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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In meiner Arbeit als Sächsischer Ausländerbeauftragter erfahre ich ja täglich von schlimmen Einzelschicksalen, und ich weiß, Frau Kollegin Zais, Frau Nagel, um die menschlichen Tragödien, die mit Flucht und Vertreibung einerseits, andererseits aber auch mit jeder Abschiebung verbunden sind. Viele der Menschen, die Deutschland wieder verlassen müssen, tun mir schlicht leid. Aber ich bin natürlich auch geltendem Recht verpflichtet. Das geltende Recht bestimmt, wer sich in Deutschland aufhalten darf; und wer sich nicht in Deutschland aufhalten darf, der ist verpflichtet auszureisen.

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Wir haben gerade wieder sehr emotionale Beiträge gehört. Das ist völlig selbstverständlich, denn es ist letztendlich ein emotionales Thema, das keinen unberührt lässt. Bei all dem wissen wir aber auch: Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft man sehr genau, was vertretbar ist und was nicht, ob ein Asylantrag positiv oder negativ beschieden werden soll. Bei den Ausländerbehörden gibt es die notwendige Expertise, um zu entscheiden, ob eine Abschiebung durchgeführt oder ausgesetzt werden soll,

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Wir können es in einem durchsetzungsfähigen Rechtsstaat auch nicht hinnehmen, dass Asylbewerber keine brauchbaren Auskünfte geben und trotzdem darauf hoffen können, dass im Falle der Ablehnung des Asylantrags eine Abschiebung an der Beschaffung von Passersatzpapieren scheitert. Ich bin deshalb froh darüber, dass das Asylkapitel eine klare christdemokratische Handschrift trägt.

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Ich habe es ja ausgeführt. Entweder es sind Straftäter, oder es sind Personen, die aus anderen Gründen vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dann gibt es keinen Ermessensspielraum mehr für ein Land. Wenn jemand vollziehbar ausreisepflichtig ist, dann ist die Ausreise bzw. die Abschiebung vorzunehmen.

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reden, über die Kosten, die Schutz suchende Menschen verursachen, oder über die Abschiebung als Kehrseite der Aufnahmebereitschaft – dafür wäre es Zeit. Und ja, wir haben hier in diesem Landtag in den vergangenen Monaten viel über Rassismus diskutiert, aber eben fast immer nur dann, wenn es unvermeidlich war – siehe Heidenau, Clausnitz, Bautzen.

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Im schlimmsten Fall kann also die Abschiebung der Betroffenen sogar dazu führen, dass die Täter mangels entsprechender Zeugenaussagen straffrei bleiben. So werden rassistische Täter quasi vor Strafverfolgung geschützt. Das kann und darf nicht sein.

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Tatsächlich – und darauf komme ich jetzt – bietet das Aufenthaltsgesetz schon jetzt entsprechende Möglichkeiten, einerseits mit § 60 Abs. 2 die Abschiebung auszusetzen, wenn die Anwesenheit des oder der Betroffenen im Strafverfahren als nötig erachtet wird, andererseits aber auch, nach Abschluss des Strafverfahrens ein Bleiberecht zu ermöglichen. Dafür bedient sich der Erlass aus Brandenburg des § 25 Abs. 5 Satz 1 Aufenthaltsgesetz. Das erhebliche öffentliche Interesse an einem Verbleib des Opfers einer rechten Gewalttat sowie die dringenden humanitären Gründe wirken nach Beendigung des Strafverfahrens fort, werden so zu einem inlandsbezogenen Abschiebehindernis, und auf dieser Grundlage kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das hat Brandenburg in dem Erlass niedergeschrieben. Auch die Kommunikation – und daran hakt es oft zwischen Ausländerbehörde, Staatsanwaltschaft, Polizei und Betroffenen – wird in dem Erlass klar geregelt, sodass Fehlentscheidungen oder durchgerutschten Informationen weitestgehend der Riegel vorgeschoben wird, sofern das geht.

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Insbesondere die Zahl der politisch rechts motivierten Gewalttaten steigt weiter an. Gerade mit dem Blick auf den aktuellen Prozess gegen die Mitglieder der „Gruppe Freital“ haben wir bereits rechts motivierte Strukturen in Sachsen. Das wird zu Recht in der Öffentlichkeit und hier im Landtag regelmäßig angesprochen und intensiv diskutiert. Wie wir alle wissen, sind Opfer rechter Gewalttaten nicht nur politisch Andersdenkende, sondern zumeist ausländische Staatsangehörige. Von diesen verfügen längst nicht alle, aber wahrscheinlich die meisten über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Gerade diese Personen werden durch einen rechts motivierten Angriff besonders hart getroffen. Zu den physischen Folgen eines solchen Angriffs kommt regelmäßig auch die psychische Belastung aufgrund des fehlenden Aufenthaltsstatus und der drohenden Abschiebung hinzu. Oftmals treten hierzu auch noch Traumata, die mit der Flucht zusammenhängen und die verarbeitet werden müssen.

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bemerkenswertes BGH-Urteil Aufsehen. Es stellte fest, dass die Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung von Herrn C. rechtswidrig war. Herrn C. erreichte das Urteil nicht mehr. Der 58-jährige Vater und Großvater armenischer Abstammung hatte sich in der Abschiebehafteinrichtung das Leben genommen.

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Aber auch, weil es sich um eine komplizierte Rechtsmaterie handelt, ist es schwierig. So ist die Frage, ob ein Abschiebungshindernis vorliegt, grundsätzlich nicht vom Haftrichter, sondern auf dem Verwaltungsrechtsweg zu klären. Wenn eine Abschiebung wegen des Gesundheitszustandes des Betroffenen und der Versorgungslage im Zielland jedoch ganz offensichtlich Verfassungsrecht verletzen würde, ist dies auch vom Haftrichter zu beachten und die Haft aufzuheben. So urteilte das Landgericht Hannover im Mai 2010.

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Deshalb muss der Freistaat nach unserer Auffassung den Ausländerbehörden und den Gerichten konkrete Modelle für solche milderen Mittel zur Sicherung der Abschiebung anbieten. Nicht mehr und nicht weniger fordern wir mit unserem Antrag.

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Auf emotionaler Ebene verstehe ich das durchaus, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier im Sächsischen Landtag nicht zum ersten Mal über den Themenkomplex Abschiebung. Mir ist wichtig, auch heute deutlich zu machen, dass Abschiebungen von Menschen ohne Bleiberecht in ihre Heimatländer ein schwieriges Thema waren, sind und immer bleiben werden. Das ist grundsätzlich schwierig, und zwar für alle Beteiligten: für die politischen Verantwortungsträger, für die zuständigen Behörden und vor allem aber für die betroffenen Menschen sowie die Menschen in deren Umfeld.

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Zum Glück konnte in den letzten Monaten durch gezielte Rückkehrberatung die Anzahl freiwilliger Ausreisen immer weiter erhöht werden. Trotzdem kommen immer noch viele Menschen der Ausreisepflicht nicht nach. Die Endkonsequenz kann dann nur eine Durchsetzung der Ausreisepflicht sein. Ohne die Abschiebung als letztes

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Dennoch schmerzt jeder Fall, insbesondere wenn Kinder betroffen sind oder teilweise gut integrierte Menschen abgeschoben werden. Das habe ich hier schon mehrfach gesagt und werde es gern auch noch einige Male wiederholen, weil ich glaube, dass wir in den nächsten Monaten weiterhin über das Thema Abschiebung debattieren werden.

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Sein Schicksal und weitere Schicksale sind in einer durchaus lesenswerten Broschüre des sächsischen Flüchtlingsrates aus dem Jahr 2014 festgehalten. Einige Monate zuvor hat auch Sachsen der Inhaftierungspraxis von nicht straffällig gewordenen Geflüchteten in einer eigenen Station der JVA Dresden ein Ende gesetzt. Zur Vorgeschichte sind schon Sachen gesagt worden, was die rechtliche Einschätzung der gemeinsamen Unterbringung von Straffälligen und Abschiebehäftlingen angeht. Eine eigene Abschiebehafteinrichtung gab es in Sachsen zunächst nicht. Abschiebehäftlinge werden, wie wir wissen, seitdem in andere Bundesländer verschickt. Im Jahr 2013 waren in Sachsen 232 Personen zum Zweck der Abschiebung inhaftiert, darunter 12 Frauen.

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Dazu gehören eben auch Fakten, etwa, dass betroffene Menschen ihre Abschiebung verhindern oder sich ihr entziehen wollen, was ich individuell ja nachvollziehen kann. Wir brauchen deshalb als Rechtsstaat auch Instrumente, um Entscheidungen am Ende trotzdem durchsetzen zu können. Am Ende der Kette von angemessenen Entscheidungen und immer tiefer greifenden Entscheidungen müssen dann eben auch Möglichkeiten bestehen, jemanden für eine gewisse Zeit in Gewahrsam oder eben in Abschiebehaft zu nehmen, ob mir das persönlich gefällt oder nicht.

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Diese Instrumente sind im Grundsatz keine Ländersache, sondern werden im Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Länder sind aber für den Vollzug zuständig. Abschiebehaft wird jetzt schon länger angewandt und diskutiert. Ich spare mir jetzt die Rechtshistorie; das haben die beiden Kolleginnen Zais und Nagel schon hervorragend dargestellt. Inzwischen ist ja auch im Gesetz nachvollzogen, was vor einiger Zeit in Urteilen entschieden wurde. Seit Kurzem gibt es eben die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams für kurzfristige Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung der Abschiebung – in gewisser Weise milder als Abschiebehaft und für mich auch nicht miteinander gleichzusetzen.

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Derjenige, der hier bleibt, obwohl er eine Ausreiseverfügung hat, handelt rechtswidrig. Das heißt, mit Ihrem Antrag, den Sie hier stellen, machen Sie eines: Sie wollen die Rechtswidrigkeit und das rechtswidrige Handeln verstetigen. Dieser Prozess findet schon jahrelang in Deutschland statt, indem sich Menschen immer wieder der Abschiebung bzw. der Ausreisepflicht entziehen. Sie wollen dieses Rad immer weiter drehen.

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Wenn aber all das nicht fruchtet und auch nach dem Angebot der Unterstützung der Ausreise die Ausreise nicht freiwillig erfolgt, dann ist eine Abschiebung, meine sehr verehrten Damen und Herren, die logische Konsequenz.

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Klar ist dabei auch: Wenn diese Abschiebung in Gefahr steht, nicht durchgeführt werden zu können, etwa weil die betroffene Person untertauchen könnte, wenn Meldeauflagen nicht eingehalten werden oder wenn Leistungseinschränkungen nichts bewirken oder – das ist in letzter Zeit auch zunehmend ein Thema – wenn es sich um mehrfache Straftäter oder Gefährder handelt, dann muss in der Reihenfolge entweder Gewahrsam oder die Abschiebehaft möglich sein und auch angewendet werden.

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Jeder, der in Abschiebungshaft genommen wird, kann dies verhindern, indem er die Möglichkeit nutzt, vorher freiwillig und gegebenenfalls auch mit finanzieller Unterstützung auszureisen. Wenn er dies aber nicht tut, dann muss der Staat handeln und das Zustandekommen der Abschiebung entweder über Gewahrsam oder über Abschiebehaft gewährleisten. Dazu sehe ich dann keine Alternative, meine sehr verehrten Damen und Herren.

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Danke, Herr Präsident. Frau Zais, würden Sie mir recht geben, dass Sie mich vorhin möglicherweise missverstanden haben, wenn Sie mir jetzt unterstellen, ich hätte vorhin gesagt, dass alle abgelehnten Asylbewerber die Abschiebung verhindern wollen? Habe ich nicht vielmehr davon gesprochen, dass einige das tun, dass ich das individuell nachvollziehen kann? Würden Sie mir da recht geben?

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Fraktion der Grünen, auf diesen Antrag hätten Sie, glaube ich, ein bisschen mehr Zeit verwenden sollen. Er scheint irgendwie in fünf Minuten zustande gekommen zu sein. Ich weiß nicht, unter welchen Umständen dieser Antrag geschrieben wurde, aber jedenfalls sehr kurzfristig und eher aus der Wut und dem Empfinden heraus, dass man meint, bei gewissen Dingen müsse dringend etwas passieren, z. B. bei Fahrverboten oder auch, was den Fall in Bochum betrifft. Wenn grüne Kernthemen betroffen sind wie Abschiebung oder auch Fahrverbote, die von der Deutschen Umwelthilfe eingeklagt wurden, aber nicht sofort zur Umsetzung kommen,

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Ich frage Sie: Wie kann das sein, meine Damen und Herren? - Auch Anis Amri war bereits als Asylbewerber abgelehnt, wurde nicht abgeschoben und konnte dann seinen schrecklichen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz verüben. Zwölf Menschen starben, 55 wurden teils schwer verletzt. Wir alle sollten daraus lernen. Ich sage es hier an dieser Stelle gerne noch einmal und wiederhole mich dabei: Auch in diesen Fällen kann Abschiebung Leben retten, meine Damen und Herren.

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gegeben. Hier ist es also wichtig, einen Arzt vor Ort zu haben, der die Reisefähigkeit bestätigen kann. Dann kann auch aus diesem Grund der Abschiebung nichts mehr im Wege stehen.

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Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es Verbesserungsbedarf in bestimmten Themenbereichen gibt, die auch wir als FDP gesehen und mit einem konkreten Papier belegt haben. Unser Papier zum Thema Migration betrifft sowohl die Frage von Zuwanderung und Integration als auch die Frage, wie wir mit Asylbewerbern vor Ort umgehen, aber auch die Frage, wie wir mit abgelehnten Asylbewerbern umgehen und wie wir die Abschiebung in die Heimatländer bzw. die freiwillige Ausreise anders gestalten können.

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Unser Innenminister Boris Pistorius ist im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und im Bund am Thema dran. Dass die Großen Koalitionen in Niedersachsen, aber auch im Bund das Thema nicht nur erkannt haben, sondern auch die Abschiebung derjenigen Menschen, bei denen Gründe vorliegen, umsetzen, wird bei einem Blick in den jeweiligen Koalitionsvertrag, aber eben auch in der Praxis deutlich. Auf das Zitieren verzichte ich an dieser Stelle. Aber vonseiten der SPD und der CDU wird vom länderübergreifenden Zwang bis hin zu Staatsverträgen in diesem Bereich eine ganze Menge Unterschiedliches vorgeschlagen, und zwar ganz ohne Zutun der AfDFraktion.

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Richtigerweise muss die Abschiebung bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ohne zeitlichen Verzug umgesetzt werden. Die kann aber nur dann erfolgen, wenn klar ist, wohin abgeschoben werden soll. Dafür braucht man eine geklärte Identität und die Aufnahmebereitschaft des Ziellandes. Das sind ganz reale und zentrale Abschiebehindernisse, mit denen Sie sich in Ihrem Antrag leider nicht auseinandersetzen.

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Zugegeben: Durch den Bund sind uns besser geeignete Maßnahmen an die Hand gegeben worden, um den Aufenthaltsort der abzuschiebenden Personen rechtzeitig vor der Abschiebung zu kennen. Die müssen auch angewandt werden. Ich nenne beispielhaft die Residenzpflicht für diejenigen, die über ihre Identität täuschen oder die Mitwirkung verweigern, und die Überwachung von gefährlichen Ausreisepflichtigen mittels elektronischer Fußfessel sowie die geringeren Voraussetzungen für die Abschiebungshaft.

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Das ändert aber nichts daran, dass sich manch einer der Abschiebung trotzdem entzieht. Vor allem ändert es rein gar nichts an den eben genannten vorherrschenden Abschiebehindernissen.

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daran arbeiten, zu einer zügigeren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer zu kommen. Das sieht man z. B. sehr eindrucksvoll daran, dass wir in den aktuellen Haushaltsberatungen die LAB NI mit 38 zusätzlichen Stellen ausstatten, um den Abschiebevollzug zu stärken.