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(Karsten Neumann, PDS: Ja, weg mit dem Datenschutz!)

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Fünftens: Für Fälle, in denen die Ablehnung des Anspruchs im Raum steht, sieht das Gesetz in einer umfangreichen Vorschrift eine sehr differenzierte Stufung der Ablehnungsgründe und Ermessenskriterien zur Entscheidungsfindung vor. Die Abwägung des Informationsanspruchs mit Rechten Dritter, praktisch das Recht auf Datenschutz, wird in einer eigenen Vorschrift detailliert geregelt. Auch hier, Frau Groß, kein schrankenloser Zugang, keine schrankenlose Preisgabe von Informationen.

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dem Recht auf Datenschutz andererseits verworfen. Wir teilen aber eben auch nicht die Meinung der amtierenden Bürgerbeauftragten, dass es gut sei - sie hat es in ihrem letzten Bericht so geäußert -, wenn ihre Funktion praktisch nicht mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun haben würde. Die Bürgerbeauftragte soll also zukünftig auch als Informationsbeauftragte der Bürgerinnen und Bürger bei Inanspruchnahme ihrer Informationsansprüche unterstützen, aber auch selbst die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen überprüfen können. Dazu soll sie dem Datenschutzbeauftragten vergleichbare Rechte erhalten, z.B. ein Beanstandungsrecht.

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Wenn hier polizeiliche Maßnahmen - zum Beispiel im Drogenmilieu - notwendig sind, sollte die Polizei auch wissen, ob und welche Gefahren es da gibt. Es wäre ganz bestimmt nicht sachdienlich, wenn wir die Polizei in dieser Beziehung blind machen würden. Ich habe durchaus Vertrauen darauf, dass der Datenschutz in den Händen der Polizei gewährleistet ist. Es gibt da übrigens neue Entwicklungen. Die Bundespolizei hat inzwischen Apps auf Diensthandys, wo alle erdenklichen Gefahren schnell angezeigt werden. Es würde sich eventuell empfehlen, so etwas auch für saarländische Polizisten einzuführen.

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Frau Präsidentin, der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2008 mit diesem Antrag beschäftigt. Ihre Einschränkung war richtig, es ging nur noch um den Teil II, welcher sich auf Bundesratsinitiativen bzw. Bundesinitiativen bezogen hat. Es gab zu den einzelnen Forderungen aus dem Antrag unterschiedliche Auffassungen zwischen den Abgeordneten insbesondere zu der Frage „Aufnahme Datenschutz in das Grundgesetz“ bzw. „Gänzliches Verbot des Handels mit Daten“. Der Innenausschuss hat mit Mehrheit die Nummer II des Antrags abgelehnt. Ich danke Ihnen.

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Irgendwann, meine Damen und Herren, wird es kommen, ansonsten verkommt der Datenschutz zur Schimäre.

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Letzte Bemerkung: Im internationalen Maßstab gibt es sehr viele Länder, die mit diesem Mittel arbeiten, um Bildungsverläufe auch statistisch zu begleiten, zum Beispiel die skandinavischen Länder, die Schweiz, Österreich oder die Niederlande oder - gehen wir einmal etwas weiter weg - Australien oder Neuseeland. Für sie scheint das relativ unproblematisch zu sein. Aber ohne Datenschutz, ohne den Segen des Datenschutzes geht gar nichts.

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Weitere Berichte über die Presse über sogenannte Datenschutzskandale schienen auch 2009 nicht abzureißen. Ich brauche hier nur die Namen zu nennen, die Sie alle kennen: Deutsche Bahn AG, Telekom, Siemens, Lidl. Deshalb hat im Februar 2009 Herr Minister Dr. Wolfgang Schäuble Herrn Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, den Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sowie die Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften und den Bundesbeauftragten für Datenschutz zu einem Spitzengespräch zusammengerufen. Es arbeitet jetzt eine weitere Kommission an der weiteren Erweiterung des Datenschutzgesetzes. Deshalb sehen wir, dass dem Anliegen vollkommen Genüge getan ist. Wir wissen zwar alle, dass es wahrscheinlich in dieser Legislatur nichts mehr wird, wir wissen ja, wie Gesetzesvorlagen erarbeitet werden, welche Dauer das hat und dass wir das jetzt im Bundestag sicher nicht mehr durchbekommen. Aber, ich denke, hier liegt es an richtiger Stelle und hier wird es gut bearbeitet. Darauf vertrauen wir auch und deshalb die Ablehnung des Antrags der LINKEN. Danke.

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Der in dem Antrag geforderten ausdrücklichen Verankerung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz, von der eben die Rede war, bedarf es nach Auffassung der Landesregierung nicht. Die bereits angesprochene Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht ist gefestigt und Artikel 6 der Thüringer Verfassung zeichnet die vom Bundesverfassungsgericht zu Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz entwickelten Grundsätze zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in aller Deutlichkeit nach. Wie aus der im Antrag enthaltenen Forderung nach Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie nach Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Konzepts zur Umsetzung einer wirksamen staatlichen Aufsicht über den Umgang mit Kundendaten bereits hervorgeht, ist der Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Die Zuständigkeit für die Rechtsetzung in diesem Bereich liegt somit beim Bund. Dies möchte ich noch mal ausdrücklich hervorheben. Ich verweise auf die Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesdatenschutzrechts, die von einer Arbeitsgruppe der Länder, an der auch Thüringen sich beteiligt hat, begleitet wurde. Es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bun

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Was die Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes angeht, so hat der Bundesrat am 7. November vorigen Jahres eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung bittet, angesichts der Vorfälle von Arbeitnehmerüberwachung in Unternehmen und angesichts der für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unübersichtlichen Gesetzeslage entsprechende gesetzliche Regelungen vorzulegen. Das Bundeskabinett hat am 18. Februar 2009 beschlossen, in einem ersten Schritt eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Der weitere Handlungsbedarf im Bereich spezifischen Arbeitnehmerdatenschutzes soll durch eine Arbeitsgruppe im Einzelnen geprüft werden. Wegen der Komplexität dieses Vorhabens waren sich aber alle Teilnehmer des Spitzentreffens einig, dass diese Arbeiten erst in der nächsten Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden können. Ein umfassendes Gesetzeswerk, in dem alle Arbeitnehmerdatenschutzrechte gebündelt sind, kann somit erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Landesregierung hält im Einklang mit der Bundesregierung diese Zeitperspektive für die Schaffung eines durchdachten und auch sorgfältigen Gesetzentwurfs für richtig. Der vorliegende Antrag fordert ein gänzliches Verbot des Handels mit personenbezogenen Daten. Nach Auffassung der Landesregierung ist ein solch weitreichendes Verbot unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht zulässig. Dies wird selbst von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nicht verlangt und dürfte insbesondere mit den Grundsätzen der Privatautonomie und der grundgesetzlich garantierten allgemeinen Handlungs- und Berufsfreiheit kollidieren.

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Dies ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht der Fall. Unser Gesetzentwurf geht auf die Kritik der Rechtswissenschaften und der Bürgerorganisationen gegenüber dem derzeitigen Versammlungsrecht ein, so beispielsweise auf die derzeit praktizierte Anmeldepfl icht, auf das Fehlen von Bestimmungen bei Spontanversammlungen. Unser Gesetzentwurf geht auch auf Kritik im Hinblick auf den unzureichenden Datenschutz ein, auf die fehlenden Rechtsgrundlagen für Minusmaßnahmen und auf etliche andere Aspekte, die in der Praxis zu weitgehenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit führen.

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Unser Antrag ist in Zusammenarbeit mit einer Reihe namhafter Experten, insbesondere mit dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, erarbeitet worden. Die Initiative ist kein Schnellschuss, sondern ein wohl abgewogener und gut begründeter Gesetzesentwurf, der mehr Rechtssicherheit und Transparenz in diesem sensiblen Bereich schafft.

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Auch beschlossen wir an diesem Tag, dass die Videoüberwachungsanlagen zu entfernen seien. Stand der Dinge ist, dass das Landratsamt Weilheim-Schongau mitteilt, hierfür nicht zuständig zu sein, und der Landesbeauftragte für Datenschutz weiß nicht, wie die Beschlüsse umgesetzt werden können. So stehen heute noch sieben Kameras im Landschaftsschutzgebiet und überwachen,

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zuführen und um den Datenschutz weiter zu verbessern. Auch werden wir den Verordnungsentwurf hinsichtlich einer möglichen innovationshemmenden Wirkung weiteren genauen Analysen unterziehen. Nach meiner Ansicht lässt sich auch im Interesse einer zeitnahen Umsetzung der Aufwand effizienter gestalten, ohne den Nutzen daraus zu schmälern.

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Was die Landesregierung im Hinblick auf die Benehmensherstellung mit den Schulträgern und den Schulen vorschlägt, wird zu noch weniger Bewerbungen führen, ist also kontraproduktiv. Jetzt wird verlangt, dass die Bewerberinnen und Bewerber dem Schulausschuss und dem Schulträgerausschuss ihre gesamten Bewerbungsunterlagen vorlegen. Abgesehen davon, dass diese Gremien in der Regel nicht kompetent sind, die Qualifikationen zu bewerten, kann niemand garantieren, dass nicht Bewerbungsdetails an die Öffentlichkeit gelangen. Wo bleibt eigentlich der Datenschutz? Das vorgeschlagene Verfahren ist im staatlichen Bereich einmalig. Deshalb mein Appell an die Landesregierung: Nehmen Sie das zurück.

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Das ist gegen den Datenschutz. Vor allem werden wir so keine Schulleiter, vor allem keine guten Schulleiter in Rheinland-Pfalz bekommen.

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Die FDP lehnt die Einrichtung eines neuen Registers ab, das Daten über angeblich unzuverlässige Unternehmen sammelt, und zwar aus prinzipiellen rechtsstaatlichen, aus datenschutz- und notabene aus wirtschaftspolitischen Gründen. Wir fordern ein transparentes Vergabeverfahren und die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Es verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wenn öffentliche Vergabestellen aufgrund bloßer Verdachtsmomente nach Ermessen Unternehmen in ein solches Register eintragen oder auch wieder löschen lassen können. Die Unschuldsvermutung muss auch hier gelten. Der mittelalterliche Pranger hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen. Außerdem ist die Bundesregierung nicht in der Lage gewesen zu erklären, ob Unternehmen, Unternehmensteile oder Niederlassungen, Abteilungen oder einzelne Personen eingetragen werden sollen. Dieses geht einseitig zulasten des Mittelstandes, weil Großunternehmen hier enorme Gestaltungsspielräume hätten, trotz Eintragungen an öffentliche Aufträge zu gelangen. Hingegen hätten irrtümliche Eintragungen regelmäßig den Ruin kleinerer Betriebe, gerade im Tiefbau, zur Folge.

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Nun sind wir als Sozialdemokraten nicht gegen Datenschutz, im Gegenteil. Wir haben dieses Thema immer für wichtig gehalten und tun das weiterhin. Hier geht es aber ja um die Verwendung von öffentlichen Mitteln, und wir meinen, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat zu erfahren, wie mit ihren Mitteln umgegangen wird. Die Abwägung, die der Senat hier vornimmt, gefällt uns im Ergebnis nicht. Wenn wir sehen, dass im Bereich des öffentlichen Dienstes vom Präsidenten des Senats bis hin zum Polizeibeamten oder zum Justizwachtmeister alle Vergütungen einschließlich der Nebenvergütungen in Gesetzesblättern, im Haushaltsplan nachzuvollziehen sind, dann ist es nicht zu erklären, weshalb hier für den Bereich der privaten Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen solch eine Geheimniskrämerei betrieben wird.

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Dass Sie zur Herstellung des Benehmens bezüglich der Schulleiter nichts gesagt haben, ist auch bezeichnend. Ich prophezeie, dies kann die Landesregierung nicht halten. Das verstößt eklatant gegen den Datenschutz.

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die die eigenen Kinder im Haus und am Tisch hat. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt außerdem – das ist für mich ein sehr wichtiger Punkt –, dass der Datenschutz praxisgerecht ausgestaltet wird.

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Dazu gehören aber auch Fragen, wie zum Beispiel der Datenschutz und, ob Eltern, die leistungsfähig sind, bei den stationären Hilfen in finanzieller Hinsicht nicht stärker einbezogen werden können. Wir werden als Land bei diesen Fragen aktiv bleiben und versuchen, auf

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Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2005

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Stellungnahme der Landesregierung 2005 zum Tätigkeitsbericht für die Jahre 2004 und 2005 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nach § 27 Satz 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz

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Dreizehnter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg

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Ich eröffne die Aussprache und gebe der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Frau Hartge, das Wort.

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Frau Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht):

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Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie beraten heute den 13. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Der Ausschuss für Inneres empfiehlt, an die Landesregierung einen Prüfauftrag zur Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht über den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich bis zum 30. Juni 2008 zu geben. Der Innenausschuss teilt in seinem Beschlussvorschlag außerdem meinen Hinweis auf die besondere Bedeutung von Maßnahmen zur Datensicherheit und die Forderung nach einer angemessenen Qualität dieser Maßnahmen.

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Das Gefährdungspotenzial der heutigen IT-Verfahren ist nicht vergleichbar mit dem, das wir zur Verabschiedung der Verfassung des Landes Brandenburg und damit bei der Einführung eines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gehabt haben. Daher muss heute bereits bei der Einführung eines Verfahrens der Datenschutz zum Prüfpunkt gemacht werden. Nur so können das Grundrecht vernünftig umgesetzt und Fehlinvestitionen durch kostenträchtige Nachrüstungen in diesem Bereich vermieden werden.

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Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Dank an dieses Haus richten. Ich habe von Ihnen zahlreiche Einladungen zu Anhörungen erhalten, in denen datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle gespielt haben. Sie haben damit bestätigt, dass Ihnen Datenschutz wichtig ist. Auch wenn in datenschutzrechtlichen Fragen die Meinungen manchmal auseinandergehen, ist es wichtig, diese Vielfalt der Meinungen darzustellen. Die Achtung vor der Meinung des anderen ist ein wichtiger Gesichtspunkt für eine konstruktive Zusammenarbeit. Ich danke Ihnen daher sehr für die Einbindung und hoffe auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit. - Danke schön.

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Drittens ist es der erste Tätigkeitsbericht, den Frau Hartge nach ihrer einstimmigen Wahl zur Landesbeauftragten vorgelegt hat. Wir finden, dass sie einen hervorragenden Einstand gegeben hat, und unterstützen ihr sensibles und energisches Engagement für den Datenschutz.

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Dem stehen jedoch deutliche Bemühungen gegenüber, den Datenschutz als hinderlichen Faktor zu diskreditieren und ihn mit dem Verweis auf den Bürokratieabbau auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Wir wenden uns in aller Deutlichkeit gegen eine Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und fordern die strikte Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie.