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Diese ungenutzten Sitzplätze könnten somit über die Luftwaffe an die Ausländerbehörden der Bundesländer gemeldet werden, oder - andersherum - sie könnten bei der Luftwaffe abgerufen werden und stünden somit als zusätzliche, kostenfreie Kapazität für Abschiebeflüge zur Verfügung, insbesondere zum Transport sogenannter Dirty Protester und der begleitenden Bundesbeamten. Ich möchte ganz deutlich betonen: Die Soldaten haben mit der Abschiebung natürlich überhaupt nichts zu tun. Die Bundesbeamten, die die Abschiebeflüge durchführen, sind natürlich mit an Bord.

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Sollten rechtliche Fragen, etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren, zu klären sein, bitten wir die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass hier eine Lösung herbeigeführt wird - wurde doch die Bundeswehr in der Flüchtlingskrise von 2015 bis 2017 zur Aufnahme und Unterbringung von Migranten bereits im Lande eingesetzt. In Spitzenzeiten waren es bis zu 9 000 Soldaten und zivile Mitarbeiter. Es wurden 868 Amtshilfeanträge genehmigt. Soldaten halfen sogar in Asylverfahren als Anhörer. Auch die ehemalige Verteidigungsministerin Frau Ursula von der Leyen hatte 2015 bereits den Einsatz der Bundeswehr zur Abschiebung für denkbar gehalten. Sie sagte gegenüber der Berliner Morgenpost:

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Die Flexibilität bei Abschiebungen würde dadurch deutlich erhöht. Denn die Sitzplätze könnten auch ohne Namen reserviert werden; gegen diese sogenannten No-Name-Buchungen sträubt sich der Minister Pistorius im Moment aber noch. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich die Kommandanten der Bundeswehrmaschinen weigern würden, renitente ausreisepflichtige Migranten mitzunehmen. Von daher ist auch die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Abschiebung deutlich höher. Falls dies trotzdem einmal geschieht, entstehen zumindest keine Stornokosten, und auch gegen eine Insolvenz, wie etwa im Fall Germania geschehen, ist man so geschützt. Die verfügbaren Plätze könnten nach dem Prinzip „First come, first serve“ vergeben und länderübergreifend genutzt werden.

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Wir sehen hier ebenfalls eher eine Amtshilfe als einen Einsatz im Inneren. Dadurch erhöhen wir die Flexibilität bei den Flügen. Wir sparen immense Kosten. Es gibt bei Ausfall keine Stornogebühren. Die Effektivität der Abschiebung wird erhöht. NoName-Buchungen sind möglich. Dirty Protesters und Touristen reisen getrennt, und ein BWKommandant wird Passagiere nur selten abweisen, d. h. wir erhöhen an dieser Stelle auch die Abschiebewahrscheinlichkeit.

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führern aus? - Für die Entscheidung auf Grundlage der §§ 58 und 59 des Aufenthaltsgesetzes sind die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Auch die sich anschließende Durchführung der Abschiebung liegt bis zur Überstellung an die Grenzbehörden im Rahmen des allgemeinen Polizeirechts in der Zuständigkeit der Länder. Die Zuständigkeit der Landespolizei erstreckt sich in diesem Zusammenhang auf die Beförderung des Ausländers bis zur innerstaatlichen Grenzbehörde z. B. am Flughafen. Die sich anschließende ordnungsgemäße Rückführung, also die Begleitung des Ausländers über die Grenze hinaus bis zum Zielort und die Überstellung an die Grenzbehörden im Zielstaat, liegt sodann im Verantwortungsbereich der Bundespolizei.

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Meine Damen und Herren, einen Einsatz der Bundeswehr außer zur Verteidigung muss das Grundgesetz ausdrücklich positiv zulassen. Die begrenzende Funktion dieser Regelung ist durch strikte Rechtstreue bei der Auslegung grundgesetzlicher Bestimmungen über den Einsatz der Streitkräfte im Inneren zu wahren. Dabei muss eine Abgrenzung zwischen Einsatz und technischer Hilfeleistung stattfinden. Nur wenn die Bundeswehr ausschließlich technische Hilfe bei der Abschiebung leistet, wäre der Antrag überhaupt diskutabel.

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Im Wege einer strengen Aufgabenverteilung zwischen vollziehender Gewalt, die den Polizeikräften vorbehalten bleiben soll, und der Verteidigung sollen aus historischen Gründen eine Militarisierung von Polizeiaufgaben und die Bildung von militärischen Polizeieinheiten verhindert werden. Eine solche Verwendung liegt allerdings nicht erst bei einem konkreten Vorgehen mit Zwang vor, sondern bereits dann, wenn personelle oder sachliche Mittel der Streitkräfte mit Droh- und Einschüchterungspotenzial genutzt werden. Und von einer Einschüchterung kann man wohl ausgehen bei einer Abschiebung durch die Bundeswehr mit Militärflugzeugen.

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von Streitkräften der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen ist von unserer Verfassung ausdrücklich nicht gedeckt.

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Ein Herr Manfred Stemmeler im Facebook bei Ihnen: „Nicht nur in Sachsen, in ganz Deutschland oder wenn die Abschiebung nicht möglich ist, ins Arbeitslager mit denen.“ – Facebook Carsten Hütter 16.09., 14:04 Uhr.

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Besten Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Migration und Integration gehört regelmäßig zu den Debatten im Sächsischen Landtag, fordert unsere Gesellschaft und fordert jeden Einzelnen. Deshalb werde ich mich auf die Stichworte Begrenzung, Abschiebung, Kriminalität am heutigen Tag und zu diesem Tagesordnungspunkt nicht einlassen.

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Die bereitwillige Aufnahme von immer mehr Migranten führt zu sogenannten Pulleffekten und steigert damit auch die Anzahl der Migranten, die versuchen, nach Deutschland zu kommen. Solange wir die Probleme bei der Abschiebung nicht in den Griff bekommen, sollten wir keine weiteren Anreize schaffen, die die Menschen dazu bewegen, sich auf die gefährliche Reise nach Deutschland zu begeben.

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Wir sprechen also heute Morgen über eine Herausforderung für den deutschen Staat, die weit höher ist als in der aktuellen Situation hinsichtlich der Abschiebung Einzelner aus der Türkei, die recht geordnet und für den deutschen Staat auch planbar ist.

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Eng verknüpft mit dem Thema Armut sind Wohnungsnot und Pflegenotstand. Eine erste notwendige und kostengünstige Maßnahme zur Entspannung auf dem Markt für bezahlbaren Wohnraum wäre die Beendigung der illegalen Massenmigration nach Deutschland und der Schutz der Grenzen. Bei der Zuwanderungsthematik kommen hinzu die Rückkehr zu geltendem Recht und Gesetz sowie die konsequente Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger. Zu alldem fehlt Ihnen aber der politische Wille.

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die Abschiebung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wer hier gegen Gesetze verstößt, der gehört dann abgeschoben. Abschieben ist ein ganz scharfes Schwert für die betroffenen Personen - in den meisten Fällen viel schärfer als eine vorübergehende Haft oder gar nur das Zahlen einer gewissen Geldstrafe.

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Konsequente Abschiebung krimineller Ausländer, harte Strafen und - soweit nötig - dauerhafte Überwachungen der Clans müssen erfolgen, um unserem Rechtsstaat wieder den nötigen Respekt zu verschaffen, den er bei vielen Personen aus diesem Milieu schon längst verloren hat.

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daher ist dieses Geld besser dort investiert, wo es dazu dient, Maßnahmen zur effektiven Abschiebung oder auch zur Verhinderung der Wiedereinreise zu unterstützen.

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Unsere Lösungsansätze sehen vor allem gute Löhne für ein selbstbestimmtes Leben vor, dazu die Unterstützung des ländlichen Raumes, Verringerung von Baukosten, Beendigung der fehlgeleiteten Asylpolitik und der Politik der offenen Grenzen, wodurch mehr Wohnraum durch die Abschiebung von mehr als 10 000 ausreisepflichtigen Asylbewerbern allein hier in Sachsen entsteht.

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Aber kommen wir zu einem weiteren Aspekt. In den Artikeln 10, 22 und 38 ist fest verankert, dass im Ausländer- und Asylrecht das Recht auf Kindeswohl mehr als bisher berücksichtigt werden muss. Das betrifft zum einen die Entscheidung über die Abschiebung. Kinder müssen vor Ausbeutung und Gewalt in ihrem Herkunftsland geschützt werden. Zum anderen müssen sie nach ihrer Flucht nach Deutschland hier gut versorgt und betreut werden. Das heißt, Kitas und Schulen müssen für geflüchtete Kinder, unabhängig von ihrem Asylstatus, offenstehen.

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2. Wie bewertet der Senat die Abschiebung der Kurdin Nesrin Tekin, nachdem von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung erhoben wurden und die junge Frau, die 14 Jahre in der Bundesrepublik lebte, über gute Deutschkenntnisse verfügt, dagegen aber kein Türkisch spricht, die hinreichend sozial integriert und unbestraft war, jetzt in der Türkei zwangsverheiratet werden soll, und was tut er für eine Rücknahme der Ausweisung und die Rückkehr der jungen Frau?

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Der Senat in meiner Person ist dem Antrag der Härtefallkommission nicht gefolgt. Die Betroffene hat gegen ihre beabsichtigte Abschiebung das Verwaltungsgericht sowie das Oberverwaltungsgericht angerufen. Das Verwaltungsgericht hat im einstweiligen Verfahren die Rechtsmäßigkeit der Ausweisung bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht hat später nur noch eine Formalentscheidung treffen müssen, weil die Betroffene selbst das Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach sie das Land verlassen muss, zurückgenommen hat.

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Aber es geht nicht nur um Geld. Das korrekte Alter eines UMAs ist ebenso Voraussetzung für rechtsstaatliche Urteile. Die Gerichtsurteile können, wenn sie ausgesprochen werden, für Erwachsene auch zur Abschiebung führen. Außerdem hat bereits 2006 das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden, dass die Anerkennung eines besonderen Schutzstatus nicht auf eine Selbstauskunft begründet sein darf. Was spricht also gegen eine Untersuchung? - Ich sage es Ihnen: objektiv absolut gar nichts.

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Die Möglichkeiten, in Niedersachsen 125 Millionen Euro oder in der Bundesrepublik sogar 2 Milliarden Euro zu sparen, Gerichtsurteile so auszusprechen, dass sie zum einen rechtsstaatlich sind und zum anderen eventuell zur Abschiebung eines Kriminellen führen, um die Sicherheit unserer Bürger zu erhöhen, sind gute Gründe und liegen im Interesse unserer Wähler. Ebenso geben wir hierdurch Ressourcen frei, die anderen Jugendlichen, die wirklich einen Anspruch auf diese Betreuung hätten, eventuell sonst fehlen würden.

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Wir versuchen, die Interessen der Wähler zu vertreten. Wir sparen 125 Millionen Euro und erreichen erhöhte Sicherheit, wenn Abschiebung wieder möglich ist. Wir haben das Interesse der Wähler im Blick. Das ist kein Populismus.

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Ja, meine Damen und Herren, das Problem der Abschiebung beschäftigt die Bürger in diesem Land. Sie erwarten von diesem Staat, dass er nicht nur zur Tat schreitet, wenn es darum geht, Steuerpflichtigen mit Zwangsvollstreckung zu drohen, Falschparker mit Knöllchen zuzuschütten oder mit Gebührenzahlungen bei Säumigkeit notfalls ins Gefängnis zu stecken. Die Politik löst die Aufgabe nicht mit wohlfeilen Absichtserklärungen, lautem Geschrei oder der blinden Katalogisierung von Kritikern in Rassisten und Hetzer. Die wütenden Mahnungen der Menschen im Freistaat und auch der Bundesrepublik Deutschland würden schlagartig verstummen, wenn die Verantwortlichen an den Stellschrauben zur Tat schritten und sich nicht von denen an der Nase herumführen ließen, die ohnehin unserer Gesellschaft und dem hiesigen Zusammenleben größtenteils nur mit Verachtung begegnen.

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Es geht aber auch darum, Maß und Mitte zu finden, die eigenen Grenzen zu definieren und dann noch zu sagen: Wer hierher kommt, hat die Voraussetzungen zu erfüllen, er hat sich an Regeln zu halten, damit sich ihm diese Möglichkeiten eröffnen. Also sind Zuwanderung und deren Begrenzung, Integration und Regeln keine Widersprüche, sondern die zwei Seiten ein und derselben Medaille. Deswegen ist neben der Zuwanderung und deren Begrenzung auch die Bleibeperspektive bzw. die Abschiebung oder Rückführung derjenigen, die nicht darunter fallen, zu berücksichtigen. Deshalb wird sich auch diese Staatsregierung mit dem Thema Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam beschäftigen.

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Die Kollegin Schaper hat – und ich möchte mich ausdrücklich für die gute Rede hier, liebe Susi, bedanken – auf die historischen Parallelen verwiesen. Nun fällt eine weitere Hürde, und das ist auch für mich beschämend. Es fällt eine weitere Hürde; denn dem bisher von Ihnen stigmatisierten Personenkreis werden erstmals Kinder hinzugefügt. Geht es nach Ihnen, sollen Kinder von Geflüchteten nach gänzlich anderen Grundregeln unterrichtet werden als alle anderen. Sie wollen diese Kinder separieren: raus aus den Schulen, Abschiebung aus der Gesellschaft und dem öffentlichen Leben, und all das nach Ihrer Lesart ausschließlich zum Wohle der deutschen Schüler.

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Circa 70 islamische Gefährder und über 850 Islamisten, Tendenz steigend - der Kollege Dr. Birkner hat es angesprochen - leben immer noch auf Staatskosten in Niedersachsen. Letztes Jahr 680, jetzt schon 850: ein Plus von 25 %, wie der Kollege Oetjen von der FDP angemerkt hat. Hier muss verstärkt auf Abschiebungen gesetzt werden, wo diese möglich sind. Aber auch § 58 a des Aufenthaltsgesetzes muss viel öfter zur Anwendung kommen. Das bedeutet eine Abschiebung von Menschen, von denen eine Gefahr ausgeht, bevor sie ihre Anschläge verübt haben.

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Es ist an der Zeit, meine Damen und Herren, endlich schmerzhaft durchzugreifen. Auch der deutsche Staat kann es, wenn er nur will. Innenminister Reul in Nordrhein-Westfalen zeigt es uns. Auch die Abschiebung von Ibrahim Miri in Bremen hat es uns gezeigt.

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Aber, meine Damen und Herren, ein kleines Repetitorium im Ausländerrecht schadet vielleicht auch nicht. Mit der pauschalen politischen Forderung nach Abschiebung ausländischer oder ausländischstämmiger Bürger wird einfach die Rechtslage ausgeblendet. Diese besagt nämlich, dass auch Straftätern, und zwar gerade auch jugendlichen Straftätern, Grundrechte zustehen.

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Es gibt nämlich keine einzige Abschiebung, die durch einen Sprachkurs verhindert wurde.

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(Carsten Hütter, AfD: Es gibt sowieso keine Abschiebung!)