2. Mitteilung des Innenministeriums vom 28. Juni 2007 – Vierter Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich – Drucksache 14/1475
fach. Nach geltender Rechtslage ist eine Auskunft durch die staatlichen Meldebehörden in Bayern auch zum Zweck der Werbung und des Adresshandels nahezu unbeschränkt zulässig. Adresshändlern wird dadurch eine blühende Spielwiese geschaffen. Bürger werden belästigt, ohne sich wehren zu können, und der Datenschutz kommt bei dieser Rechnung gleich gar nicht vor. Bürgerinnen und Bürger müssen nämlich einer solchen Auskunft nicht nur nicht zustimmen; sie haben sogar nur ein eingeschränktes Widerspruchsrecht, nämlich nur gegen einen automatisierten Datenabgleich und nicht gegen eine individuelle Auskunft.
Das ist ein Zustand, der nicht nur für Datenschützer vollkommen unbefriedigend ist. Für uns Liberale sind Werbung und Adresshandel kein Anlass, den Datenschutz infrage zu stellen.
Der Antrag bietet durchaus auch noch bestimmte Integrationsteile, und das finden wir gut, dass dies in diesem Antrag auch darin steht. Ich würde einfach sagen, wir haben uns – –. Ich finde den Datenschutz auch ein bisschen zu sehr nebensatzartig, aber gut, wir haben noch eine Anfrage bei der Datenschutzbeauftragten dazu laufen. Ich sage einfach, wir werden diesem Antrag heute auch zustimmen, aber wir werden die Angelegenheiten innerhalb der nächsten Legislaturperiode sehr genau beobachten. – Danke sehr!
Das Problem sehe ich darin, dass, wenn der interessierte Leser ins Internet geht und sich die Berichte anschaut, er dann bestimmte Pflegeeinrichtungen nicht vorfindet. Wenn er ein bisschen nachdenkt, muss bei ihm sofort der Eindruck entstehen, dass es offensichtlich diejenigen sind, die schlechter als 3,5 waren, weil sie fehlen. Ich will nicht vom Datenschutz sprechen, aber ich halte das für sehr problematisch.
Dann gab es eine Frage zur Sicherheit innerhalb der Sicherungsverwahrung, auch zur Sicherheit der Bediensteten; das hat man in der Anhörung auch gelöst. Wir haben einiges zum Datenschutz geregelt. Und wir haben - Linda Teuteberg sagte es, ich finde es auch sehr gut - eine Berichtspflicht eingeführt, die uns ermöglicht, das Thema regelmäßig zu debattieren und nicht nur im Rahmen einer engeren Evaluation, sondern im parlamentarischen Prozess weiter an dem Gesetz zu feilen.
Zu der Anhörung, die am 20. Mai 2010 in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Präsident des Landesrechnungshofs, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Präsident des Statistischen Landesamtes eingeladen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal deutlich sagen, dass das Statistische Landesamt wie bei jeder anderen amtlichen Statistik so auch beim Zensus 2011 sicherstellt, dass das Statistikgeheimnis und der Datenschutz jederzeit strikt eingehalten werden. Daran besteht kein Zweifel.
So bleiben uns heute nur noch zwei Kritikpunkte aus der Sicht der FDP darzustellen. Zum einen ist das der Datenschutz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle zeigt sich einmal mehr, wie gut es ist, einen unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu haben. Ohne seine Hinweise in der Anhörung wäre es uns sicherlich nicht gelungen, einigen Problemen, die bei der Durchführung des Zensus zu beachten sind, durch gesetzliche Regelungen Einhalt zu gebieten.
Der Datenschutz ist natürlich auch beim Zensus zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen Unberechtigten nicht zugänglich gemacht und nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung verwandt werden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 28. Juni 2007 – Vierter Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich – Drucksachen 14/1475, 14/1543
Der Bericht dokumentiert auch, dass es überhaupt keinen Anlass gibt, organisatorisch irgendwelche Veränderungen vorzunehmen. Zur gefundenen Organisationsstruktur, zur Aufgabenteilung zwischen dem Datenschutz im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich kann man eigentlich nur sagen, dass das Bessere des Guten Feind ist. Wir haben die beste Lösung im Land Baden-Württemberg gefunden.
Datenschutz eben zunehmend fließend werden. Deswegen gibt es gute Gründe dafür, dass wir eine schlagkräftige Einheit bilden und beides zusammenlegen, meine Damen und Herren.
Insgesamt: Wir wünschen uns, dass es einen proaktiven nicht öffentlichen Datenschutz in diesem Land gibt. Hier gibt es Verbesserungsmöglichkeiten. Deswegen sprechen wir uns dafür aus, dass Sie, Herr Minister, Ihre politische Führungsaufgabe wahrnehmen und dieses Gebiet weiterentwickeln.
Außerdem – da bin ich sicherlich auch mit denen, die hierbei betroffen sind, einig –: Sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Datenschutz sind wir personell nicht ausreichend besetzt.
Dem datengierigen Staat auf die Finger zu schauen und gegebenenfalls zu klopfen, das können ja viele. Das kann der unabhängige Landesbeauftragte für den Datenschutz, das kann das Parlament, das können die Medien. Aber Verstöße Privater gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind oft schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen. Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zeigt uns, dass dieser Kampf gegen die sich immer schneller drehenden Flügel moderner Informations- und Kommunikationstechnik nicht aufgegeben wird; und das ist gut so.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Wenn man Onlinegewinnspiele, Callcenter, aber auch alles andere in diesem Zusammenhang sieht und betrachtet, was heute mit neuen Medien möglich ist, kann man verstehen, dass sich viele Menschen, zumal ältere Menschen, bedrängt von dem fühlen, was um sie herum passiert. Deswegen ist der Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich ein wichtiges Aufgabenfeld, das wir hier und heute zu behandeln haben. Ich halte es auch für angemessen, dass wir uns an dieser Stelle trotz der Tatsache, dass es die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause ist, inhaltlich damit beschäftigen. Ich will das in der notwendigen kompakten Form machen.
Erstens zur Kommunikation dessen, was wir hier als Landesaufgabe haben: Es ist gut – davon habe ich mich auch in Gesprächen mit Firmen überzeugt –, dass Sie regelmäßig Hinweise an die Wirtschaft herausgeben, die insbesondere für die mittelständische Wirtschaft, die über keine eigene dezidierte Zuständigkeit verfügt, sehr hilfreich sind. Trotzdem wird man sagen müssen: Für diejenigen, die als Bürgerinnen und Bürger von Datenschutzverstößen betroffen sind und sich über ihre eigene Situation informieren möchten und die auch sagen möchten, dass etwas passiert, was ihnen nicht gefällt, müsste eigentlich eine bessere Ansprechbarkeit gegeben sein, müsste die Arbeit des zuständigen Referats im Innenministerium bekannter gemacht werden. Wir brauchen, meine Damen und Herren, einen Datenschutz, der innerhalb der Bevölkerung anerkannt ist, und deshalb muss er auch bekannt sein. Ich plädiere dafür, dass wir ganz klar sagen, an welche Adresse sich jemand wenden kann, wenn er sich betroffen fühlt.
Zweitens zu den Interventionsmöglichkeiten: Da muss ich jetzt sagen: Zehn Bußgeldbescheide im Berichtszeitraum sind natürlich nicht gerade viel. Auch die Höhe der Bußgeldbescheide, die sich letztlich ergibt – in der Regel sind es um die 500 € –, ist im Vergleich zu dem, was jenseits Deutschlands anzutreffen ist – etwa in Spanien, wo solche Beträge bis zu einer fünfstelligen Höhe reichen –, relativ niedrig. Wir müssen schon erkennen, dass Datenschutzübertretungen durch Unternehmen, dass Verletzungen des Datenschutzes auch Folgen haben müssen. Deshalb brauchen wir einen Datenschutz, der auch die Zähne zeigt, und zwar auch mit strafbewehrten Maßnahmen, meine Damen und Herren.
Viele Probleme sind schon angesprochen worden. Ich möchte noch das Problem Scoring ansprechen, auf das noch nicht eingegangen wurde. Dieses Problem nimmt in dem vorliegenden Bericht einen großen Teil ein. Herr Schedler hat im Ausschuss ebenfalls darauf verwiesen, dass viele der Forderungen, die wir in Bezug auf den Datenschutz haben, bisher schlichtweg nicht umsetzbar sind. Da sind wir alle gefordert – wir hier als gesamtes Parlament –, denjenigen, die diese Aufgabe zu bewältigen haben, die entsprechenden Instrumente an die Hand zu geben. Da kann man keine Einzellösungen machen. Da sind aber auch Sie, Herr Minister, gefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass da mehr getan wird. Es ist offensichtlich – das geht aus dem Bericht der Behörde klar und deutlich hervor –, dass es im Bereich Scoring einen erheblichen Missbrauch gibt.
Herzlichen Dank für diesen aufschlussreichen Bericht. Wir unterstützen den darin enthaltenen Appell an die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Kontakt zur Aufsichtsbehörde zu halten. Das würde vielen wahrscheinlich leichter fallen, wenn auch der Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten konzentriert wäre. Mit ihm haben wir eine Institution, die von politischer Einflussnahme unabhängig ist und die Grundrechte effektiv schützt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Die jetzt auch von Herrn Kollegen Kluck angesprochene Frage – das müssen wir uns einfach bewusst machen – ist in allererster Linie eine Frage der parlamentarischen Kontrolle. Wollen wir sie haben oder nicht? Ich denke, gerade in einem solch sensiblen Bereich wie dem Datenschutz ist es richtig und notwendig, diese parlamentarische Kontrolle zu behalten.
Festzustellen ist aber auch, dass im Alltag häufig gegen den Datenschutz verstoßen wird. Die Bandbreite reicht dabei von „lässlichen Sünden“ bis hin zu schwerwiegenden Verstößen mit erheblichen Folgen für die Betroffenen. Zumeist beruhen diese Verstöße aber nicht auf bewusster Missachtung, sondern auf schlichter Unkenntnis oder häufig auch auf einer falschen
Für diese Bewertung sprechen auch die Reaktionen der betroffenen nicht öffentlichen Stellen, wenn sich die Aufsichtsbehörde dann einschaltet. Zumeist geben sich die Betroffenen sofort oder sehr schnell einsichtig und geloben auch Besserung. Das muss man einfach so feststellen. Es gibt aber auch nicht öffentliche Stellen, denen der Datenschutz schlichtweg gleichgültig ist, die jede Möglichkeit nutzen, ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen und die Datenschutzbelange der Bürger hintanzustellen. Es gibt schließlich Bereiche, in denen die Unternehmen auf der einen und die Datenschutzaufsichtsbehörden auf der anderen Seite um den datenschutzrechtlich richtigen Weg ringen.
Vorschlag des Senats für die Wahl des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch die Bürgerschaft – Drs 19/2685 – 1554,
Wir kommen nun zum Punkt 22 unserer Tagesordnung, dem Dringlichen Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch die Bürgerschaft.
[Dringlicher Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch die Bürgerschaft – Drs 19/2685 –]
Nach Paragraf 21 Absatz 1 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes wählt die Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats eine Hamburgische Beauftragte oder einen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Nach Paragraf 38 unserer Geschäftsordnung ist dafür eine geheime Wahl erforderlich, die in Wahlkabinen stattfindet.
Im Rahmen dieser begleitenden Funktion hat die Staatsregierung zum Beispiel für die Bewerbung um die Ausrichtung der regionalen Feldtests unter Leitung des SMS einen Koordinierungskreis gebildet, in dem auch die Sächsische Staatskanzlei, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie das Ministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten waren. Auch der Sächsische Datenschutz
(Frau Spurzem, SPD: Das machen wir demnächst bei euch! – Pörksen, SDP: Deshalb reden wir gleich über den Datenschutz!)