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Der Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/78, ist durch den Gesetzesantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit erledigt.

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Bei dem Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 19/247 ist Rücküberweisung zur Beratung und Berichterstattung an diesen Ausschuss vorgesehen.

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Bei diesem Gesetzesantrag ist nach der ersten Lesung Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Auch hier ist Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Auch hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Auch hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Fazit: Diese Tatsache können wir Liberalen nicht akzeptieren. Wir verlangen, dass der Datenschutz jederzeit gewährleistet ist und der Datenschutzbeauftragte von Beginn an in das Verfahren einbezogen ist. Falls die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit nicht gesichert werden kann, muss der Freistaat auf den Einsatz der Software verzichten.

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Herr Spaenle sagte, in Bayern werde eine Software nicht eingesetzt, die den Datenschutz unterlaufe oder technisch nicht sicher sei. Angesichts dieser Beschwichtigungen haben wir die Sorge, dass dem Arbeitnehmerdatenschutz insgesamt kein sehr hoher Stellenwert zugemessen wird.

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Bei der Einführung des automatisierten Meldewesens in Mecklenburg-Vorpommern waren alle 118 Verwaltungen durch das Landesdatenschutzgesetz verpflichtet, dasselbe Verfahren komplett vorab zu prüfen und freizugeben. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Paragrafen 19 könnten diese Aufgaben für zentrale Bestandteile der Softwareanwendung zukünftig flexibel durch eine öffentliche Stelle nach dem Einer-für-alle-Prinzip erledigt werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Städte- und Gemeindetag haben die Schaffung der Möglichkeit einer solchen zentralen datenschutzrechtlichen Freigabe im Artikel 2 in der Anhörung zum Entwurf ausdrücklich begrüßt, sodass ich hoffe, auch in diesem wichtigen Punkt im parlamentarischen Verfahren zu einem in der Sache guten Ergebnis für alle Beteiligten zu kommen.

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Herr Hähle, wissen Sie, was seit gestern läuft? Seit gestern läuft die Wiederholung des Schommer-Prinzips: Jagt diejenigen, die aufklären wollen! Macht den Staatsanwalt dingfest, der vor die Tür geht! Jawohl, das haben Sie sich in China, Herr Ministerpräsident, überlegt. Dann wurde Fraktur geredet und jetzt schicken wir einmal neue alte Besen, die kehren alles wieder um und halten dann überhaupt nichts mehr mit irgendeinem Grundrecht auf Datenschutz, auf Vertraulichkeitsschutz für Mitarbeiter oder Ähnlichem. Wir opfern jetzt einmal unsere eigenen Leute im Landesamt und machen es umgekehrt. Wir machen sie alle zu Tätern. Die waren es, die haben versagt. Die haben unter Verletzung des Trennungsgebots zusammengearbeitet.

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Meine Damen und Herren, ganz klar ist auch, dass mit dieser neuen Software keinerlei Ausforschung von Schulcomputern betrieben werden darf. Der Datenschutz an den Schulen ist uns ein sehr, sehr hohes Gut.

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Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der FDP natürlich zustimmen. Wir werden auch dem Berichtsteil des SPD-Antrags zustimmen, also den ersten Teil ablehnen und dem Berichtsteil zustimmen. Ich denke, damit wird auch sehr deutlich, dass wir den Datenschutz wie schon immer in Bayern sehr, sehr hoch halten. Die anderen Anträge sind meines Erachtens dann obsolet geworden.

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Es geht ausschließlich um die in den Schulen vorhandenen Schulcomputer. Daneben will ich ausdrücklich betonen, dass der Datenschutz in Bayern nach wie vor ein hohes Gut ist. Wir werden mit aller Intensität darauf achten, dass dieses hohe Gut in Bayern beibehalten wird.

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Und nun behaupten Sie, wir diskutierten hier über etwas, das es noch gar nicht gibt. Ich habe in meiner Rede versucht, Sie darauf hinzuweisen, wie Datenschutz in Softwareunternehmen normalerweise betrieben wird. Es wird zu Beginn definiert, was es Schützenswertes gibt und wie es geschützt werden muss.

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Das Kultusministerium ist dafür zuständig, dass der Datenschutz in seiner Behörde eingehalten wird. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür nicht zuständig. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür zuständig, die Staatsregierung und die Ministerien zu kontrollieren, dass sie ihren Job an diesem Punkt richtig machen. Verstecken Sie sich also bitte nicht hinter dem Datenschutzbeauftragten. Das wäre tatsächlich Aufgabe des Kultusministeriums gewesen.

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Siebtens. Der Datenschutz wird in Bayern ernst genommen.

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Im Juli, als ich zusammen mit Jimmy Schulz diese Presserklärung verfasst habe, war das Thema nicht nur berechtigt, sondern aktuell. Heute haben wir die klare Aussage, dass die Software bis zur abschließenden Klärung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht mehr eingesetzt wird. Das hätte ich mir schon als Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Landshut gewünscht. Nichtsdestotrotz danke ich dem bayerischen Innenministerium dafür, dass es jetzt diese Reaktion gibt. Deswegen ist meine Position folgende: Ich werde mich bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten, weil er eine inhaltlich richtige Grundaussage enthält. Ich werde ihm nicht zustimmen, ich werde ihn aber auch nicht ablehnen. Ich werde mich enthalten. Ich glaube, das ist der Thematik angemessen.

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werden kann und dass Datenschutz nicht zum Täterschutz wird.

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Ja, vielen Dank für die Nachfrage! Wir haben im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit schon darüber berichtet, dass wir das BremHG ändern wollen. Wir wollen das BremHG ändern, sowohl Paragraf 43, das Vorbereitungsstudium, als auch Paragraf 33, Hochschulzugangsberechtigung, das ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang auch überhaupt formal zu gewährleisten. Damit wollen wir die Bürgerschaft im März befassen, damit wir das auch kurzfristig durchführen können, das ist der eine Punkt, um gesetzlich abzusichern, dass das, was wir machen wollen, auch getan werden kann. Das ist auch erforderlich, um den Antrag beim DAAD abzugeben.

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9. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 20. März 2015 (Drucksache 18/1796) Wir verbinden hiermit: Stellungnahme des Senats zum 9. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Mitteilung des Senats vom 11. August 2015 (Drucksache 19/45) und Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Neunten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 20. März 2015, Drucksache 18/1796, und zur Stellungnahme des Senats vom 11. August 2015, Drucksache 19/45, vom 17. Februar 2016 (Drucksache 19/291)

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Eine weitere Frage ist: Wer sind denn nun tatsächlich die Interessenten, die sich hier schon gemeldet haben. Nun wurde uns heute Morgen von der Landesregierung gesagt, der Datenschutz verbiete es, uns das hier im Parlament zu sagen. Ich habe aber immer das Beispiel Großbritannien im Blick, wo die Leute auch eine Zeit lang da gewesen sind, dann aber wieder nach Malta zurückgegangen sind, weil sie dort weniger Abgaben haben.

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Das geht doch Sie nichts an, was ich hier mache. Sie hören doch, dass ich rede. Merken Sie etwas? Ich rede doch gerade. Das geht Sie gar nichts an, was ich hier mache. Das ist Datenschutz, damit Sie mal ein bisschen wissen, wo es langgeht.

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Daher ist auch die Bundesmeinung meiner Partei, die Speicherfrist von bisher sechs auf drei Monate zu begrenzen und nur für schwere Straftaten den Zugriff zu ermöglichen und das auch immer nur auf die Verbindungsdaten, sicher ein möglicher und sinnvoller Weg. Wir werden uns dafür einsetzen. Dafür stehe ich immer auch persönlich ein, wenn ich auch hier vorn etwas zu dem Thema sage, dass dem gebotenen Datenschutz die hohe Bedeutung zukommt, die er verdient. Dieser muss aber endlich auch mal auf private Datensammler ausgedehnt werden. Das ist, glaube ich, das Wichtigste. Meine und Ihre Kommunikationsdaten werden tagtäglich und millionenfach von den Kommunikationsdienstleistern unabhängig von einem staatlichen Zugriffsrecht gesammelt und ausgewertet. Wie weit auch Inhalte von den privaten Dienstleistern und Providern gespeichert werden, liegt dabei komplett im Dunkeln bzw. bei geschickter Standortwahl der jeweiligen Provider auch jenseits bestehender Kontrollbefugnisse. In den sogenannten sozialen Netzwerken gilt schon jetzt: Das Netz vergisst nichts. Da brauchen wir komplett neue Regelungen, zum Beispiel eine Vorschrift, die höchste Sicherheitseinstellungen vorschreibt bei Anmeldung in sozialen Netzwerken oder den besonderen Schutz von Daten und Netzwerkaktivitäten von Kindern. Dagegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Vorratsdatenspeicherung ein eher kleines Problem. Die zuständige Innenkommissarin Malmström hat einen Entwurf bis zum Ende des Jahres angekündigt. Ich denke, dass eine zu erwartende restriktivere künftige EU-Richtlinie schon jetzt den Weg weist und gestatten sollte, entsprechend enge Anforderungen an die Neuregelung auf Bundesebene zu stellen, die wir aber gemeinsam vorantreiben werden.

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Ich will das nur noch einmal deutlich machen. Wir wollen und werden den Kopf nicht in den Sand stecken. Wir unterstützen ausdrücklich unseren Innenminister und die Innenminister der Länder und den Innenminister des Bundes, dass es hier ganz schnell das entsprechende Gesetz dazu geben muss. Ich habe letztens im Focus gelesen, dass „Frau Schnarre“ diejenige ist, die das Ganze dort boykottiert. Ich kann eigentlich nur hoffen, dass das bald aufgeweicht wird und dass dort schnellstmöglich entsprechende Dinge dazu auf den Weg kommen. Ich glaube auch, wer sich das Bundesverfassungsgerichtsurteil angesehen hat, dort steht ganz klar drin, was dort gefordert wird vom Gesetzgeber. Das ist klar definiert, und wenn man diese klare Definition auch einhält, dann ist das Ganze auch durchführbar. Deswegen könnte man jetzt über viele Dinge hier noch philosophieren. Wir sind der Meinung, es geht nicht nur um den Datenschutz und um die Persönlichkeitsrechte, es geht mindestens genauso darum, dass auch Verbrechen bekämpft

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Wenn die Rundfunkgebühr zukunftsfest gemacht werden soll, hätte der Datenschutz dabei ein zentraler Punkt für uns sein müssen. Auch diese Chance ist nicht richtig genutzt worden.

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- und schließlich eine Umsetzung des neuen Modells, die den modernen Ansprüchen an Datenschutz gerecht wird.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziel von einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ist, Leistungskraft der gemeindlichen Ebene zu stärken, auch wieder im Interesse der Bürger. Wir übertragen der gemeindlichen Ebene, aber auch den Landkreisen zunehmend weitere Aufgaben, in jüngster Zeit erst die Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren. Wenn wir das machen, das ist auch vernünftig, dann müssen aber auch die Strukturen vernünftig sein. Dann können wir die Struktur nicht so belassen, aber den Aufgabenkatalog ständig erweitern. Die Landesregierung hat selbst im Gesetzentwurf in der Begründung eingeschätzt, dass die jetzigen, besonders also kleinen Gemeinden nicht in der Lage sind, spezialisiertes Fachpersonal und Technik vorzuhalten. Da darf ich noch einmal auf Untersuchungen hinweisen, dass in der Kernverwaltung ab einer Vollbeschäftigtenzahl von 20 eine Spezialisierung möglich ist. Alles, was darunter ist, da brauche ich Angestellte und Beamte, die Allrounder sind, die viele Fachbereiche abdecken müssen, und da ist eine Spezialisierung nahezu ausgeschlossen. Wenn ich aber unterstelle, dass in der Kernverwaltung etwa 1,9 Vollbeschäftigten-Einheit auf 1.000 Einwohner kommen, dann reden wir eigentlich über Verwaltungseinheiten von einer Mindestgröße von 10.000 Einwohnern. Ab da ist eine tatsächliche Spezialisierung erst möglich und wenn wir Kommunalpolitik - ich betone es noch einmal aus Sicht des Bürgers machen und der einen Anspruch hat auf eine leistungsfähige Verwaltung, dann müssen wir uns mit diesen Strukturproblemen, insbesondere was das Personal betrifft, auseinandersetzen. Der Landesrechnungshof - der Präsident Herr Dr. Dette ist ja hier zugegen, das zeigt, dass er auch dieser Debatte eine herausgehobene Bedeutung beimisst - hat ebenfalls festgestellt, dass in solchen Teilbereichen, wie Energiemanagement, die Gemeinden nicht in der Lage sind, nur ansatzweise die Aufgaben zu erfüllen. Oder Datenschutz - ein Problem, was immer mehr zunimmt -, wie sollen Gemeinden mit einem Personalbesatz von 9 bis 12 Beschäftigten noch einen Spezialisten haben, der sich mit den Fragen des Datenschutzes beschäftigt? Aber die Menschen haben zunehmend dort Ängste, auch durch das Wirken kommunaler Behörden und insofern muss in diesen Bereichen das entsprechende Fachpersonal vorgehalten werden. Das ist also nicht da.

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Erster Tätigkeitsbericht nach § 12 a Abs. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG – i.V.m. § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 16/3530) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3641 –

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Ich sage auch, warum ich das erwähne. Wenn das nämlich tatsächlich ein solcher Bericht wäre, wie er zum Beispiel beim Datenschutz- oder Bürgerbeauftragten per Gesetz vom Landtag verpflichtend wäre, müsste ich sagen, hätte ich große Probleme mit diesem Bericht. Als allgemeinen Tätigkeitsbericht kann man ihn gerade noch so gelten lassen,

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„Was noch nicht ist, kann noch werden“, und herzlich dem Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit für seine Arbeit sowie auch für die Einrichtung des Informationsfreiheitsbeirats und für die Begleitung dieses Themas an vielen, vielen Stellen danken.

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Vielmehr haben Kfz-Kennzeichen in einer Gesellschaft schon einen Sinn. Natürlich muss man sicherstellen, dass bei Kfz-Kennzeichen der Datenschutz und anderes gewährleistet sind.