schusses folgt im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Landesregierung, jedoch wurden die Hinweise des Landesbeauftragten für Datenschutz in Artikel 1 § 34 berücksichtigt und entsprechend ein-gearbeitet. Ich bedanke mich.
Ich will das nicht alles wiederholen, es ist ja hier teilweise schon gesagt worden. Es geht um die Umsetzung dieser Bund-Länder-Vereinbarung zur Reform des Medienrechts. Teledienste, Mediendienste, also neue Namen, und wirtschaftsbezogene Bestimmung wie Herkunftsland, Zulassungsfreiheit, Informationspflicht und Datenschutz werden in einem neuen Telemediengesetz des Bundes geregelt. Das ist gerade in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags in Beratung. Ergänzend haben wir hier einen neuen VI. Abschnitt und einen neuen Namen: Durch diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir dann künftig einen „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“.
4. Datenschutz bei der Erhebung von Geodaten sicherstellen, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 15. Juni 2010, Drucksache 17/1340.
Dringlichkeitsanträgen, die sich mit dem Thema „Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern“ befassen, und im Anschluss daran wird der Dringlichkeitsantrag „Datenschutz bei der Erhebung von Geodaten sicherstellen“ behandelt.
Datenschutz bei der Erhebung von Geodaten sicherstellen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen heute den Antrag vorgelegt, leider ist es ein Dringlichkeitsantrag geworden, das hing aber damit zusammen, dass die Koalition sich nicht entscheiden konnte, ob sie dem beitreten wollte oder nicht, „Datenschutz bei der Erhebung von Geodaten sicherstellen!“
Letzter Punkt: Das Thema Datenschutz steht in der Landesverfassung in Artikel 12, Wir brauchen unseren Senat – so viel Vertrauen haben wir als SPD-Fraktion in den Senat – nicht aufzufordern, an das Thema zu denken, dementsprechend werden wir diesem Antrag heute hier nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann froh sein über jede Initiative in Ausschüssen, Parlamenten und in der Öffentlichkeit, die sich mit diesen Problemen beschäftigt. Nicht nur Google Street View, sondern auch weitere Anbieter, die sich im Gegensatz zu Google bisher keiner Selbstverpflichtungsvereinbarung mit dem zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz unterworfen haben, erheben georeferenzielle Daten, beispielsweise Häuser- und Straßenansichten, und stellen sie für jedermann abrufbar ins Internet.
a) Welche Schritte hat die Landesregierung nach Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich vom 8./9. November 2006 in die Wege geleitet, damit durch die im Land ansässigen Banken entweder eine Übermittlung von Daten in die USA unterbunden werden kann oder aber zumindest die übermittelten Datensätze hinreichend gesichert werden, damit der bislang mögliche Zugriff der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden künftig ausgeschlossen ist?
Im Ausland, wo das Portal bereits in das Netz gestellt ist, hat dies jedenfalls nicht immer geklappt. So verlangte ein Finne Schadensersatz von Google, da er im entscheidenden Moment ohne Hosen in seinem Garten abgelichtet und dann im Internet der Lächerlichkeit preisgegeben wurde. Wenn digitale Gebäudeund Grundstücksansichten eindeutig lokalisiert und damit Bewohnern zugeordnet werden können, dann liegen personenbezogene Daten vor. Nach einem von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebenen Gutachten verstoßen die Fotoaufnahmen zumindest zum Teil gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu meinen, dem Ganzen wäre in der Form zu begegnen, indem generell jeder die Fotos vor ihrer Einstellung in das weltweite Netz freigeben muss, ist sicherlich sehr naiv. Das geht auch an der Wirklichkeit vorbei, ist also wirklichkeitsfremd. Genau da setzt aber die von den Ländern Hamburg und Saarland getragene Bundesratsdrucksache 259/10 vom 28. April an. Sie hat das Ziel, die zweifelsohne bestehenden Regelungslücken zu schließen. So ist vorgesehen, dass die verarbeitende Stelle verpflichtet wird, einen Monat vor der beabsichtigten Datenerhebung die nach Bundesdatenschutz zuständige Aufsichtsbehörde über das Vorhaben zu unterrichten und die Öffentlichkeit über Ort und Zeit sowie das bestehende Widerspruchsrecht nach Paragraf 28, auf das soeben mein Vorredner Herr Strohmann auch schon eingegangen ist, zu informieren. In Paragraf 28 Absatz 4 werden die Widerspruchsrechte geregelt, sowohl für Mieter als auch für Eigentümer und für jede Person, die nicht möchte, dass das Bild – auch gepixelt – im Internet erscheint. Ob diese ergänzenden Regelungen letztendlich ausreichen, um den notwendigen Datenschutz bei der Erhebung von Geodaten wirklich sicherzustellen, bleibt abzuwarten. Die Hände in den Schoß zu legen, reicht auf jeden Fall nicht aus. Der gläserne Mensch ist leider in vielen Lebensbereichen bereits Realität. Wer denkt etwa an den Datenschatten, den er hinterlässt, wenn er einmal seine Kreditkarte nutzt oder sich an Gewinnspielen beteiligt? Über jede gesetzliche Regelung hinaus ist jeder von uns gut beraten, sein persönliches Verhalten in Bezug auf die Weitergabe persönlicher Daten immer wieder selbst zu reflektieren. Google Street View ist hier nur ein kleiner von vielen Bausteinen, der aus meiner Sicht unsere Persönlichkeitsrechte weiter einschränkt. In diesem Sinn würde ich mich freuen, heute eine große und breite Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag hier zu erfahren. – Danke!
Wir müssen abwarten, worauf sich die Landesreferenten für Datenschutz einigen, und am Freitag werden wir auch im Medienausschuss dieses Thema noch einmal ausführlich behandeln. Vielleicht liegen dann ja – ich schaue einmal hinüber zu der Datenschutzbeauftragten – erste Ergebnisse vor, sodass man auf dieser Basis noch einmal abstimmen kann, wie der Bremer Senat sich im Bundesrat verhalten kann und verhalten soll. Es ist wichtig, dass es nicht angehen kann, dass Google Street View, wie auch von meinen Vorrednern erwähnt, die ganzen Daten so ins Internet stellt. Es kann auch nicht sein, dass Google Street View, wenn man sie dann ermahnt, weil sie einmal wieder etwas falsch gemacht haben, sich so heftig beschwert, sowohl den Abgeordneten als auch insbesondere der jeweiligen Landesregierung gegenüber, und Drohgebärden von sich gibt. Das darf man sich an dieser Stelle nicht gefallen lassen. Insofern, denke ich, sind wir hier erst einmal auf dem richtigen Weg. – Danke schön!
Noch eine Sache zum Thema Google: Zurzeit, das ist mein Eindruck, findet ein „Google bashing“ oder „Facebook bashing“ statt, das scheint jetzt gerade zeitgemäß zu sein. Ministerin Aigner diskutiert 14 Tage darüber, dass sie irgendwann bei Facebook austritt, tut es dann, und ich gehe davon aus, in der Zeit, in der wir darüber diskutiert haben, sind Millionen dort eingetreten. Das ist mehr so eine Spaßveranstaltung! Bei Google ist das ähnlich, es ist jetzt modern, auf Google einzuhämmern. Zu den WLAN-Daten möchte ich nur ganz kurz etwas sagen: Google ist vom Hamburger Datenschutz angesprochen worden, und Google selbst hat gesagt: Ja, wir haben auch solche WLAN-Daten mitgeschnitten, und wir haben diese Daten auch übergeben. Google hätte das einfach auch löschen können, und niemand hätte etwas gemerkt. An der Stelle möchte ich, dass das „Google bashing“ ein wenig heruntergefahren wird.
sichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich sieht vor, dass die Banken selbst unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung des derzeitigen rechtswidrigen Zustands vorschlagen. Die deutschen Banken sind aus Gründen des Wettbewerbs an einer europaweit einheitlichen Lösung interessiert. Dazu könnte der mit dem vorgenannten Beschluss übereinstimmende Beschluss der sogenannten Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU beitragen. Jetzt sind die Banken am Zug. Eine Lösung des Problems auf Landesebene scheidet deshalb aus.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es muss zunächst den Bankenverbänden bzw. Banken Gelegenheit gegeben werden, sich darüber schlüssig zu werden bzw. abzustimmen, wie die Banken ihrer Informationspflicht gegenüber ihren Kundinnen und Kunden genügen wollen. Anschließend bedarf es der Umsetzung. Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich wird sich alsbald durch Stichproben bei Banken von der Umsetzung überzeugen.
Hier muss geprüft werden, inwieweit der Datenschutz gegenüber dem Grundrecht des Kindes auf Leben und körperliche Unversehrtheit zurücktreten muss. Ich weiß, dass das eine schwere Entscheidung ist, aber darüber können wir gern diskutieren.
aufpassen, nicht die „gläsernen Eltern“ zu schaffen. Wenn ich höre, Zurücktreten vom Datenschutz, werde ich persönlich immer etwas skeptisch. Man muss im Detail darüber sprechen, aber ich habe an dieser Stelle immer Bedenken.
Meines Wissens unterliegen diese Daten dem Datenschutz.
In der anschließenden Ausschusssitzung wurde durch die Landesbeauftragte für Datenschutz deutlich, dass es weitaus mehr Verfehlungen – und „Verfehlung“ ist eine wahrhaft freundliche Formulierung – im Land gibt, die das Bespitzeln von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darlegen. So führte sie unter anderem aus, das alleine bei der Firma Tönnies 270 Überwachungskameras festgestellt wurden, und diese auch in Kantinen und Umkleidekabinen.
Die Hamburger Bürgerschaft hat nach dem Tod der verhungerten Jessica einen Sonderausschuss eingesetzt. Es gab dazu eine umfangreiche Anhörung im Hamburger Senat. Ich kann allen, die dieses Thema bearbeiten bzw. sich dafür interessieren, auch aus sozialer und rechtspolitischer Sicht empfehlen, sich einmal mit dieser Anhörung zu beschäftigen. Das mündete in diese Bundesratsinitiative, auf die Kollegin Nicolaus schon hingewiesen hat. Der Freistaat Sachsen sollte im Bundesrat eine solche Initiative unterstützen, um alle rechtlichen Mitteil auszuschöpfen, um die genannten U1- bis U9-Untersuchungen verbindlicher zu gestalten. Wir wissen, Grundgesetz, Datenschutz sind hohe Hürden, aber im Interesse des Kindeswohls sollten wir dies in den Mittelpunkt stellen.
Klar wurde aber auch im Rahmen dieser Diskussion, dass gerade in der Behörde von Frau Sokol die Arbeit durch permanenten Stellenabbau seit 2006 erheblich erschwert wird, was nicht im Sinne von ordentlicher Arbeit beim Datenschutz der Menschen in unserem Land sein kann.
Das Ministerium hat mittlerweile klargestellt, dass es gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten das Instrumentarium, das bei solchen Lernstandserhebungen verwendet werden soll, eingehend prüft. Dabei soll dem Datenschutz umfassend Rechnung getragen werden. Außerdem sollen die genannten Begriffe in der Rechtsverordnung zum Gesetz verdeutlicht und konkretisiert werden. Wir vertrauen auf all dies und stellen unsere Bedenken hintan.
Das ist ein Zeichen von Souveränität. Leider ist es umgekehrt nicht so. Wir haben gestern gute Anträge zur Schuldenbremse in der Landesverfassung und zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google vorgelegt. Diese Anträge waren sehr gut, das wissen Sie, Sie stimmen nicht zu, das ist sehr schlecht.
Der Innenausschuss befasste sich in der 49. Sitzung am 5. März 2009 erstmals mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung wurde das Ministerium des Innern gebeten, dem Innenausschuss die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt zu dem Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz gebeten, sich zu dem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern. An den Präsidenten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation wurde die Bitte gerichtet, dem Ausschuss während der Gesetzesberatung am 2. April 2009 für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Der Ausschuss verständigte sich in dieser Sitzung darauf, am 23. April 2009 ein Arbeitsgespräch mit Vertretern des Netzwerkes GIS Sachsen-Anhalt - sie hatten sich im Vorfeld der Sitzung schriftlich zu dem Gesetzentwurf geäußert - und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu führen.
Eine weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 54. Sitzung am 11. Mai 2009 statt. Zu dieser Sitzung wurden der Präsident des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation und der Landesbeauftragte für den Datenschutz eingeladen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss zu dieser Sitzung eine mit dem Ministerium des Innern abgestimmte Synopse vor. Eine Stellungnahme des Ministeriums des Innern zu den in den vergangenen Sitzungen angesprochenen Kosten lag ebenfalls vor. Am Ende der Beratung erarbeitete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.
wertung abgeben, wobei natürlich der Datenschutz beachtet werden muss. An der bereits bestehenden Möglichkeit der Sondervoten wollen wir nichts ändern.
Es ist unbestritten, dass wir mit 10.146 Fällen von Computerkriminalität darauf ein besonders Augenmerk haben müssen. Dabei geht es aber um Betrug, um Computerbetrug, Fälschung, Datenveränderung, Computersabotage, Ausspähen, Abfangen von Daten, Softwarepiraterie und nicht um das, was Sie mit dem Holzhammer in der Begründung des Antrags suggerieren wollen. Es ist klar, dass 8,4 Millionen Deutsche mittlerweile Opfer von Internetbetrug geworden sind. Als Stichwörter nenne ich Abo-Fallen, Warenbetrug und Phishing-Fallen. Hier müssen wir selbstverständlich nachlegen. Mir fehlt in dem Antrag aber ein Wort von Ihnen zu Cyber Defence und Netzwerk Security. Beides sind ganz wichtige Themen. Es nützt nichts, wenn Sie einerseits Fortbildung in der Strafverfolgung anbieten, gleichzeitig die Behörden aber nicht befähigen, selbst für mehr Datensicherheit im Netz zu sorgen. Ich weiß nicht, was wir hier ausgerechnet von den Amerikanern lernen sollen, denn die sind am Montag in ihrem Justizministerium selbst wieder Opfer eines Hackerangriffs geworden - ganz zu schweigen davon, dass der Datenschutz bei den Amerikanern überhaupt keine Rolle spielt.
Landeszentrum für den Datenschutz mehrfach Beschwerden von Bürgern, deren Auskunftsanspruch von den Landesbehörden nicht vollumfänglich sichergestellt wurde, die also bei Nachfrage keine oder nur unzureichende Auskünfte darüber erhielten, welche Auskünfte bei den Polizeibehörden gespeichert wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits in einer Stellungnahme des Innenministeriums aus dem Juli dieses Jahres wurde dem Vorsitzenden des Innenund Rechtsausschuss mitgeteilt, dass die frühere, tatsächlich restriktivere Sichtweise des Landeskriminalamtes in Bezug auf die Informationsgewährung verändert worden ist. Dem lag auch ein umfassender Schriftwechsel zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz und dem Innenministerium zugrunde. Im September hat das ULD nochmals umfassend dazu Stellung bezogen.
Wenn das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz bemängelt, dass es in einer Reihe von Fällen nicht vollständige Auskünfte vonseiten des Innenministeriums gegeben hat, ist das ein Verstoß. Ich denke, dass das ein Grund ist, sich im Landtag damit zu befassen.
Es ist im eigenen Interesse von Landeskriminalamt und Innenminister, wenn die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz benannten Missstände so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt werden. Da reicht es nicht, dass wir jetzt über diesen Briefwechsel erfahren, dass die Fehler ausgemerzt worden sind. Ich denke, es ist - wie