bezirksverwaltung auf Anfrage eines SPD-Kollegen erklärt hat: Es sei richtig, dass im Haushalt 2002 in Berlin 14,1 Millionen Euro gespart würden bei Einrichtungen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung - einschließlich der Werkstätten - und 4,6 Millionen Euro bei Menschen mit seelischer Behinderung. Man hat gerüchteweise von der Senatsverwaltung gehört, es seien in den nächsten Jahren weitere Einsparungen in einer Größenordnung von 70 Millionen Euro geplant. Offenbar sind diese Einsparungen durchaus umgesetzt worden. Auf der Internetseite der Parität in Berlin findet man einen Eintrag, dass es am 25. Oktober eine spektakuläre Aktion gegeben hat, bei der sich ein Rollstuhlfahrer vor der Finanzbehörde

Link kopiert

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen mit seelischer Behinderung und drohender seelischer Behinderung in die Leistungsbereiche des KJHG ist grundsätzlich gutzuheißen. Auch die Fachverbände bejahen, dass dieses Gesetz vorwiegend familienorientiert ist und wo immer möglich auf die Einbeziehung der Betroffenen abzielt. Die Leitgedanken Prävention, Dezentralisierung und Regionalisierung, Altersorientierung und Integration sind richtungsweisend. Das KJHG enthält Ausführungen insbesondere zu den Hilfen zur Erziehung und zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige. Zum Aufgabenkatalog der Jugendhilfe gehören auch vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die Regelung für Heime und für die Familienpflege, Regelungen zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren und Regelungen zur Pflegschaft und Vormundschaft. Für entwicklungsverzögerte und psychisch kranke Kinder stellt das KJHG einen großen Fortschritt dar.

Link kopiert

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherige Herangehensweise übersieht, dass Hilfsangebote einem ganzheitlichen Ansatz folgen müssen. Da in vielen Fällen eine medizinisch-diagnostische Zuordnung im frühen Entwicklungsalter noch nicht hinreichend eine Trennung zwischen den sozialrechtlichen Anspruchsgrundlagen, geistiger Behinderung beziehungsweise drohender seelischer Behinderung erlaubt, muss eine übergreifende generelle Lösung in Bezug auf die Frühförderung und ihre Finanzierung gefunden werden. Da das Jugendamt die Behörde ist, die sich für Hilfen für Kinder und Jugendliche und ihre Erziehungsperson engagiert, könnte hier meines Erachtens die Zuständigkeit liegen. Ich bitte aus den vorliegenden Gründen um die Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.

Link kopiert

Menschen, aber bisher ohne Erfolg. Ab November 1994 wurde das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 geändert. Ich zitiere: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Und in der Verfassung des Freistaats Thüringen Artikel 2 Abs. 4 ist enthalten, ich zitiere: "Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaats. Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft."