Menschen, aber bisher ohne Erfolg. Ab November 1994 wurde das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 geändert. Ich zitiere: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Und in der Verfassung des Freistaats Thüringen Artikel 2 Abs. 4 ist enthalten, ich zitiere: "Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaats. Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft."
Eine positive Veränderung kann nur im Einklang mit Behinderten und Nichtbehinderten erreicht werden. Da haben auch wir - ich schließe mich hier nicht aus - ein großes Stück Arbeit vor uns, welches ich durch das Zitat von Adolf Ratzker belegen möchte: "Was uns fehlt ist Stolz. Solange wir unsere Behinderung als Tragödie begreifen, wird man uns bemitleiden. Solange wir uns passiv verhalten, wird man uns steuern. Solange wir uns unserer Behinderung schämen, wird man uns als lebensunwert bezeichnen." Die Behindertenpolitik im Freistaat Thüringen muss sich in Richtung Gleichstellung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft entwickeln und unter dem Motto "Bürgerrechte statt Sonderrechte" stehen.
Ein absoluter Hohn ist die Tatsache, dass die Kultusministerin im „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung“ Bayerns Schulen dazu aufruft, ein Zeichen für ein Miteinander für Menschen mit und ohne Behinderung zu setzen.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass schon heute das, was wir an Unterstützung anbieten, nicht ausreichend ist. Dafür möchte ich als Beispiel die Frühförderung nennen. Wenn wir heute bei Untersuchungen entdecken, dass Kinder von Behinderung bedroht sind bzw. unter einer Behinderung bereits leiden, dann werden diese Kinder an Frühförderstellen bzw. an sozialpädiatrische Zentren überwiesen. Dabei gibt es nach wie vor das Problem, dass die Kinder viel zu lange auf einen Termin im sozialpädiatrischen Zentrum warten müssen, obwohl es nötig ist, dass die Behandlung sehr schnell einsetzt. Das ist ein entscheidendes Problem.
Meine Damen und Herren! Die Begründung des vor uns liegenden Antrages beruht auch auf der Regelungslücke und den daraus resultierenden Abgrenzungsschwierigkeiten bei Bewilligungsgrundlagen und Trägerzuständigkeiten im Bereich der Frühförderung von entwicklungsbeeinträchtigten Kindern. Fachlich zeichnet sich die Frühförderung dadurch aus, dass sie keine Zuordnung nach der Art der Behinderung vornimmt, denn in den ersten Lebensjahren ist es vielfach gar nicht möglich zu klären, ob der jeweilige Entwicklungsrückstand auf geistige, seelische oder körperliche Behinderung zurückzuführen ist. Man spricht aufgrund der Unklarheiten im kausalen Bereich der erforderlichen Frühförderung deshalb von einem erforderlichen integrierten Konzept der Frühförderung. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass diese Frühförderung in einer Hand liegen soll. Die Schaffung einer übergreifenden generellen Regelung ist somit zu empfehlen. Frau Seemann, Sie haben darauf hingewiesen. Lassen Sie uns deshalb ernsthaft überlegen, ob nicht eine Regelung, wie Sie sie anstreben, nicht nur regional zu erreichen ist, sondern dass man sie überregional anstreben muss, denn nur so kann man den betroffenen Familien und Kindern letztendlich helfen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist außerordentlich positiv, dass wir heute die Erste Lesung zu einem Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung beraten können. Denn es ist ein Meilenstein in der Behinderten-, ja in der gesamten Sozialpolitik für den Freistaat Bayern. Wir müssen beachten, der Grad der Menschenwürde in einer Gesellschaft – und das gilt auch für unser Land – hängt maßgeblich mit davon ab, wie es gelingt, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren und sie am Gemeinschaftsleben teilhaben zu lassen. Dabei haben sich die Vorstellungen und die Rahmenbedingungen insgesamt geändert, darauf wurde von Frau Staatsministerin Stewens bereits hingewiesen.
Natürlich gibt es kritische Rufe in Richtung Integrationsförderratsgesetz, ob das genügt, ob das überhaupt das ist, was wir wollen, und was es überhaupt ist. Da müssen Sie aber verstehen, meine Damen und Herren, dass gerade in der Behindertenszene es Menschen mit Beeinträchtigungen gibt, die seit zehn Jahren, seit nunmehr zehn Jahren, auf außerparlamentarischem Gebiet mit großem Engagement, mit großer Sensibilität versucht haben, auf andere Art und Weise an Sie alle das Problem Integration heranzubringen. Und dass dann erst mal weiterzudenken, mitzudenken, dass etwas anderes kommt als das, wofür man jahrelang gekämpft hat, als sehr kritisch angesehen wird und auch kritisch bemerkt wird, dass es das im Endeffekt vielleicht nicht sein kann oder nur der erste Schritt, das ist doch nur zu verständlich. Und dass einige von den behinderten Vertreterinnen und Vertretern in der Zwischenzeit müde geworden sind und sie eigentlich gar nicht mehr bereit sein können, kleine Schritte zu tun, weil das Leben sie in der Zwischenzeit arg geschafft hat, denn eine Behinderung ist eine Behinderung und ein zusätzliches Handicap, das ist auch zu verstehen. Und Unduldsamkeit ist nicht seit dem Januar 1999, sondern wie gesagt seit 1992 – mindestens seit 1992 –, wo man sich hier im Parlament zum Beispiel darüber unterhielt, wie man ein Gesetz, was in Richtung Gleichberechtigung geht, nennen könnte. Das ist doch bekannt und das wurde als Farce angesehen. Und natürlich begleitet man das, was heute passiert, auch äußerst kritisch, ich denke, mit Recht äußerst kritisch. Und ich denke, es tut dem auch gar keinen Abbruch, dass man es äußerst kritisch begleitet, sondern im Gegenteil.
Warum schlagen wir Ihnen gerade jetzt eine Änderung des Sächsischen Integrationsgesetzes vor? Zum 1. August 2008 werden im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform zahlreiche Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem Verwaltungsverfahren, die ausschließlich Menschen mit Behinderung betreffen, wie zum Beispiel die Feststellung des Grades der Behinderung und die Gewährung des Landesblindengeldes oder anderer Nachteilsausgleiche. Landesbehörden sind, wie ich ausgeführt habe, dank des Integrationsgesetzes angewiesen, Betroffenen auf Antrag kostenfrei einen Gebärdendolmetscher oder sonstige Kommunikationshilfen zur Verfügung zu stellen, wenn dies für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Dieses Recht für die Betroffenen wollen wir sichern, auch wenn die Aufgaben künftig von den Kommunen wahrgenommen werden,
Deswegen glauben wir, dass nicht ausreicht, was in der Denkschrift steht und was auf Bundesebene von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden ist. Es geht in die falsche Richtung und wird dem Konsens auf internationaler Ebene nicht gerecht. Daher möchten wir, dass Nordrhein-Westfalen schnell aktiv wird und Minister Laumann, der sich häufig im Interesse der Menschen mit Behinderung geäußert hat, klar aktiv wird, sodass wir eine neue Übersetzung bekommen, damit die Fehler, die gegen die Interessen der Menschen mit Behinderung laufen, korrigiert werden. – Danke.
Wir haben in NRW ein gut ausgebautes Netz an Frühförderstellen. Junge Familien werden gleich nach der Geburt eines gehandicapten Kindes beraten und unterstützt. Wenn diese Kinder dann gemeinsam – Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung – in Kindertagesstätten betreut werden, erleben diese Kinder, dass es ganz normal ist, verschieden zu sein. Das prägt, meine Damen und Herren, und es hilft uns allen, Vorurteile und Berührungsängste erst gar nicht aufkommen zu lassen. Das ist in der politischen Diskussion eigentlich unstrittig. Also lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass integrationshemmende Regelungen geändert werden.
Drittens. Das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung, das im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen festgeschrieben wird, wirkt sich auch auf die Ausbildung der Lehrkräfte aus. Deshalb wird im vorliegenden Gesetzentwurf die inklusive Erziehung und Unterrichtung aller Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne Behinderung, ausdrücklich als Ziel und Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer benannt und somit in ihrer Bedeutung unterstrichen.
Erstens. Die Gruppe der älteren Menschen mit Behinderung. Der Kollege Laumann ist hierbei sehr engagiert, weil die Zahl der Menschen mit Behinderung im Seniorenalter zunimmt.
Das zeigt, wie lange der Prozess gedauert hat. Es ist aber unsere Aufgabe, diese Artikel mit Leben zu erfüllen und den Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderung auch in Bayern zu vollziehen. Wir müssen weg von der Fürsorge, hin zum selbstbestimmten Leben. Wir müssen weg vom „wir wissen schon, was für euch gut ist“ hin zu selbst entscheiden und selbstbestimmt und selbstbewusst leben können. Wir merken, allein die Änderung in der Sprache ist enorm. Statt immer von Behinderten zu sprechen, ist jetzt von Menschen mit Behinderung die Rede. Das hat lange Zeit gedauert und hat sich noch lange nicht bei allen durchgesetzt. Das merken wir immer wieder.
Ich habe bereits ausgeführt, dass das Sächsische Integrationsgesetz in einigen Punkten bisher nicht umgesetzt wurde. Derzeit gibt es keine Besuchskommission nach § 12. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung nach § 11 wurde erst im Oktober letzten Jahres berufen. Auch der Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung hat keinen eigenen Internetauftritt. Suchen Sie im Internet einmal nach „Behindertenbeauftragter Sachsen“. Diese Suche nach einem wichtigen Ansprechpartner ist alles andere als barrierefrei. Seien Sie gewiss, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei diesen Punkten werden wir dranbleiben und immer wieder nach dem Stand der Umsetzung fragen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! 18 Monate alt war Helen Keller, deren Lebensgeschichte wohl fast jedem bekannt ist, als sie durch ihre Krankheit das Augenlicht und Gehör verlor. Als eine Journalistin Helen Keller einmal fragte, von welcher Behinderung sie sich befreien lassen würde, hätte sie einen Wunsch bei einer Fee frei, konnte sie es nicht glauben, dass die Frage ernst gemeint war. Zu eindeutig kam ihr die Antwort vor: Natürlich sei die Taubheit die schlimmere Behinderung, denn was man nicht sehe, könne man ertasten oder sich beschreiben lassen. Taubheit dagegen isoliere den Betroffenen von seiner Umwelt und erschwere die Kontaktaufnahme zu den Mitmenschen. Wie viele andere wohl auch, hätte ich eher erwartet, dass Blindsein und die damit verbundene Abhängigkeit, die Ängste und Probleme, sich zu orientieren, die Lebensqualität stärker beeinträchtigen als Taubheit.
Wenn man sich bewusst macht, dass acht Prozent der bayerischen Bevölkerung schwerbehindert sind, dann heißt das, jeder bzw. jede zwölfte in Bayern ist betroffen. Das sind etwa eine Million Menschen. Wenn man sich weiterhin bewusst macht, dass davon nur 4,5 Prozent von Geburt an eine Behinderung haben, dann kann von einem Bayerischen Gleichstellungsgesetz, von einem Ländergesetz nur jeder von uns profitieren. Zu dieser einen Millionen Menschen kommen noch die Lebenspartner hinzu, die Kinder, die Eltern, Menschen, die Menschen mit Behinderung unterstützen, mit ihnen leben und mit ihnen arbeiten. Das sind mehrere Millionen Menschen. Das ist, weiß Gott, keine Minderheit.
Menschen mit Behinderung brauchen Teilhabe, brauchen Selbstbestimmung. Sie wollen Ausbildung und Arbeit. Menschen mit Behinderung – das wird immer wieder vergessen – sind ein nicht zu unterschätzender Faktor, denn sie sind auch Arbeitgeber, und sie schaffen auch Arbeitsplätze.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zugang zur Kommunikation. Das betrifft vor allem die sehbehinderten, die gehörlosen und die hörgeschädigten Menschen. Wichtig ist zum Beispiel die Anerkennung der Gebärdensprache oder der Kommunikationszugang für sehbehinderte Menschen zu den modernen Technologien. Ganz wichtig wäre, dass die Einrichtung von kommunalen Behindertenbeauftragten künftig nicht mehr freiwillig geschieht, sondern die Kommunen von vornherein verpflichtet werden, die Belange von Menschen mit Behinderung in ihre Planungen aufzunehmen in Form der Kommunalen Behindertenbeauftragten. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Verbandsklagerecht und die Berücksichtigung der Belange von Frauen mit Behinderung, da diese sehr häufig eine doppelte Benachteiligung erfahren.
Wir verabschieden heute ein Gleichstellungsgesetz im Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderung. Dies kann nicht der Schlusspunkt sein; denn nach dem Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderung geht es weiter. Wir sehen dieses Gesetz als Etappenziel. Ich habe ausgeführt, wo die Mängel sind und was wir noch erreichen und verbessern müssen.
Als wesentliche Ziele des Gesetzentwurfs möchte ich die Barrierefreiheit, die Integration und die Selbstbestimmung hervorheben. Es ist ganz wichtig, dass wir die Behindertenpolitik immer wieder an die gesellschaftliche Wirklichkeit anpassen, der Menschen mit Behinderung begegnen. Ich halte es für bemerkenswert, dass es gelungen ist, ausdrücklich die besondere Situation von Frauen mit Behinderung zu definieren und daraus konkrete politische Handlungsansätze zu formulieren. Ich möchte daran erinnern, dass es noch vor sechs oder sieben Jahren überhaupt nicht vorstellbar gewesen wäre, dass in mehreren Bundes- und Landesgesetzen und insbesondere in diesem Gleichstellungsgesetz die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache eine besondere Rolle spielt; das ist für die Selbstbestimmung von Menschen, die von Gehörlosigkeit bedroht oder gehörlos sind, und ihre Integration ganz wichtig. Auch die Situation der Selbsthilfeorganisationen von Behinderten ist in besonderer Weise hervorgehoben; denn sie sind ein ganz wesentlicher Motor des gewünschten Paradigmenwechsels. Die Einführung des Verbandsklagerechtes, das grundsätzlich durchaus unterschiedlich bewertet werden kann, ist mit klaren Kriterien versehen und schließt sich nahtlos an das einstimmig beschlossene Bundesrecht an.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass Behinderung einen jeden von uns treffen kann, und zwar zu jeder Zeit. In Bayern leben knapp eine Million Menschen mit Behinderung. Davon sind 80% der Behinderungen durch Krankheit, Unfall oder durch das Alter bedingt.
Für Menschen mit Behinderung werden wir anhand frühzeitig einsetzender innovativer Betreuungskonzepte und behindertengerechter Arbeitsplatzangebote die Chance zur Teilhabe am Erwerbsleben verbessern. Wir verstehen Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn und wollen entsprechend den Leitlinien der UN-Konvention dafür Sorge tragen, dass Menschen mit Behinderung sich möglichst frei und selbstbestimmt entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Konsequenterweise liegt Ihnen heute erneut ein Änderungsantrag vor, der die handwerklich unsaubere Regelung des Fischereireferates korrigieren möchte. Diese verstößt schlicht gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, der besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aber genau das würde der neue erste Satz des § 18 Abs. 2 bewirken. Er würde Menschen einzig wegen ihrer Behinderung schlechter stellen als zum Beispiel nicht behinderte Jugendliche und ihnen das Friedfischangeln ohne Begleitperson, das im Übrigen bisher möglich war, versagen.
Der bayerische Entwurf wurde unmittelbar nach Verabschiedung des Bundesgesetzes erarbeitet und dann noch 2002 in den Landtag eingebracht. Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz bedeutet die Fortsetzung der bayerischen Behindertenpolitik, aber mit qualitativ neuen Instrumenten, nämlich durch rechtlich gesicherte Rahmenbedingungen. Leitlinie dabei ist zum einen die Würde von Menschen mit Behinderung und zum anderen die Stärkung der Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Die Schwerpunkte des Gesetzes sind die Barrierefreiheit und die Mobilität in möglichst vielen Lebensbereichen, die Verbesserung der Kommunikation für Menschen mit Sinnesbehinderungen, die gesetzliche Verankerung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Bayerischen Staatsregierung und auch auf kommunaler Ebene. Da haben wir es flächendeckend.
Noch ein Beispiel aus dem sozialen Bereich, des Sozialministeriums. Sie wissen alle, Frauen mit Behinderungen sind doppelt diskriminiert. Sie leiden unter der generellen Benachteilung von Frauen gegenüber Männern und unter der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen gegenüber Menschen ohne Behinderung. Frauen mit Behinderungen haben noch größere Schwierigkeiten als Männer mit Behinderungen, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie erhalten deutlich weniger Einkommen als der Durchschnitt der Bevölkerung und müssen oft mit der Dreifachbelastung als berufstätige Mutter und als Frau mit Behinderung leben. Sie werden im täglichen Leben oft diskriminiert, indem sie ungefragt geduzt, angefasst, angestarrt oder ignoriert werden.
Wir müssen bestimmte Vorurteile weiter abbauen. Wir müssen die Barrieren in den Köpfen durchbrechen. Wir müssen die Bereitschaft in der Gesellschaft stärken, Behinderung als eine Ausprägung menschlichen Lebens zu akzeptieren und die Betroffenen als gleichberechtigten Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen. Das setzt nach wie vor in vielen Bereichen ein Umdenken oder eine Abkehr vom alten bisherigen Verhalten voraus. Menschen mit Behinderung dürfen weder ausgegrenzt werden, noch dürfen wir sie lediglich zum Objekt unserer schützenden Fürsorge machen. Sie sind vielmehr Individuen mit eigenen Rechten und Pflichten und natürlich auch eigenen Wünschen und Meinungen, die wir zu respektieren haben. Richard von Weizsäcker fasste das einmal kurz und aus meiner Sicht prägnant in einem Satz zusammen. Er sagte: „Es ist normal, verschieden zu sein.“ Dieser Bewusstseinswandel, meine Damen und Herren, lässt sich nicht vom Staat durch große Aktionsprogramme allein erreichen.
Das von allen bisherigen Rednern festgestellte zunehmend höhere Lebensalter unserer Bürger führt zwangsläufig dazu, dass wir mehr ältere Menschen zu betreuen haben, die eine geistige Behinderung aufweisen, aber auch eine größere Anzahl von Menschen, die durch Hirnleistungsschwäche oder durch eine Beeinträchtigung von so genannten psychischen Normalfunktionen mit veränderten Verhaltensmustern bzw. Handlungsmustern umgehen. Wenn wir feststellen, dass wir uns den Menschen mit geistiger Behinderung im Alter besonders zuwenden sollten, dann trifft das genauso den Kern wie die Aussage, dass wir insgesamt eine große Anzahl von veränderten Verhaltensmustern in dem so genannten normal alt werdenden Kreis haben.
Zuvor noch ein paar Anmerkungen in die Geschichte hinein zum Umgang mit Menschen mit Behinderung, weil man sicherlich auch dann den schwierigen Prozess, in dem wir uns befinden, ein bisschen besser verstehen kann. Das spielte sich nicht nur in der BRD ab, sondern das war europaweit, weltweit so. Es war durchaus üblich, Menschen mit Behinderung zu separieren, sie entweder so aus dem Blickwinkel der normalen Gesellschaft zu nehmen, zumeist ohne besondere Förderung, also eher eine Verwahrung, und danach folgte die eher gut gemeinte Separation. Den Betroffenen sollte Förderung zuteil werden, entsprechend ihren spezifischen Beeinträchtigungen in speziellen Einrichtungen.
Zu den Fragen 4 bis 7. Ein Gradmesser für die Humanität einer modernen Gesellschaft ist ihr Umgang mit Menschen mit Behinderung. Nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland will die Landesregierung zur konzeptionellen Umsetzung des Artikels 24 der Konvention - das ist der Bildungsteil - die saarländische Integrationsverordnung überarbeiten. Aus diesem Grund will sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung schon möglichst früh in der Kindheit fördern. Ziel ist die dauerhafte Etablierung eines
Durch zusätzliche 100.000 Euro für Menschen mit Behinderung lassen sich weitere Maßnahmen auf dem Weg zur Inklusion verwirklichen. Es ist wichtig, dass wir damit die Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern. Es ist wichtig, dass wir mit diesen Mitteln aufklären und Unternehmern deutlich machen, dass die Arbeit von Menschen mit Behinderung für Betriebe keine Belastung, sondern eine Bereicherung sein kann.
Im Mittelpunkt des SGB IX steht die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Ziel der Sozialleistungen soll in Anlehnung an die Begriffe der Weltgesundheitsorganisation die Förderung der Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben sein. Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe soll möglich sein, indem Benachteiligungen durch besondere Leistungen zur Teilhabe ausgeglichen werden.