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Im Mittelpunkt des SGB IX steht die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Ziel der Sozialleistungen soll in Anlehnung an die Begriffe der Weltgesundheitsorganisation die Förderung der Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben sein. Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe soll möglich sein, indem Benachteiligungen durch besondere Leistungen zur Teilhabe ausgeglichen werden.

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Allgemein bildende wie auch berufsbildende Schulen sind bei entsprechender sächlicher, räumlicher und personeller Ausstattung verpflichtet, Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zu integrieren. Diesen Integrationsprozess unterstützen die mobilen sonderpädagogischen Dienste. Wenn diese integrative Förderung nicht ausreicht, steht Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Thüringen ein flächendeckendes Netz von über 70 regionalen und überregionalen staatlichen Förderschulen zur Verfügung.

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In Sachsen-Anhalt leben momentan ca. 280 000 Menschen mit Behinderung; davon sind 168 000 als schwerbehindert eingestuft. Behinderte Menschen müssen daher, um die durch ihre Behinderung vorgegebenen Nachteile so weit wie möglich auszugleichen, auf ein differenziertes und vor allem bedarfsgerechtes Angebot bei der Betreuung zurückgreifen können.

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Ich glaube, trotz aller gemeinsamer Anstrengungen und des einstimmig verabschiedeten Antrages ist es noch ein weiter Weg, um das Klima für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu verbessern, dass sie sich bewerben, dass sie sich trauen, ihre Behinderung offen zuzugeben. Dies waren ja die Punkte, wo sich Hemmschwellen aufgetan haben. Hier liegt noch ein weiter Weg vor uns. Für Behinderte fallen in diesem Bereich auch Arbeitsplätze weg, da die so genannten Bürojobs immer mehr wegrationalisiert werden. Deshalb muss man für diese Menschen nun ein neues Tätigkeitsfeld suchen, um sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Nach wie vor herrscht ein Klima, in dem betroffene Menschen ihre Behinderung verstecken, so lange es geht, um vielleicht kurz vor der Rente noch einen Schwerbehindertenbonus zu erhalten. Dieses Klima muss sich noch ändern. Wir haben noch viele Hausaufgaben vor uns, vor allen Dingen Sie, meine Damen und Herren.

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Ein sinnvolles Berichtswesen finden Sie in diesen Unterlagen, die hier mitgebracht habe. Ich nenne sie jetzt nur, weil es zu weit führte, wenn ich im Einzelnen darauf einginge: „Brandenburger Sozialindikatoren - Bevölkerung, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Einkommen, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Behinderung, Pflege”, „Sozialpolitik im Überblick”, „Familien im Mittelpunkt”, „Menschen mit Behinderung”, „Landesaltenbericht”, „Familienbericht des Landes Brandenburg”, „Einschüler in Brandenburg - soziale Lage und Gesundheit”, „Soziale Lage und Gesundheit von jugendlichen Menschen im Land Brandenburg”.

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Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Diese Grundansprüche gelten natürlich auch für Kinder mit Behinderung und auch für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind. Sie gehören damit zum Personenkreis der Kinder, für die die sogenannte Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch gilt.

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Meine Damen und Herren, Behinderungen können nicht beseitigt oder weggefördert werden. Aber gemeinsam zu spielen und zu lernen, gibt auch Kindern mit Behinderung die Chance, mit ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten an der Realität der Außenwelt teilzuhaben. Kinder mit und ohne Behinderung spielen und lernen bei uns miteinander. Toleranz und gegenseitige Akzeptanz werden erfahrbar und bilden dann eine Grundlage für ihr späteres Leben.

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Deshalb haben wir mit dem KiBiz erstmals die erhöhte finanzielle Förderung von Kindern mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen gesetzlich festgeschrieben. Die Pauschale stellt sicher, dass nicht nur die Grundkosten, sondern auch Kosten für zusätzliche pädagogische Angebote und Hilfen erstattet werden. Die Förderung dieser Kinder wird durch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII ergänzt. Zukünftig erhält der Träger für jedes Kind mit Behinderung in seiner Einrichtung außerhalb der heilpädagogischen Einrichtungen eine 3,5-fache Kindpauschale gemessen an der Kindpauschale für Kinder im Alter von drei Jahren und älter bei 35 Stunden Belegungszeit. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 14.788,76 € pro Kind.

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Das ist allerdings die einzige Fallkonstellation, in der behinderte Kinder in gleicher Höhe gefördert werden wie nicht behinderte Kinder. Ansonsten liegen die Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung um mindestens – ich nenne jetzt einmal eine gerundete Zahl – 3.000 € über dem Satz für Kinder ohne Behinderung. Ich weise noch einmal darauf hin: Das sind die Sätze für die pädagogische Betreuung. Alles, was ansonsten noch hinzukommt, wird seitens der Landschaftsverbände oder durch das Sozialgesetzbuch abgedeckt.

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Auf diese Art verstärkt das KiBiz das Integrationsangebot und trägt dazu bei, dass mehr Kinder mit Behinderung in eine Tageseinrichtung aufgenommen und dort individuell gefördert werden. Wichtig ist, dass – so steht es im Gesetz – künftig kein Kind aufgrund seiner Behinderung von einem Besuch des Kindergartens ausgeschlossen wird. Das ist die eigentliche und wesentliche Neuerung im Kindergartengesetz zugunsten der Kinder mit Handicaps.

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Häufig genug haben wir es in diesen Fällen mit Kindern im Alter von unter drei Jahren zu tun, die dann als unter dreijähriges Kind mit Handicap identifiziert werden. Sie wissen, dass die Unterschiede in der Förderung von Kindern unter drei Jahren ohne Behinderung oder mit Behinderung nicht so erheblich sind. Das ist also für die Liquidität einer Einrichtung nicht so entscheidend.

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Wir als grüne Landtagsfraktion haben im Januar diesen Jahres eine Veranstaltung durchgeführt, wo wir der Frage nachgegangen sind, wie wir angesichts dieser UN-Konvention, die ja wirklich ein Meilenstein ist, das Recht von Kindern mit Behinderung in unserem Bildungssystem umsetzen können. Im Rahmen dieser Veranstaltung ist deutlich geworden, dass im Elementarbereich in Nordrhein-Westfalen 70 % aller Kinder mit Behinderung eine integrative Einrichtung besuchen. Damit sind wir im Vergleich zur Schule, wo das Verhältnis sehr viel schlechter ist, im Elementarbereich in dieser Frage recht gut aufgestellt.

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Ich weiß, dass im Landschaftsverband Rheinland abweichend von der Praxis im Landschaftsverband Westfalen/Lippe die Kindpauschale, der Zuschuss für Kinder mit Behinderung und die Leistungen nach dem SGB VIII sofort nach Feststellung der Behinderung gezahlt werden. Es ist richtig, dass Sie diesen Punkt in Ihrem Antrag aufgreifen.

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Minister Laschet hat nämlich am 12. März 2009, also Anfang des vergangenen Monats, der Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses Westfalen/Lippe erklärt, dass es nicht möglich sein soll, für Kinder, bei denen im Verlauf eines Kindergartenjahres eine Behinderung festgestellt wird – das kommt nicht so selten vor, weil oftmals erst in der Kindertagesstätte zum ersten Mal eine pädagogisch geschulte Person, eine Erzieherin, auf das Kind schaut; diese stellt dann fest, dass es Defizite gibt, dass eine Behinderung vorliegt –, die Pauschale für

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Von diesen wenigen Einzelfällen abgesehen, liegen die Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung um mindestens gut 2.900 € über den Kindpauschalen für Kinder ohne Behinderung.

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Dann behauptet die SPD-Fraktion in ihrem Antrag, dass für Kinder, deren Behinderung erst im Laufe eines Kindergartenjahres festgestellt wird, die erhöhte Pauschale nicht gezahlt werde. Diesem Irrtum war auch Kollegin Asch erlegen, als sie hier angeboten hat, ein Gesetz zu verbessern, in dem das eigentlich schon geregelt ist. In dem Brief, den Sie zitiert haben, wird deutlich: Ab diesem Zeitpunkt wird nicht nachgezahlt. Aber natürlich wird am Ende des Kindergartenjahres abgerechnet rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung der Behinderung, und die Einrichtung bekommt dann selbstverständlich den kompletten Satz genau für die verbleibende Zeit.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der von der SPD heute vorgelegt wird, bringt für dieses Parlament erneut eine Beschäftigung mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung. Wir haben an dieser Stelle erst vor wenigen Wochen die UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung debattiert und festgehalten: Ziele dieser Konvention sind die Förderung von Teilhabe und die Vermeidung von Diskriminierung.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Landtagsfraktion unterstützt ausdrücklich und nachdrücklich eine Reform der Antidiskriminierungsrichtlinien auf der Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Denn mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auf internationaler Ebene ein Paradigmenwechsel vollzogen worden: weg vom medizinischen Modell von Behinderung, das Menschen an ihren vermeintlichen Defiziten misst, hin zu einem sozialen Modell, das Menschen mit Behinderung als Personen mit Menschenrechten sieht.

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So fordert die UN-Konvention von den Staaten unter anderem die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung: die uneingeschränkte Teilhabe, die Sicherung der individuellen Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, die Möglichkeit, aktiv an Entscheidungsprozessen über politische Konzepte und Programme mitzuwirken, insbesondere wenn diese sie unmittelbar betreffen, und natürlich die Einbeziehung der Geschlechterperspektive.

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Viertens, gemeinsames Lernen in der Grundschule. Für mich ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern ohne Behinderung mit Kindern mit Behinderung von Anfang an eine Grundvoraussetzung für den Wandel zu einer inklusiven Gesell

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen großen Sprung nach vorne machen wir in der Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderung. An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich den Mitgliedern der CSU-Landtagsfraktion – allen voran dem Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses – dafür danken, dass sie dieses beispiellose Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 75 Millionen DM aufgelegt haben. Dadurch können wir cirka 700 qualifizierte Heimplätze schaffen, die eine angemessene Unterbringung, Pflege und Betreuung bieten. Mit diesem Sonderinvestitionsprogramm können 700 zusätzliche Heimplätze geschaffen werden. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, weil wir damit für Behinderte und ältere Menschen ein Zeichen setzen, dass wir uns auch dann um sie kümmern, wenn sie nicht mehr bei ihren Familien leben können. Unabhängig davon bestehen wir aber darauf, dass sich auch der Bund zu seiner Verantwortung für Menschen mit Behinderung bekennt und sich nicht aus der Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Behinderte zurückzieht. Ich hoffe, dass er insofern sein Versprechen einhält.

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Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir Sie einladen, einen weiteren wesentlichen Schritt zur Beseitigung von Benachteiligungen der Menschen mit Behinderung zu unternehmen. Das ist ein Gesetz, das Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und tatsächlich eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen soll.

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In Artikel 2 schlagen wir Ihnen vor, ein neues Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung unter dem Titel „Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung“ im Freistaat zu verabschieden, das insbesondere folgende Maßnahmen vorsieht:

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Durch die Verwaltungsreform wurden alle Einzelheiten, insbesondere eben auch die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, auf die Stadt- und Landkreise verlagert. Damit wurde erreicht, dass Menschen mit Behinderung für alle Hilfearten nur eine Anlaufstelle haben, nämlich ihren jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis. Insofern ist nicht ersichtlich, warum durch die Verwaltungsreform die Orientierung für die Betroffenen verloren gegangen sein soll.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Land Brandenburg leben ca. 240 000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung, das heißt mit einem Grad der Behinderung von mehr als 50 %. Das sind also fast 10 % der Bevölkerung. Vor allem für diese Menschen ist unser Gesetz wichtig, dessen Entwurf wir heute in 1. Lesung behandeln. Doch seine Wirkung reicht natürlich weit über deren Kreis hinaus. Es berührt die Angehörigen und betrifft die ganze Gesellschaft.

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Mich stört bei der ganzen Diskussion - ich hatte ja schon einmal dazu gesprochen - auch immer wieder die Problematisierung der Chancengleichheit. Wenn ich blind oder taub bin, habe ich erst einmal eine bestimmte Chance im Leben von der Natur nicht mitbekommen. Was wir regeln können, ist ganz einfach der Versuch eines Ausgleichs für diese Menschen, dass sie am Alltag teilhaben können, dass sie wegen ihrer Behinderung nicht ausgegrenzt werden, sondern wir Möglichkeiten schaffen, sie dennoch oder gerade wegen der Behinderung mit einzubeziehen.

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In ähnlicher Weise schwierig stellt sich die Anwendung der Regelung des Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes SachsenAnhalt auf den in Rede stehenden Täterkreis dar. Das Gesetz gestattet eine Unterbringung nur, wenn und so lange die gegenwärtige erhebliche Gefahr besteht, dass der Betreffende sich infolge einer Krankheit, Störung oder Behinderung schwerwiegende gesundheitliche Schäden zufügt, oder das durch die Krankheit, Störung oder Behinderung bedingte Verhalten des Betroffenen aus anderen Gründen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt und die Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

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In diesem Zusammenhang zum Stichwort frühzeitige Beteiligung, nicht nur Beteiligung der Parlamentarier und Deputierten, sondern insbesondere der Fachleute! Unter Fachleuten verstehe ich in diesem Fall insbesondere diejenigen, die von einer Behinderung betroffen sind und insofern auch am besten sagen können, wo die Barrieren sind, die wir manchmal gar nicht wahrnehmen oder erst wahrnehmen, wenn wir tatsächlich selbst eine Behinderung bei uns feststellen. Mit einem Mal schauen wir die Welt mit anderen Augen an, ich glaube, das geht jedem von uns so. Als frischgebackene Großmutter habe ich auch festgestellt, dass es mit Kinderwagen im Stadtgebiet, das betraf nun nicht unsere Stadt, sondern eine andere, unglaublich viele Barrieren gibt, die eigentlich nicht notwendig sind.

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Das bedeutet für den Sozialhaushalt, dass wir Konsolidierungsbeiträge in einer Größenordnung von 6 Millionen Euro beisteuern müssen. Das heißt, alle Titel des Sozialhaushaltes mussten auf den Prüfstand. Dabei ist mir eines besonders wichtig, und ich danke dafür, dass die Fraktionen der Großen Koalition unterstrichen haben, dass sie das genauso sehen: Der wichtigste Teil im Sozialhaushalt, was die Größenordnung betrifft, sind die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die Mittel der sogenannten Eingliederungshilfe. Die haben wir von 229,2 Millionen Euro auf 234,7 Millionen Euro aufgestockt. Das ist der bislang höchste Mittelansatz im Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderung in der Geschichte des Landes. Das zeigt: Wir machen ernst mit Inklusion. „Saarland inklusiv - Unser Land für alle“ ist nicht nur eine Forderung, sondern das er

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Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zum Einstieg in die sachliche Auseinandersetzung auf die Vorgeschichte des Entwurfs eingehen. Herr Baaske hat vorhin bereits gesagt, dass die Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bund im April dieses Jahres wirklich ein Wechsel im gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung war. Dieser Gesetzentwurf trägt dem Willen behinderter Menschen Rechnung, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Er berücksichtigt im besonderen Maße die Rechte behinderter Frauen, die aufgrund ihrer Behinderung unter einer doppelten Benachteiligung leiden, und er enthält ein konkretes Benachteiligungsverbot für Bundesbehörden sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Da das Bundesgesetz nur für die Behörden gilt, die Bundesrecht ausführen, war es die Aufgabe der Landesregierung, ein eigenes Gesetz vorzubereiten, das dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik folgt.

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Eines ist sicher: Solange die Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderung getrennt sind, wie sie es heute trotz Grundgesetz, trotz saarländischer Verfassung, trotz Bundes- und Landesgleichstellungsgesetz leider immer noch sind, werden die vielbeschworenen Barrieren in den Köpfen und in der realen Welt nicht immer und nicht vollständig überwunden werden können. Vielfalt von Anfang an bedeutet auch: Was in unserer Gesellschaft nicht getrennt ist, muss später nicht mühsam zusammengeführt werden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung von Anfang an die Grundvoraussetzung für den Wandel zu einer inklusiven Gesellschaft.