Sie haben im Landkreis Stade in Wahlkampfzeiten eine nächtliche Abschiebung einer Familie für Ihre politischen Zwecke genutzt, um damit Menschen in Ihrer Region auf Ihre Seite zu ziehen.
Ich frage Sie, Frau Kollegin Polat, ob die nächtliche Abschiebung von vorgestern im Landkreis Stade, als eine Familie, meines Wissens mit mehreren Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren, abgeschoben wurde, seitens der Grünen als ein Indiz dafür gesehen wird, dass sich in der Flüchtlingspolitik im Lande Niedersachsen vieles zum Besseren gewendet hat.
Und ich frage die Grünen, was sie dazu sagen, dass nach meinen Informationen auch der Innenminister, was diese nächtliche Abschiebung betrifft, im Vorfeld einbezogen war und sie ausdrücklich bestätigt hat.
Der Innenminister hat gerade genickt. Er war bzw. ist über diese Abschiebung informiert. Vielleicht wird er gleich dazu Stellung nehmen. Ich kenne den Fall nicht, aber werde mich natürlich, wie Sie wissen, erkundigen und meine Bewertung dazu abgeben.
- wenn es Sie interessiert - gerne zu der Abschiebung im Landkreis Stade.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal: Bevor ich zu den Tagesordnungspunkten spreche, nehme ich gerne Stellung zu der Abschiebung, die vorgestern aus dem Landkreis Stade erfolgt ist.
Wir müssen also ran an Integration und Assimilation, die Sie allesamt verschlafen haben. Wir müssen ran beim Thema „Abschiebung“, wo Sie versagen. Wir müssen ran beim Thema „Staatsangehörigkeitsrecht“, welches Sie verschlimmbessert haben. Wir müssen unsere Menschen wieder schützen wollen.
Herr Minister Stamp, kümmern Sie sich dringend um die Abschiebung von Gefährdern und Gewaltverbrechern. Schöpfen Sie hier endlich alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten aus. Reden Sie nicht nur darüber. Tatsächlich hat NRW von Januar bis Oktober 2019 nur zehn Gefährder abgeschoben.
Beschäftigen wir uns wieder mit dem Thema „Abschiebungen“. Trotz aller Bemühungen wird es nach wie vor Abschiebungen geben müssen. Dass diese oft teuer, umständlich und nicht immer beim ersten Mal erfolgreich sind, ist eine Tatsache, die sich nicht verleugnen lässt. Es ist menschlich nachvollziehbar, wenn sich Personen gegen ihre Abschiebung wehren. Der Staat muss dabei besonnen, aber auch nachdrücklich arbeiten und die beteiligten Bediensteten bestmöglich unterstützen und schützen.
Kern des Problems ist doch, dass die Landesregierung den Kommunen versprochen hat, ihnen nur noch anerkannte Asylbewerber zuzuweisen. Dieses Versprechen ist bis heute noch nicht eingelöst worden. Dadurch entsteht für viele Kommunen das Problem der Abschiebung.
Bei jeder Abschiebung müssen wir auch immer daran denken, mit den Menschen, die abgeschoben werden, die ausreisen müssen, auch menschlich umzugehen. Wir sollten auch die Würde des Einzelnen, der abgeschoben wird, betrachten und uns nicht darüber freuen, dass wir schon soundsoviele Tausend Menschen abgeschoben haben.
Ich glaube auch nicht, dass es der eigentliche Kern der Arbeit der Landesregierung ist, sich darüber zu freuen, dass man Menschen abgeschoben hat. Bei Straftätern bin ich voll an Ihrer Seite, Herr Minister – da ist das auch richtig –, aber jede Abschiebung bedeutet auch einen tiefen menschlichen Einschnitt.
Wir sind auch an der Spitze, wenn es um das Thema „Abschiebung von Gefährdern“ geht. Wir haben im vergangenen Jahr elf islamistische Gefährder abgeschoben. Kein anderes Bundesland kann solche Zahlen vorweisen.
Fangen wir mit dem angekündigten Paradigmenwechsel in der Asylpolitik an. Die erste Abschiebung, die in diesem Lande anstand, war eine einzige Katastrophe. Es ist von daher unglaublich, von einem Paradigmenwechsel zu reden. Meine Damen und Herren, statt dafür die Verantwortung zu übernehmen - das ist nämlich auch ein Stück Personalpolitik -, sagt der Innenminister, die Schuld an dieser Misere hätten seine Mitarbeiter im Innenministerium. - Meine Damen und Herren, das ist unglaublich. Das ist ein Stil von Personalpolitik, den man nur verachten kann. Man hat als Minister selbst die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Und was auch immer durchklingt – das hat Frau Weißig heute und gestern in ihren Reden gemacht, aber auch Professor Weber hat das noch mal klar benannt –: der ständige Vorwurf an die Landesregierung, Gelder für Personengruppen auszugeben, die es nicht verdient hätten. Das hat Frau Weißig getan, ohne diese Gruppe zu benennen, Professor Weber hat es vorhin ganz klar mit dem Wort „Migranten“ getan. Das finde ich auch höchst abenteuerlich, denn wir sind in einem Rechtsstaat, und jeder Mensch hat hier einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Das haben wir gestern in Bezug auf die Abschiebung nach Afghanistan mehrfach herausgearbeitet, aber das trifft natürlich auch auf die Asylverfahren hier in Deutschland zu.
Das erste Beispiel: Anfang 2014 haben wir die verfassungswidrige gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebungsgefangenen beendet; denn Abschiebung ist keine Straftat.
Es handelt sich hier um ein Modell, das zur Durchsetzung illegaler Migration vorzüglich funktioniert. Die Abschiebung minderjähriger Migranten ist nämlich nahezu unmöglich, sodass die, die es bis hierher geschafft haben, erst einmal einen festen Anker für sich und den Familiennachzug geworfen haben.
bis hin zur Abschiebung rechnen.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber hinsichtlich der Behandlung von Menschen, die sich in Deutschland ohne Papiere aufhalten und aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt gehen. Über die Motive und über die möglichen Folgen dieses verborgenen Leidens haben wir auch in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe ausgiebig diskutiert, wie gerade schon erwähnt wurde. Aufgrund der Einschätzung durch die Fachleute wurde die Einführung des anonymen Krankenscheines positiv bewertet.
Dann kommen wir zur Sache. Im letzten Februar besetzten vorgebliche Asylbewerber den Theaterplatz in Dresden vor der Semperoper. Sie errichteten verbotenerweise ein Asylcamp, bauten Zelte auf, eine Küche, Toiletten, Sitz- und Schlafgelegenheiten. Sie nannten sich „Refugee Struggle Dresden“ und forderten die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger, kritisierten die Asylpolitik, wandten sich gegen die Abschiebung unanfechtbar abgelehnter Asylbewerber, wollten das Recht zur freien Wohnungswahl, lehnten Gemeinschaftsunterkünfte ab und beklagten – kein Wunder für mich – Probleme mit den Ausländerbehörden und den Gerichten.
sollen die Ministerien nicht doppelt oder dreifach arbeiten, sondern nur einmal und zuverlässig für alle wiederkehrend berichten. Dabei geht es darum, zum Beispiel zu erfahren, wie viele Asylanten in Sachsen sind, warum sie in Sachsen sind oder ob sie ihren Aufenthalt beenden. Es geht darum zu erfahren, ob der Freistaat Sachsen seinen Vollzugsaufgaben bei der Abschiebung und auch bei der Durchsetzung der Erfordernisse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gleichwohl gibt es eine Lücke für Asylbewerber, die nicht anerkennt werden, bei denen das Bundesamt sagt: Eine Abschiebung in die Heimat ist nicht möglich. Und da gebe ich Ihnen inhaltlich völlig Recht: Wenn ich jemandem sage, du kannst hier bleiben, dann halte ich es für sinnlos, ihm zu sagen: Jetzt musst du aber erst vier Jahre von Sozialhilfe leben. – Wir haben uns deshalb in dieser Frage sowohl an das Bundesinnenministerium wie auch an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass die Gesetzeslage so ist, wie sie ist, und dass wir dringend anraten, zu einer Regelung zu kommen, die nicht zu dem Ergebnis führt, das Sie eben dargestellt haben. – Das ist übrigens nicht nur ein spezifisches Berliner Problem. Es wird in anderen Ländern teilweise anders gehandhabt, Es gibt keine völlig einheitliche Handhabung. In anderen Ländern berechnet die Frist die Bundesagentur für Arbeit, die allerdings mit den ausländerrechtlichen Fragen nicht vertraut ist und dann, vielleicht glücklicherweise, zugunsten der Betroffenen immer falsch rechnet.
Ganz deutlich wird es, wenn man die Begründung Ihres Antrags liest; ich zitiere: „Deshalb ist eine konsequente Ausweisung und Abschiebung aller Asylbewerber unumgänglich, denen kein Schutz nach Artikel 16 Grundgesetz und dem Asylverfahrensgesetz zusteht.“ Das ist also der Kern, über den Sie sprechen möchten.
Das reicht Ihnen offenbar noch nicht. Sie haben es ganz offenkundig – das kann man, wenn man etwas kundig ist, in Ihrer Begründung lesen – auf Menschen, die mit einer Duldung hier leben, abgesehen. Das sind Menschen, deren Abschiebung aus diversen Gründen ausgesetzt wurde. In Sachsen wohnen – diese Zahl ist auch einfach zugänglich – circa 4 000 Geduldete. Das macht einen sehr großen Anteil der hier lebenden Asylsuchenden aus.
Wir wünschen uns für diese Gruppe eine Klärung ihres Status. Wir wünschen uns, dass die nervenaufreibenden Kettenduldungen ein Ende haben. Wir möchten allerdings nicht über eine Abschiebung, sondern über ein Bleiberecht sprechen. Dies muss für Menschen gelten, die sich dauerhaft in der Duldungsschleife befinden, sowie für Menschen, die hier Ausbildungswege beschritten und neue Perspektiven für ihr Leben gefunden haben. Über diese Feinheiten und individuellen Geschichten sagen nackte Zahlen eben nichts aus.
Wir als SPD-Fraktion machen dieses Spiel nicht mit und lehnen Ihren durchsichtigen Antrag ab. Stattdessen werden wir uns in der Regierungsverantwortung darauf konzentrieren, die Menschen, welche Sie ausgrenzen wollen, erfolgreich zu integrieren. Im Falle einer notwendigen Ausreise oder Abschiebung wollen wir ihnen zumindest einen guten und menschenwürdigen Aufenthalt hier verschaffen.
Zu einer klugen und vernünftigen Asylpolitik gehört beides: zum einen, dass wir uns um die Aufnahme und die menschenwürdige Unterbringung kümmern. Es gibt im Übrigen immer mehr sehr gute Willkommensinitiativen, die zu begrüßen sind. Dazu gehört aber auch – und dazu stehe ich ganz klar als Innenminister – die Abschiebung, wenn kein begründeter Asylantrag vorliegt. Das Thema wurde in der Diskussion schon aus unterschiedlicher Perspektive betrachtet. Ich möchte klar und deutlich sagen: Sachsen nimmt seine Verantwortung dabei wahr – auch im deutschlandweiten Vergleich. Wir haben im letzten Jahr 1 037 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben, also diejenigen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind.
Wir haben nämlich Ideen. Wir brauchen zunächst einmal – es wird Sie vielleicht überraschen – sichere Grenzen. Wir brauchen die konsequente Abschiebung Nichtberechtigter – und dies bei verschlankten
Wie Ihren Anträgen weiterhin zu entnehmen ist, sind Sie auch jetzt wieder für eine Erhöhung der FLüAGPauschale und gleichzeitig gegen jegliche Abschiebung. Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern sieht anders aus.
Die Meinungsbildung beziehungsweise die Auffassung aller Teilnehmenden war vollkommen unterschiedlich. So habe ich seinerzeit festgestellt, dass, wie in Stern Buchholz unter Pandemie-Bedingungen gearbeitet wird, gut ist, dass man sich alle Mühe gibt, dass man konkrete Verdachtsfälle und Gefahrenquellen so schnell wie möglich halt auch beseitigt, dass die Weichen richtig gestellt wurden, habe aber allerdings auch angemerkt, dass die Menschen – aber das hatte gar nichts mit der Pandemie zu tun, sondern das war im Zusammenhang mit einem bestimmten Block, in dem halt besonders frustrierte Menschen waren, weil sie nämlich wissen, die werden hier niemals Fuß fassen, sondern die werden abgeschoben, die warten auf ihre Abschiebung –, die sind da halt unter Mindeststandardbedingungen untergebracht.
Ich verstehe das Ansinnen sowohl der Kommunen als auch der Flüchtlingsorganisationen und vieler anderer, die sich zu dieser Frage äußern. Es scheint wenig zielführend, Menschen, die keine wirkliche Aussicht darauf haben, in Deutschland bleiben zu können, auf die Kommunen zu verteilen. Das verursacht Kosten, es weckt falsche Hoffnungen, und es frustriert viele ehrenamtliche Unterstützer, wenn sie erleben, dass am Ende doch eine Abschiebung, eine Ausweisung steht. Das ist alles wenig erfreulich. Das ist die eine Seite der Medaille.