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Er hat vor wenigen Tagen auch noch einmal gesagt, inzwischen sei nach seiner Meinung eine Schwerpunktverlagerung von den Freiheitsrechten hin zur Sicherheit unter Eingriff in diese Freiheitsrechte erfolgt. Wir alle haben das festgestellt, als es darum ging, dass die Rasterfahndung mit 1,8 Millionen Datensätzen eben keinerlei Ergebnis gebracht hat. Vor dem Hintergrund dessen, was dort an Kapazitäten gebunden worden ist, um über Jahre hinweg abzuklären, müssen wir uns immer der damit verbundenen Verantwortung und dessen bewusst sein, dass Sicherheit die Voraussetzung für die Freiheit ist, dass aber Bürgerrechte und die Grundrechte, die im Datenschutz gegeben sind, verfassungsmäßige Positionen sind.

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Das, was Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP, auf Bundesebene vorschlagen, ist größtenteils in § 98 des Telekommunikationsgesetzes bereits enthalten. Mich hat es etwas irritiert, Herr Kollege Fischer, dass Sie infrage gestellt haben, ob ein rechtlicher Handlungsbedarf gegeben ist. Vielleicht können Sie das noch einmal klarstellen, weil diese Äußerung schon etwas irritierend war. Besteht Handlungsbedarf, oder besteht er nicht? Ich meine, dass es schon notwendig ist, bei bestimmten Punkten nachzubessern. Wir müssen aber auch bei der Kontrolle und im Vollzug nachbessern. Am wirksamsten geschieht dies durch stringente Vorgaben auf europäischer Ebene. Momentan ist ein europäisches Datenschutzgesetz in Vorbereitung, welches das regeln soll. Wir müssen feststellen, dass Hunderte von Lobbyisten auf europäischer Ebene, aber auch auf nationaler Ebene unterwegs sind, um von der Selbstregulierung beim Datenschutz zu überzeugen. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine einstimmige Zustimmung zu diesem An

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Wer digitale Kundendaten gesammelt hat, kann derzeit mit einem der über 1.200 Händler ins Geschäft kommen. Persönliche Daten gelten im Bereich der digitalen Welt als besonders lukrativ. Hier gilt es, dafür zu sorgen, dass endlich europaweit ein einheitlicher wirksamer Datenschutz auf den Weg gebracht wird; denn nur so kann man diesen Bestrebungen wirksam entgegentreten. − Danke schön.

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LINKE findet es auch richtig, bessere Voraussetzungen zu schaffen, um Berufstätigen noch ein Studium zu ermöglichen. Verstärkte Anstrengungen, zu denen der Senat mit dem Antrag der SPD aufgefordert wird, sind notwendig. Ich hätte es besser gefunden, wenn wir bereits genau gewusst hätten, warum in Hamburg so wenige Menschen neben ihrer Berufstätigkeit und ohne Abitur studieren. Der Senat vermag für die vier Hamburger Hochschulen nicht einmal Auskunft zu geben, wie wenige Studierende genau nach Paragraf 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes ein Studium aufgenommen haben. So gering ist der Anteil, dass bei einer Bekanntgabe der Datenschutz verletzt würde. Aus unserer Sicht sind mindestens folgende Fragen zu stellen, um die richtigen Forderungen abzuleiten:

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Das Dritte ist, es wird auch darüber diskutiert, wie man die jetzigen Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Navigationsgeräte zusammenkoppelt. Das heißt, man diskutiert darüber, ob das, was die Leute bei ihren Navigationsgeräten als Ziel angeben, zu einer Verkehrsmanagementzentrale übertragen wird. Es gibt dazu zwei Sachen zu sagen, erstens steht der Nachweis, dass das überhaupt noch eine wesentliche Verbesserung bringt, aus, und zweitens, finde ich persönlich, ist das ein Schritt, der mit Datenschutz und mit Privatsphäre nun gar nichts mehr zu tun hat. Ich will nicht schon vorher in einer Zentrale vermerkt wissen, wohin ich fahre. Das muss meines Erachtens nicht sein.

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Datenschutz im Rahmen der Unternehmenshilfe des Landes Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 15/3439/3568/3795 –

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Sie es mit Ihrer Forderung nach Datenschutz vereinbaren, dass Sie zu dem Zweck sehr viel stärker personenbezogene Daten erheben müssen?

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Zum Datenschutz: Die Datenschutzbeauftragten haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Das gesamte Gebühreneinzugs- sowie Befreiungsverfahren ist entsprechend den Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten zu verändern. Wir brauchen neben ELENA und Google keine weitere Datenkrake.

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Ein weiterer Punkt, der schon angesprochen worden ist, wird der Datenschutz sein. Selbstverständlich darf es nicht sein, ist aber auch nicht beabsichtigt und in den bisherigen Formulierungen nicht angelegt, dass aus der GEZ ein bundesweites Zentralregister für persönlichste Einwohnerdaten wird. Deswegen werden gerade die bisherigen Daten soweit wie möglich auch im neuen System verwendet. Das bedeutet konkret, dass es völlig genügt, wenn für eine Wohnung ein Beitrag gezahlt wird. Dann hat es gerade nicht zu interessieren, wer in dieser Wohnung wohnt. So wird auch bisher formuliert.

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Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian Ritter, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Konsequenzen aus dem Prüfbericht zur QuellenTKÜ des Landesbeauftragten für den Datenschutz ziehen (Drs. 16/13710)

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32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 26. März 2010

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Stellungnahme des Senats zum 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz Mitteilung des Senats vom 24. August 2010 (Drucksache 17/1407)

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 26. März 2010 (Drucksache 17/1240) und zur Stellungnahme des Senats vom 24. August 2010 (Drucksache17/1407) vom 2. Dezember 2010

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Meine Damen und Herren, der 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 26. März 2010, Drucksache 17/1240, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 65. Sitzung am 21. April 2010 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 24. August 2010, Drucksache 17/1407, in ihrer 73. Sitzung am 29. September 2010 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1563 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Meine Damen und Herren, mich erinnert dieser Punkt Ihres Antrages an etwas anderes. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat auf einem Hearing am 7. Juli 2007, das vom Republikanischen Anwaltsverein Attac Deutschland und dem Verein Rote Hilfe durchgeführt wurde, dargelegt, warum die in Ihrem Antrag bezeichneten Vorschriften seiner Meinung nach verfassungswidrig sind. So kritisierte er, er habe die Rechtmäßigkeit einer Datenerhebung nach Paragraf 29 Absatz 1 Ziffer 2 SOG Mecklenburg-Vorpommern nicht prüfen können, weil die Daten, so, wie es Paragraf 36 SOG verlangt, gelöscht worden seien. Unter diesem Blickwinkel kann man natürlich über die Geeignetheit von Normen streiten. Man muss sich nur fragen, was wiegt mehr, das Interesse der Betroffenen an der Löschung seiner Daten oder das Interesse der Öffentlichkeit an einer Prüfung.

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Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass die Nachmittagssitzung heute mit den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 12 bis 14, 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme des Senats dazu und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, beginnt. Danach werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 46 bis 49 – es handelt sich hierbei um den Vierten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, die Stellungnahme des Senats dazu, das Erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes und den Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten – aufgerufen. Im Anschluss daran wird Tagesordnungspunkt 8, Umweltzertifizierung der bremischen Häfen – „Greenports“ sichtbar machen, behandelt.

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Als erstes rufe ich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz, Frau Dr. Sommer.

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Frau Dr. Sommer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass ich hier vor Ihnen sprechen darf. Das finde ich deshalb besonders schön, weil Sie es sind, die im Land Bremen die gesetzgebende Gewalt ausüben, und die gesetzgebende Gewalt in den Ländern ist im Moment die sicherste Bank für den Datenschutz in Deutschland.

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Wenn wir uns die Diskussionen zum Thema Datenschutz, zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ansehen, ergibt sich ein Muster. Von den Ländern werden viele Forderungen aufgegriffen, die die Menschen in Diskussionen über den Schutz ihrer Privatheit erheben. Solche grundrechtsfreundlichen Änderungsanträge zu Gesetzesvorhaben, die Sie hier in der Bürgerschaft gefordert haben, und sogar einige Gesetzentwürfe, die von den Ländern formuliert worden sind, kommen regelmäßig nicht über den Bundesrat hinaus, bleiben dort stecken. Das gilt für die Regelungen zum Adresshandel, die Sie hier im Jahr 2008 diskutiert haben. Das gilt auch für die Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Sie werden morgen in erster Lesung im Bundestag diskutiert, nachdem sich die Bundesregierung über fast alle Änderungsanträge des Bundesrats zur Verbesserung des Datenschutzniveaus hinweggesetzt hat, und auch dem Gesetzentwurf, den die Länder mit großer Mehrheit zum Thema kommerzielle Straßenansichten formuliert hatten, ist es nicht anders ergangen.

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Künstliche DNA! Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Einsatz von DNA-Sprühanlagen durch Private hat. Das Markieren von Personen mittels künstlicher DNA stelle aus ihrer Sicht einen Grundrechtseingriff dar, für den als Maßnahme der Strafverfolgung durch Private keine gesetzliche Rechtfertigung existiere. Diese rechtlichen Bedenken gegen den Einsatz von DNA-Sprühanlagen werden vom Senator für Inneres und Sport nicht geteilt.

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Auslagerung der Abrechnungsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen! Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns damit beauftragt, Daten der vertragsärztlichen Leistungsabrechnung einer Plausibilitätsprüfung und einer Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit zu unterziehen. Nach Auffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz gibt es für diese Weitergabe von Sozialdaten keine einschlägige Rechtsgrundlage.

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Als Grüne vertreten wir nach wie vor die Auffassung, dass Datenschutz ins Grundgesetz gehört. Dort fehlt nach wie vor in der Bundesregierung, in der Koalition, das Verständnis dafür. Ich bedauere es sehr an dieser Stelle, dass unsere Bundesratsinitiative dort, obwohl sie so breit getragen wurde, nicht angenommen wurde und keinerlei Unterstützung erfährt.

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Datenschutz wird öffentlich zunehmend ein Thema in den Medien, wir können es jeden Tag lesen, wir erleben es. Es gibt unglaublichen Missbrauch, ganz klar, und deshalb ist es auch wichtig, dass wir das Bewusstsein dafür schärfen. Soweit sind wir uns völlig einig. Wir müssen die aktuellen Entwicklungen beobachten, immer auch reagieren und dann entsprechend das Gesetz anpassen. Da würde ich Ihnen auch recht geben, dass man an der Stelle schon schauen muss, wie die aktuelle Lage ist.

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Ich will mich auf zwei Punkte dieses Berichts beschränken. Das ist einmal die künstliche DNA. Es wird Sie nicht erstaunen, Frau Dr. Sommer, dass die CDU-Fraktion Ihre Bedenken nicht teilt. Datenschutz

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Diese DNA-Sprühanlagen sind ja dazu da, Täter zu finden oder zu überführen. Wenn wir den Datenschutz überdrehen – das will ich hier ganz klar sagen –, dann kann man dadurch auch das Datenschutzbewusstsein der Menschen schwächen, weil sie dann des Guten zuviel tun.

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Ja, in dem Augenblick, wo Sie Täterschutz mit Datenschutz betreiben, werden Sie Reaktionen der Menschen finden, die dann sagen, wozu brauchen wir das, und genau das wollen wir alle nicht! Insofern sage ich noch einmal: DNA-Sprühanlagen finden nun nicht nur unsere Kritik, sondern genauso wie die SPD-Fraktion und auch unser Innensenator halten wir das für ein legitimes Mittel, um hier des Täters habhaft zu werden. Das ist Punkt eins!

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An der Stelle möchte ich noch einmal die Datenschutzbeauftragte kurz zitieren. Sie haben eben gesagt: „Datenschutzbewusstsein der Menschen stärken“. Ich denke, das ist ein Anliegen, welches gerade in den Parlamenten ausdrücklich gelebt werden muss, das wir als Botschaft hinaustragen müssen, gerade an die jungen Leute! Sie nicken, Herr Hinners, ich nehme an, dass Sie mir in dem Punkt zustimmen. Junge Menschen, die sich im Internet bewegen, müssen wir auf der einen Seite ständig vor Gefahren im Internet warnen, aber auf der anderen Seite müssen wir auch das Bewusstsein dafür schärfen, wie sie mit ihren Daten umzugehen haben. Dazu gehört auch, dass wir als Politik verpflichtet sind, Datenschutz auch hier im Landesparlament zu stärken.

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Auch der 32. Jahresbericht unserer Landesdatenschutzbeauftragten und die Stellungnahme des Senats zu diesem Bericht vom 24. August 2010 verdeutlichen, das Thema Datenschutz, der Schutz unserer Persönlichkeitsrechte, ist noch immer nicht in allen Köpfen verankert. Im Bewusstsein der Menschen muss das noch verstärkt werden,

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Nicht verankert in den Köpfen, damit meine ich eine leider sehr oft nur schwach ausgeprägte Sensibilität beim Thema Datenschutz in den Behörden, in den Unternehmen, genauso bei kleinen Ladenbesitzern, die sich zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Videokamera einbauen, aber nicht an gut sichtbarer Stelle darauf hinweisen. Das ist mir heute Morgen gerade wieder bei meinem Physiotherapeuten aufgefallen, da saß ich immer und habe gesehen, es sind zwei Kameras da, aber mir ist es eigentlich erst bewusst geworden, weil wir heute das Thema auf der Tagesordnung haben. Kein Hinweis an der Tür, trotzdem gehe ich weiter hin, weil er mir hilft. Insofern ist es immer die Frage der Grenze.

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Weit unten auf unserer Tagesordnung – vielleicht kommen wir morgen noch dazu – dann das Thema Telefonwerbung, auch ein Bereich, der viel mit dem Missbrauch persönlicher Daten zu tun hat. Das alles sind Themen im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Auch in Zukunft gilt es, die Sinne zu schärfen, die Sensibilität bei der Arbeit mit Daten nicht zu verlieren, also neben dem Bauch auch immer den Kopf einzuschalten und manches eigene Tun hin und wieder auch zu reflektieren. Der gläserne Mensch, von dem jeder alles kennt, den wollen wir, glaube ich, alle gemeinsam nicht. – Herzlichen Dank!

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 17/1240, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 17/1407, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1563, Kenntnis.