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In einer dpa-Meldung vom 13. Oktober wird eine Äußerung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herrn Manfred Schmidt, genannt, der erklärt hat, dass der deutsche Asylbegriff kaum mehr tauglich sei. Er wird laut dieser Meldung wie folgt zitiert: „Viele Menschen, die aus den Ländern des Westbalkans zu uns kommen, leben in wirtschaftlich sehr prekären Situationen. Keiner von uns würde mit ihnen tauschen wollen. Aber dieser Grund, nach Deutschland zu kommen, passt nicht ins deutsche Asylrecht.“ Seine Lösung des Problems sieht wie folgt aus: § 18 des Aufenthaltsgesetzes sei stärker zu nutzen.

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Es ist in hohem Maße unappetitlich und ein dramatischer Verfall der Sitten, wenn wir Ihrem Parteivorsitzenden, Herrn Gauland, zuhören, der öffentlich erklärt, Aydan Özoğuz, die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, solle in Anatolien entsorgt werden. Das ist ein derartiger Verfall von Zivilisiertheit, da findet man kaum noch Worte. Das ist eine menschenverachtende Haltung, für die Sie stehen.

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Es ändert nichts an der nach wie vor hoffnungslosen Überlas tung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Es än dert nichts daran, dass es bei einer Zahl von mehr als 476 000 Asylanträgen im Jahr 2015 nicht mehr zu einer genauen Ein zelfallprüfung kommt und angesichts dieser Zahlen auch nicht kommen kann. Es ändert nichts daran, dass wir nicht verhin dern können, dass die wirklich Schutzbedürftigen unsere Hil fe nicht bekommen, während einige von jenen, die sich an Sil vesteraktivitäten wie denen in Köln beteiligten, sogar eine Aufenthaltserlaubnis hatten oder erhalten.

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Wir sind allerdings der Auffassung, dass Asylverfahren wei ter beschleunigt werden müssen und beschleunigt werden sol len, auch im Interesse der Antragstellerinnen und Antragstel ler. Wir sehen an dieser Stelle insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Bundesregierung in der Pflicht, die Zusagen, die sie gegeben haben, auch einzu halten.

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Für die Beschleunigung der Verfahren ist es allerdings irrele vant, ob Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wer den, weil das Problem nicht in der Einstufung liegt, die eine relativ geringe Verfahrensverkürzung mit sich bringt, sondern in den Organisations- und Ausstattungsdefiziten, die es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach wie vor gibt.

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Trotzdem ist ein zentraler Bestandteil der Diskussion eben diese angebliche Verfahrensverkürzung, weil es offensichtlich leichter ist, ein Land als sicheren Herkunftsstaat einzustufen, als die Personalstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachhaltig zu besetzen, die Prozesse zu verbes sern und taugliche völkerrechtliche Verträge für Rücknahme abkommen mit den entsprechenden Herkunftsländern einzu führen.

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Ich sage Ihnen in der Sache dazu noch Folgendes: Wir spre chen uns keineswegs – um auch das einmal deutlich zu ma chen – gegen jedwede Form von Migration in unser Land hi nein aus, sondern wir sagen – und das erkennen sehr viele Menschen in diesem Land als richtig an –, dass diese Art von unkontrollierter Massenmigration, die wir erleben, unser Land völlig überfordert, und zwar die hier lebenden Menschen, so wohl autochthone Deutsche wie auch die hier lebenden Mig ranten, die gut integriert unter uns leben und auch schlecht da mit zurechtkommen, als auch die Menschen, die in unser Land einreisen.

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Dieser großen Aufgabe hat sich das Konzept des Globalen Lernens angenommen. Niedersachsen fördert insgesamt 58 außerschulische Lernorte, regionale Umweltbildungszentren, Lernorte sowie Akteursnetzwerke im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dort werden Themen bespielt wie Umwelt- und Ressourcenschutz, Artenvielfalt, Klimawandel, Landwirtschaft und Ernährung, Mobilität und Migration, Fluchtursachen und globale Gerechtigkeit.

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Im Fokus stehen dabei Themen wie Umwelt- und Ressourcenschutz, Artenvielfalt, Klimawandel, Landwirtschaft und Ernährung, Mobilität, Migration, Fluchtursachen und globale Gerechtigkeit. Hinzu kommen mehr als 800 Schülerfirmen, die in unterschiedlichsten Bereichen unterwegs sind - im Gewerbe, im Handel, in gastronomischen Angeboten usw. Ich hoffe, dass Sie alle immer wieder Gelegenheit haben, diese vielfältigen Angebote in unseren Schulen kennenzulernen.

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In diesem Jahr wurde erneut einstimmig eine Resolution verabschiedet, die verschiedene politische Handlungsempfehlungen und Handlungsaufforderungen an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten beinhaltet. Die erste Sitzung fokussierte die Zusammenarbeit in der Ostseeregion. Berichte über die Arbeitsgruppe für „Migration und Integration“, über Entwicklungen des Ostseerates und des Ostseeforums für Arbeit und Beschäftigung wurden vorgestellt und diskutiert. Daran anschließend gab es eine Vorstellung des im Namen von Frau Präsidentin Bretschneider schriftlich vorgelegten Berichtes über nachhaltigen Tourismus in der Ostseeregion sowie über die Arbeit der Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee. Über die politischen Entwicklungen im Bereich der integrierten Meerespolitik informierte der Co-Berichterstatter der Ostseeparlamentarierkonferenz, Herr Abgeordneter Jochen Schulte.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „‚Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration‘ nicht ratifizieren – nationale Gremien einbinden“, auf Antrag der Fraktion der AfD.

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Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ nicht ratifizieren – nationale Gremien einbinden

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Warum will man diesen Pakt nicht unterzeichnen? In diesem globalen Migrationspakt der UN sollen Regelungen zur Migration für jene Personen getroffen werden, die nicht primär dem Schutz des internationalen Flüchtlingsrechtes unterliegen, also nicht nur diejenigen, die bei uns einen Asylantrag stellen könnten oder als Flüchtlinge (geringe) Chancen auf Anerkennung hätten, sondern alle diejenigen, die irgendwelche wie auch immer gearteten Fluchtursachen erahnen. Dazu gehört nicht nur Armut, dazu gehören nicht nur wirtschaftliche Fluchtgründe, sondern auch Gründe des Klimawandels und so weiter. All diese Personen werden herzlich eingeladen, sich auf den Weg zu machen,

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Im Weiteren wird nicht mehr unterschieden zwischen legaler und illegaler Migration.

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was rentenrechtliche Anstrengungen und Ähnliches angeht: Gleichstellung aller Migranten, unabhängig von ihrem Migrationsstatus. Meine Damen und Herren, man handelt also nach dem Motto, wenn wir alle illegalen Migranten zu legalen erklären, dann gibt es natürlich keine illegale Migration mehr. Nur leider sieht die Wirklichkeit anders aus.

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Warum? Weil kein Staat dieser Welt, kein Sozialsystem unserer westlichen Staaten eine solche Migration packen und schultern könnte, weil man also das wohlverdiente Sicherheitsgefühl der eigenen Bevölkerung – Sicherheit im sozialen Sinne, aber natürlich auch im körperlichen Sinne –

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Eingriffe in die Presse-, Meinungs- und Forschungsfreiheit schließen sich an. Es sollen nur noch positive Bilder der Migration weitergetrieben werden.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Worum geht es beim UN-Migrationspakt? Spätestens die Flüchtlingssituation in den Jahren 2015 und 2016 hat uns in Europa unmittelbar vor Augen geführt, kein Land der Erde kann Herausforderungen wie diese allein bewältigen. Migration ist so alt wie die Menschheit, die Migrationsbewegungen der heutigen Zeit haben aber globale Ausmaße angenommen, die auch globale Antworten erfordern. Laut Angaben des UNHCR sind in diesem Jahr weltweit 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht,

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Nein, es ist begrüßenswert, dass dieses Anliegen im Rahmen des Migrationspaktes so explizit benannt wird. Was ist ablehnungswürdig an der Bekämpfung von Menschenhandel, der Schaffung legaler Wege für Migration? Und was ist ablehnungswürdig am Ausbau des Diskriminierungsschutzes, an der Stärkung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft, am Zugang zu Sprache, Bildung und Gesundheitsversorgung? Die AfD sagt einfach Nein und erklärt die Probleme für erledigt und sich nicht für zuständig. Das reicht aber nicht!

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Absatz 2: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“ In Artikel 12 Absatz 2 des UN-Zivilpaktes ist diese Auswanderungsfreiheit aufgegriffen und in Absatz 3 mit Einschränkungsvorbehalt für die Vertragsstaaten geregelt. Und genau darüber wird im Pakt für Migration beraten, über nicht mehr und nicht weniger. Aber wie so oft wird hier alles von Ihnen durcheinandergeworfen.

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Flucht und Migration, das sind grundsätzlich unterschiedliche Gründe für Menschen, ihr Land zu verlassen. Flüchtlinge haben Rechte. Diese sind unverhandelbar in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt.

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Es ist Stimmungsmache und Brunnenvergiftung mit Worten. Die Menschen in diesem Land haben dies nicht verdient. Der globale Migrationspakt ist das Eingeständnis beziehungsweise die Anerkenntnis, dass die mit globaler Migration verbundenen Herausforderungen nur in internationaler Kooperation bewältigt werden können.

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Damit die Vertragsstaaten diese Konvention umsetzen und einhalten, wurde der UN-Flüchtlingspakt geschlossen. Die Genfer Flüchtlingskonvention fand in Deutschland Eingang in Artikel 3 Asylgesetz. Flüchtlinge im Sinne der Konvention, unseres Grundgesetzes und des Asylgesetzes sind verfolgte Menschen, wegen Herkunft, Ethnie, Religion, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung und politischer Überzeugung. Um Flüchtlinge geht es im Migrationspakt also nicht. Es geht um Menschen, die aus anderen Gründen ihr Land verlassen müssen. Es geht um die globale Frage der Migration, es geht um die Einhaltung von Mindeststandards, es geht um Menschenrechte. Wer Menschenrechte für Flüchtlinge und auch für Einwanderer ablehnt – bitte, werte AfD, verzichten Sie demnächst auf das Fest Thanksgiving. Denn wissen Sie, was das bedeutet? Das war das Dankesfest, als die Native People die Einwanderer vor dem Verhungern schützten.

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Migration ist seit Jahrhunderten normal und es ist ein Menschenrecht – Artikel 13 der Allgemeinen Menschenrechte.

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Drittens will der Pakt Ursachen von Armut und Ausgrenzung, Krieg und Vertreibung, Verfolgung und Folter, also von Flucht und Migration bekämpfen. Hier greift er nach unserer Auffassung deutlich zu kurz. Weder ein Stopp der Rüstungsexporte noch ein Stopp der neoliberalen Ausbeutung des Südens oder die Zerstörung der Umwelt durch rücksichtslosen Abbau der Ressourcen haben in den Pakt Eingang gefunden.

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Meine Damen und Herren, die Bundesregierung muss sich zum Schluss den Vorwurf gefallen lassen, durch eine katastrophale Informationspolitik selbst den Boden für die schäbigsten Angstkampagnen und Verschwörungstheorien bereitet zu haben. Wie ich Ihnen eingangs in Erinnerung rief, es gibt keine illegale Migration. Es gibt Menschen, deren Aufenthalt in einem Land illegalisiert wurde und wird.

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Erstmals in der Geschichte wurde es also geschafft, dass sich über 190 Staaten – 192 – an einen Tisch gesetzt und über das Problem der Migration geredet haben. Und das waren eben nicht nur die Zielländer, sondern es waren erstmals auch die Transitländer und die Herkunftsländer. Wenn über den Migrationspakt gesprochen wird, dann wird diese Leistung als selbstverständlich angesehen. Aber das alleine schon ist es nicht.

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Jetzt zum Vertragstext selbst, der ja gerne als Freifahrtschein für die Migration nach Deutschland kritisiert wird.

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Es ist aber nicht nur eine politische Willensbekundung von Deutschland. Es ist eine politische Willensbekundung von über 190 Staaten. Nicht Deutschland wird einseitig verpflichtet, nein, die Mehrheit der Welt befasst sich erstmals mit Migration und sieht es als eine globale Problematik, die global gelöst werden muss.

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Neben den USA und anderen haben bereits mehrere Staaten der Europäischen Union angekündigt, diesen Pakt nicht zu unterzeichnen. Die Europäische Union kann nicht ambitioniert in der Welt in Sachen Migration auftreten, wenn sie selbst in einer so wichtigen Frage zerstritten ist. Der von 192 Staaten beschlossene Entwurfstext will die gegensätzlichsten Interessen in eine Übereinkunft packen. Die Folge beschreibt Professor Timm in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, Zitat: „So bleibt ein bunter Strauß an hehren Zielen und konkreten Maßnahmen, aus denen sich jeder herauspflücken kann, was ihm gerade gefällt.“ Zitatende.

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sachlichen Argumenten versuchen. Verteidiger des Entwurfs heben etwa hervor, dass mit ihm die Migration gesteuert sowie internationale Schlepperbanden bekämpft werden sollen und beides nur international ginge. Das ist richtig. Es gibt durchaus Positives in dem Entwurf. Dazu gehört auch, dass ausdrücklich klargestellt wird, dass jeder Staat selbstständig für seine Migrationspolitik verantwortlich bleibt. Ich zitiere den Entwurf: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen...“ Richtig ist, dass der Pakt unverbindlich sein soll, aber solche vieldeutigen Absichtserklärungen, wie wir sie in dem Pakt finden, können in der politischen Diskussion missbraucht werden. Auch unterhalb der Schwelle der Gerichtsbarkeit kann der Pakt faktisch zur Geltung kommen.