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Gesetzentwurf auch berücksichtigen, ebenso wie auch den Datenschutz.

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Mittlerweile nutzt ein Viertel der Bürger in Deutschland auch Internetplattformen wie SchülerVZ, StudiVZ, Facebook oder Twitter. Auch einige Mitglieder dieses Hauses sind bei Twitter fleißig dabei. Nach einer im März veröffentlichten Untersuchung der Stiftung Warentest weisen acht von zehn dieser sozialen Netzwerke entweder deutliche oder gravierende Mängel im Hinblick auf den Datenschutz auf. Zwei von ihnen erhielten sogar nur ein „Mangelhaft“ im Umgang mit den persönlichen Daten. So würden die personenbezogenen Daten auch für die Schaltung verhaltensgebundener Werbung verwendet und weitergegeben werden.

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Wir in der CDU-Fraktion sind der Auffassung - ich freue mich, dass auch die FDP-Fraktion diesen Antrag unterstützt -: Brandenburg sollte dieses aktuelle Thema auf die Agenda der Verbraucherschutzministerkonferenz setzen, um möglichst rasch zu einer Klärung der Rechtslage, aber auch zu einer Verbesserung des Datenschutzes insgesamt zu kommen. Denn Datenschutz ist Verbraucherschutz. Darin sind sich alle Experten und, wie ich denke, auch alle Verbraucherschutzpolitiker hier im Hause einig. Brandenburg hat derzeit den Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz inne, Frau Tack. Mit unserem Antrag hat heute der Landtag die Chance, sich mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen und gemeinsam mit Ihnen, mit der Landesregierung und - auf Bundesebene - mit der Bundesverbraucherschutzministerin eine Lösung für das ge

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was zugunsten der auf ihren Datenschutz bedachten Bürgerinnen und Bürger herausholen kann. Die fehlenden Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz können Sie damit aber nicht ersetzen. Hier wird es eine Änderung nur dann geben, wenn sich die Koalition im Bundestag darauf einigt. Vielleicht können die antragstellenden Fraktionen dafür an der richtigen Stelle Druck machen. Sie können sich dabei schon jetzt auf die Verbraucherschutzminister der Länder berufen, denn der Beschluss von 2008 hat weiter Gültigkeit. Ihr Antrag ist deshalb nicht zielführend, und wir werden ihn ablehnen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig ein effektiver und lückenloser Datenschutz ist. Ich könnte viele weitere Beispiele aufzählen. So erinnere ich mich noch mit Grauen daran, wie ich, als ich vor 10 Jahren Geschäftsführer einer GmbH wurde, wenige Tage, nachdem mein Name im Handelsregister eingetragen war, mit Anrufen von Vertretern bombardiert wurde, die mir von der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung bis zum neuen Auto so ziemlich alles verkaufen wollten, wofür ich eigentlich gar keinen Bedarf hatte.

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Warum setzt sich Frau Aigner nicht stärker für den Datenschutz und somit direkt für den Schutz der Verbraucher ein? Im Zuge der Diskussion über Facebook wird deutlich, dass Frau Aigner zwar ihr Facebook-Profil gelöscht hat, sich jedoch nicht konsequent gegenüber der Wirtschaft durchsetzen konnte bzw. wollte. Da hilft auch nicht, Kollege Wichmann, wenn sie einen Brief an die Konzerne schreibt, sondern hier muss ein klares Machtwort gesprochen werden.

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Wir sind uns einig, werte Kollegen, die Grundrechte der Verbraucher müssen gestärkt und weiter geschützt werden, insbesondere beim Datenschutz. Aber meinen wir tatsächlich das Gleiche? Sie fordern in Ihrem sehr allgemein formulierten Antrag, dass die Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte, bei denen eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Verbraucher nicht vorliegt, verhindert wird. Richtig! Jedoch möchte ich Sie an dieser Stelle an das Projekt „ELENA“ der Bundesregierung erinnern. Dieses Verfahren umfasst die zentrale Speicherung aller Arbeitnehmerdaten und die Nutzung dieser Daten durch die Agentur für Arbeit und allen weiteren deutschen Behörden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Arbeitnehmer die Weitergabe seiner persönlichen Daten an jede Behörde in Deutschland genehmigt hat. Dieses Verfahren kann und darf so nicht laufen. Es ist ein Bruch mit den Grundrechten der Verbraucher und ein klarer Datenmissbrauch. Wenn Sie es mit Ihrem Antrag ernst meinten, würden Sie sich gegenüber der Bundesregierung ganz klar gegen solche Verfahren aussprechen. Da dies für uns nicht erkennbar ist, muss der Antrag aus unserer Sicht abgelehnt werden. - Herzlichen Dank.

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Persönliche Informationen werden oftmals ungefragt gespeichert, veröffentlicht, weitergeleitet und vermarktet, denn das Netz vergisst nichts. Es ist daher völlig richtig, zu fordern, dass alle Angaben, die von den Nutzerinnen und Nutzern nicht ausdrücklich freigegeben wurden, nicht verwendet werden dürfen. Wir werden dem Antrag zustimmen. Der Datenschutz muss die Einwilligung der Nutzer vorsehen. Einstellungen in den Netzwerken müssen so geändert werden, dass die Nutzer der Weitergabe von Daten aktiv zustimmen müssen und nicht, wie es derzeit ist, diese Weitergabe an versteckten Einstellungen ausschließen müssen.

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Hier im Land ist und bleibt es neben der Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die Landesbeauftragte für Datenschutz unsere zentrale Aufgabe, die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung und Verwendung ihrer eigenen ebenso wie fremder Daten zu fördern. Das ist unabhängig davon, ob sie als Verbraucherinnen und Verbraucher oder in ihrem privaten Lebensumfeld handeln. Entscheidend ist aus meiner Sicht vor allem die Förderung der Medienkompetenz der jüngeren, aber auch der älteren Menschen. Es ist eine Bildungsaufgabe, der wir uns auf unterschiedlichen Ebenen stellen müssen.

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Anbieter und Gesetzgeber haben die Pflicht, Datenschutz und Sicherheit im Internet zu gewährleisten. Dennoch bin ich der Meinung, mit Zwang und Verboten - zum Beispiel die Sperrung einzelner Internetseiten - kommen wir hier nicht weiter. Ein nachhaltiger Verbraucherschutz muss vor allem auf die Stärkung der Kompetenzen der Nutzer zielen. Hier sollte man von der Landesregierung mehr fordern, als sich nur für die Umsetzung auf Bundesebene einzusetzen. Erstens sollte sie für eine bessere personelle Ausstattung der Brandenburger Datenschutzbeauftragten sorgen. Zweitens - dies sollte der eigentliche Schwerpunkt eines Antrags zur Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sein - muss die Medienbildung in den Brandenburger Schulen verbessert werden. Der Weg zur Mündigkeit führt nach unserer Ansicht nur über Bildung.

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Schwerpunkt der gesetzgeberischen Aktivitäten im Datenschutz auf Bundesebene war im letzten Jahr die Bekämpfung des illegalen Adressenhandels, die durch Verkaufsangebote von Datenträgern mit Adressenkontakt und Kontodaten von hunderttausenden Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgelöst worden war. Als Reaktion auf diese Missstände haben Datenschutzbeauftragte, aber auch Verbraucherschutzverbände und Bundesregierung vereinbart, die Anforderungen an Erhebung und Weitergabe der Adressendaten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Zwecke der Werbung sowie der Markt und Meinungsforschung erheblich zu beschränken und die Weitergabe von Daten grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung abhängig zu machen. Leider, meine Damen und Herren, war diese sehr weitgehende generelle Einwilligungsregelung vor allem gegen den Widerstand der Werbe und Versandhandelswirtschaft politisch nicht durchsetzbar. Stattdessen kam es nur zu einer Verschärfung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der Daten. Aus meiner Sicht ist dies verbraucherschutzund datenschutzpolitisch außerordentlich bedauerlich.

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Ich kann das nicht nachvollziehen; das muss ich Ihnen wirklich sagen. Wir führen hier in diesem Haus zum ersten Mal seit einer längeren Zeit eine Debatte zu diesem wichtigen Thema, zum Datenschutz und zu den neuen Medien, die Datenschutzbeauftragte des Landes ist nicht einmal anwesend. Es ist auch keine Vertreterin und kein Vertreter der Datenschutzbeauftragten da. Das kann man nicht nachvollziehen, das muss ich Ihnen wirklich sagen.

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Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Weil wir diese Chance heute wieder versäumt haben, wird der Datenschutz auch in Zukunft den technischen Möglichkeiten, die es im Internet gibt, weiter

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Meine Damen und Herren, die Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen Paradigmenwechsel im Datenschutz. 1983 wurde mit dem Volkszählungsurteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen. Dieses Grundrecht soll gerade vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe höchstpersönlicher Daten schützen.

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Die Menschen im Land sollen und wollen wissen, wo die schwarzen Schafe sitzen und wo sie ihre Lebensmittel unbedenklich beziehen und verzehren können. Hier hört dann auch für uns der Datenschutz auf. Betriebe, die sich nicht an Hygienevorschriften halten, gehören an den Pranger. Andere, die sich vorbildlich verhalten, sollen damit auch werben können. Jedes Jahr ist es dasselbe Lied: Der Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Lebensmittel-Monitoring bringt es an den Tag. Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland findet viele Missstände, die Kontrollen bleiben jedoch lückenhaft. Es gibt keine Garantie für gesunde und giftfreie Lebensmittel in unserem Land. Auch Ende 2008 wurden in Obst und Gemüse wieder viel zu hohe Rückstände von Pestiziden festgestellt. Jede fünfte Grünkohl-Probe zum Beispiel überschritt die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel. Bei einigen Proben von Tomaten, Salat und Grünkohl waren die Belastungen so hoch, dass selbst beim einmaligen Verzehr gesundheitliche Folgen für den Verbraucher nicht auszuschließen waren.

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Es gab zu diesem Gesetzentwurf im Innenausschuss zwei Stellungnahmen, die sich um zwei Themenkomplexe drehten, zum einen die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände - dabei ging es um die Frage der Kostenerstattung - und zum anderen die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten, weil Datenschutz eines der zentralen Themen ist, die in diesem Zusammenhang interessierten.

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Sind die Anonymisierung und der Datenschutz gewährleistet, stehen auch wir dem Zensus positiv gegenüber. Politik braucht wissenschaftlich analysiertes Zahlenmaterial und Planungsdaten. Dazu gehört als Fundament eine verlässliche Bevölkerungsstatistik. Die Einwohnerzahl entscheidet über eine gerechte Verteilung von Steuerlasten und den Zuschnitt von Wahlkreisen. Sie ist Berechnungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich und den Finanzausgleich zwischen Deutschland und Europa. Eine vereinheitlichte Datengrundlage ist auch die Grundlage für die Vergabe der EU-Strukturfonds.

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Wir haben schon gehört: Es gibt berechtigte Befürchtungen, dass die geschätzte und die tatsächliche Bevölkerungszahl erheblich voneinander abweichen. Vermutlich werden wir uns auch in Brandenburg mit der schmerzlichen Erkenntnis auseinandersetzen müssen, dass wir weit weniger Bürger sind als gedacht. Da auch die Datenschutzbeauftragte - ich habe erwähnt, dass uns der Datenschutz ein besonders wichtiges Anliegen ist keine grundsätzlichen Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht hat und ihr einziger Einwand im Innenausschuss umgesetzt wurde, kann auch unsere Fraktion dem Gesetzentwurf ruhigen Gewissens zustimmen. - Danke.

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Ich will noch einen weiteren Punkt ansprechen. Das ist die elektronische Speicherung von Passbildern und Fingerabdrücken. Das, was da der Bundesinnenminister angestoßen hat, bedeutet, dass wir die Daten von 82 Millionen Deutschen speichern und darin recherchieren können. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat dem widersprochen. Ich habe dem auch widersprochen.

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Mit Schreiben vom 30. November 2006 äußerte der Landesbeauftragte für den Datenschutz zahlreiche Bedenken hinsichtlich des vorgelegten Gesetzentwurfs. Bis zum Juni 2007 fanden dann die Beratungen zwischen dem Ministerium und dem GBD statt.

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Die Tagesordnungspunkte 19, 20, 46 und 49 sollen von der Tagesordnung abgesetzt werden. Ebenfalls - und zwar bis auf Weiteres - soll der Tagesordnungspunkt 17 - Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz - abgesetzt werden. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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- Es geht um den Landesbeauftragten für Datenschutz.

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Lieber Herr Prof. von Zezschwitz, am 29. Juni 1999 wurden Sie auf Vorschlag der Hessischen Landesregierung vom Landtag in das Amt des Hessischen Datenschutzbeauftragten gewählt. Mit der Annahme dieser Wahl haben Sie ein Amt übernommen, das seit der Verabschiedung des weltweit ersten Datenschutzgesetzes im Oktober 1970 und der Wahl des ersten Hessischen Datenschutzbeauftragten 1971 zu den allseits anerkannten Institutionen unseres Landes zählt. Die Notwendigkeit präziser Regelungen im Datenschutz und die ständige Überprüfung ihrer Einhaltung sind seitdem fester Bestandteil im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes geworden.Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund einer mit zunehmender Geschwindigkeit fortschreitenden technologischen Entwicklung.

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In der letzten Woche konnten wir gemeinsam in diesem Plenarsaal das schon traditionelle Wiesbadener Forum Datenschutz eröffnen. Das diesjährige Thema „Sicherheit im Bereich der mobilen Kommunikation“ traf auf äußerst reges Interesse bei den zahlreich anwesenden Fachleuten. Dabei wurde deutlich, dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um den Sicherheitsstandard, den wir im Festnetz erreicht haben,auch auf die mobilen Netze zu übertragen.

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Lieber Herr Prof. von Zezschwitz, Sie haben in Ihrer Amtszeit den hervorragenden Ruf des Wiesbadener Forums Datenschutz durch die Auswahl der Themen und die Gewinnung von jeweils erstklassigen Referentinnen und Referenten gemehrt.Die jüngste Erinnerung an das letzte Forum belegt dies ausdrücklich.

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Das ist aber nicht der Grund, warum ich zu Ihnen sprechen will, sondern es ist der Datenschutz in seiner heutigen Situation. Wir stehen heute vor dem Phänomen, dass wir eine Vielzahl neuer Speichermedien und neuer Datenspeicher haben, jeder einzelne für sich unproblematisch erscheint, aber die Vielzahl und die Vernetzung unter ihnen das eigentliche Problem darstellen. Physikalisch gesprochen kann man davon ausgehen, dass die kritische Masse der Persönlichkeitsgefährdung erreicht ist und dass wir aus diesem Feld heraus auch in Zukunft großes Augenmerk im öffentlichen wie im privaten Bereich darauf richten müssen, dass der Mensch keine zweite Abbildung in der elektronischen Welt erfahren wird, eine Abbildung, die dann möglicherweise allseitig verfügbar und abrufbar ist.

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Jedenfalls kann man sagen: Als wir vor 20 Jahren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Persönlichkeitsrechte im Datenschutz verkündet bekommen haben, hat keiner – die Juristen unter Ihnen werden es alle noch in Erinnerung haben – auch nur entfernt geahnt, dass sich

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Was ist also die Rolle des Datenschutzes dabei? Ist er der Ritter von der traurigen Gestalt, der mosert, aber nichts erreichen kann? Oder ist er der Erzengel, der mit flammendem Schwert durch die Lande zieht und den Datenschutz bei den Behörden einfordert?

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Wir müssen aber klar sehen: In diesem schwierigen Spannungsfeld, die übrigen Staatsaufgaben mit dem Datenschutz zu vereinen, bewegt sich die gesamte Tätigkeit, nicht nur die der Landesverwaltung zuzüglich des Innenministers, sondern auch die des Datenschutzes. Hier ein Verfahren zu finden, das nicht einen faulen Kompromiss, sondern eine sinnvolle Optimierung der Arbeit beider Seiten darstellt,ist sicher sehr,sehr schwierig und stellt die eigentliche Aufgabe der Zukunft dar.

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In Wahrheit war das allenfalls ein Drittel meiner Tätigkeit. Die Masse der Tätigkeiten wurde in den Gesetzesberatungen geleistet, um zu versuchen, den Datenschutz präventiv zu realisieren.Das ist hier im Landtag,vor allem im Innenausschuss, zutage getreten, aber es ist auch sehr stark über Einflußnahmen auf die Bundesgesetzgebung geschehen, die ich zum Teil direkt, zum Teil auch über die Bundesbeauftragten für das Steuerwesen, das Gesundheitswesen,die Wissenschaft,die Terrorismusbekämpfung – im weitesten Sinne also der Bereich der Strafprozessordnung – in die Welt zu bringen versucht habe.