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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident hat es gerade gesagt: Das Gesetz wurde am 10. Februar im Senat beschlossen und am 18. Februar in erster Lesung in der Bürgerschaft beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Ausschuss hatte diverse inhaltliche Regelungen zu fassen. Es ging um Änderungen, die die Bremische Bürgerschaft beschlossen hatte und um die Einführung einer Ombudsperson aus dem Jahr 2011, die Einführung einer Zivilklausel aus dem Jahr 2012 und um die größere Transparenz in der Drittmittelforschung aus dem Jahr 2014.

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Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 27. Januar beschlossen, dass er nicht nur darüber berät, sondern auch viele Beteiligte dazu anhört. Der Ausschuss macht das zu verschiedenen Punkten immer wieder gern. Insofern wurden zur Sitzung am 24. Februar eingeladen die Rektoren, die Personalräte und die ASten der öffentlichen Hochschulen, also der Universität und der Hochschule Bremen, der Hochschule Bremerhaven und der Hochschule für Künste sowie die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, der Landesbehindertenbeauftragte, der DGB, der Deutsche Hochschulverband sowie Transparency International.

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In der Tat ist es so, kontrovers wie erwartet wurden in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit die Themen Zivilklausel und Drittmitteltransparenz beschlossen. Wie Sie ebenfalls dargestellt haben, wurde insbesondere seitens der Rektoren angeführt, dass die Zivilklausel einen unnötigen wie auch die Wissenschaftsfreiheit einschränkenden Eingriff in die Hochschulautonomie darstellen würde. Ich möchte an der Stelle aber betonen, dass die SPDFraktion hier anderer Auffassung ist, und das ist ihr gutes Recht.

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 21. März 2014 (Drucksache 18/1319) zur Stellungnahme des Senats vom 12. August 2014 (Drucksache 18/1520) vom 17. Dezember 2014

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Oft war nach der Intervention der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dieser Anspruch entweder in Gänze oder in Teilen gewährt. Das zeigt, dass dort durchaus Regelungsbedarf ist. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass wir seit dem Jahr 2006 dieses Gesetz haben. Seit März 2008 haben wir das Bremische Elektronische Informationsregister. Es wurde als ausgewählter Ort im „Land der Idee“ geehrt, 2011 gab es die erste Novelle und Ende 2014 haben wir in diesem Haus die jüngste Novelle als Gesetzentwurf vorgelegt, zu der wir nächste Woche eine weitere Ausschussberatung haben werden.

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In der letzten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode wollen wir die Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes beschließen. Daraus erhoffen wir uns, dass die Fälle, die im jetzigen Berichtszeitraum oft schwierig und nicht klar definiert waren, für alle Beteiligten doch so transparent werden, dass eben durch die proaktive Veröffentlichung seitens der öffentlichen Stellen dort den Ansprüchen eher Rechnung getragen werden kann. Das bedeutet nicht, dass dann die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nichts mehr zu tun hätte, weil sie dann nicht mehr intervenieren muss, davon gehe ich nicht aus. Ich glaube, es wird noch einiges auf sie zukommen, weil man dort noch ein bisschen für Werbung sorgen muss – auch in der öffentlichen Verwaltung, die ja sehr offen und sehr bewandert ist –, weil wir dieses Gesetz seit dem Jahr 2006 haben. Daher ist der Anspruch auf einen freien Zugang zu amtlichen Informationen notwendig, und dies werden wir auch entsprechend berücksichtigen, wie wir es bereits in der ersten Lesung vorgelegt hatten.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Informationsfreiheit ist sicherlich kein Politikwerk, welches die öffentliche Debatte unbedingt dominiert. Dies ist aber angesichts der zahlreichen anderen landesspezifischen und auch außenpolitischen Themen vermutlich nicht weiter verwunderlich. Dennoch werden Sie nicht überrascht sein, dass es als Sprecherin der CDU-Fraktion für Informationsfreiheit natürlich mein Anliegen ist, sich in den Ausschüssen mit der Informationsfreiheit und dem Datenschutz regelmäßig auseinanderzusetzen.

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Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/1319, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/1520, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1689, Kenntnis.

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36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 21. März 2014

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Stellungnahme des Senats zum 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

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Frau Dr. Sommer: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Einladung, zum 36. Jahresbericht über den Datenschutz zu Ihnen zu sprechen, nehme ich sehr gern an. Dieser 36. Jahresbericht berichtet über das Wohlergehen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Jahr 2013, und wenn wir alle einmal ein bisschen zurückdenken, dann erinnern wir uns daran, dass das Jahr 2013 ein ganz denkwürdiges Jahr für dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung war. Anfang Juni 2013 gab es die ersten Veröffentlichungen über massenhafte und anlasslose Überwachungspraktiken der NSA, die diesen Presseartikeln zugrundeliegenden Informationen hatte Edward Snowden den Zeitungen übergeben. Diesen Ereignissen haben Sie hier in der Bremischen Bürgerschaft viel Raum für Debatten eingeräumt.

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Sie haben aber hier nicht nur über die NSA und ihre Verbindung zur Freien Hansestadt Bremen gesprochen und für Edward Snowden einen sicheren und unbefristeten Aufenthalt in Deutschland gefordert. Sie haben noch viele andere Debatten über Datenschutz geführt, unter anderem über Themen wie Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und öffentlichen Stellen auf der anderen Seite, das nationale Cyber

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Morgen werde ich dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft und dem Präsidenten des Senats den 37. Jahresbericht zum Datenschutz übergeben. Er trägt den Titel „Keine Smartness ohne Freiheit“, und damit geht er genau in dieselbe Richtung wie Ihre Beschlüsse vom Dezember letzten Jahres. Nicht nur deshalb freue ich mich auf die jetzt folgende Debatte und auch auf alle anderen Debatten hier in diesem Haus zur informationellen Selbstbestimmung in Zeiten von Smartness. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute hier noch einmal nach der Ausschussbefassung den 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Frau Dr. Sommer. Wer einmal einen Blick in die Berichte der letzten Jahre wirft, das ist hier auch schon angemerkt worden, wird schnell merken, dass sich viele Probleme wie ein roter Faden durch die Berichte ziehen, und vieles muss jedes Jahr wieder von uns auch im Ausschuss thematisiert werden.

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Das ist einerseits sehr ärgerlich, denn es kann nicht sein, dass das Stadtamt über Jahre hinweg nicht den gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Datenschutzbeauftragten hat, nur um ein Beispiel zu nennen. Es kann genauso wenig sein, dass polizeiliche Datenverarbeitungssysteme über Jahre hinweg von Datenschützern kritisiert werden, ohne dass sich wirkliche Verbesserungen ergeben. Wir sehen also allein an diesen beiden Punkten, die immer wieder, in jedem Datenschutzbericht, stehen, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und ihr Team sozusagen ein dickes Fell und einen langen Atem haben müssen. Deshalb auch an dieser Stelle einmal mein Dank für ihre gute Arbeit!

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Das waren sehr viele Debatten über den Datenschutz: Aber ich finde, eine dieser Debatten, die ich jetzt noch nicht genannt habe, sticht heraus. Das war die vom 17. Dezember 2014. Darin haben Sie den Senat einstimmig aufgefordert, im Bundesrat eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zu initiieren. Ziel dieser Initiative soll die Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Auskunfteien sein. Einerseits soll darin klar festgelegt werden, welche Daten zur Berechnung von Scoringwerten, zum Beispiel über die Zahlungswilligkeit von Menschen, herangezogen werden dürfen. Das Wohnumfeld, so Ihre Entscheidung, soll ausdrücklich nicht dazugehören. Andererseits sollen die Menschen grundsätzlich auch Auskunft darüber erhalten dürfen, in welcher Weise die herangezogenen Daten jeweils gewichtet werden. Damit haben Sie, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Offenlegung dieser Algorithmen gefordert, also die Offenlegung dieser Softwareprogramme, die die Scoringwerte berechnen, und ich glaube, das war sehr entscheidend.

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ist nämlich eben kein Bonus, den man einhalten kann oder auch nicht, Datenschutz ist ein geltendes Recht, das aus guten Gründen gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit ist auch einfach alles gesagt. Ich finde, wir müssen da wirklich noch ein bisschen mehr Druck machen, insbesondere, was die vakanten Stellen angeht. Die Linksfraktion erwartet, dass hier schnell gehandelt wird.

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Zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, die derzeit – das kann man der Presseberichterstattung entnehmen – von einigen Leuten zerhackt wird, so will ich es einmal nennen, hätten wir einige Verbesserungen. Ich darf an die Strafen erinnern. Beispiel: Lidl hatte vor zwei, drei Jahren ein Problem mit der Videoüberwachung. Dort wurden Mitarbeiter beim Gang zur Toilette ausspioniert. Lidl hat dafür circa 1,8 Millionen Euro Bußgeld gezahlt. Das ist bei einem weltweiten Umsatz von ungefähr 30 Milliarden Euro natürlich Portokasse. Nach dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission müsste Lidl derzeit für ein solches Vorgehen ungefähr 600 Millionen Euro bezah

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen tritt als vertrauenswürdige Hüterin der Daten der Bürgerinnen und Bürger auf. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Datenschutz und Datensicherheit, und Bremen engagiert sich in dieser Frage überregional viel stärker, als man es bei einem so kleinen Bundesland, wie wir es sind, vermuten könnte. Wir agieren auf Augenhöhe mit anderen Ländern. Wir stehen dafür mit unserem Agieren. Wir haben erkannt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein sehr wichtiges Grundrecht ist, das aus meiner Sicht immer größere Bedeutung erhalten wird.

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Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 18/1690 abstimmen.

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Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 18/1690 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

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Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt um, was letztendlich durch das EuGH-Urteil vorgegeben ist. Er hält aber daran fest, dass wir ein eigenständiges Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach haben und dies in der Tat nicht mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz, der dem Landtag angegliedert ist, zusammengelegt wird. Angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten in diesem Bereich halte ich dies für richtig. Die aktuellen Auseinandersetzungen wegen der Straßenaufnahmen von Microsoft zeigen, dass unser Landesamt gut aufgestellt ist. Es beweist, dass es seine Kompetenzen sehr gut unabhängig wahrnehmen kann.

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Der Datenschutz für die Privaten bringt dem Landesamt für Datenschutzaufsicht große Aufgaben. Deshalb werden wir überlegen, inwieweit wir dieses Amt in den nächsten Jahren personell verstärken müssen. Entscheidend ist, dass es auf einem guten Weg ist, schon heute seine Aufgaben gut wahrnehmen kann und wir mit der Entscheidung der Koalition, das Amt in Ansbach anzusiedeln, wo die Ursprünge dieses Amtes liegen, auch ein strukturpolitisches Signal gesetzt haben. Dieses Amt musste nicht erst von München verlagert werden, sondern es ist von Anfang an in einer insgesamt eher strukturschwächeren Region gegründet worden. Das ist richtig. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht kann dort seine Aufgaben sehr gut wahrnehmen.

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Zweitens ist es genau die Chance für Ansbach, den privaten Datenschutz dorthin zu tragen, wo er hingehört. Man sollte nicht immer alles nach München geben, sondern vielmehr alles sinnvoll vernetzen. Ansbach ist nach unserer Auffassung nicht Außen

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Bei unserem Gesetzentwurf, verehrte Kolleginnen und Kollegen, brauchen Sie keine Verordnung zu ändern oder haushaltsrechtliche Erwägungen anzustellen. Bei uns ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz bereits mit einem eigenen Haushalt ausgestattet. Dieser Haushalt muss angemessen erhöht werden, aber dann ist alles aus einem Guss.

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als unabhängige Behörde. Zweitens schafft aber schon jetzt tatsächlich das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz die Möglichkeit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Kontrollen über Parteien und Parteienstiftungen ausüben kann. Das ist aber mit Sicherheit nicht öffentlich, sondern privat, also privatrechtlich, und somit ist es möglich.

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um den Datenschutz, es geht aber auch um ein anderes, ein tieferes Thema. In einer vordemokratischen Gesellschaft sind die Menschen darauf gekommen, dass es schlecht ist, wenn eine Institution

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Es stellt sich gerade in den Feldern, wo Private beteiligt sind, immer häufiger die Frage, wer letztendlich den Datenschutz gewährleisten kann. Es könnte letztendlich eine ganz klare Regelung geben, aber die will man nicht.

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Dennoch halte ich eine Verfassungsänderung, die selbstverständlich in einen Volksentscheid darüber münden muss - wir kennen unsere Verfassung, Frau Kollegin Guttenberger -, aus deklaratorischen Gründen für sinnvoll, genau um die Debatte zu vermeiden, dass man künftig immer wieder darüber streiten muss: Ist es so, dass er es darf, oder geht es nicht tatsächlich auch anders? Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir gemeinsam den Weg zu einer Verfassungsergänzung gehen. Ich würde mir auch wünschen, dass Sie nicht immer dem Datenschutz

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Beide Gesetzentwürfe sind europarechtlich zulässig und stärken den Datenschutz in Bayern. Aber beide Gesetzentwürfe haben auch Licht und Schatten. Es gibt gute, sachliche Argumente, die für eine Zusammenlegung des öffentlichen und nichtöffentlichen Datenschutzes sprechen. So sind zum einen zu nennen die Synergieeffekte und zum anderen ist für den Bürger eine einzige Anlaufstelle übersichtlicher als es mehrere Anlaufstellen wären. Alle anderen Bundesländer außer Bayern haben sich für eine Zusammenlegung entschieden. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir in Bayern diesen Weg auch gehen müssen.