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Meine Damen und Herren! Der Datenschutz und ein besserer Schutz der Privatsphäre und der Verhaltensfreiheit durch informationelle Selbstbestimmung sind unerlässlich für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Manche sehen im Internetzeitalter das Ende der Privatsphäre gekommen. Nur weil es im Internetzeitalter schwieriger wird, die Privatsphäre zu wahren, auch weil viele Zeitgenossen frei und freigiebig ihre Datenspuren im Netz hinterlassen, sollte man das Grundrecht auf Privatsphäre nicht aufgeben.

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Im Gegenteil: Für diejenigen, die ihre Privatsphäre nicht öffentlich machen wollen, muss das Internet auch einen rechtlich geschützten Bereich bieten. Gerade angesichts der Bemühungen zur Verwirklichung von mehr Transparenz, mehr Informationsfreiheit und mehr Open Government bedarf es der Beachtung der schutzwürdigen Interessen Dritter. Transparent bedeutet nicht gläsern. Privatheit gehört zum Schutzgut des Gemeinwesens. Der Datenschutz muss aber - darüber sind sich alle einig - im Internetzeitalter angepasst und modernisiert werden.

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Ich möchte - das ist jetzt mein letzter Gedanke - es nicht versäumen, bei dieser Gelegenheit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. von Bose - er sitzt auf der Besuchertribüne - und seinen Mitarbeitern für die engagierte Arbeit sehr herzlich zu danken.

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Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/1489 lautet, der Landtag möge den Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Zehnten Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2011 zur Kenntnis nehmen. Darüber müssen wir nicht abstimmen; denn es handelt sich um eine Kenntnisnahme.

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Datenschutz an berufsbildenden Schulen

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2. Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, dass die Daten in dieser Form weitergeleitet wurden, und welche Maßnahmen werden generell getroffen, um Datenschutz an Schulen zu garantieren?

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wird per Kooperationsvereinbarung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz durchgeführt. Bisher wurden ca. 650 Lehrerinnen und Lehrer qualifiziert. Ab diesem Schuljahr wird die Fortbildungsveranstaltung für ca. 300 Lehrkräfte pro Schuljahr angeboten.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/9945:

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Zu Ihrer Frage 2 antworte ich wie folgt: Es wurden keine Daten von Schülerinnen und Schülern an das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum JenaGöschwitz zum Zwecke der Anmeldung weitergeleitet. Eine derartige Weiterleitung würde gegen die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen. Die Nutzung von Schülerdaten durch die Schulaufsicht ist allerdings gemäß § 57 Thüringer Schulgesetz nur zur Erfüllung der der Schulaufsicht zugewiesenen Aufgaben zulässig. Diese Voraussetzung wäre im vorliegenden Sachverhalt nicht erfüllt, da die Anmeldung von Schülern an eine berufsbildende Schule keine Aufgabe der Schulaufsicht ist. Zur Sicherstellung der Erhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an staatlichen Schulen verfügt jeder Schulamtsbereich über einen Datenschutzbeauftragten gemäß § 10 a Thüringer Datenschutzgesetz. Zur datenschutzrechtlichen Qualifizierung der Schulen ist das Thema Datenschutz als separates Modul im Kurs Medienkunde des Thüringer Instituts für Lehrerbildung, Lehrplanentwicklung und Medien - kurz ThILLM verankert. Teilnehmer sind nicht nur Schulleiterinnen und Schulleiter, sondern alle interessierten Lehrerinnen und Lehrer. Das Fortbildungsmodul

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/14103:

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Es geht weiter mit Punkt 24, Drucksache 20/14235, einem Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Identitätsund Aufklärungsfahndung gemäß Paragraf 131b StPO erleichtern.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/9945: Identitätsund Aufklärungsfahndung gemäß § 131b StPO erleichtern (Antrag der CDU-Frak- tion) – Drs 20/14235 –]

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Punkt 28, Drucksache 20/14338, ebenfalls Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/14103: Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes (Senatsantrag) – Drs 20/14338 –]

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Ich weiß wohl, dass die Forderung nach weiteren Kooperationen im Spannungsverhältnis steht zum Schutz eines Kernbereichs der Staatlichkeit selbstständiger Länder. Deswegen muss ein Land natürlich einen eigenen Rechnungshof, einen eigenen Staatsgerichtshof und wegen der engen Anbindung an das Parlament auch einen Beauftragten für den Datenschutz und andere haben wie auch, wenn man ihn denn überhaupt will, einen eigenen Verfassungsschutz. In der Regel kommen auch die Verwaltungen nicht infrage, soweit sie kommunal sind. Hier stellt sich eher die Frage nach möglichen und notwendigen Kooperationen zwischen den Gemeinden Bremerhaven und Bremen und dem Land, aber das ist eine andere Diskussion. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass die Zeit reif ist für diese Diskussion, auch innerhalb des Landes Bremen. Dass da etwas

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Meine Damen und Herren, wenn wir über die Notwendigkeit des besseren Informationsaustausches reden, und ich halte das in diesem Zusammenhang für extrem wichtig, müssen wir auch konsequenterweise über den Datenschutz reden, denn alles andere entspräche dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! Genau hier ist es schwierig, wie wir aus vielen Diskussionen allein hier im Haus wissen, denn einerseits legen wir alle großen Wert auf den Schutz der Daten und die Einhaltung von Löschfristen und andererseits – anhand des Beispiels, das wir heute diskutieren – auf die Aufklärung schwerer Verbrechen, wie sie der NSU begangen hat. Meine Damen und Herren, aus Sicht der CDU-Fraktion ist deswegen eine für alle Beteiligten verbindliche europäische Datenschutzregelung von großer Bedeutung.

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dann vielleicht noch mal zurückkommen werden im Laufe der Diskussion, liebe Kollegen, gesagt hat, weil die Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch aller Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, sollte man eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich unterlassen, dann kann es das nicht nur hier für diesen eng begrenzten Sicherheitsbereich geben. Das Verbot der Totalerfassung gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, die auch in europäischen und internationalen Zusammenhängen zu wahren ist - so richtig und zutreffend die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Aber wenn das so ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann müssen wir den Fokus auf ganz andere Bereiche richten und da sage ich Ihnen nur mal vier Beispiele für Tätigkeitsfelder dieser EU-Datenschutzgruppe, die viel brisanter sind, als die Vorratsdatenspeicherung. Der Online-Datenschutz: Erst am 26. Mai 2010 hat die Datenschutzgruppe die Unternehmen Google, Yahoo und Microsoft angeschrieben und gesagt, sie sollen ihre Aufbewahrungsfrist personenbezogener Daten eingrenzen, die Möglichkeit vermindern, User in Suchprotokollen zu identifizieren und der Schaffung eines Prüfprozesses sowie einer unabhängigen und externen Überwachungsbehörde zustimmen. Nur mal, um zu wissen, wo das Problem wirklich liegt: Wir haben auch in der letzten Debatte schon einmal kurz angesprochen, die Werbung auf der Basis von „behavioral targeting“ - das ist der Fachbegriff -. Dazu hat diese Arbeitsgruppe Ausführungen am 22.06. gemacht, da geht es um die Cookies, die bei Ihnen eingespeichert werden, um Ihnen dann ein benutzerorientiertes Profil anzubieten und eine zielgerichtete Werbung. Da gibt es auch ganz viel zu regeln. Da haben wir die ganzen Bewegungs- und Verhaltensprofile millionenfach, und bei der Sache mit der Vorratsdatenspeicherung hat es ca. 13.000 Abfragen gegeben.

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Meine Damen und Herren, selbst aus Verbraucherschutzsicht kann ich Ihrem Antrag nicht folgen. Ein unwissender Staat ist ein unnützer Staat, den keiner braucht. Alleinige Beratung des Bürgers nützt nichts, wenn den Bürger keiner schützt. Ein rechtlich gesichertes Zusammenwirken ist beim Datenschutz zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung über die Daten, auch über mich selbst, und den Sicherheitsinteressen notwendig. Das gewährleistet Ihr Antrag nicht. Darum wird ihn meine Fraktion ablehnen. Vielen Dank.

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Es ist nun eine Sache der Landesregierung, sich in der Sache zu positionieren. Eine Äußerung des stellvertretenden Ministerpräsidenten lässt mich hoffen. Christoph Matschie, im März dieses Jahres, Zitat: „Die Freiheit des Einzelnen, informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz sind hohe Güter, welche wir nicht leichtfertig auf dem Altar der Täterbekämpfung opfern dürfen.“

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Das sind also alles Riesenprobleme und da halte ich es, ehrlich gesagt, für ziemlich paradox, wenn Verbindungsdaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten klar eingegrenzt, in einer überschaubaren Anzahl von Fällen nicht nutzbar gemacht werden sollen, für kommerzielle Zwecke aber unbegrenzt millionenfach weiter ausgebeutet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat von einem „diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins“ gesprochen. Das zeigt im Begriff die meines Erachtens größte Gefahr für den Datenschutz bzw. die Sicherung der Privatsphäre auf, nämlich eine profunde Unkenntnis über das tatsächliche Ausmaß der Bedrohung der Privatsphäre jedes Einzelnen und darüber, dass diese Bedrohung längst nur noch zu einem vergleichsweise geringen Teil von staatlichen Stellen ausgeht.

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Der Staat, meine Damen und Herren, kann seinen Auftrag zur Gewährleistung der Sicherheit nur erfüllen, wenn er die Instrumente dazu erhält. Der Bundesgesetzgeber hat dazu den Auftrag, nicht wir. Die Sicherheitsbehörden haben den Bedarf angemahnt. Natürlich muss bei einer künftigen Regelung speziell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Der Zugriff auf vorhandene Daten muss nach meiner Auffassung zu einer konkreten Gefahrenabwehr möglich sein. In gleicher Weise ist künftig ein kleiner Kreis von besonderer Vertraulichkeit, wie Ärzte oder Pfarrer besonders zu berücksichtigen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat nun eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ins Spiel gebracht. Er nennt das Quick-Freeze-Verfahren. Das Schockfrosten von Daten kann eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung sein, das Quick-FreezeVerfahren hat sich in den USA besonders in den letzten Jahren bewährt.

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Frau Kollegin Marx, Sie sind, finde ich, in beeindruckender Weise ohne Abstriche ins Detail gegangen. Aber in einem wesentlichen Teil Ihrer Rede haben Sie ein ganz anderes Regelungsgebiet behandelt. Sie haben nämlich über die Frage gesprochen, was machen Private mit unseren Daten? Wir sind jetzt hier aber in der Diskussion, was macht der Staat mit unseren Daten? Das sind zwei sehr unterschiedliche Dinge und das hat auch ganz unterschiedliche Auswirkungen, weil die Privaten gerade keine Zwangsbefugnisse haben. Die Privaten können nicht eines Tages vor Ihrer Tür stehen und Sie auf ein Polizeipräsidium mitnehmen. Ich glaube auch, dass Sie irren an der Stelle, wenn Sie hier darlegen, wir haben in Deutschland den höchsten Datenschutzstandard. Ich frage mich, warum immer wieder das Bundesverfassungsgericht in die datenrechtlichen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland eingreifen und sagen muss, hier musst Du, lieber Gesetzgeber, nachbessern, nachdem vorher alle in Regierungsverantwortung gesagt haben, das ist Superdatenrecht, was wir hier vorlegen. Ich glaube, wir müssen sehr aufmerksam bleiben und der gesellschaftliche Disput, den wir hier führen, ist überhaupt das Einzige, was uns Datenschutz sichert. Deshalb sollten wir diese Debatte nicht diskreditieren.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Mohring - er ist jetzt leider nicht da - hat ja heute sein Holzspielzeug zu Hause gelassen. Einige werden es gestern gesehen haben. Das war eine Figurengruppe, eine rote und eine schwarze Ameise und die knickten dann so wechselweise ein. Mal sehen, wer sich bei diesem Thema Vorratsdatenspeicherung durchsetzen wird, mal sehen, wer hier am Ende einknickt. Es gibt und es gab in Thüringen durchaus gegenläufige Auffassungen über Notwendigkeit und Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Vorhin wurde gefragt, ob wir die einmal zitieren könnten, ich würde mir gern an dieser Stelle die Mühe machen. Die SPD im Bund hatte ja nach ihrer Zustimmung zu dieser Regelung in 2006 doch noch die bürgerrechtliche Kurve genommen und gehörte zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung und das war auch in Thüringen so. Der Landesverband der SPD hat in 2007 einen entsprechenden Beschluss gefasst und Herr Dr. Poppenhäger hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März dieses Jahres sehr euphorisch begrüßt. Ich darf zitieren: „Heute ist nicht nur für die 35.000 Klägerinnen und Kläger“, ich war übrigens auch eine dieser Klägerinnen, „ein guter Tag. Die Entscheidung ist ein weiterer Meilenstein beim Datenschutz und für Bürger- und Freiheitsrechte.“, so der Justizminister.

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Die Regelungen in den §§ 84a bis 84e wurden getroffen, um die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu schaffen. Mit den Regelungen griff der Ausschuss insbesondere Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf, der zu der Änderung des § 84a im Regierungsentwurf datenschutzrechtliche Bedenken vorgetragen hat, die dann die den Datenschutzbereich betreffenden Gesetzesberatungen begleiteten.

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Ich denke, dass die in den §§ 84a und 84b explizit festgelegten Verfahren zur Datenerfassung und zum Datenschutz bei der amtlichen Schulstatistik sowie zur wissenschaftlichen Langfristauswertung

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Deshalb sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Diese ganze Debatte um Datenschutz und Hehlerei ist scheinheilig. Man darf hier schon einmal fragen: Wer ist in dieser Geschichte eigentlich der Lausbub?

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Zu Frage 2: Die Befragung der Pflegekräfte und Auszubildenden zur möglichen Einrichtung einer Landespflegekammer ist ein Projekt, bei dem mit personenbezogenen, also sensiblen Daten gearbeitet werden muss. Daher war und ist es das Bestreben der Landesregierung, so wenig aufwendig wie möglich, aber so rechtssicher wie nötig zu agieren. Außerdem ist bei der gewählten Vorgehensweise jeder Schritt mit dem rheinlandpfälzischen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt, sodass jede teilnehmende Pflegekraft mit Blick auf ihre Daten sicher sein kann.

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Ich wundere mich auch, dass von frauenpolitischer Seite die Bürokratie angesprochen wird. Bürokratie hin oder her, aber hier geht es um ein Grundrecht, um einen Verfassungsauftrag, der nicht erfüllt ist. Das haben hier alle übereinstimmend gesagt. Beim Datenschutz hat das auch niemand infrage gestellt oder zumindest fast niemand. Der Datenschutzbeauftragte hat hier ganz erhebliche Kompetenzen. Wenn ich jetzt ein Grundrecht einfordere, nämlich die Gleichstellung von Mann und Frau, und ein Äquivalent zum Datenschutzbeauftragten haben möchte, dann heißt es: Oh welch eine Bürokratie. Das finde ich ein bisschen absurd.

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Deshalb finde ich auch, wir sollten gemeinsam alles dafür tun, damit die Lernmöglichkeiten für Studierende besser werden. Wir möchten den Antrag deshalb dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überweisen und dazu auch möglichst die Leiterin der Staats- und Universitätsbibliothek, Frau Müller, einladen, damit wir das fachlich vernünftig beraten und diskutieren können.

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auswerten, anstatt jetzt viele Leute damit zu beschäftigen, eine Machbarkeitsanalyse zu erstellen. Ich glaube, wenn wir diesen Modellversuch durchführen und auswerten, haben wir im Prinzip am Ende auch eine Machbarkeitsanalyse. Daher freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit. – Herzlichen Dank!

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei so viel Einigkeit in dieser Frage bleibt mir verhältnismäßig wenig inhaltlich hinzuzufügen. An dieser Stelle ist es dann aber vielleicht einmal ganz sinnvoll, für einen klugen Antrag zu danken, der, glaube ich, hier aber schwierig zu diskutieren ist, weil doch einige fachliche Fragen bezüglich des Serviceangebots – wie sieht es mit der Magazinnutzung, den Magazinbestellungen und so weiter aus? – beantwortet werden müssen. All diese Fragen sollten wir dann auch im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit klären. Ich freue mich ebenfalls auf die Diskussion mit allen Beteiligten und bedanke mich für den Antrag! – Danke sehr!