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Wir haben in Europa und Deutschland Bürgerrechte schmerzlich und langwierig erkämpft und bilden eine Wertegemeinschaft, was wir auch nach außen transportieren. Diese Werte sollen die Sicherheit und die Freiheit des Einzelnen absichern. Was geschieht in diesem Fall? Unsere politische Kultur wird nicht nur durch einen Skandal und durch Veröffentlichungen in Zeitschriften gravierend gefährdet und beeinträchtigt, sondern offensichtlich seit einiger Zeit Tag für Tag im Geheimen erschüttert. Das Wort "Datenschutz" gibt es eigentlich unter diesem Gesichtspunkt nicht mehr. Diese Festung ist nicht geschliffen, sondern unter diesem Gesichtspunkt atomisiert worden.

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Deswegen, Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und von der FDP, sind wir dankbar dafür, dass Sie diese Berichtsanträge stellen. Wir können nicht verstehen, dass angesichts dieser ernsthaften Bedrohung, die von allen übereinstimmend als Skandal bezeichnet wird, noch fein ziselierte Unterschiede gemacht werden, ob dieser Berichtsantrag korrekt ist und der andere nicht. Das ist ein Spiel gegen den Datenschutz. Deshalb akzeptieren wir das nicht.

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Wenn nicht einmal mehr der Schein einer Grundrechtsgüterabwägung gewahrt wird, wenn keine Rechtswegsgarantie geschaffen und vorhanden ist und alles dem Begriff "Sicherheit" geopfert wird, dann bin ich froh, dass wir hier in diesem Zusammenhang, Herr Innenminister, inhaltlich zwar stark über die Voraussetzungen des Datenschutzes diskutieren, aber immer noch einen Konsens in dieser Gesellschaft und in diesem Land haben, dass der Datenschutz im Grunde nicht preiszugeben ist.

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18 Monaten in Beratung ist und vorsieht, dass die Datenübermittlungen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern an andere Staaten nur dann vorgenommen werden darf, wenn diese Drittländer einen angemessenen Datenschutz bieten, ist bezüglich internationaler Datentransfers überfällig.

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Die USA bieten derzeit keinen angemessenen Datenschutz. Dort ist es beispielsweise nicht einmal gewährleistet, dass Betroffene juristisch gegen ungerechtfertigte Überwachung vorgehen können.

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In diesem Sinne hoffe ich, dass diese späte Stunde zu mehr Datenschutz bei uns in Europa und in den USA führt.

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Die Staatsregierung setzt sich seit Langem für einen intensiven Dialog mit den USA über die Fragen des Datenschutzes ein. Das Thema ist fester Bestandteil von vielen Gesprächen mit Vertretern der US-Regierung. Vor einem Jahr fand in München gemeinsam mit dem Landesamt für Datenschutzaufsicht und der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und zahlreichen hochrangigen US-Vertretern eine Konferenz zum ersten Bayerisch-amerikanischen Datenschutz

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Dr. Sommer, hat aus unserer Sicht zu Recht eine gesetzliche Grundlage gefordert, die nunmehr hier vorliegt. Die CDU-Fraktion stimmt deshalb dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes zu! – Vielen Dank!

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Retter, die durch Übergriffe selbst in Not geraten, oder der Raub von Ausrüstungsgegenständen sind eine traurige Entwicklung, die die SPD-Fraktion mit Entsetzen zur Kenntnis genommen hat. Zu dem damaligen Zeitpunkt, als das Bremische Hilfeleistungsgesetz entstanden ist, konnte diese Lücke, die die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beschrieben hat, leider noch nicht erkannt werden, und sie ist auch unerwartet geblieben.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche körperliche Übergriffe auf Rettungskräfte der Feuerwehr Bremerhaven. Auch wurden Rettungswagen beschädigt und Medikamente gestohlen. Deshalb hat der zuständige Dezernent verfügt, drei Einsatzfahrzeuge mit einer 360-Grad-Überwachungskamera auszustatten, um Gewalttäter abzuschrecken und gegebenenfalls eine Strafverfolgung sicherzustellen. Diese Maßnahme hat dann die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf den Plan gerufen, die das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bemängelte. Auch der Senat sieht hier Handlungsbedarf.

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Die Kameras auf den Einsatzfahrzeugen der Bremerhavener Feuerwehr haben eine Reichweite von zwei Metern, und die Videoüberwachung wird nur dann aktiv, wenn die Rettungsfahrzeuge stehen. Ich denke, das beschränkt den Radius und die Aufnahmezeit auf das Notwendigste und trägt dem Datenschutz genügend Rechnung. Wenn diese Anforderungen zukünftig auch für Rettungsfahrzeuge in Bremen umgesetzt werden, sehe ich keinen Grund, warum man diese sinnvolle Maßnahme nicht durchführen sollte, um Ärzte und Sanitäter zukünftig besser zu schützen. – Vielen Dank!

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Nach Erläuterung des Problems und nach Berichterstattung in der Innendeputation, aber auch im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit ist man schnell zu der Lösung gekommen, dass der einzige Weg, um dieses Problem beheben zu können, die Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes ist. Entsprechend liegt jetzt der Gesetzentwurf des Senats vor. Ich freue mich an der Stelle, dass die CDU ihren Antrag zurückgezogen hat und auch durchgehalten hat, bis dieser Entwurf vorgelegt worden ist.

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Ich bedanke mich auch noch einmal bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und beim Senat, erstens, für den Gesetzentwurf, zweitens, für den konstruktiven Beitrag, und drittens, für die Zusammenarbeit, die die Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes zur Folge hatte. – Danke schön!

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich im Grunde kurzfassen, weil eigentlich schon alles gesagt wurde. Herr Cordes war am 1. Februar auf Einladung der SPD-Fraktion im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und hat dort ziemlich ausführlich die Problematik für die Feuerwehr und die Rettungskräfte in Bremerhaven dargestellt. Wir haben ausführlich erörtert, warum es wichtig ist, auch rechtssystematisch eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Frau Dr. Sommer war dort ebenfalls anwesend.

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war beteiligt, und die Fraktionen sind sich in der Frage durchweg einig. Soweit ich gehört habe, hat sogar die Piratenpartei in Bremen kein Problem mit dem Vorhaben, zumindest im Moment nicht.

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datenschutz nord, das aber strittig ist. Es ist durchaus vernünftig, wenn man darüber streitet und die Möglichkeit hat, diesen Streit hier beizulegen, die gesetzlichen Klarstellungen zu vollziehen. Das ist der Gegenstand der heutigen Beratung.

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34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 16. März 2012

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Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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der Drucksachen-Nummer 18/303 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Der Datenschutz insgesamt soll auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet werden. So wurde uns in der Innenausschusssitzung vom Statistischen Landesamt versichert. Auf kommunaler Ebene sollen durch verschiedene Erhebungsstellen die Daten gebündelt werden und eine hohe Datenqualität erreicht werden. Wir hoffen, dass sich der Arbeitsaufwand gerade für unsere Kommunen in einem erträglichen Rahmen abspielen wird.

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Da ist das seltsamerweise möglich. Daher wäre es meiner Meinung nach sinnvoll und wünschenswert, wenn wir dies miteinander im Innenausschuss beraten. Außer Frage steht, dass wir bestimmte Gefahrenschwellen einbauen müssen. Auch selbstverständlich ist es, dass es um den Datenschutz geht und Datenbanken nicht jahrelang aufbewahrt werden dürfen, sondern vielleicht sofort wieder zu löschen sind.

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Der Innenminister hat davon gesprochen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte sehr frühzeitig eingebunden war. Das kann ich bestätigen. In der letzten Sitzung der Datenschutzkommission, bei der im Übrigen die CDU leider nicht anwesend war, hat der Datenschutzbeauftragte die innere und gute Abstimmung bewusst betont und davon gesprochen, dass wir mit diesem Gesetz und den Regelungen zum Datenschutz eine Vorreiterrolle für viele andere Länder haben werden.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich um Grundrechtseingriffe. Eingegriffen wird in das Post- und Fernmeldegeheimnis, eingegriffen wird auch in das Grundrecht auf Datenschutz. Die Notwendigkeit dafür muss in jedem Einzelfall belegt werden. Ich räume ein, dass das Land Brandenburg im Jahr 2012 - Sie bzw. Ihr Amtsvorgänger berichteten ja regelmäßig - relativ sparsam mit den gegebenen Möglichkeiten umgegangen ist. Es gab 2012 141 Versuche, Handys zu orten. Es gab zwei Fälle des Einsatzes eines IMSI-Catchers. Beides war damals im Ergebnis leider erfolglos. Die Gesuchten wurden zwar gefunden, aber zu spät.

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie vielleicht nicht wundern, dass ich es nicht kurz machen möchte, weil wir Bündnisgrünen uns den Anliegen von Datenschutz und Bürgerrechten immer sehr verbunden fühlen und uns deshalb hier auch Sorgen machen.

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Immerhin erkennt auch die Landesregierung, dass sie durch dieses Gesetz in Grundrechte eingreift, nämlich in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und in das Recht auf Datenschutz aus Artikel 11 Landesverfassung. Mir fehlt hier noch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 herausgearbeitet wurde.

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Der FDP sei zugestanden, dass mit dem Schutz der Journalisten ein kleiner Schritt in die richtige Richtung unternommen worden ist, aber das, liebe Kolleginnen und Kollegen, genügt uns nicht; denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Recht. In der heutigen Zeit müssen wir über Datenschutz intensiver als je zuvor reden. Ich verweise auf die Diskussionen, die in Bezug auf die Vorhaben Amerikas stattfinden.

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Meine Kolleginnen und Kollegen, wer sich zu Recht über die Abgriffe der amerikanischen militärischen Geheimdienste von Internetdaten empört – das haben wir alle gemeinsam fraktionsübergreifend in der letzten Sitzung getan -, soll auch hier mit dem Datenschutz sensibler umgehen.

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33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011 (Drucksache 17/1708)

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Stellungnahme des Senats zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz Mitteilung des Senats vom 23. August 2011 (Drucksache 18/37)

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samten neuen Medien und das Internet sind ein sehr umfangreiches Thema in diesem Jahresbericht. Entsprechend fand ich es bemerkenswert, dass auch die Unternehmen, aber auch die Behörden und inwieweit dort der Datenschutz gewährleistet wurde, wenn sie Onlinedienste anbieten, in den Bericht aufgenommen worden sind.