Bei neuen technischen Möglichkeiten, die zum Beispiel RFID-Chips und Google Earth bieten, muss auch die Privatsphäre der Bürger gewahrt bleiben. Der RFID-Chip in Hemd, Mütze, Handschuh, Schuh oder wo auch immer sollte hinter der Ladenkasse deaktivierbar sein. Ein freiwilliges Datenschutz-Audit oder ein DatenschutzGütesiegel lässt dem Kunden die Möglichkeit, den Schutz seiner Daten bei seiner Kaufentscheidung zu berücksichtigen.
Letztendlich ist Datenschutz ein Schutzziel, das in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung festgeschrieben ist. In Art. 4 Abs. 2 unserer Verfassung heißt es:
Der Präventionsstaat, der hier mit solchen Maßnahmen entsteht, steht aus unserer Sicht den Funktionsprinzipien des Rechtsstaates diametral entgegen. Datenschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht bleiben auf der Strecke. Es werden offen fundamentale Grundsätze unseres Rechtsstaates infrage gestellt.
Die Innovation schreitet rasant voran. Wir können es uns kaum leisten, die technische Möglichkeiten nicht – ganz klar gesagt – innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen zu nutzen. Eine Beeinträchtigung der Freiheitsrechte wird dabei keinesfalls leichtfertig in Kauf genommen. Es ist eben nicht so, dass der Datenschutz letztendlich immer das Nachsehen hat.
Damit die Vernetzung gelingt, haben wir in diesem Gesetz gute Strukturen vorgesehen. Ich habe sie fast alle genannt. Im Gesetz gibt es noch weitere zahlreiche Einzelregelungen, zum Beispiel zum Datenschutz, zu den berufsrechtlichen Regelungen oder auch zur Finanzierung der Hilfen.
Deshalb sind wir dankbar, dass alles über eine zentrale Stelle organisiert wird und Sie auch deutliche Worte zum Datenschutz im Gesetz aufgenommen haben, die klarmachen, dass Informationen weitergegeben, aber auch die erhobenen Daten nur für bestimmte Zeiträume festgehalten werden dürfen. Damit ist für alle Beteiligten ein Stück Sicherheit, aber auch Klarheit vorhanden, dass das Wohl der Kinder im Vordergrund steht und wir im Zweifel bereit sind, den Gebrauch der Daten für mehrere Stellen zugänglich zu machen, die man haben muss, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten.
Wir haben uns mit unserem Gesetzentwurf sehr streng an das Urteil angelehnt und lediglich auf eine Änderung des Gefahrenbegriffes abgestellt, nicht jedoch auf zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Richtervorbehalt oder Datenschutz – die SPD wird das bei ihrem Gesetzentwurf noch begründen –, weil wir der Auffassung sind, diesem Gesetzentwurf können sich CSU und Staatsregierung nicht verschließen. Wir geben nur wieder, was ein Gericht gesagt hat.
Nachträglich wurde heute interfraktionell vereinbart, die Tagesordnungspunkte 19, Wahl des/der Landesbeauftragten für den Datenschutz, und Tagesordnungspunkt 21, Neubesetzung des Amtes des Landesbehindertenbeauftragten, zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag, also um 14.30 Uhr, zu behandeln.
Wahl des/der Landesbeauftragten für den Datenschutz
Paragraf 24 Absatz 1 des Bremischen Datenschutzgesetzes sieht vor, dass die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft (Landtag) gewählt und vom Senat ernannt wird.
Der Senat schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Frau Dr. Imke Sommer zur Wahl als Landesbeauftragte für den Datenschutz vor.
Ich erzähle diese Geschichte, um deutlich zu machen, worum es im Grunde geht, denn das, was der Kollege Lehnert vorhin ansprach, also von wegen organisierter Kriminalität und so weiter, hat mit der Rasterfahndung nichts zu tun. Heute, vier Jahre später, ist von diesem schwierigen Abwägungsprozess von Freiheitsrechten und innerer Sicherheit nichts mehr zu spüren. Mit der Änderung des Landesverwaltungsgesetzes ist vorgesehen, dass die bis zum Ende des Jahres gesetzlich befristete Rasterfahndung fristlos verlängert wird. Wieder einmal lautet die Begründung, wenn man nachbohrt: So steht es im Koalitionsvertrag. Der SSW teilt daher die Auffassung des Landeszentrums für Datenschutz, dass vor dem Novellieren das Evaluieren kommt und kommen muss. Es ist offensichtlich, dass eine solche Prüfung nicht stattgefunden hat.
Und ich erinnere da nur an die Veranstaltungen, die Frau Dr. Seemann für bestimmte Berufsgruppen hier im Land macht, weil oftmals falsch verstandener Datenschutz dafür sorgt, dass eine notwendige Durchlässigkeit von manchen Informationen einfach nicht passiert und dadurch Kinder nicht so geschützt werden können oder ihnen nicht so geholfen werden kann, wie es sein müsste. Diese Veranstaltungen werden sehr stark nachgefragt. Die Nachfrage ist eigentlich größer als das Volumen, das da überhaupt zur Verfügung gestellt werden kann. So sind auch diese Berufsgruppen, die halt mit entsprechenden Kindern zu tun haben, wirklich daran interessiert, mehr Rechtssicherheit zu bekommen, um auch mehr Hilfe leisten zu können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung 609/2010 dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, den entsprechenden Ausschüssen, dem Ausschuss der Regionen ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union übergeben. Im Rahmen einer Konsultation, die bis Januar 2011 erfolgt, will die Kommission im Sommer 2011 konkrete Regelungsvorschläge vorlegen, zu denen dann wiederum ein Konsultationsprozess stattfinden soll.
Um es gleich vorwegzunehmen, wir stehen für europäische Mindeststandards, wir stehen für Veränderung der Europäischen Richtlinie. Was wir aber nicht wollen, ist, dass weder der Bund noch die Länder in Bezug auf den Datenschutz noch Kompetenzen haben sollen. Da steht aus unserer Sicht das Bundesverfassungsurteil zum Lissabonner Vertrag auf der Tagesordnung, oder anders gesagt, wir wollen die Gesetzgebungskompetenz behalten. Unserer Meinung nach dient dies auch der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten.
Die Vorschläge der Kommission, die 2011 vorgelegt werden, sollen die Rechte des Einzelnen stärken und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand verringern, um den freien Datenverkehr auf dem EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Strategie zeigt, wie sich der EU-Rahmen für den Datenschutz modernisieren lässt, und formuliert dazu eine Reihe von Zielen, wie zum Beispiel die Stärkung der Rechte des Einzelnen, damit die Sammlung und Nutzung personengebundener Daten auf das erfor
Deshalb ist auch das Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU dem Grunde nach zu unterstützen. Auf dieser Grundlage soll dann die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 überarbeitet werden. Angesichts der Quantensprünge im technischen Bereich seit Mitte der 90er-Jahre ist dies auch notwendig.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Konzept für den Datenschutz in der EU in den Europa- und Rechtsausschuss überweisen. Auf der Grundlage der Berichterstattung der Landesregierung über den aktuellen Sachstand besteht dann auch die Möglichkeit, über den entsprechenden Handlungsbedarf auf Landesebene weiterzuberaten. Wir unterstützen den Überweisungsvorschlag. – Recht herzlichen Dank.
liefert selten wirklich Gutes. Und auch mit dem Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union wird nichts sonderlich Gutes geliefert, was auf nationaler Ebene nicht gleichwertig oder besser geregelt werden könnte.
wenn man denn nur dürfte und wirklich wollte. Datenschutz in EU-Hand ist so, als wolle man in der Wüste sein lebenswichtiges Trinkwasser in einem Sieb aufbewahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir eine europaweite Regelung des Datenschutzes brauchen, das sieht jeder ein, der weiß, wovon überhaupt bei Datenschutz die Rede ist. Internet macht Gott sei Dank nicht an nationalen Grenzen halt und die Globalisierung ebenfalls nicht.
(Stefan Köster, NPD: Herr Koplin kennt sich im Datenschutz auch aus.)
Das geht los auf Seite 5: „Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz“, Punkt 2.1. „Stärkung der
„– die Möglichkeit der Kofinanzierung von Aufklärungsmaßnahmen zum Thema Datenschutz mit Mitteln aus dem EU-Haushalt;
Dass diese Sensibilisierung da ist, ich glaube, das ist gut, da in Politik und Wirtschaft leider allzu schnell in den Datenschutz eingegriffen wird, oftmals aus vermeintlichen Gründen der Sicherheit. Ich glaube, es ist sehr wichtig, sich diesem Trend entgegenzustellen. Mit Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, Mitarbeiterüberwachung oder Google Street View möchte ich einige bekannte Schlagwörter noch einmal ins Gedächtnis zurückrufen. Ach ja, in unserem Land gab es dann auch noch die Kopien des elektronischen Grundbuchs, die der Justizministerin abhanden gekommen sind.
Rundfunkanstalten tätig, weshalb datenschutz
VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. März 2007
Stellungnahme der Landesregierung zum VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. März 2007
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der VIII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. März 2007 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Tätigkeitsbericht sind durch Verfügung des Herrn Landtagspräsidenten gemäß § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen worden.
Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu seinem Tätigkeitsbericht ergänzende Erläuterungen gegeben hatte, kritisierte die FDP-Fraktion, dass die Landesregierung zu bestimmten Punkten des Berichtes, die die innere Sicherheit betreffen, keine Stellungnahme abgegeben habe. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf die Punkte 24.7 - Geheimschutzbeauftragter - keine Aufgabe für einen Verfassungsschützer - und 23.1 – Vorratsdatenspeicherung - verwiesen. Seitens des Ausschusses gab es Nachfragen an die Landesregierung sowie Diskussionsbedarf zu den Punkten 24.2 - GIAZ - und 17.2 - Rasterfahndung.
der Sitzung am 3. April 2008 erneut mit dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung zu befassen und die noch offenen Fragen dann abschließend zu behandeln. Es wurde darüber hinaus vereinbart, am 3. April 2008 eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, um im Landtag hierzu eine Debatte führen zu können und den Tätigkeitsbericht so der Öffentlichkeit näher zu bringen.