Aber das Thema Datenschutz ist für diese Große Koalition ein schwieriges. Wo die Prioritäten beim Datenschutz liegen, hat Wissenschaftsminister Thümler, wie ich finde, sehr gut und treffend zusammengefasst. Er sagte, Datenschutz sei eine Bremse für den Wissenstransfer, meine sehr geehrten Damen und Herren. Schon allein deshalb ist fraglich, lieber Kollege Lechner, wie ernst man das Cybersicherheitspapier der CDU-Fraktion
Seit 2016 ist die JI-Richtlinie - das ist die Richtlinie Datenschutz für Justiz und Inneres - in Kraft. Es waren zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen. Diese Latte wurde von der Landesregierung gerissen. Mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wurde die JI-Richtlinie ausgeklammert. Es wurde gesagt: Ja, das machen wir aber bei der Novelle des Polizeigesetzes. Dann setzen wir das Thema Datenschutz, das Europarecht, um.
Sechster Vorschlag: Die 1:1-Umsetzung von EURichtlinien ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Eine Umsetzung möglichst ohne neue, zusätzliche Regelungen soll hier wie auch in anderen EU-Staaten ausreichen. Die EU-DatenschutzGrundverordnung wurde nicht 1:1 umgesetzt. Bei der Umsetzung in nationales Recht wurde teilweise über die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung hinausgegangen. Beispielsweise ist die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten bei uns in Deutschland wesentlich strenger umgesetzt worden, als es die Datenschutz-Grundverordnung Europas fordert. Ich habe daher eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Datenschutz-Grundverordnung bzw. des nationalen Rechts gestartet. Das Ziel ist es, mittelstandsfreundliche Regelungen zu schaffen und insbesondere auch unsere Ehrenamtlichen in den Vereinen zu entlasten. Der Antrag wird im Bundesrat in einer der nächsten Sitzungen beraten.
Um kurz auf die Frage des Datenschutzes einzugehen: Der Datenschutz ist natürlich von allen diesen Institutionen schon von Natur aus höchst sensibel zu behandeln. Das sind alles professionelle Menschen, die in ihrer Profession selbstverständlich wissen, wie man mit dem Datenschutz umgehen muss. Es wird sogar häufig von Jugendämtern gesagt, dass sie Probleme haben, bestimmte Dinge weiterzuleiten, weil der Datenschutz entgegensteht. Sie haben da also durchaus eine hohe Sensibilität und werden im Übrigen auch ständig dahin gehend geschult.
Vor uns liegt der Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesrechts an die Datenschutz-Grundverordnung. Der einheitliche Rahmen für den Datenschutz, über den mehr als fünf Jahre auf europäischer Ebene diskutiert worden ist, erreicht uns nun als Landesparlament. Es dauert nur noch knapp einen Monat – darum sind wir eigentlich ganz schön spät – bis die Datenschutz-Grundverordnung in den Mitgliedsstaaten ohnehin unmittelbar gilt. Damit dürfte der Prozess nicht abgeschlossen sein.
Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung ist nicht das Ende der Entwicklung oder Weiterentwicklung, sondern ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung des Datenschutzes für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger. Vor einem Jahr hat der Bundestag das Datenschutz-Anpassungsgesetz verabschiedet. Seitdem haben die Länder alle Hände voll zu tun, um diese Regelungen in Landesrecht zu überführen. Auch in Sachsen stellte sich die Aufgabe, alle Gesetze mit Bezügen zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich an die DatenschutzGrundverordnung anzupassen.
Ein Argument des Innenministers ist immer, dass wir als Abgeordnete damit überfordert wären, sowohl von der Sache her als auch von der Anzahl dessen, was zu bearbeiten ist. Wir können aber im Bericht über den privaten Datenschutz nachlesen, dass es sich im letzten Jahr um insgesamt acht Bußgeldverfahren gehandelt hat. Das ist eine sehr überschaubare Zahl. Von daher unterstreicht das, was im Bericht über den privaten Datenschutz steht, noch einmal, dass unsere Position der notwendigen Zusammenlegung von privatem und öffentlichem Datenschutz nicht nur sinnvoll, sondern auch machbar ist.
Die Datenschutz-Grundverordnung und ihr baldiges Inkrafttreten haben noch etwas anderes bewirkt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dessen Schutz den staatlichen Stellen vom Bundesverfassungsgericht mit dem berühmten Volkszählungsurteil von 1983 ins Grundbuch geschrieben wurde, erlebt momentan eine dringend notwendige Renaissance in Deutschland. Nachdem der Datenschutz jahrelang das ungeliebte Stiefkind etwa auf der Spielwiese der Sicherheitsbehörden war, sieht es nun anders aus. Das Recht auf Datenschutz wurde immer wieder von Mitgliedern dieses Hohen Hauses beispielsweise als „Täterschutz“ diffamiert, zum Beispiel, um von den eigenen Versäumnissen bei der Personalausstattung beispielsweise der Polizei abzulenken.
Dritter Punkt: Unterstützung. Hierzu kann ich, obwohl ich es ungern tue, auf Herrn Wurlitzer Bezug nehmen. Wir nehmen genau diese Unsicherheiten auf, die kursieren. Es ist kein Geheimnis: Im Internet kann man, wenn man das Stichwort Datenschutz-Grundverordnung aufruft, alle möglichen Weiterbildungsangebote – sicher auch geldschneiderische – finden. Es herrscht eine große Unsicherheit, das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Aber wir wollen und können die Datenschutz-Grundverordnung und deren Umsetzung nicht infrage stellen. Es gilt vielmehr, die Akteure – dies bezieht sich sowohl auf öffentliche Stellen und Behörden als auch auf die Zivilgesellschaft und die Unternehmen – in die Lage zu versetzen, die Datenschutz-Grundverordnung durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote –
Ich glaube, dass wir auf der einen Seite die Aufgabe haben, unser Landesrecht unter dem Aspekt des Datenschutzes zu durchdringen. Ich glaube, dass wir auf der anderen Seite aber auch die Aufgabe haben,Bewusstsein für Datenschutz zu bilden. Ich glaube, dass wir dort noch Nachholbedarf haben. Es ist auch ein bisschen ein Appell an Sie und an Ihre Behörde, vielleicht den Versuch zu unternehmen, in noch stärkerem Maße gerade bei jungen Menschen Bewusstsein für Datenschutz zu erwirken. Denn ich glaube,es ist notwendig,ein Bewusstsein für den Datenschutz – Sie haben das in Ihrer Rede auch genannt –, eine Datenschutzkultur zu entwickeln, damit ein paar mehr Menschen, ich meine insbesondere junge Menschen, dafür eine Sensibilität entwickeln.
Meine Damen und Herren, die Kritik der Opposition am hessischen Datenschutz ist oft reichlich überzogen. Sie geht, wenn man die Datenschutzberichte genau liest, auch an der Realität vorbei, Herr Kollege Siebel. Wir stellen keine gravierenden Diskrepanzen zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der Landesregierung fest. Aber wir nehmen diesen Datenschutz ernst.Deshalb sollten wir Ihre Anregungen aufnehmen,sensibilisiert mit Daten umgehen und umsichtiger auch die Bürgerschaft dafür sensibilisieren, mit ihren Daten ordentlicher umzugehen und insbesondere im Internet Vorsicht walten zu lassen. Dennoch muss beachtet werden, dass Datenschutz nicht zum Selbstzweck werden darf. Er muss gegenüber den Interessen der Bürger,beispielsweise der Sicherheit und der Freiheit, abgewogen werden.
Meine Damen und Herren, ich finde es außerordentlich gut, dass wir in diesem Hause dem Datenschutz eine so wichtige zentrale Rolle zuweisen und so breiten Raum geben; denn gerade für uns Liberale ist der Datenschutz ein besonders wichtiges Thema. Weil dieses Thema bei uns den beschriebenen Stellenwert hat, hoffe ich, dass wir gemeinsam diese breite und ausführliche Diskussion nutzen, um in der Folge ein entsprechendes Ergebnis zu erzielen und den Datenschutz weiter zu verbessern.
Der Entwurf des Haushaltsplanes weist gerade mal drei Stellen mehr aus. Das ist in Anbetracht des enormen Aufgabenzuwachses durch die Datenschutz-Grundverordnung schlicht lächerlich und Ausdruck einer Geringschätzung der Arbeit des Datenschutzbeauftragten durch die Staatsregierung. Gerade nach dem Ende August bekannt gewordenen erheblichen Datenschutzverstoß eines Mitarbeiters einer Justizvollzugsanstalt durch Veröffentlichung eines Haftbefehls in einem laufenden Ermittlungsverfahrens sollte jeder einzelne Minister und jede einzelne Ministerin in diesem Kabinett ein ureigenes Interesse – im Zweifel hängt nämlich auch das eigene Dasein daran – daran haben, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachen Datenschutz zu schulen und dem Datenschutz endlich mal die erforderliche Aufmerksamkeit zu geben.
Die Lage nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der Justizrichtlinie für Sachsen wird sehr detailliert und sachlich problembezogen dargestellt. Ich finde, dass der Bericht zudem eine gute Weiterbildung in Sachen Datenschutzrecht ermöglicht. Man mag es nicht glauben: Trotz des Themas Datenschutz kommt der Bericht nicht etwa trocken daher, sondern man findet auch viele unterhaltsame Beispiele, die die Problemstellungen im Bereich Datenschutz in fast allen Lebensbereichen anschaulich darstellen.
In Hessen war der Datenschutz immer hervorragend ausgeprägt und hat immer einen hohen Stellenwert gehabt. Dass es heute noch wichtiger ist, sich um den Datenschutz zu kümmern, zeigt der Bericht des Datenschutzbeauftragten. Das, was Sie vorgelegt haben, zeigt aber auch die technischen Entwicklungen, die es in unserem Land gibt. Man kann überwachen, ohne dass es ein anderer mitbekommt. Deswegen ist es wichtig, dass wir den Datenschutz auch unter dem Gesichtspunkt weiterentwickeln, was sich bei der Technik entwickelt. Wir müssen das deshalb in hohem Maße beobachten.
Ich habe nicht so gagisch gesprochen wie sonst. Aber Sie haben sicher nachempfunden, dass mir das ein Anliegen ist. Ich will nicht „zero points“ für den Datenschutz; ich will die zwölf vollen Punkte für den Datenschutz. Ich möchte eine umfassende, erschöpfende und gelungene Regelung und nicht immer dem nachlaufen, was die Europäer gemacht haben. Sie haben ihre Regelung schon solide und souverän gemacht. Sie brauchen nicht unsere Nachhilfe. Wir brauchen eigene Regelungen für die neuen Entwicklungen im Datenschutz.
Sie haben viele andere Dinge aufgenommen, die immer wieder unter dem Obersatz stehen: Hessen ist beim Datenschutz vorne. – Hessen war das erste Bundesland, das sich 1970 mit dem Datenschutz beschäftigt hat, es war das erste Bundesland – ich würde sogar behaupten wollen: innerhalb der Europäischen Union –, das einen Datenschutzbeauftragten installiert hat. Wir waren immer stolz darauf – egal, wer gerade vom Volke legitimiert die Regierungsverantwortung hatte –, dass wir uns beim Datenschutz darauf konzentriert haben, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger wirklich geschützt werden, anstatt dass wir nur Placebos abliefern.
Herr Abgeordneter Jotzo! Ich habe dem Datenschutz selbstverständlich sehr große Bedeutung beigemessen. Aber Sie können wohl nicht erwarten, dass ich als Justizsenatorin mir zu jeder einzelnen nachgeordneten Einrichtung alle dienstlichen Anweisungen und Konzeptionen durchlese. Ich gehe davon aus, dass ich eine ordnungsgemäß arbeitende Verwaltung übernommen habe, die auch dem Datenschutz gebührende Aufmerksamkeit schenkt, was wir im Übrigen im Zusammenhang mit anderen Dingen auch bewiesen haben. Wir haben z. B. hinsichtlich der Akteneinsicht, die beantragt worden ist, auch den Datenschutzbeauftragten mit eingeschaltet. Sollte es gleichwohl zu Erkenntnissen kommen, dass an der einen oder anderen Stelle Fehler passiert oder bestimmte Dinge nicht berücksichtigt worden sein sollten, würden wir das selbstverständlich sofort aufgreifen und abstellen. Dafür habe ich allerdings im Moment keine Anhaltspunkte bis auf die, die ich über die Presse zunächst zur Kenntnis genommen habe. Ich hatte bereits gesagt, dass wir mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ständig im Gespräch sind, sodass ich keinerlei weitere Veranlassung habe, darüber nachzudenken, dass wir etwa dem Datenschutz nicht die gebührende Aufmerksamkeit schenken würden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Die Tatsache, dass aus dem Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit die vergleichsweise geringe Zahl von drei Empfehlungen in das Plenum gekommen ist, lässt nicht erkennen, dass der umfangreiche Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2005 umfassend diskutiert wurde. Die Empfehlungen wurden einstimmig beschlossen. Alle Beteiligten, die Fraktionen, Herr Dr. Dix und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses, aber auch die Senatsverwaltung haben sich darum bemüht, im Ausschuss zügig und konstruktiv zu Ergebnissen gekommen – auch wenn nicht alles automatisch gut ist, wenn es in eine Rechtsform gegossen wurde; das ist die Krux, die wir mit dem Datenschutzrecht aben. h Die Zeiten sind für den Datenschutz nicht einfacher geworden. Ich gehe jetzt nicht auf den Sicherheitsbereich ein, weil ich nicht für mich oder meine Fraktion, sondern für den gesamten Ausschuss rede und mir durchaus bewusst ist, wie unterschiedlich die Positionen der Fraktionen zu neuer Terrorgesetzgebung etc. sind.
Schon allein deshalb ist das ein besonderer Datenschutzbericht, aber eben nicht nur deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen. In den Zeitraum des Berichts von Andreas Schurig fällt vor allem das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Rund um den 25. Mai 2018 war der Datenschutz in aller Munde, nur leider nicht nur im positiven Sinne. Zu aufgeregt war – Herr Schurig, dem kann ich mich anschließen – die Debatte. Zu wenig Kenntnisse gab es vom Datenschutzrecht, und zu wenige Fürsprecher hatte es auch zu diesem Zeitpunkt. Viele Menschen kannten ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung teilweise gar nicht, und zu vielen Institutionen, Unternehmen und auch Ämtern war der Datenschutz bis dato eher eine lästige Pflichtaufgabe.
Dass der hessische Datenschutz weiterentwickelt werden muss und dass wir diese Tradition fortsetzen, ist unabdingbar. Deswegen werden wir – was Sie auch erwähnt haben – in Zukunft den öffentlichen und den privaten Datenschutz zusammenlegen. Das heißt, das, was wir vorhaben, ist im Moment in der Diskussion, auch zu den Vorgaben des EU-Rechts. Deswegen ist das wichtig, was wir jetzt gemacht haben und was zur Folge hat, dass der öffentliche und der private Datenschutz nun in absehbarer Zeit in Wiesbaden zusammengeführt sind. Sie haben das eben schön genannt: Was zusammengehört, muss zusammenwachsen. – So oder so ähnlich war die Formulierung. Ich denke, das ist richtig, weil die Herausforderungen derart groß sind, dass wir das machen müssen, um auch in der Richtung unterwegs zu sein und den gesetzlichen Bedingungen aus dem EU-Recht gerecht zu werden.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist demnächst unmittelbar geltendes Recht. Das heißt, Datenschutzregelungen gelten in allen europäischen Ländern. Das, was wir bisher gehabt haben, dass es sehr unterschiedliche Standards beim Datenschutz gab, diese Dinge werden geändert. Es gibt Mindeststandards, an die sich alle Länder zu halten haben. Ich finde, das ist ein großer Schritt nach vorne beim Datenschutz. Das sollte man in einer solchen Debatte auch würdigen.
Ich zitiere einmal den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, Herrn Prof. Ronellenfitsch. In jeder Datenschutzdebatte, zu der er hierher kommt, wird er von Ihnen 20-mal gelobt; und jetzt stellen Sie ihn hin, als hätte er das nicht richtig mitbekommen. Er hat in der Sitzung des Innenausschusses und des Unterausschusses Datenschutz am 12. April 2018 zu diesem Gesetzentwurf Folgendes gesagt: Mit der anstehenden Novelle werde das modernste Datenschutzrecht geschaffen. Die Kombination von Datenschutz und Informationsfreiheit sei zu begrüßen. – Das sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen. Ich finde, wir machen hier einen großen Schritt in Sachen Datenschutz.
Der Datenschutz soll sogar ein Qualitätsmerkmal werden. So wie „Made in Germany“ für die deutsche Industrie und so wie „Gutes aus Hessen“ für die Nahrungsmittel, so soll auch der hessische Datenschutz, der ein großes Vertrauen genießt, ein positives Merkmal bei allen Bürgern und Nutzern sein. Dieses Vertrauen verdient Ihre Behörde tagtäglich. Wir würden Sie gerne ermutigen, weiter daran zu arbeiten, und würden uns freuen, wenn eines Tages der Datenschutz in Hessen so wie „Made in Germany“ ein Qualitätsmerkmal wäre, über das man in ganz Europa spricht. – Herzlichen Dank.
Der Datenschutz in den USA ist kaum rechtlich durch Gesetze oder vergleichbare Vorschriften geregelt. Die beiden globalen Schwergewichte Europa und USA verfolgen jeweils andere Strategien beim Thema Datenschutz. Auf europäischer Ebene – auch in Deutschland – regeln allgemeine Grundsätze und gleich mehrere Gesetze den Datenschutz übergreifend und für alle gleichermaßen. In den USA gibt es hingegen lediglich einen sektoralen Schutz, der bestimmte Gruppen anspricht.
Sie haben diesen Beschluss gebunden. Der Vorbehalt der Zustimmung musste durch den Haushaltsausschuss aufgehoben werden. Wie dort diskutiert worden ist, hatte das wenig mit Datenschutz zu tun. Ich bin sehr stolz darauf, dass sich meine Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss meiner Anregung angenommen haben – ich bin ja auch Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz –, die Angelegenheit dem einen Tag später tagenden Unterausschuss Datenschutz zur fachlichen Beratung zu übertragen. Da haben wir uns wiedergefunden.
Das war in der Großen Anfrage Thema, die wir hier vor zwei Wochen diskutiert haben. Ich habe dies dort eindeutig dargestellt. In diesem Rahmen hatte ich Ihnen bereits versichert, dass genau der Prozess, den Datenschutz zu berücksichtigen, in unterschiedlichen Zusammenhängen gewährleistet ist, dass wir einerseits regionale Beauftragte für Datenschutz haben und mit diesen in Kontakt sind, wir aber auch in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz stehen, der diesen Prozess begleitet.
Das Thema Datenschutz hat vor allem durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung enorm an Bedeutung gewonnen. Die Datenschutz-Grundverordnung wird, nicht ganz zu Unrecht, noch immer kritisch diskutiert. Gleichwohl ist sie in ihrer Gesamtheit ein wichtiger und – drei Tage vor der Wahl am Sonntag möchte ich es auch betonen – europäischer Schritt in die richtige Richtung.
Ich möchte auch kurz den Datenschutz in kommunalen Parlamenten ansprechen. Das betrifft ja recht viele von uns – neben unserer Tätigkeit im Landtag sitzen wir alle in Kreistagen, Gemeindevertretungen oder Stadträten. Auch hier gilt es, den Datenschutz zu beachten, gerade durch uns selbst. Sosehr man sich als Gemeindevertreter, Stadtrat oder Stadtverordneter natürlich Interesse an den Diskussionen und Beschlüssen des Gemeindevorstands oder des Magistrats wünscht, setzt die HGO hier klare Grenzen, was erlaubt ist. Da sollten wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und ein offenes Auge haben, dass wir den Datenschutz jederzeit beachten.
Im Gegensatz zu dem, was Sie zum ESC sagen, bei dem wir als Deutsche und eventuell auch als Hessen kaum eine Chance haben, uns durchzusetzen, sieht es beim Datenschutz ganz anders aus: Datenschutz ist ein Projekt „Made in Hessen“. 1970 ist das weltweit erste Datenschutzgesetz in diesem Haus beschlossen worden. Das war Vorlage für ganz viele Datenschutzgesetze, die es weltweit gibt. Wenn wir heute über Ihre Arbeitsbelastung und die Ihres Teams reden – ich möchte die Kolleginnen und Kollegen nicht vergessen –, dann hat das wesentlich etwas mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu tun, mit der Sie, viele Unternehmen, aber auch viele Bürgerinnen und Bürger sich beschäftigt haben, was natürlich dazu geführt hat,
Da ist nicht nur die Frage, warum die Landesregierung bei vielen Ihrer Anmerkungen Zustimmung signalisieren kann. Ich glaube auch, gerade in einem demokratischen Rechtsstaat ist der Datenschutz im Bereich des Staates ein sehr elementares, aber auch sehr hoch geschätztes Gut. Wir alle machen uns hier, wenn wir nicht nur über den Datenschutz, sondern auch über Gesetze sprechen, Gedanken über den Datenschutz im Bereich des Staates, im Bereich der staatlichen Datenverarbeitung, egal um welches Ressort es geht.