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Im Sinne der Verordnung EG-Nr. 1935/2004 dürfen Lebensmittelverpackungen unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit des Menschen gefährden. Findet ein Übergang von Substanzen aus der Verpackung an das zu verpackende Lebensmittel statt, so bezeichnet man dies als Migration. Verbraucherschutzorganisationen befürchten, dass besonders Inhaltsstoffe von Kunststoffverpackungen an die enthaltenen Produkte abgegeben werden könnten.

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Dazu haben wir heute einen Antrag zur Änderung des Partizipations- und Integrationsgesetzes vorgelegt. Der Integrationsbeauftragte soll durch das Parlament gewählt und durch den Parlamentspräsidenten ernannt werden. Doch diese Gelegenheit kann noch für weitere Dinge genutzt werden. Der Beauftragte soll stärker bestimmte benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft partizipieren lassen. Gleichzeitig können wir die Frage stellen, ob der Begriff der Integration heute noch zeitgemäß ist. Durch verschiedene schädliche Debatten in den letzten Jahren ist der Begriff sehr negativ konnotiert. Deswegen und weil wir auch den Fokus des Beauftragten verändern wollen, wäre es sinnvoll, diesen Beauftragten oder diese Beauftragte für Migration und Partizipation zu nennen. Durch die Umbenennung hätten wir gleichzeitig eine neue, moderne Stoßrichtung, die das Amt einnehmen könnte.

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Erlauben Sie mir weitere Beispiele. Des Weiteren wurden im Rahmen eines Programms des Bundesweiten Überwachungsplans im Jahr 2012 insgesamt 20 in bedruckten Umkartons aus Papier und Pappe verpackte trockene Lebensmittel wie Haferflocken, Müsli und Reis auf den Fotoinitiator Benzophenon untersucht. Auch dieses Ergebnis ist beunruhigend. Hier wurden in 13 Lebensmitteln Gehalte nachgewiesen, die auf die entsprechende Kartonverpackung zurückzuführen sind. Nicht auszuschließen ist dabei ein enger Zusammenhang zwischen der verwendeten Druckfarbe und der nachweisbaren Migration von Substanzen an die Lebensmittel.

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Plastik ist ziemlich praktisch, und deshalb findet es sich so gut wie überall. Die Kolleginnen haben schon darauf hingewiesen: Es ist ein generelles Problem, und wir können es jetzt wahrscheinlich nicht einseitig lösen, indem wir die Migration bei Lebensmitteln angehen, sondern wir müssen das Thema ein bisschen globaler sehen.

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Das zweijährige Projekt ist eine Fortführung des Modellprojekts „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie des bereits zuvor vom hessischen Integrationsministerium initiierten Netzwerks hessischer Ausländerbehörden. Im Rahmen des neuen Projekts wird über die sieben Standorte hinaus das Netzwerk aller interessierten Ausländerbehörden weitergeführt.

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Kommen wir noch zum Thema Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort waren 176.000 Asylanträge aus dem letzten Jahr zu verzeichnen. 100.000 Entscheidungen wurden in den ersten zwei Monaten dieses Jahres getroffen, und man ist nach wie vor dabei, diesen Berg an Anträgen abzuarbeiten. Auch wir wollen, dass diese Anträge gründlich bearbeitet werden, und wir wollen natürlich auch, dass sich die Bearbeitungszeiten positiv verändern. Zusätzliche Belastungen würden dieses Ziel konterkarieren.

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Im Übrigen will ich an der Stelle auch daran erinnern, dass wir einmal eine für mich vollkommen unverständlich heftige Debatte darüber geführt haben, ob es notwendig und wünschenswert wäre, eine Gesamtevaluation aller Sprachfördermaßnahmen in diesem Land durchzuführen, wie es von vielen Experten beispielsweise in der Enquetekommission „Integration und Migration“ angemahnt worden ist, was ich hiermit auch erneut tue.

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Ein ganz anderes Thema will ich noch ansprechen, nämlich E-Justice. Da geht es um die Digitalisierung in der Justiz, die elektronische Akte und alles, was damit zusammenhängt. Die Auswirkungen in der Praxis sind daran zu sehen, dass die Verwaltungsgerichte gut ausgestattet sind und dass wir inzwischen bundesweit bei Modellgerichten die Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten innerhalb von Minuten sicherstellen können. Seit Februar 2016 sind die Bearbeitungszeiten sechs Monate kürzer, als wir das in der Vergangenheit hatten. Die elektronischen Ver

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Wir haben schon seit 1996 das Karlsruher Urteil, das grundsätzlich sagt, dass das, was im Asylgesetz und im Grundgesetz verankert ist, verfassungskonform ist. Aber wir müssen den Menschen heute doch viel mehr sagen. Wir müssen ihnen sagen: Das setzt das Asylverfahren nicht aus. Es beschleunigt das Asylverfahren. Es führt dazu, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb einer Woche prüfen soll. Auch soll eine Abschiebeandrohung erfolgen, die wiederum in einer Woche vollzogen werden kann. Das ist es, was die Menschen erwarten, nicht nur die Menschen in unserem Land, sondern auch die Menschen, die zu uns kommen und doch die Gewissheit brauchen, ob sie eine Bleibeperspektive haben oder nicht. Deswegen gibt es aus meiner Sicht gar keinen Widerspruch.

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Sie haben meiner Ansicht nach recht. Das Instrument der sicheren Herkunftsländer ist mit Sicherheit kein Allheilmittel. Es ist auch die Antwort – ich will nicht sagen: auf ein Staatsversagen, aber – auf eine nicht gut organisierte Struktur des Bundes hinsichtlich der Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und anderer. Zu verantworten hatte das der Bundesinnenminister.

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Ich erinnere beispielsweise daran, dass die Ministerpräsidenten im Frühjahr letzten Jahres einmütig beschlossen hatten, die notwendige Personalausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – damals noch auf der Grundlage sehr viel geringerer Schätzungen – sofort und massiv nach oben zu führen. Es ist nichts passiert.

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Ich kann ihn nicht außen vor lassen. Denn er ist nun einmal derjenige, der unter anderem für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist.

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Deshalb ist am Ende die Antwort auf diese Form der Migration – nicht nur aus dem Westbalkan, sondern auch aus Teilen des Maghreb – ein Einwanderungsgesetz, das Arbeitsmigration nach klaren Regeln zulässt und ermöglicht. Das ist bitter notwendig. Das ist der entscheidende Punkt, an dem sich die Union hier wie in Berlin so schwertut und den sie endlich in ihren Reihen lösen muss.

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Der erste Teil eines Asylverfahrens in Deutschland ist das Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Ich fasse zusammen. Die zwei Teile des Verfahrens, die real am längsten dauern, sind die Bearbeitung der Anträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Ausreise derer, die ausreisepflichtig sind, kein Anrecht auf Asyl haben und unser Land verlassen müssen. Vor diesem Hintergrund macht es doch Sinn, sich mit diesen Teilen zu beschäftigen, statt das Augenmerk auf Regelungen zu richten, die den Rechtsschutz für diejenigen beschränken, die bei uns eventuell Schutz bekommen. Das kann man miteinander bereden; das ergibt doch einen Sinn.

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Welche Gründe haben sie bewogen, die Einrichtung eines angekündigten Standortes des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Rotenburg, mit ca. 30 Dienstposten, nicht weiterzuverfolgen?

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In der Vorbereitung habe ich nochmals extra nachgeschaut: Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Integrierten Flüchtlingsmanagement, Stand 15.12.2015, ist Rotenburg noch als geplanter BAMF-Außenstandort mit enthalten. Erst durch das Heidelberger Modell ist beim BAMF eine andere Entscheidungsfindung getroffen worden.

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Ich will Ihnen sagen, zu was der Ministerpräsident heute bei diesem wichtigen Thema nichts gesagt hat. Er hat nicht über den Themenkomplex Flüchtlinge und Migration im Kontext dieser Fragen der Europäischen Union und des Brexits gesprochen. Er hat nicht über die Bekämpfung der Steuerflucht und der Steuerhinterziehung gesprochen. Das allerdings ist die Voraussetzung dafür, dass wir die notwendigen Mittel für die Europäische Union bekommen.

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Die wachsende Migration von Menschen, von einem global operierenden Kapital ausgehende Massenarbeitslosigkeit und Armut verlangen nach einer supranationalen Antwort. Das können in Anlehnung an Karl Marx und Rosa Luxemburg nur DIE LINKEN.

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Ich richte meinen Appell noch einmal an die Kollegen von der SPD: Die Jusos und die LAG Migration haben beantragt, diesen Flughafenasylknast zu stoppen. Sie konnten sich auf dem Landesparteitag nicht dazu durchringen, diesen Antrag zu unterstützen. Es gibt auch ein Kunstwerk der Künstlerin Anke Fountis mit dem Titel „Willy weint“. Er weint, weil er sagt: Nicht in meinem Namen die Menschen im Flughafenasylknast einsperren! – Meine Damen und Herren! Geben Sie sich einen Ruck! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Setzen Sie sich sofort dafür ein, dass auf diesem Flughafen, auf dem bislang nur Vögel und der Baudirektor geflogen sind, auf dem keine Menschen starten und landen, keine Knäste betrieben und Asylbewerber inhaftiert werden. Das darf nicht geschehen. Das muss verhindert werden. Dagegen demonstrieren wir am Freitag um 17 Uhr vor dem roten Rathaus. Keine Chance für diesen Flughafenasylknast! Den brauchen wir nicht. Nein danke!

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Vielen Dank, Frau Radziwill, dass wenigstens Sie Position bezogen haben. Das ist schon etwas wert. Auch die AG Migration der SPD und die Jusos haben klare Anträge auf dem Parteitag gestellt. Es wurden sogar Schilder vor dem Parteitag hochgehalten, damit die Abgeordneten nicht zu verwirrt sind, ob sie mit Ja oder Nein stimmen sollen. Das hat leider nicht geholfen. Die Anträge wurden nicht positiv beschieden.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einzelplan 09 für den Doppelhaushalt 2012/2013 steht ganz im Zeichen von Arbeit und Integration, der Leitidee unseres Koalitionsvertrages. Unser Etatentwurf beträgt rund 125 Millionen Euro. Davon entfallen 101 Millionen Euro auf Arbeit und berufliche Bildung, 16,4 Millionen Euro auf Frauen und Gleichstellung, 6,6 Millionen Euro auf Integration und Migration und 1 Million Euro auf Antidiskriminierung. Insgesamt ist das ein Aufwuchs von rund 5 Millionen Euro im Vergleich zum letzten Haushalt.

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1. Der technische Transfer bestehender Datenbestände bei der Migration auf das neue Verfahren ist möglichst einfach und ohne händische Vorgänge sicherzustellen.

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Vieles von dem, was wir an Problemen haben, wie viele oder wie wenige bei der Bundesagentur angekommen sind, hat etwas damit zu tun, dass die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiterhin viel zu langsam sind.

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Die SPD-Fraktion hat inzwischen genug Beschlüsse in der AG Migration, beim Parteitag, in der Fraktionssitzung herbeigeführt. Nun haben Sie die Chance, Ihren eigenen Innenminister Woidke aus Brandenburg zu unterstützen. Ihre eigene Partei in Rheinland-Pfalz hat die diese Bundesratsinitiative gestartet. Sie müssen sich nur überwinden. Frau Radziwill! Natürlich können wir im Innenausschuss über den Antrag noch weiter reden. Ich glaube aber, dass Sie sich auch keine großen Hoffnungen machen, dass es dort noch eine große Änderung geben würde. Es würde mich freuen, die Hoffnung ist aber leider nicht besonders groß. – Vielen Dank!

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Es war – ich glaube, an der Stelle sollte es Einigkeit geben – schon am Anfang des vergangenen Jahres absehbar, dass auf uns eine Flüchtlingswelle zukommt. Klar war auch, dass der Bundesinnenminister und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf diese Welle von Flüchtlingen und Zuwanderern – wenn man hier richtig differenziert – nicht vorbereitet waren. Das war die Kritik, die wir gemeinsam formuliert haben und die die Landesregierung auch gegenüber dem Bund zu Recht formuliert hat.

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Natürlich war auch für mich die Zeit, die viele Familien wegen der zunächst schleppenden Antragsbearbeitung in der Erstaufnahme verbleiben mussten, viel zu lang. Herr Merz, da stimme ich mit Ihnen sehr überein. Doch jetzt arbeitet, wie Sie auch dargestellt haben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zügig.

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Da kann man als Beispiel unsere hessischen Verwaltungsgerichte anführen, die zu den bundesweit ersten Gerichten gehörten, die bei ihrer Kommunikation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vollständig auf die elektronischen Akten umgestellt haben. Dadurch können die Aufenthalts- und Asylverfahren, deren Zahl stark gestiegen ist, viel effizienter und schneller geführt werden. Das ist vielleicht für den Kollegen Rock noch einmal spannend: Der Zeitgewinn beträgt sechs Monate. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das, was Sie zu den Verwaltungsgerichten vorgetragen haben, entbehrt jeglicher Grundlage.

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Zuvor hat es die Senatorin nicht versäumt, die Stelle für die Nachfolgerin oder den Nachfolger so zu ordnen, dass sie der herausragenden Bedeutung des Politikfeldes Integration in naher Zukunft gerecht wird. Sie hat die Position umstrukturiert und dadurch entsprechend aufgewertet. Was heißt das? – Sichtbar wird die Aufwertung durch die Einrichtung der neuen Fachabteilung namens „Beauftragte/Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration“. Von Entmachtung kann da keine Rede sein. Das habe ich bereits im März ausführlich dargelegt. Die gesetzlichen Aufgaben, die sich für die Beauftragte oder den Beauftragten aus dem Partizipations- und Integrationsgesetz ergeben, werden mit den Anforderungen einer Abteilungsleitung verknüpft. Das ist keine unübliche Personalunion, siehe vergleichbare Stellen. Inhaltlich wurden die Aufgabengebiete qualitativ erweitert. Dazu gehören: die Steuerung der Integrationsministerkonferenz, die Bundesratsversammlungen sowie die dazugehörenden Bund-Länder-Abstimmungen.

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Ich habe daraufhin selbstverständlich sofort alle Mitglieder eingeladen und das Gespräch angeboten. Das wird morgen stattfinden. Ich hoffe, dass wir alle Missverständnisse, die es im Raum gibt, ausräumen können. Eigentlich ist der Landesbeirat dafür da, jetzt schnellstmöglich Arbeitsgruppen einzurichten und die wichtigen Themen, die im Bereich von Integration und Migration anstehen, auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist ein Beratungsgremium. So erhoffe ich mir aus diesem Gremium auch viele Impulse für die Senatspolitik. Das wird demnächst passieren. Der nächste Termin des Landesbeirats ist terminiert, sodass ich davon ausgehe, dass wir auch mit dem Gespräch morgen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit kommen können. Die neue Integrationsbeauftragte wird diese Gespräche selbst führen und dann die Arbeit des Landesbeirats positiv begleiten.

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Natürlich kann man nun sagen, jedes Amt dient bestenfalls dazu, sich selbst irgendwann überflüssig zu machen. Aber dieses Irgendwann ist sicherlich noch nicht im Jahr 2012 gekommen, und sicherlich nicht hier in Berlin. Und wenn Sie es abschaffen wollen, dann seien Sie wenigstens so ehrlich, es zuzugeben. Oder wenn Sie der Meinung sind, dass das Amt sich überlebt habe, dann haben wir einen Alternativvorschlag für Sie. Wie wär’s, wenn Sie das Amt einfach öffnen? Wir wollen den Integrationsbeauftragten zu einem Beauftragten für Partizipation und Migration machen, zu jemandem, der die Beteiligungsmöglichkeiten nicht nur, aber auch von Menschen mit Migrationsstatus verbessern kann. Wir wollen, dass der Integrationsbeauftragte umfangreiche Befugnisse und mehr Unabhängigkeit bekommt. Daher sollte das Amt direkt beim Abgeordnetenhaus angesiedelt sein. Dann haben wir auch jemanden, der nicht nur für die Verteilung von Geldern zuständig ist und der das Amt des Integrations- und Partizipationsbeauftragten auch in Vollzeit ausführen kann.