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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) lehnte die erweiterte Zulassung von Videoaufzeichnungen als überflüssigen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab; hinsichtlich der Rasterfahndung teilte er im Wesentlichen die Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Es geht im Gesetz um Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei Grundstücksflächen. Weitere Regelungsbereiche liegen in den Betretungs- und Untersuchungsrechten, in der Datenerfassung, im Datenschutz, im Boden- und Altlastenkataster und in den Altlasten-Informationssystemen. Konkrete Regelungen für den vorsorgenden Bodenschutz können bedauerlicherweise nicht vorhanden sein, da das Bundesrecht der alten unionsgeführten Bundesregierung dies nicht zulässt.

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Wenn man in diese Richtung gehen will, gibt es zwei Herausforderungen, die gemeistert werden müssen. Das eine ist das Thema Datenschutz, dazu hat der Kollege Schäfer bereits einiges gesagt. Das ist nicht leicht, aber sicherlich machbar. Das andere, minde

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Schließlich sollen die Regelungen in § 10 a Abs. 4 konkretisiert werden, die bestimmen, welche in den externen Notfallplänen enthaltenen Angaben nicht veröffentlicht werden dürfen. Der Gesetzentwurf verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff der „geheimhaltungsbedürftigen“ Tatsachen, der nach Auffassung des federführenden Ausschusses auch unter Berücksichtigung des Sprachgebrauchs in anderen Gesetzen unklar ist. Der Ausschuss empfiehlt, stattdessen die dem Datenschutz unterliegenden personenbezogenen Angaben ausdrücklich von der Veröffentlichung auszunehmen und im Übrigen darauf abzustellen, ob die Angaben das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis verletzen. Zum Schutz des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses sind Angaben nur dann in dem zu veröffentlichenden Planentwurf unkenntlich zu machen, wenn der Betreiber einen entsprechenden Antrag gestellt hat; die Katastrophenschutzbehörde soll über den Antrag entscheiden, indem sie das Interesse des Betreibers an der Nichtveröffentlichung der Angaben und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeneinander abwägt.

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Wenn wir schon ein Helmholtz-Institut im Saarland haben, das beim Thema Datensicherheit weltweit Spitze ist, dann wäre es eine tolle Idee zu sagen, wir machen das Saarland zum Vorreiterland, wo diese Strukturen inklusive Datenschutz und der Schnittstellenproblematik modellhaft entwickelt und nach vorne gebracht werden. Ich glaube, das wäre ein tolles Betätigungsfeld für das Helmholtz-Institut und eine gute Kooperation von Wissenschaft und Praxis im Gesundheitswesen, was unserem Land und den Menschen helfen würde.

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Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie die Krebserkrankungen zum Gegenstand der Landtagsdebatte machen. Ich halte es für ziemlich unverantwortlich. Sie wissen ganz genau, dass für diesen Bereich der Umweltminister nicht zuständig ist. Der Umweltminister hat lediglich seine Bereitschaft erklärt, falls es dafür Ansatzpunkte gibt, solche Untersuchungen zu finanzieren, sie zumindest zu unterstützen. Die Zuständigkeit liegt beim Sozialministerium. Es gibt Datenschutz und auch vieles andere zu bearbeiten. Wenn es Konzepte für solche Untersuchungen gibt, sind diese genau zu beraten, um zu sehen, was herauskommen kann. Das wissen Sie sehr wohl. In der Öffentlichkeit kann das keinesfalls thematisiert werden. Ich wundere mich, dass man bei der CDU eine andere Einschätzung hat.

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Die Vorratsdatenspeicherung hat überhaupt nichts mit Vertrauen in die Selbstbestimmung und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu tun. Sie stellt jeden Bürger und jede Bürgerin von vornherein unter Verdacht. Sie praktizieren die unerträgliche Ausweitung der staatlichen Überwachung in den gesamten Privatbereich hinein. Sie sollten die Telekommunikationsüberwachung reduzieren. Sie sollten auf heimliche Online-Durchsuchungen verzichten. Sie sollten die Rasterfahndung einschränken. Sie sollten den Datenschutz bei den Mautdaten und den Fluggastdaten sicherstellen. Ihr Ziel ist doch gerade nicht der unabhängige, starke, informierte und kritische Bürger. Solche Bürgerinnen und Bürger sind Ihnen doch im Kern suspekt.

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es Ihnen auch schon persönlich gesagt, Sie sind zu gutgläubig und damit ist bei Ihnen der Datenschutz nicht in guten Händen.

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Es wird erst rechtlich künstlich gedeckt, indem man sagt, es sei ja eine Testphase. Aber wieso ist eine Testphase, wenn Datenerfassung gegen Bürger vorgenommen wird, dann rechtlich gedeckt? Wieso ist das dann genehmigt, wenn der Datenschutz schreibt, wenn Frau Liebaug heute die Fraktionen anschreibt und davon in Kenntnis setzt, dass das Thüringer Innenministerium die Freigabe nicht gegeben hat, dass das Innenministerium deswegen gerügt wird nach § 34 Abs. 2 Thüringer Datenschutzgesetz? Die Genehmigung lag nicht vor und sie schreibt mir jedenfalls als Fraktionsvorsitzenden: Dafür werde ich gegenüber dem TIM eine Beanstandung gemäß § 39 Thüringer Datenschutzgesetz aussprechen. Also gab es doch etwas, was Frau Liebaug zumindest für beanstandenswert gehalten hat. Es gibt ein Zweites, das mir erst in dem Brief deutlich geworden ist und bei dem ich sage, Herr Trautvetter fängt erst an die Dinge auf den Tisch zu legen, wenn der Druck immer massiver wird. Was mir bis heute Morgen nicht bekannt war, dass 658 Autos von Normalbürgern erfasst waren - das steht hier auch drin -, dass nämlich am 9. September diese Erfassungsanlage ganz normal in Betrieb war und alle Durchfahrenden erfasst worden sind. Bis zum 10. Dezember gab es gar nichts. Dann stand am nächsten Tag in der "Thüringer Allgemeinen" ein Foto und ein Beitrag mit einer Nummer eines Kaufvertrags einer Anlage, die am Tag zuvor noch unbekannt war. Dann wurde zurückgerudert. Aber dann wurde gesagt, das war erstens nur ein Test, zweitens wurde nur justiert, drittens waren es nur Polizeiautos. Vorhin war so eine Frage, Heiko Gentzel: Was war mit den anderen Kfz, die durch den Rennsteig gefahren sind, oder waren das vielleicht die Probephasen, wenn Feueralarm gemacht worden ist, dass dort nur Polizeiautos zum Justieren durchfahren durften? Oder wurden alle ein- und ausfahrenden Autos im Rennsteigtunnel zu Polizeifahrzeugen honoris causa, einfach ehrenhalber? Die wurden alle in den Polizeidienst gestellt und auf der anderen Stelle wieder aus dem Polizeidienst entlassen. Und wie erkläre ich mir, dass 658 ganz normale Menschen dort erfasst worden sind? Dass Sie dann sagen, das sei alles gar kein Problem und außer

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Meine Damen und Herren, ich muss schon sagen, ich hätte mir zum Thema "Datenschutz", weil es ein brisantes Thema ist, eine bessere Aussprache gewünscht, eine bessere Aussprache eben auch,

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Ich meine, wir haben einen Weg zu finden, einen Weg zwischen Freiheit, der mit individuellem Risiko verbunden ist und einer gesetzlich abgesicherten Kriminalitätsbekämpfung. In dieser Situation haben die Bundesrepublik und auch der Freistaat Thüringen Bestimmungen, die den Staat bei der Erfassung, Bearbeitung und Auswertung persönlicher Daten sehr eng binden. Ich sage ausdrücklich "den Staat". Der Datenschutz und das Datenschutzgesetz sind eine Festlegung des Staates gegenüber dem freien Bürger. Es ist keine Festlegung der Bürger untereinander und keine Festlegung von privaten Institutionen gegenüber ihren Bürgern.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass Sie, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, mit diesem Thema etwas sachlicher und ernsthafter umgegangen wären. Das, was Herr Fiedler und Sie, Herr Dr. Pietzsch, sich heute hier geleistet haben, zeigt tatsächlich Ihre Überzeugung und Ihre Geisteshaltung Bezug nehmend auf die Frage von Bürgerrechten und Datenschutz.

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Aber, meine Damen und Herren, ich sage, verehrte Scheinheiligkeit auf den Oppositionsbänken, der Datenschutz ist Ihnen doch das wohlfeile Instrument für ein politisches Ziel. Das ist doch das A und O, was Sie erreichen wollen. Sie wollen hier die politische Dimension, Sie wollen hier, dass der Innenminister zurücktritt. Zu dieser politischen Dimension gehört eben die Aussage des Innenministers, das ist richtig. Ich will das gar nicht beschönigen. Die Aussage war so formuliert, dass man sie in verschiedenste Richtung auslegen konnte und dass sie auch verständlich zu Fehlinterpretationen und Rückschlüssen geführt hat. Aber ich habe vorhin deutlich gesagt, hervorgerufen wurde sie durch einen sicher beanstandungswürdigen, selbstverschuldeten Informationsmangel. Dennoch sage ich, die Antwort des Ministers war in der Kernaussage weder falsch noch eine bewusste Täuschung.

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in Thüringen mit der Frage von Datenschutz, von Grundrechten und von Bürgerrechten nicht ernst nimmt, dann verfolgen wir das politische Ziel, dass er diese Verantwortung nicht mehr haben darf im Interesse der Menschen in diesem Land.

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Dass wir zum Schutz der Petenten zum Datenschutz sowie zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, ist selbstverständlich.

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Meine Damen und Herren, in der Mittagspause konstituiert sich in Saal 7 die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ich bitte die entsprechenden Abgeordneten, sich in diesen Saal zu begeben.

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27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2005 (Drucksache 16/578)

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Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss vorgesehen. Wer der Überweisung des 27. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 16/578 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

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Die Staatsregierung sollte in der Lage sein, die einschlägige Rechtsprechung und die Kommentarliteratur zur Kenntnis zu nehmen. Das Melderechtsrahmengesetz setzt lediglich einen Mindeststandard für den Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger. Die Länder können selbstverständlich einen besseren Schutzstandard in ihre Landesgesetze schreiben. Ebendies beabsichtigen wir. Das Saarland und Hamburg haben es bereits getan, ohne dass dies bundesrechtliche Bedenken ausgelöst hätte.

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Meine Damen und Herren! Derjenige, dem der Datenschutz am Herzen liegt, muss diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke der Linksfraktion und der FDPFraktion, die dies bereits im Ausschuss getan haben.

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Unabhängig von der Entscheidung des Bundesgesetzgebers ist zweifelhaft, ob das von Ihnen vorgeschlagene Opt-in-Modell überhaupt zweckmäßig ist. Die Beispielsfälle im vergangenen Jahr haben zu einer großen Sensibilisierung für das Thema Datenschutz geführt. Die meisten Menschen in unserem Land haben sich mit der Sicherheit ihrer persönlichen Daten auseinandergesetzt. Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen sehr wohl über die Urteilskraft verfügen, selbst zu widersprechen, wenn sie mit der gesetzlich eng eingegrenzten Weitergabe von Daten durch die Meldeämter nicht einverstanden sind. Die Beispiele hatten Sie, Herr Dr. Gerstenberg, schon gebracht. Dies ist unkompliziert möglich und die Bürger werden auf ihr Widerspruchsrecht entsprechend hingewiesen.

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Ich darf an verschiedene Debatten in diesem Hohen Hause erinnern. Wir thematisieren ja das Thema Datenschutz hier nicht zum ersten Mal. Zum Beispiel hatten wir am 10. September 2008 auf der Grundlage eines Antrages der Linken eine hoch emotionale Debatte hier im Landtag. Wir haben damals Maßnahmen diskutiert, um den Missbrauch personenbezogener Daten zu unterbinden und die Sächsische Staatsregierung zu einem Konzept zum sogenannten Selbstdatenschutz aufzufordern. Mein Kollege Klaus Bartl hat damals grundsätzliche verfassungsrechtliche Ausführungen zum Thema gemacht. Das will ich heute nicht wiederholen. Damals jedenfalls haben alle demokratischen Fraktionen die Brisanz des Themas erkannt, und auch damals ist bereits die Melderechtsproblematik angesprochen worden.

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außerhalb des Staates verfolgen. Darum schließen wir uns den Gesetzesvorschlägen der GRÜNEN an, generell die Widerspruchslösung durch die Einwilligungslösung zu ersetzen. Gleichzeitig sind wir uns aber durchaus der Tatsache bewusst, dass die überfällige Änderung des Sächsischen Meldegesetzes unsere Probleme im Datenschutz noch nicht löst. Hier ist ein komplexes Bündel von Maßnahmen erforderlich. Wir haben einen Vorschlag mit unserem eingangs genannten Antrag zum Selbstdatenschutz in der Drucksache 4/1356 unterbreitet.

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Das haben wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf getan. Dabei zeigt sich, dass die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Beteiligten erforderlich ist, um das Hinsehen gerade in Bereichen zu ermöglichen, die im Dunkeln liegen. Wir denken, dass der Entwurf eine datenschutzverträgliche Lösung bietet und weder dem Datenschutz noch dem Kinderschutz ein unreflektiertes Primat einräumt.

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Herr Staatsrat, wie bewertet der Senat sein Vorgehen vor dem Hintergrund der Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, der 1995 deutlich gemacht hat, dass eine Bekanntgabe der Namen der Frauen durch Mitarbei

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dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Modellprojekt zur Einführung der digitalen Signatur durch. Um die Überlegungen zu dem übergeordneten Rahmen und die Überlegungen zum praktischen Einsatz zusammen zu führen, rege er an, dass zum einen eine Fachgruppe die grundsätzlichen Möglichkeiten durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien herausarbeiten und zum anderen in den Fachbehörden Projektteams kurzfristig eigene Ansätze entwickeln sollten.

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Sie sind es deswegen, weil die Arbeit von Nachrichtendiensten der öffentlichen Debatte, auf der unsere Demokratie basiert, grundsätzlich nicht zugänglich ist. Das ist ein Problem. Der Leiter des Verfassungsschutzes von Schleswig-Holstein wird Ihnen sagen, dass er dies genauso sieht. Nur wenn wir uns dessen bewusst sind, können wir überhaupt damit umgehen. Deshalb muss die Kontrolle, die bislang durch die Parlamentarische Kontrollkommission wahrgenommen wird, weiter ausdifferenziert werden. Es müssen gezielte Prüfaufträge möglich werden, es muss eine gewisse Unabhängigkeit der Kontrolleure, die periodisch wechseln müssen, gewährleistet sein. Das gilt für den Datenschutz, die Kontrolle durch die Justiz, die Dienstaufsicht durch das Innenministerium und natürlich auch für die Parlamentarische Kontrollkommission.

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Meine Damen und Herren von der SPD, wir begrüßen es, dass Sie unserem Antrag in großen Teilen zustimmen. Sie haben einen Änderungsantrag zu unserem Ursprungsantrag eingebracht, der lediglich marginale sprachliche Änderungen oder auch Ergänzungen beinhaltet. Dem Punkt 3 des Ursprungsantrags haben Sie z. B. hinzugefügt, dass in die Prüfung auch die beispielhafte Verwendung der modernen Datentechnik im Landtags- und Plenarbetrieb einzubeziehen sei. Wir begrüßen das sehr. Außerdem schlagen Sie eine Ergänzung um einen Punkt 4 vor, durch den die Landesregierung aufgefordert werden soll, ebenfalls zu prüfen, welche neu auftretenden Gefahren – z. B. unbefugte Manipulation elektronischer Dokumente oder die Verbreitung geschützter personenbezogener Daten - entstehen und wie ihnen begegnet werden muss. Dieses zeigt, dass unser Antrag im Prinzip genau den Punkt getroffen hat, der zukünftig innerhalb der Verwaltung und bei deren Korrespondenz mit der Bevölkerung, der Wirtschaft und anderen Organen eine wichtige Rolle einnehmen wird. Das von uns geforderte Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste muss Schutz gegen Missbrauch in höchstem Maße und auch unter Datenschutzgesichtspunkten bieten. Wir sind allerdings davon ausgegangen, dass es eine solche Selbstverständlichkeit ist, dass der Datenschutz eingehalten wird, dass wir dies nicht noch einmal in unserem Antrag aufzuführen brauchen; denn geltendes Gesetz muss natürlich eingehalten werden.

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Wir sind uns durchaus darüber im Klaren, dass die höchsten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Ich habe bereits gesagt, dass Datenschutz für uns eine Selbstverständlichkeit ist. Die Sicherheit könnte durch ein Zertifizierungsverfahren oder auch durch die Vergabe von Gütesiegeln in bestimmten Bereichen gewährleistet werden. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik mit dem Ziel einer Funktionalreform für Niedersachsen wird es auch Aufgabe des Staatsmodernisierers sein - ich hoffe, Herr Binnewies hört jetzt genau zu -, in allernächster Zeit im Rahmen einer ersten Erhebung alle für eine elektronische Abwicklung geeigneten Verwaltungsdienstleistungen des Landes exakt zu identifizieren und damit das Modernisierungspotenzial für Niedersachsen aufzuzeigen.

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Einmal wird es mit uns eine Einteilung der Bevölkerung in User und Loser nicht geben. Im Klartext: Es wird neben den elektronischen Bürgerdiensten auf absehbare Zeit weiterhin die Möglichkeit geben müssen, auf konventionellem Wege in Kontakt zu Landesbehörden zu treten. Auch weiterhin wird der Datenschutz hierbei einen hohen Stellenwert einnehmen. Das bedeutet, dass künftig nach unserer Meinung nur solche Verfahren eingerichtet werden können, die vor entsprechenden Manipulationen von außen sicher sind.

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Die Ihnen vorliegende Neuregelung ist auch mit Blick auf Paragraph 44 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes geboten. Diese Bestimmung sieht vor, dass die geltende Regelung über die Kontrollbefugnisse des Landesbeauftragten für den Datenschutz am Ende des Jahres 2004 außer Kraft tritt. Außerdem hatte der Landtag im März 2002 in einer Entschließung die Erwartung geäußert, er gehe davon aus, ich zitiere: „dass die Landesregierung prüft, die Datenschutzkontrolle im öffentlichen und im privaten Bereich institutionell einheitlich zu regeln.“ Diese Umstrukturierung der Datenschutzkontrolle bringt nun drei ganz entscheidende Vorteile. Ich nenne diese drei Vorteile: