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Um das zu verdeutlichen, gestatten Sie mir einige Anmerkungen und den Versuch, aufzuzeigen, wohin die Reise eines zeitgemäßen Datenschutzes gehen sollte, gerade auch im Hinblick darauf, dass Datenschutz ein konkretisiertes Grundrecht ist.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schwerpunkt beim Datenschutz liegt nicht mehr beim Staat, sondern im privaten Bereich. Mittlerweile werden in privaten Datenbanken wesentlich mehr personenbezogene Daten als bei Behörden zusammengestellt und verarbeitet.

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Bei der Entwicklung von Datenverarbeitungstechniken bzw. bei der Einsatzplanung muss der Datenschutz schon mitbedacht werden. Bei der Entwicklung neuer Verfahren sollte stets die Variante gewählt werden, die mit möglichst wenig Daten auskommt.

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Damit einher geht eine schier grenzenlose Kommerzialisierung der personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten werden – vornehmlich in Form von Konsumprofilen – ge- und verkauft. Der Datenschutzbericht nimmt zu einigen Vorkommnissen Stellung, und es lässt sich zwischen den Zeilen herauslesen, dass der Datenschutz angesichts der Ausgestaltung der Marktbedürfnisse durch die private Wirtschaft, der Vielzahl der Anwendungen von Kundenprofilen und der enger werdenden Verdichtung und Vernetzung unterschiedlicher Datenprofile dringend wieder auf Augenhöhe mit der Wirtschaft gebracht werden muss. Denn ein Ausstieg aus der modernen Kommunikationsgesellschaft ist unmöglich, die Technisierung und die Digitalisierung all unserer Lebensprozesse sind unumkehrbar.

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Antizipation der Datenschützer müssen ergänzt werden durch Instrumente des Selbstdatenschutzes, also durch Selbstdatenschutz-Werkzeuge, so genannte Privacy Enhancing Technologies (PET), eine regulierte Selbstregulierung, Zielvereinbarungen mit datenverarbeitenden Branchen und branchenspezifische Lösungen, die Zertifizierungen und Datenschutz-Gütesiegel enthalten.

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Datenschutz ist Verbraucherschutz, und in die Überlegungen ist mit einzubeziehen, Verbraucherschutzorganisationen verstärkt in den nichtöffentlichen Bereich des Datenschutzes zu integrieren. Das würde allerdings voraussetzen, das Ausbluten der Zuschüsse von Landesseite dringend zu korrigieren.

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Im Ringen um einen zeitgemäßen, den Herausforderungen erfolgreich begegnenden Datenschutz muss das meiner Ansicht nach stumpfe Schwert der Verhängung von Bußgeldern überprüft werden, da der Schaden des Einzelnen und die Profite aus der Datenverwendung sich nicht in der Höhe der Bußgelder abbilden.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Innenministerium hat als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich seinen dritten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Das umfangreiche Werk bietet nicht nur Informationen für dieses hohe Haus, sondern ist gleichzeitig ein hervorragendes Nachschlagewerk für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie betriebliche Datenschutzbeauftragte.

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Meine Damen und Herren, Datenschutz muss ständig in Bewegung sein. Die rasante Entwicklung zum Beispiel des Internets stellt dabei eine permanente Herausforderung dar. Gestatten Sie mir hierzu eine persönliche Anmerkung: Wer von uns morgens sein Outlook öffnet, bekommt klar vor Augen, dass wir in diesem Bereich zwar die richtigen Gesetze haben – die, wie auf Seite 24 der Drucksache 13/4469 dargestellt, die unaufgeforderte Versendung von Werbe

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Die Bürgerinnen und Bürger wissen das Angebot der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu schätzen und nehmen ihre Dienste verstärkt in Anspruch: Die Zahl der Eingaben hat gegenüber dem letzten Berichtszeitraum um 37 % zugenommen.

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Zweitens: Gerade auch in Sachen Datenschutz sollte der Staat Vorbildcharakter haben. Was sich im Moment in Sachen Telefondienste und Bankkonten tut, ist hierbei sicherlich nicht förderlich.

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Der Bericht spricht viele Bereiche und Berufsgruppen an: Auskunfteien, den Adresshandel und die Werbebranche, Lotterien, den Einzel-, den Groß- und den Versandhandel, Banken und Sparkassen, den Versicherungsbereich, das Gesundheitswesen, Freiberufler wie Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte, Vereine, Parteien und Gewerkschaften, die Videoüberwachung im privaten Bereich und den Arbeitnehmerdatenschutz. Eine zusammenfassende Bewertung des Datenschutzes in Baden-Württemberg fällt deshalb naturgemäß schwer, und sie fällt je nach Branche auch unterschiedlich aus. So viel lässt sich jedoch sagen: Der Umgang mit personenbezogenen Daten hat für viele private Unternehmen und Organisationen einen hohen Stellenwert. Auch im nichtöffentlichen Bereich hat sich der Datenschutz im Laufe der Jahre positiv entwickelt.

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Es gibt aber auch schwarze Schafe, die Datenmissbrauch oder Schlampereien begehen oder sich gleichgültig gegenüber dem Datenschutz verhalten. Ich denke hier an einen gravierenden Fall aus dem Lotteriebereich mit mehreren Tausend geschädigten Bürgern, der derzeit länderübergreifend Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden beschäftigt. Ein anderes Beispiel ist die leider immer wieder vorkommende nicht sachgerechte Entsorgung von Patientenakten durch Ärzte. Das sind jedoch Einzelfälle.

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Erstens: Im Versicherungsbereich müssen wir heute aufgrund von Rechtsänderungen und neuer Rechtsprechung höhere Anforderungen an den Datenschutz stellen als noch vor 10 oder 15 Jahren. Die Einwilligungsklausel, die man bei Abschluss eines Versicherungsvertrags unterzeichnen muss, ist nicht so präzise, dass der Bürger beurteilen könnte, was mit seinen Daten geschieht. Das ist aber notwendig, um rechtswirksam eine Einwilligungserklärung abgeben zu können. Es genügt auch nicht, wenn ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung sämtliche Personen, die Heilberufe ausüben, für alle Zukunft von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet. Notwendig ist vielmehr die Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall vor einer Rückfrage bei Ärzten und Krankenanstalten.

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Auch sonst gilt es, das eine oder andere zu verbessern: Wir müssen den betroffenen Firmen bzw. Branchen noch besser vermitteln, welche Anforderungen der Datenschutz an sie stellt.

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Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass bei der Einführung der LUSD der Datenschutz innerhalb der Landesverwaltung nicht in jedem Fall gewährleistet war?

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Das war keine Frage, aber mit dem Datenschutz ist alles entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Verordnungen abgeklärt. Das ist auch festgehalten.

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Ein zweiter Weg, die Verbraucher im Umgang mit betrügerischen Aktivitäten im Netz zu stärken, besteht darin, sie mit möglichst vielen Information zu versorgen und schnell vor neuen Entwicklungen zu warnen. Diesbezüglich haben die Verbraucherzentralen sehr viel Arbeit geleistet. So hat der Bundesverband gerade die Broschüre „Datenschutz für Verbraucher“ überarbeitet und neu aufgelegt. Wie wichtig dieser Weg der Information ist, wird auch in dem gestern hier behandelten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten deutlich. Es gibt also allen Grund, die Verbraucherzentralen weiter zu stärken und sie finanziell nicht in die Enge zu treiben.

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(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE). Dies ist ein regelrechtes Totschlagargument der Gegner der Informationsfreiheit, denn die Erfahrung derjenigen Länder, die über entsprechende Gesetze verfügen – wie gesagt, es sind neben dem kürzlich hinzugestoßenen Bund insgesamt vier weitere Bundesländer –, sprechen klar dagegen. Auch das wurde in der Anhörung deutlich. Abschließend: Die Linksfraktion will also nichts weniger, als den von Prof. Patzelt beschriebenen Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Bürger und Staat vorantreiben. Ich sage es so deutlich: Wir wollen den zivilgesellschaftlich verfassten liberalen Bürgerstaat, der das Individuum ernst nimmt, der sich in die Karten schauen lässt. Wir wollen weg vom angeblich allwissenden und vormundschaftlichen Obrigkeitsstaat. Dazu bekennt sich die Linksfraktion ganz eindeutig – nicht zuletzt aus den Erfahrungen heraus mit einem gescheiterten Staatsverständnis, das der DDR zugrunde lag. Hat nun die CDU auf ihren prominenten Sachverständigen Prof. Patzelt gehört? Sie hat es nicht getan und sie hat allerlei Argumentationswindungen unternommen und wird es heute wieder tun – sehr verehrter Kollege Marko Schiemann, ich freue mich schon auf Ihre Rede –, um unseren Gesetzentwurf ablehnen zu können. Zunächst war es die angeblich unzureichende Balance zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit – hier haben wir entscheidend nachgebessert. Das zeigt der Ihnen heute im Interesse der Lesbarkeit vorliegende umfangreiche Änderungsantrag. Wir hätten auch 50 Einzeländerungsanträge schreiben können, aber es ist effektiver, dass wir dem Plenum heute einen ersetzenden Änderungsantrag vorlegen. Diese Bedenken sind schlicht und einfach für erledigt erklärt worden – sowohl vom Datenschutzbeauftragten als auch von der CDU. Flugs erfand man dann den Scheineinwand, dass wir den kommunalen Mehrbelastungsausgleich angeblich nicht klar genug beziffert hätten. (Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Das steht aber drin!)

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Wichtig ist insbesondere auch, dass bei Vorhaben, die bisherigen Regelungen zu erweitern, immer der weitreichende Datenschutz in der Sächsischen Verfassung

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Nachbesserungen sind meines Erachtens auch beim Datenschutz erforderlich. Es muss sichergestellt werden, dass auch weiterhin ein ausreichender Know-how-Schutz gewährleistet ist.

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Ich will darauf hinweisen, ich glaube, Mitte letzten Jahres gab es dazu von Ihrer Seite auch eine Anfrage, und die Daten, die wir planen – das ist sicherlich, das wissen Sie, immer ein sehr sensibles Thema – sollen festgeschrieben werden, und so war es ja auch vorgesehen im bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetz, das als Artikelgesetz vorgesehen ist und hier, so ist die Zeitplanung, Ende des Jahres vorgelegt wird. Dort soll das eingefügt werden, soweit es auch im Bereich Datenschutz möglich ist.

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Im Rahmen der Ausschussberatung wurden verschiedene Problempunkte angesprochen. Durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde darauf hingewiesen, dass die in § 2 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Regelungen im Rahmen einer Verordnung näher ausgeführt werden müssten. Wichtig sei, dass die Aufbewahrungsfristen nicht bis zum Ende ausgeschöpft würden. Die Daten sollten nur so lange vorgehalten werden, wie es tatsächlich erforderlich sei.

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Mit der in § 12 vorgenommenen Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht nur denjenigen, die sich in ihrem Recht auf Informationszugang verletzt fühlen, sondern auch denjenigen, über die Informationen herausgegeben werden, die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit eröffnet werden soll. Dabei handelt es sich übrigens um den Landesbeauftragten für den Datenschutz, der dann diese zusätzliche Funktion wahrnimmt.

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Beide Seiten sind bei einem Informationszugangsgesetz wichtig. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass es in der Beratung im Ausschuss gelungen ist, in der Frage der Anrufung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, der auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist, darauf hinzuwirken, dass sowohl diejenigen, die Zugang begehrt haben, sich an ihn wenden können, als auch diejenigen, die meinen, durch die Weitergabe oder Herausgabe von Informationen in ihren Rechten verletzt zu sein.

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Ich will noch eines klarmachen: Mit der entsprechenden Regelung im Bundesgesetz ist die Bundesregierung beauftragt worden, eine Evaluierung vorzunehmen und dem Parlament zu berichten. Sie nehmen in Ihrem Änderungsantrag darauf Bezug, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz einen Bericht vorlegt.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird das aufgrund der analogen einschlägigen Regelungen in Sachsen-Anhalt im Übrigen auch tun müssen, und das nach zwei Jahren. Es wird also ein gleicher Bericht auf der Grundlage einer anderen Regelung nach zwei Jahren hier entsprechend vorzulegen sein.

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Viertens. Der technologische Datenschutz ist zu stärken. Schon bei der Entwicklung von Technologien müssen aus unserer Sicht die Erfordernisse des Daten- und Verbraucherschutzes viel stärker berücksichtigt werden. Meistens werden diese Fragen erst im Nachgang zur Entwicklung von Technologien überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt, dann mit einem erheblichen Mehraufwand und den damit verbundenen Problemen. Schon bei sozialen Netzwerken oder Browsern ist standardmäßig ein hohes Verbraucherschutz- und Datenschutzniveau zu sichern. Das ist nämlich im Moment nicht so. Da sind sozusagen von den Nutzern, wenn sie denn diese Netzwerke nutzen, erst einmal selbst die Datenschutzregelungen auf ein entsprechend hohes Niveau zu heben, ansonsten würde nämlich die Persönlichkeit, also würden die persönlichen Daten für die meisten Nutzer öffentlich zugänglich und damit verknüpfbar und nutzbar sein. Von daher ist hier aus unserer Sicht eine entsprechende Umkehrung und eine standardmäßig andere Einordnung des Datenschutzes und damit auch des Verbraucherschutzes zu sichern.

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Was den Datenschutz anbelangt, ist uns und Ihnen im Hohen Hause sicherlich allen bekannt, dass spätestens seit der Problematik von Google Street View zwischen dem Bund und den Ländern längst über eine umfassende Novelle, auch das ist hier eben angeklungen, längst über eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes gesprochen wird und wir uns da natürlich auch innerhalb des Bundesratsverfahrens eingeschaltet haben.

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Zum Stichwort „Onlinebanking“: Überweisungen und andere Bankgeschäfte wickeln viele Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen bequem von zu Hause ab. Was wir hier zum Beispiel für Probleme in den letzten Jahren gehabt haben, ist für den einen oder anderen auch präsent. Die Sicherheitsstandards der Finanzinstitute sind zuletzt deutlich verbessert worden, auch aufgrund der Forderungen durch den Datenschutz. Trotzdem versuchen Betrüger – auch das ist aktuell ja wieder präsent –, durch immer geschicktere Methoden Kartennummern, PIN- oder TAN-Codes, Passwörter oder persönliche Daten zu stehlen, bekannt unter dem Stichwort „Phishing“.

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Mecklenburg-Vorpommern begrüßt daher ausdrücklich die Initiative des Phishing-Radars von den Verbraucherzentralen und der Bundesregierung. Im Übrigen ist mir auch das außerordentlich wichtig: Hier können Verbraucher Phishingattacken melden und sich natürlich auch Tipps zum Erkennen und zur Abwehr einholen. Wichtig ist neben den Angeboten zur Hilfe und Selbsthilfe vor allen Dingen auch die Sensibilität der Verbraucherinnen und Verbraucher für diese Problematik. Hier beraten die Banken selbst, und das halten wir für richtig, aber es kümmern sich natürlich auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern um die Belange der Verbraucherinnen und der Verbraucher als Bankkunden.