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(Frau Spurzem, SPD: Das machen wir demnächst bei euch! – Pörksen, SDP: Deshalb reden wir gleich über den Datenschutz!)

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten hat eine Fülle von Entscheidungen die Bedeutung und die Bewertung des Datenschutzes erfreulicherweise wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Ich erinnere an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der Position der Datenschutzbeauftragten, aber genauso gern auch an den aktuellen Bericht unseres Landesdatenschutzbeauftragten und an das Gutachten der Landesregierung zu Google Street View. Zusammengefasst kann man das vielleicht so formulieren: Datenschutz vor Eigennutz.

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Letztendlich sollte das auch dazu führen, dass wir uns bei der angestrebten Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes sehr intensiv darüber unterhalten, ob das Thema „Datenschutz“ nicht auch ein Teil des Bildungsauftrags in unserer Gesellschaft werden sollte; denn man kann mit seinen eigenen Daten nur dann sorgfältig umgehen, wenn man früh genug darüber informiert wird, welche Risiken es im Internetzeitalter in dieser globalisierten Welt gibt.

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Zurück zu diesem System: Es ist richtig, dass man über die eine oder andere datenschutzrechtliche Frage noch einmal nachdenken muss. Deshalb findet morgen ein Gespräch – das wissen Sie auch – zwischen dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz statt, um sich diese Fragen genauer anzusehen. Ich bin davon überzeugt, es gibt dort kein großes datenschutzrechtliches Problem.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die gleichen Überlegungen, die Herr Kollege Pörksen zu Beginn seiner Ausführungen angestellt hat, haben auch mich bewegt, nämlich die Frage nach dem aktuellen Anlass für diese Aktuelle Stunde „Aktuelle Situation des Datenschutzes in Rheinland-Pfalz“. Klar, es ist erst wenige Tage her, als uns der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgelegt wurde. Ich habe mich auch gefragt, ob wir den diskutieren wollen. Das sollten wir doch besser unter einem eigenen Tagesordnungspunkt mit einer längeren Redezeit machen und in dem Bemühen, uns damit auseinandergesetzt zu haben.

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Gleichwohl, der Datenschutzbericht liegt vor, und wir haben die Gelegenheit, daran anknüpfend die aktuelle Situation zu beleuchten. Wir müssen tatsächlich feststellen, dass im Moment vermehrt und verstärkt über den Datenschutz gesprochen wird. Dazu tragen viele Dinge bei. Keine Frage, es gibt Skandale sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Egal ob das die DB AG ist oder ob das Supermärkte wie Lidl und andere sind, die im Gespräch sind. Auch die Rechtsprechung trägt mit ihren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und

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anderen Problemen dazu bei, den Datenschutz in den Vordergrund zu stellen.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz auf meine Vorredner eingehen, was das Thema „Aktualität“ anbelangt. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist nur der Anfang. Der Kreistag Mainz-Bingen hat bereits das Gleiche beschlossen, und zwar ohne jede Reaktion auf das Thema „Datenschutz“. Dort wird erhoben. Das heißt, wehret den Anfängen. Insoweit ist das Thema „Aktualität“ eindeutig.

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Über die Frage, wie weit Menschen leichtfertig mit ihren eigenen Daten umgehen, ist schon sehr oft diskutiert worden. Das war auch die große Sorge auf Veranstaltungen, die mit Schulen, dem Landesdatenschutzbeauftragten und vielen anderen durchgeführt wurden. Wir werden uns weiter mit dem Thema beschäftigen müssen, weil wir gemeinsam den Eindruck haben, dass der Datenschutz immer weiter ins Hintertreffen gerät, je stärker die technische Entwicklung voranschreitet.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe zwar nur noch zwei Minuten Redezeit, versuche aber trotzdem, den Kern zu treffen. Die Ausgangssituation für die zweite Runde ist das Gutachten der Landesregierung zu Google Street View. Ich denke, damit brauchen wir uns nicht lange auseinanderzusetzen, weil die Zusammenfassung heißen kann, dass das Gutachten Schwachstellen aufzeigt und den Datenschutz stärkt. Das sehe ich so.

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Ohne die datenschutzrechtliche Bestimmung zu verletzten, würde man das befürworten können. Nur, bitte schön, dem Datenschutz ist auch hier Geltung zu verschaffen.

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Zu vorgerückter Stunde war es insbesondere Herrn Professor Rieble überlassen, darauf hinzuweisen, dass neben den vielen anderen – europarechtliche, kartellrechtliche und Insiderverbotsgesetzgebung – Dingen seine Kritik von einer Sache in hohem Maße getoppt wird. Er sagt, es gibt sehr viele Firmen, die beispielsweise als Einzelhandelskaufleute oder BGB-Gesellschaften geführt werden, die nicht als juristische Person anzusehen sind, sondern bei denen es um den Datenschutz den direkt verantwortlichen Personen gegenüber geht, und für diese personengeführten Gesellschaften gilt unzweifelhaft das Landesdatenschutzgesetz und auch die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten.

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Wir haben jetzt die erste Runde aller Fraktionen zur Beratung des Landeshaushalts im Wesentlichen und in Ansätzen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes durch. In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern haben wir uns jetzt so geeinigt, weil die Debatte noch länger dauern wird, dass wir jetzt erst einmal in eine Mittagspause gehen. Danach wird der Tagesordnungspunkt 19 - Wahl von Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und deren Stellvertretern - aufgerufen, danach eine Stunde Fragestunde und danach setzen wir mit der Fortbehandlung des Tagesordnungspunkts 4 a und b fort.

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Wahl von Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und deren Stellver- tretern Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/496 -

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„’Google street view und Datenschutz’ – Fragwürdiges Sammeln und Speichern von WLAN-Netzdaten“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4497 –

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Ende letzter Woche war Google erneut in den Schlagzeilen, weil Google Street View unbemerkt beim Abfahren der Straßen WLAN-Netze eingescannt hat. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, aber auch bezeichnenderweise der Hamburger Datenschutzbeauftragte Professor Casper – bezeichnenderweise deshalb, weil Herr Casper mit Google die Verhandlungen geführt und zwölf Punkte festgelegt hat, an denen gemessen werden soll, ob das, was Google macht, alles in Ordnung ist – haben in sehr scharfen Worten in einer gemeinsamen Presseerklärung das Verhalten des Konzerns kritisiert. Justizminister Bamberger – Sie wissen es – hat sich dieser Kritik ausdrücklich angeschlossen, und auch wir tun es. Auf die Einzelheiten des Verfahrens selbst wird Herr Kollege Haller nachher noch eingehen.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Wagner, hat in der Anhörung gesagt, Google werde inzwischen als „Datenkrake“ oder als „Datenstaubsauger“ bezeichnet. Ich kann das gut verstehen. In dieser Funktion verschafft sich Google Zugang zu ungeheueren Datenmengen. Von Datensparsamkeit und von Datenvermeidung, über die wir dauernd reden, ist wohl keine Rede. Herr Professor Dreier hat in seinem Gutachten und auch in seinen Ausführungen ausdrücklich darauf hingewiesen.

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Die Diskussion in den beiden Ausschüssen hat ergeben, dass unsere Rechtslage so ist, dass sie vor der Internetzeit zustande gekommen ist, das heißt, wir haben in weiten Bereichen, sei es der Datenschutz, seien es die Urheberrechtsfragen, keine gesetzlichen Regelungen, die auf diese Situation passen. Deswegen haben wir das Problem, dass die Rechtsmeinungen, wie das einzelne Handeln von Google zu bewerten ist, sehr weit auseinandergehen. Es geht von rechtswidrig bis zu der Frage, ob es zulässig ist.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Schaar, hat Google aufgefordert, die, wie er sagt, bisher rechtswidrig erhobenen Daten über WLAN-Netze umgehend zu löschen und die Fahrten für Google Street View zu stoppen.

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Dazu gehört bei der massenhaften Sammlung sensibler Daten auch Offenheit und Kommunikationsbereitschaft den Bürgerinnen und Bürgern und ihren zum Datenschutz berufenen Vertretern gegenüber. Auch dies hilft bei dem Selbstdatenschutz eines jeden Einzelnen, Frau Kohnle-Gros. Ohne diese Offenheit lässt sich das überhaupt nicht leisten.

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Wir haben in den vergangenen Jahren hier in der Bremischen Bürgerschaft zahlreiche, um nicht zu sagen zahllose Debatten um Personalausstattung, elektronische Fallakten, Datenschutz und um die Arbeit von Fallmanagern geführt. Wir haben vom Senat wiederholt Berichte angefordert und gehört, wie der Senat die bestehenden Missstände beheben will. Jetzt sind wir an einem Punkt, an dem die neue Sozialsenatorin und die Koalition sagen, das System funktioniert, die Fälle werden erkannt. Wir sagen, es ist nicht Aufgabe des Systems, die Fälle bereits erfolgter Kindeswohlgefährdungen zu entdecken, sondern es ist die Aufgabe dieses Systems, die Kindeswohlgefährdung zu verhindern.

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Wir haben den Auftrag deshalb in fünf Themenkomplexe unterteilt, sicherlich haben Sie das alle gelesen, aber ich fasse es noch einmal zusammen. Zunächst ist da die verbindliche Zusammenarbeit und der Datenschutz, die Prävention, die Drogenkriminalität, Substitution und Drogenhilfe und die Kindeswohlsicherung. Wir versprechen uns eine unabhängige und ganz profunde Erörterung aller fachlichen Fragestellungen und wollen am Ende als Parlament zu konkreten Handlungsempfehlungen für den Senat kommen. Die im Auftrag für die Enquete-Kommission formulierten Zielsetzungen machen deutlich,

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Die Gründe für die Notwendigkeit der Gesetzesüberarbeitung sind vor allem geänderte bundesgesetzliche Vorgaben, gesteigerte Anforderungen an den Datenschutz, technische Fortschritte bezogen auf Mobiltelefone und Speichermedien sowie - das ist Ihnen sicherlich noch in Erinnerung - die Vorkommnisse im Maßregelvollzug in Uchtspringe. Bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes haben es daher alle Fraktionen begrüßt, dass das Gesetz nun aktualisiert werden soll.

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Eingeladen waren und teilgenommen haben unter anderem Vertreter der Maßregelvollzugsanstalten, der Rechtsanwalts- und der Psychotherapeutenkammer, der Kirchen und des Landespsychiatrieausschusses. Darüber hinaus nahmen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Behindertenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt an der Anhörung teil.

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Im Vorfeld dieser Ausschusssitzung ist dem Ausschuss im Nachgang zu den Stellungnahmen in der Anhörung nochmals ein Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit einer Stellungnahme zu einigen datenschutzrechtlichen Aspekten, insbesondere zu § 33 - Grundsätze der Dokumentation, Datenerhebung und Datenverarbeitung - und zu § 34 - Datenerhebung durch optisch-elektronische Einrichtungen - Zugegangen. Dieses Schreiben basiert auf einer Bitte des Ausschusses für Recht und Verfassung nach der Beratung des Ausschusses am 16. Juni 2010.

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Neunter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2009

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Stellungnahme der Landesregierung zum neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2009

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In der 68. Sitzung am 4. März 2010 befasste sich der Ausschuss für Inneres mit den an ihn überwiesenen Drs. 5/2091 und 5/2385. Zur Beratung wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt eingeladen.

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- ja, 16-Jährige sind übrigens auch keine Kinder mehr, das auch noch einmal am Rande -, genauso wenig, wie Sie umfassend erklären können, warum nicht auch junge berufstätige Mütter, die vielleicht bis 18.00 Uhr oder bis 17.30 Uhr arbeiten müssen, auch nach 18.00 Uhr noch die Gelegenheit haben sollten, einkaufen zu gehen. Frau Meißner, besonders bemerkenswert an Ihrem Beitrag fand ich die Einlassung - übrigens ist Kollege Fiedler auch gerade nicht da, gibt uns auch gerade wieder nicht die Ehre, was ich sehr bedauerlich finde -, dass Sie hier sagen, die Kinderkommission wäre deshalb überflüssig, weil das eine Querschnittsaufgabe in allen Ressorts ist. Das mag sicherlich so sein und da unterstelle ich der Landesregierung zunächst auch einmal gar nicht, dass das nicht so wäre, aber wenn das bei der Kinderkommission ein schlagendes Argument sein soll, dann müssten Sie zumindest begründen, warum wir einen Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen brauchen, warum wir eine Ausländerbeauftragte brauchen, warum wir viele Beauftragte - Datenschutz und was es so alles gibt, was wir uns alles leisten - brauchen. Diese ganzen Aufgaben sollten ganz selbstverständlich Querschnittsaufgaben in allen Ressorts der Landesregierung sein.

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Novellierung des Datenschutzes sowie zur unabhängigen Datenschutzaufsicht. Außerdem äußerte er sich zum europäischen und internationalen Datenschutz. Er kam in seinen Ausführungen darüber hinaus auf einige ausgewählte Kapitel des Tätigkeitsberichtes noch einmal gesondert zu sprechen, beispielsweise auf Kapitel 18 - Polizei -, auf Kapitel 25 - Verfassungsschutz - und auf Kapitel 21 - Sozialwesen -, um nur einige zu nennen.

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Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich in der 52. Sitzung am 28. April 2010 mit dem neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Tätigkeitsbericht. In Anlehnung an die Verfahrensweise bei den Beratungen über die vorangegangenen Tätigkeitsberichte empfahl er dem Ausschuss für Inneres, beide Drucksachen zur Kenntnis zu nehmen.