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Auch wenn vor diesem Hintergrund die Rahmenbedingungen für eine umfassende Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Berichtszeitraum von Oktober 2001 bis September 2003 deutlich schwieriger geworden sind, ist der Neunzehnte Tätigkeitsbericht einmal mehr ein Beleg für das besondere Engagement, mit dem sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Professor Dr. Rudolf, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange des Datenschutzes und damit für die Sicherung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einsetzen. Hierfür möchte ich ihm auch im Namen der Landesregierung ganz herzlich danken.

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Herr Professor Dr. Rudolf, auch wenn wir nicht immer mit Ihnen einer Meinung gewesen sind – beispielsweise bei der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes –, kann man insgesamt davon sprechen, dass die Arbeit sehr fruchtbar war. Leider mussten wir in diesem Zeitraum, der heute besprochen wird, wieder feststellen, dass die Arbeit des Datenschutzbeauftragten mit seinem Team des Öfteren vor Ort zeigte, dass mangels Sanktionierungsmöglichkeiten der Datenschutz leider allzu oft ein zahnloser Tiger ist. Man bedenke nur, dass in Einzelfällen auch bei einer wiederholten Prüfung durch die Datenschützer festgestellt wurde, dass sich vor Ort noch nichts geändert hatte. An dieser Stelle besteht Handlungsbedarf, der sicherlich in einer der nächsten Sitzungen zum Thema gemacht werden sollte.

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Der Datenschutz ist im Berichtszeitraum von den fortschreitenden technischen Entwicklungen und Möglichkeiten im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie geprägt. Ich verweise auf die ersten Sätze der Vorbemerkung im Bericht, in denen es heißt: „Das Internet hat seinen Siegeszug im privaten wie im staatlich-öffentlichen Bereich fortgesetzt. Seine Technik bestimmt zunehmend die Kommunikation von Behörden untereinander sowie zwischen Behörden und Bürgern. Damit gewinnt der Bereich des technisch-organisatorischen Datenschutzes, also beispielsweise das Problem der zuverlässigen Verschlüsselung, der Möglichkeit anonymer Informationsbeschaffung sowie des Schutzes vor zerstörerischen und ausstehenden Angriffen auf diese Kommunikation, weiter an Bedeutung.“

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verdeutlichen, wie wichtig die Funktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Gewährleistung des Datenschutzes bei den Behörden des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften ist.

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In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem die allgemeinen Hinweise und Empfehlungen erwähnen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herausgegeben hat und die eine wichtige Hilfe für die Praxis darstellen.

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Der Tätigkeitsbericht macht zugleich deutlich, dass daneben die zahlreichen konkreten Vorschläge und Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz von den betroffenen Verwaltungen ganz überwiegend berücksichtigt worden sind.

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Ausschlaggebend hierfür war und ist nicht nur die hohe fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle, sondern auch der kooperative und partnerschaftliche Stil, der die Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der einen und den Behörden des Landes und der Kommunen auf der anderen Seite prägt.

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Aus dem Geschäftsbereich meines Hauses möchte ich dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in diesem Zusammenhang ausdrücklich dafür danken, dass er mit seinen konstruktiven und immer an der Sache orientierten Vorschlägen einen wichtigen Beitrag für die letztlich erfolgreich durchgeführte Neuordnung des Meldewesens in Rheinland-Pfalz geleistet hat.

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Das Spannungsverhältnis zwischen den notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und den effektiven Schutz des Grundrechts auf Datenschutz auf der anderen Seite habe ich bereits angesprochen.

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Insoweit verwundert nicht, dass ungeachtet der im Übrigen sehr guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes einzelne Fragen kontrovers diskutiert worden sind.

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Hierbei kommt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine wichtige Kontroll- und Vermittlerrolle zu.

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Insoweit unterstütze ich nachhaltig die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht erhobene Forderung, auch unter den Bedingungen der terroristischen Bedrohung auf einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten und den Sicherheitserfordernissen für die Bürgerinnen und Bürger hinzuwirken.

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Besonders wichtig erscheint mir dabei, dass bei der Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz auch im Berichtszeitraum die Beratungstätigkeit im Vordergrund gestanden hat und die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften in vielfältiger Weise bei der Klärung datenschutzrechtlicher Fragen unterstützt worden sind.

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Insoweit bin ich allerdings zuversichtlich, dass es auch in Zukunft gelingen wird, gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit ihren persönlichen Daten wirksam zu schützen.

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Ich lege schon Wert darauf, dass diejenigen, die sich um ein Segment, nämlich den Datenschutz, kümmern, auch ein bisschen daran denken, welchen Effekt das nachher in der Öffentlichkeit hat und wie insgesamt damit umgegangen werden muss.

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Sie haben meine Arbeit als langjähriger Vorsitzender der Datenschutzkommission anerkannt und gewürdigt. Dafür will ich mich sehr herzlich bedanken und ausdrücklich versichern, dass die Arbeit in der Datenschutzkommission eine sehr harmonische war, wir in grundlegenden Fragen immer einer Meinung waren und insgesamt dazu beigetragen haben, dass wir auf unseren Datenschutz in Rheinland-Pfalz stolz sein können.

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Ich lasse jetzt über die Änderungsanträge der Fraktion der CDU aus der Drucksache 15/2341 abstimmen, und zwar von Kapitel 0102 - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz - bis Kapitel 0104 - Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

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Meine Damen und Herren, um es noch einmal ganz deutlich zu sagen, natürlich gibt es erhebliche, von uns auch geteilte Rechtsbedenken gegenüber der Lernmittelpauschale, sonst hätten die Landeselternvertretungen und die GEW doch wohl kaum den Klageweg eingeschlagen. So etwas kann man doch nicht einfach wegphilosophieren; das sind, meine Damen und Herren, klare Fakten. Und Realität ist auch, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz eine geradezu vernichtende Kritik an der vom Kultusministerium ursprünglich geplanten Form der Erhebung des Büchergeldes an den Schulen geübt hat. Erst nach der Intervention der Datenschutzbeauftragten ist es zu einigen Nachbesserungen seitens des Kultusministeriums gekommen. In einigen Schulen kam das aber leider erheblich zu spät. Ob sie allerdings auch ausreichen, alle datenschutzrechtlichen Probleme auszuräumen, bleibt abzuwarten. Ich bin da eher skeptisch. Für völlig unangemessen halte ich es daher, wenn Kollege Emde diese Einwände sozusagen als pures Gedönse abtut.

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Stellungnahme des Senats zum 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz

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Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 16/1111 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Als Maßstab haben wir immer angesetzt, dass der bestmögliche und notwendige Schutz verwirklicht werden soll. Wir haben - auch im Ausfluss der Anhörung - drei Änderungsvorschläge vorgebracht. Das beweist, dass die Durchführung einer Anhörung segensreich ist. Man kann sich, um es mit Konrad Adenauer zu sagen, nicht dagegen sperren, jeden Tag klüger zu werden. Nach der Anhörung waren offensichtlich viele von uns klüger. Wir haben erstens die Risikoanalyse und das Sicherheitskonzept wieder eingeführt; Sie haben es erwähnt. In diesem Punkt gab es bei den Koalitionsfraktionen unterschiedliche Auffassungen. Das einzuräumen ist keine Schande. Die CDU ist die CDU, und die SPD ist die SPD. Uns war es wichtig, den Schutz von Daten sicherzustellen, und dazu sind aus unserer Sicht eine Risikoanalyse und ein daraus resultierendes Sicherheitskonzept notwendig und unerlässlich. Nur die Kombination beider Dinge macht Sinn. Ich habe schon im Innenausschuss gesagt: Eine Diagnose ohne eine Therapie ist sinnlos. Eine Therapie ohne eine vorherige Diagnose führt ins Ziellose. - Ein Sicherheitskonzept, das nicht fortgeschrieben wird, ist wenig wert. Es veraltet und wird letzten Endes wertlos. Es soll kein lästiger Dokumentationsaufwand betrieben werden, sondern wir sind dafür, dass die Behörden dafür sorgen, dass das Sicherheitskonzept auf dem Laufenden bleibt. Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Man muss sich Mühe geben. Jeder Betroffene wird dankbar sein, dass wir für ein bestmögliches Maß an Datenschutz Sorge getragen haben.

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Kollege Scharfenberg, was spricht dagegen, überflüssige Normen und Standards abzubauen, wenn der Datenschutz weiterhin in vollem Umfang gewährleistet ist? Ich denke, das ist mit diesem Gesetz geschehen.

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gleich einen wirksamen Datenschutz ermöglichen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion der SPD zur Datenschutzpolitik in Schleswig-Holstein befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Verhältnis von Datenschutz und Kriminalitätsbekämpfung insbesondere vor dem Hintergrund der so genannten Sicherheitspakete der Bundesregierung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Die Gefahr terroristischer Anschläge wurde uns außerdem durch die Terroranschläge auf Djerba, Bali und in Kenia auf erschreckende Weise vor Augen geführt. Die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger mussten daher verstärkt werden.

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Auf reges Interesse sind die Angebote des ULD zur Verschlüsselungssoftware und zum virtuellen Datenschutzbüro insbesondere bei den Bürgerinnen und Bürgern gestoßen. Das ULD hat bei der Beratung und Information in Sachen Datenschutz eine wichtige und kompetente Rolle eingenommen.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die etwas dünne Besetzung hier im Plenum macht vielleicht deutlich, dass es sicherlich politische Fragen gibt, die in der öffentlichen Wertschätzung und vielleicht auch in der Wertschätzung dieses Hauses eine bessere Konjunktur haben als der Datenschutz.

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mer besserer technischer Möglichkeiten zur Überwachung den Datenschutz letztlich doch immer wieder in den Blickpunkt und werfen unter vielen Gesichtspunkten ständig neue Probleme auf, zum Beispiel beim Verbraucherschutz. Vor diesem Hintergrund haben wir uns hier im Landtag in dieser Wahlperiode schon des Öfteren mit einzelnen Fragestellungen aus diesem Themenkomplex befasst. Telekommunikationsüberwachungsverordnung, Videoüberwachung oder - bereits genannt - die Folgen des 11. September 2001 sind dazu die Stichworte. Um in dieses Zufallsprinzip etwas Ordnung zu bringen, haben wir die vorliegende Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet.

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An dieser Stelle möchte ich vorweg auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Ministerien und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz für die umfangreiche und interessante Antwort danken. Auch sie werden mit diesem Text künftig noch arbeiten können und müssen. Die Arbeit wird sich insofern sicherlich gelohnt haben. Den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums überweisen wir ja in der Regel ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss. Insofern ist ein Lob an dieser Stelle und an diesem Ort meines Erachtens wirklich angebracht.

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Ein ähnlicher Gutachtenauftrag zum Einsatz verdeckter technischer Mittel wurde vom Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule Altenholz - wir sind also wieder beim letzten Tagesordnungspunkt - für Schleswig-Holstein in weit kürzerer Zeit erledigt. Diese Studie belegt - der Herr Minister hat es angeführt -, dass der Einsatz dieser besonderen Mittel der Datenerhebung im polizeilichen Alltag eine viel geringere Bedeutung hat, als manche Debatten manchmal vermuten lassen. Das ist auch gut so. Da sollte sich manche Aufgeregtheit vielleicht legen. Nachzulesen ist das im Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz für 2001.

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dem Einzelnen ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, andererseits aber bestrebt ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen des Einzelnen am Schutz seiner persönlichen Daten und den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit herzustellen. Interessenkonflikte werden sich nicht immer vermeiden lassen. Umso mehr erfordern Einschränkungen im Bereich des Datenschutzes eindeutige und transparente Regelungen. In SchleswigHolstein wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch innovative Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes, ausgewogene Spezialnormen sowie zahlreiche Informations- und Schulungsangebote im Bereich des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Medienkompetenz verwirklicht. Schleswig-Holstein hat darüber hinaus als eines der ersten Bundesländer auch gute Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz gemacht.

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Viertens. Der Datenschutz wird uns bald wieder beschäftigen. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist dafür ein Stichwort. Es liegt zurzeit zur Beratung im Innen- und Rechtsausschuss. Darüber hinaus sind wir als Parlamentarier auch selbst betroffen. Vielleicht haben es manche von Ihnen schon bemerkt, der Landtag hat ein Datenschutzgremium eingerichtet, das vom Kollegen Geißler sehr engagiert und erfolgreich geleitet wird. Gerade wir als Abgeordnete, denke ich, müssen sorgfältig mit den uns anvertrauten Informationen umgehen und vor allem auch umgehen können, was dann eben auch die Bedingungen unseres Arbeitens in diesem Hause betrifft. Das wird nach dem