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Die FDP setzt sich genau aus diesem Grund schon seit Langem dafür ein, das absurde Dublinsystem abzuschaffen. Es kann nicht angehen, dass allein die Staaten an den Außengrenzen der EU die gesamte Last der Asylbewerber tragen müssen. Meine Fraktion hat dazu in diesem Hause einen Antrag eingebracht. Der wird im Moment in der Kommission für Migration und Teilhabe beraten - das weiß ich, Frau Schröder-Köpf. Aber es wundert mich schon, wie die Beratungen dort teilweise verlaufen. Der gleiche Innenminister, der hier im Plenum immer wieder das Mantra vom Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik wiederholt, lehnt unseren Antrag im Grundsatz ab.

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Es ist vorgesehen, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sowie - auch dies haben die Fraktionen übereinstimmend beantragt - zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu überweisen. Wer so stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls so beschlossen.

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Integrationsprozesses stehen, aufgrund der Flüchtlingszugänge der letzten Jahre stark zugenommen hat. Im Zuge von Migration durch Flucht sind etliche Abläufe und Verfahren angepasst und neue Maßnahmen und Angebote geschaffen worden. Wir orientieren uns eng an diesen Entwicklungen.

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Die Protagonisten einer Migration sagen das doch ganz offen, dass sich Deutschland verändern soll. Sie nennen es kulturelle Vielfalt und wollen damit ihr Leitbild einer entnationalisierten, multikulturellen Gesellschaft durchsetzen. Und das trifft auf ein Land, das nach langer Teilung seit drei Jahrzehnten wiedervereinigt mit der Vollendung seiner inneren Einheit noch zu tun hat.

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Nein, das kann nicht gutgehen, denn es geht nicht um die Eingliederung von Menschen in einer überschaubaren Größenordnung, bei denen zu erwarten ist, dass sie sich hier dauerhaft assimilieren, es geht um eine ungewollte Migration von Menschen, deren Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit vielfach zu wünschen übrig lässt, und es geht dabei um eine Größenordnung, die unsere Bevölkerungsstruktur nachhaltig verändert. Das wissen und spüren die Bürger, und deshalb sind die Aufnahmebereitschaft und die Willkommenskultur im Wesentlichen Geschichte. Damit fehlen auf beiden Seiten die Voraussetzungen für eine wirkliche, nachhaltige Integration.

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Anfang des Jahres wurde bekannt, dass nahezu jeder sechste Asylbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fehlerhaft war. Asylsuchende aus Afghanistan sind hier besonders betroffen; bei ihnen liegt der Anteil der fehlerhaften Asylbescheide sogar bei 58 %.

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Ihnen wird empfohlen, federführend den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration und mitberatend den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Antrag zu befassen. Wer das unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind weit mehr als 30 Abgeordnete. Damit ist so beschlossen.

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Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen nachhaltig sichern und Arbeit der Hebammen endlich würdigen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1329 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1553

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Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Gegen das Wegsehen bei Wohnmobilprostitution - Für einen wirksamen Schutz der Prostituierten und der Jugend - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/453 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1635 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1672

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Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

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Dann habe ich einiges Geschäftliches mitzuteilen. Zu Beginn unserer Sitzung habe ich Ihnen eine Bitte des Hauptausschusses vorzutragen: Der A n t r a g der Fraktion der CDU über Fortschreibung des Krankenhausplans1999 und des Krankenhausinvestitionsund -finanzierungsprogramms, D r u c k s a c h e 15/49, den wir zur Beratung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss überwiesen hatten, wurde am 6. März zwar im Hauptausschuss beraten, jedoch nicht abschließend beschieden. Der Hauptausschuss bittet darum, diesen Antrag an den G e s u n d h e i t s a u s s c h u s s z u r ü c k z u ü b e r w e i s e n. – Da ich keinen Widerspruch dazu höre, ist das so beschlossen.

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Der Ältestenrat empfiehlt zum Antrag Drucksache 15/284 die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport federführend, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss. Zum Antrag Drucksache 15/285 empfiehlt der Ältestenrat die alleinige Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz.

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Die Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, auf eine Beratung zu verzichten. Zum Antrag Drucksache 15/300 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen und an den Hauptausschuss sowie zum Antrag 15/301 die Überweisung an denselben Fachausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Damit haben wir diese Anträge so überwiesen.

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1. Der Senat wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Verwaltungsvorschriften und die Rechtsverordnungen zum Zuwanderungsgesetz so gestaltet werden, dass die Spielräume des Zuwanderungsgesetzes bundeseinheitlich ausgeschöpft und die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zu Migration, Integration und Flüchtlingsschutz verwirklicht werden können.

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(Monika Düker [GRÜNE]: Dafür ist keine Lan- desbehörde zuständig, sondern das Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge!)

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines muss man der LINKEN lassen: Wenn es um Migration geht, kennen Sie auch im übertragenen Sinne keine Grenzen und damit auch keine Obergrenze. Sie öffnen jedem Migranten Ihre Herzen und Ihre Arme und wollen ihm ohne Wenn und Aber hier in unserem Willkommensland ein Zuhause geben. Für Sie gilt, den Traum von Gleichheit und Brüderlichkeit in einem multikulturellen Paradies umzusetzen, koste es, was es wolle. In letzter Konsequenz sind Sie in Ihrem ideologiebehafteten Denken so verfangen, dass Sie bereit sind, dafür die angestammte Bevölkerung so lange auszubeuten, bis Ihnen auch der letzte Arbeiter von der Fahne gegangen ist.

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Im Grunde geht es Ihnen doch gar nicht darum, wie es konkret in den genannten Ländern aussieht, denn sonst hätten Sie diese nicht alle in einen Sack gepackt. Ihrem Antrag liegt offensichtlich die Vorstellung zugrunde, es gebe ein Menschenrecht auf Migration. Und Sie gehen sogar so weit in Ihrer Begründung, dass ein Recht auf Aufnahme in einen anderen Staat mit besseren Lebensbedingungen besteht. Man kann das sogar, nachdem man sich von der Nation ohnehin verabschiedet hat, mit einem radikalen Humanismus durchaus vertreten, denn wenn alle Menschen gleich sind und alle das gleiche Recht auf Entfaltung haben, dann kann man das nicht räumlich begrenzen,

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dann muss es auch ein Menschenrecht auf Migration geben, und dies wiederum macht keinen Sinn, wenn es nicht auch ein Aufnahmerecht gibt. Aber anerkanntermaßen gibt es ein solches Menschenrecht eben nicht, oder besser: noch nicht, denn mit dem Migrationspakt sind wir auf dem Wege dorthin.

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Auf dieses Recht kann sich aber nicht berufen, wer aus einem Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt sind. Ob für eine Person aufgrund der Situation in ihrem Herkunftsland ein Schutz zu gewähren ist oder ein Abschiebeverbot besteht, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren. Und das tut das BAMF!

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Und noch ein zweiter Punkt: Sie vermischen grundsätzlich Asyl mit Migration. Auch das kann ich, ehrlich gesagt, nicht mehr hören.

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Ich habe bereits erläutert, dass ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Situation in den Herkunftsländern bewertet. Und dabei werden zur Lage in den Herkunftsländern die Informationen des Auswärtigen Amtes und der Menschenrechtsorganisationen vor Ort ausgewertet und berücksichtigt, denn dort kennt man die Lage. Das bedeutet, dass in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern alle Menschen, die ein Recht auf Asyl haben oder aus monierten Gründen verfolgt werden, auch den umfassenden Schutz durch die nationalen Gesetze und auf Grundlage der internationalen Flüchtlingskonvention genießen. Dieses Antrags bedarf es daher nicht.

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Sie sprachen gerade von Ukrainern beziehungsweise von jüdischen Ukrainern, die abgeschoben werden. Es ist einem Ukrainer überhaupt gar nicht verwehrt, legal bei uns einzureisen und hier zu arbeiten. Warum tun sie es dann nicht? Da besteht überhaupt kein Grund, Asyl zu beantragen. Eine Migration auf legalem Wege – für Ukrainer überhaupt gar kein Problem. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Wir sehen auch, dass in einer globalisierten Welt die Grenzen von Außen- und Innenpolitik verwischen, Stichwort: Migration.

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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! In der heutigen unübersichtlichen globalen Lage beschäftigt sich die Friedens- und Konfliktforschung mit Themen, die uns in NRW direkt, aber auch natürlich indirekt betreffen. Die Themen wurden genannt, Stichworte: bewaffnete Konflikte, Klima, Nutzung natürlicher Ressourcen und Migration.

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Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration zuständig sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen.

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Federführend soll mit diesem Entschließungsantrag der FDP der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration befasst werden, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen - so der Vorschlag des Ältestenrats. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dieser Antrag wurde ausreichend unterstützt. Damit wird die Ausschussberatung so stattfinden.

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indem Sie die Kosten für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, für die Sozialgerichtsbarkeit auf die Migration zurückschieben. Jeder Mensch in Deutschland hat den Justizgewährungsanspruch,

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Er gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1990 bis 1994 und erneut seit 2003 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht, im Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen und im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration.

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Insbesondere als Arbeitskreissprecher im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration hat Norbert Böhlke mit seinem Fachwissen, aber auch mit Souveränität und Humor zu einem vertrauensvollen Arbeitsklima beigetragen und sich fraktionsübergreifend Sympathie und Respekt erworben. Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Familie.

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Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1394 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1735 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1740

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Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes endlich einführen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1620 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1716