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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Strobl, Ihre Abschie bepolitik ist schlecht, grottenschlecht. Dabei wäre gerade die Abschiebung mit das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Sicherheitslage. Die Abschiebungsquote hat sich von 2017 auf 2018 verschlechtert; Herr Weinmann hat es Ihnen vorge rechnet. 2017 waren es noch über 50 %, 2018 unter 40 %, be zogen auf die Zahl der Anträge. Dabei könnten Sie mit einem Schlag, Herr Minister Strobl, rechtlich völlig einwandfrei 57 124 Leute abschieben. Von wem spreche ich? Ich spreche von den Syrern, die hier sind.

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Die Abschiebehaft, auch wenn wir sie im Bereich des Justizvollzugs behandeln, ist keine klassische Strafhaft, sondern eine sogenannte Verwaltungshaft. Bei der Verwaltungshaft geht es um eine Haft im Rahmen der Amtshilfe. Personen werden sozusagen festgesetzt, damit die Abschiebung durchgeführt werden kann. Weil es eben keine Strafhaft ist, sind die rechtlichen Erfordernisse sehr hoch angesetzt.

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- Der Bereich der Straftaten, die von Ausländern begangen werden, ist sehr vielfältig; es gibt eine große Bandbreite. Nicht in allen Straftatfeldern - es geht ja beispielsweise auch um schwere Straftaten kann die Justiz allein darüber entscheiden. Letztlich geht es darum, dass wir überlegen müssen, wen wir in unseren Justizvollzugsanstalten halten. Letztlich ist bei der Strafzumessung auch zu bedenken, ob man einen Teil des Strafvollzuges auch zugunsten einer Abschiebung aussetzen kann. Ich denke, das sollten wir prüfen.

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Nein, es geht ganz einfach darum, dass in Abhängigkeit von der Schwere der Tat hier auch entschieden werden muss, welchen Teil einer Strafe man zugunsten einer Abschiebung tatsächlich aussetzen kann. Ich denke, darüber sollten wir nachdenken.

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Freilich sind einige Bestimmungen nur halbherzig. Ursprünglich war vorgesehen, eine Duldung zu widerrufen, wenn der Ausreisepflichtige seine Abschiebung selbst verhindert, etwa durch Identitätstäuschung. Das wäre eine konsequente Maßnahme mit Wirkung für die Durchsetzung des Rechts gewesen. Sie wurde auf Verlangen der SPD gestrichen. Stattdessen erhalten Ausreisepflichtige, die ihre Identitätsklärung blockieren, einen neuen Duldungsstatus, nämlich eine Duldung für Personen mit ungeklärter Identität. Daran knüpfen sich einige Nachteile, die für die Durchsetzung der Ausreisepflicht jedoch unbedeutend sind.

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Das Ausländerstrafrecht schützt als wesentliches Rechtsgut die Kontroll- und Steuerungsfunktionen des ausländerrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz macht sich unter anderem strafbar, wer sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält und vollziehbar ausreisepflichtig ist oder ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist oder wenn die Abschiebung nicht ausge

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Wichtig ist außerdem – auch, weil es von bestimmten Personen bewusst immer wieder falsch dargestellt wird –, natürlich findet auch in der JVA eine getrennte Unterbringung der Straf- und Abschiebungshaftgefangenen statt. Es steht überhaupt nicht zur Debatte, beispielsweise verurteilte Gewalttäter mit Menschen zusammenzusperren, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen und sich dem behördlichen Zugriff auf welche Weise auch immer entziehen. Dennoch, auch wer sich der Abschiebung entzieht, verstößt gegen unsere geltenden Gesetze. Das ist keine Lappalie.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden den Antrag ablehnen. Ein Ausländer, der keinen Aufenthaltstitel besitzt, ist gesetzlich zur Ausreise verpflichtet. Erfüllt er seine Pflicht nicht, kommt eine Abschiebung in Betracht. Und diese muss der Staat durchführen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es gibt kein Ermessen hier beim Staat. Das ist seine rechtsstaatliche Pflicht.

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Hauptgrund für das Scheitern war stets mit Abstand das Untertauchen des Ausländers. Im Jahr 2018 war es ungefähr die Hälfte der Fälle. Das Untertauchen ist eben ein leichtes Mittel, eine Abschiebung zu verzögern. Die Passersatzpapiere werden ungültig, es müssen neue beschafft werden und so vergehen dann wieder viele Monate. Und daneben gab es bekanntlich als Grund des Scheiterns noch die Renitenzfälle, also in denen die ausreisepflichtige Person Widerstand geleistet hat. Auch hier hatten wir einen Anstieg um fast 50 Prozent von 2017 zu 2018.

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Das heißt, wir haben ein Vollzugsdefizit bei Abschiebungen, das hat Herr Caffier ja richtig dargestellt, aber dies beruht nicht darauf, dass es zu wenig Abschiebehaftplätze gibt, weil wir andere Gründe haben für das Scheitern der Abschiebung. Ein Mangel an Abschiebehaftplätzen – und darüber reden wir nur, über die Haftplätze – liegt erst dann vor, wenn ein gerichtlicher Abschiebehaftbefehl nicht vollstreckt werden kann, weil es keinen freien Platz in einer Abschiebehaftanstalt gibt. Das bedeutet also, die Ausländerbehörde stellt einen Antrag beim Gericht, das Gericht erlässt einen Abschiebehaftbefehl, die Polizei will den vollstrecken, steht dann vor der JVA – ich sage es mal ein bisschen vereinfacht –, vor der Abschiebehaftanstalt, und die Haftanstalt sagt: Nö, wir sind voll, wir können hier keinen mehr aufnehmen. Ich sage es jetzt mal ein bisschen vereinfacht, plastisch. Dann hätten wir tatsächlich die Situation, dass wir einen Mangel an Abschiebehaftplätzen haben. Das ist, wie gesagt, nicht der Fall.

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Hintermänner, Anstifter, die eigentlichen Chefs können immer schwieriger ausfindig respektive verantwortlich gemacht werden; denn sie werden durch Nicht- oder Falschaussagen, durch Gewalt und Bedrohung geschützt. Weiter wird weggesehen oder mindestens nicht durchgegriffen, beim Thema „Abschiebung“ schon gar nicht.

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Dort, wo es irgendwie rechtlich möglich ist, muss abgeschoben werden. Die Voraussetzungen für eine Abschiebung müssen gesenkt, vereinfacht und ausgeweitet werden.

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Natürlich müssen Bußgelder, Sicherstellungsvorschriften und Ähnliches angepasst werden. Daneben aber – und das ist der Punkt – müssen wir ran an die Themen Integration, die Sanktionierung von Integrationsverweigerung, an das Staatsangehörigkeitsrecht und natürlich auch an das Megathema „Abschiebung“.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, so unterschiedlich können Themen behandelt werden. Wir haben zum einen eine sehr humorvolle Darstellung von Herrn Bialas, der aber die Schwerpunkte sehr wohl richtig gesetzt hat; wir haben eine rechtliche Darstellung von Herrn Golland, und wir haben eine Darstellung des Antragstellers, von Herrn Wagner, der zumindest im letzten Drittel immer wieder das Thema „Abschiebung“ in den Mittelpunkt seines Antrages und auch seiner Rede gestellt hat.

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Das ist doch die Situation, meine Damen und Herren. Da be darf es einer Chemotherapie. Und was ist die Chemotherapie? Das ist die Abschiebung.

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So unbeliebt das Thema „Abschiebung“ bei den Grünen auch sein mag: Es ist wichtig und richtig, dass wir es angehen, und es ist notwendig, dass wir darüber sprechen.

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Genau diese Durchsetzung soll mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz erreicht werden. NRW spielt bundesweit, nicht nur im Bundesrat, eine wichtige Rolle rund um die Themen Asyl und Abschiebung. Über 71.000 Ausreisepflichtige halten sich bei uns in NRW auf; davon sind drei Viertel geduldet, viele davon aus guten Gründen.

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Wenn Abschiebung so schwer ist, wie wäre es dann mit dem Schutz der Grenzen vor illegalem Übertritt? Nur dann wären auch wieder Einreisesperren tatsächlich durchsetzbar und nicht wie heute reine Makulatur. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Auch aktuell kommen circa 15.000 Menschen pro Monat und davon immer noch etwa 50 % ohne Ausweispapiere nach Deutschland.

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Das Gesetz verspricht, den zu bestrafen, der Ausreisepflichtige vor der Abschiebung warnt. Tatsächlich soll aber weiter Straffreiheit für Flüchtlingshelfer gelten, die dies tun. – Das verstehe ich nicht.

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Wir sind allerdings nicht grundsätzlich gegen alles. Dass es Ihnen nicht schmeckt, wenn auf Bundesebene über ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gesprochen wird, ist uns klar. Es ist mehr als wichtig, dass man sich auf politischer Ebene mit den Fragen der Aufenthaltsbeendigung und der Überstellung in andere europäische Länder nach dem Dublin-Abkommen oder mit der Abschiebung in die Heimatländer beschäftigt.

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Deshalb ist es richtig und wichtig, zukünftig diejenigen, die keinesfalls bleiben können, geordnet in die Länder, aus denen sie gekommen sind, zurückzuführen. Den mit der Abschiebung befassten staatlichen Organen muss ein zielführender Weg aufgezeigt und das Handwerkszeug an die Hand gegeben werden, mit dem sie diesen Weg erfolgreich zu Ende beschreiten können.

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Es muss verhindert werden, dass abgelehnte Asylbewerber wieder zurückkommen, sich der Abschiebung entziehen und einen Weg finden, das Abschiebungsverfahren unrechtmäßig zu verlängern. Wohlgemerkt: Wir leben in einem demokratisch legitimierten und funktionierenden Rechtsstaat. Wenn jemand abgelehnt worden ist, dann ist das aus gutem Grund erfolgt.

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Nur eine strikte Durchführung einer rechtskräftig ausgesprochenen Abschiebung ist den Bürgern in diesem Rechtsstaat vermittelbar.

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Oder sollen wir bei einer Änderung des Asylbewerbergesetzes zukünftig eine vereinfachte Abschiebung durchsetzen, weil ein Asylbewerber in seinem Heimatland, beispielsweise Tunesien oder Algerien, dort einen viel geringeren CO2-Fußabdruck hat? Abschieben für den Klimawandel, ist es das, was Sie wollen?

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Seien wir doch ehrlich: All das ist doch nur ein kurzer Abriss von dem, was unser Minister und unsere Koalition aus FDP und CDU seit 2017 angepackt haben, um die Kommunen zu entlasten und die Zahl der Geduldeten zu senken – zu senken mit Blick auf Ausreise und Abschiebung –, aber auch, um ihnen langfristig eine Perspektive zu geben.

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Wir brauchen deshalb das Instrument der Abschiebungshaft und eine Einrichtung wie die UfA Büren. Nur so können wir eine Abschiebung bei den Personen, bei denen ein Untertauchen zu befürchten ist, überhaupt durchführen.

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Zweitens, meine Damen und Herren, will ich sehr deutlich darauf hinweisen: Wir haben eine steigende Zahl von Asylbewerbern in Deutschland und damit auch in Niedersachsen. Das führt zwangsläufig dazu, dass bei einer Anerkennungsquote bei bestimmten Herkunftsländern von unter 1 % die Zahl der Ausreisepflichtigen in bestimmten Segmenten zu- und nicht abnimmt. Das wiederum führt dazu, dass es im Einzelfall auch eine Abschiebung

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Es gibt eine Steigerung bei den DÜ-Abschiebungen, und das liegt schlicht daran, dass mehr Asylbewerber über Drittstaaten nach Deutschland kommen. Sie alle wissen so gut wie ich, dass wir in diesen Fällen keinen Spielraum haben, die Abschiebung auszusetzen, zu vermeiden oder wie auch immer - Ausnahme ist das schöne Land Griechenland.

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Wir meinen es ernst, nicht taktisch. Wenn wir es aber ernst meinen, sollten wir es auch gemeinsam versuchen. Wir beantragen daher, die Abschiebung um eine Stunde zu verschieben.

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Meine Damen und Herren, wichtig ist, Menschen in Not zu helfen. Wichtig, sogar wichtiger, um zukünftige Dramen zu vermeiden, ist es aber, dass wir uns auf europäischer Ebene auf eine humanitär geprägte und faire Migrations- und Asylpolitik verständigen. Die Weiterentwicklung des gemeinsamen europäischen Asylsystems, angestoßen 2016, ist bereits frühzeitig ins Stocken geraten und kommt seitdem nicht mehr so richtig voran. Es hakt insbesondere an der Neugestaltung der sogenannten Dublin-Verordnung, die künftig nicht nur bestimmen soll, in welchem Mitgliedstaat ein Schutzsuchender sein Verfahren betreiben muss, sondern auch die Verteilung Schutzsuchender auf die Staaten der Europäischen Union regeln soll. Hier gibt es für mich ein ernstzunehmendes Solidaritätsproblem. Aber vielleicht bewirkt die Not auf Lesbos doch noch das mindeste. Ursula von der Leyen hat ja soeben ihre Vorschläge für die Reform der EUMigrations- und Asylpolitik vorgelegt. Auf die Schnelle habe ich gefunden - ein paar Schlagworte -: Dublin-Regeln sollen bestehen bleiben, schnellere Abschiebung, mehr Kooperation, EU-Staaten sollen sich gegenseitig helfen, strengere Prüfung an der Grenze.

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Was mit der Abschiebung der Familie Osmani vor einem Jahr begonnen hat, setzt sich nun fort. Zurück bleiben Menschen, die schwer enttäuscht