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So langsam machen Sie sich diesbezüglich etwas lächerlich. Die Argumente, die Sie vorbringen, entbehren jeglicher Grundlage. Es ärgert mich, wenn Sie sagen, dass der Gesetzentwurf und damit die Opposition den Datenschutz opfern möchte. Ich weiß nicht, ob Sie sie gelesen haben, aber es gibt mehrere Artikel, Artikel 8, Artikel 9 und Artikel 10, in denen klar geregelt wird, dass es einen Schutz von personenbezogenen Daten gibt, einen Schutz, der die öffentlichen Belange regelt und der regelt, dass vertrauliche Akten im Rahmen von behördlichen Entscheidungsprozessen nicht einfach herausgegeben werden dürfen. Das steht doch dort alles drin.

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Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Justiz und Datenschutz – Drs 21/17916 – 8006,

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[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Justiz und Datenschutz – Drs 21/17916 –]

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Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Justiz und Datenschutz sind 96 Stimmzettel abgegeben worden, zwei waren davon ungültig, somit gab es 94 gültige Stimmen. Herr Gerhard Twesten erhielt 81 Ja-Stimmen, acht NeinStimmen und fünf Enthaltungen. Damit ist Herr Twesten gewählt worden.

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Die Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN möchten diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen. Auch hier ist dem Präsidium mitgeteilt worden, dass auf die Debatte verzichtet wird, und wir kommen gleich zur Abstimmung.

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Ich glaube sogar, dass wir relativ nahe beieinander sind und dass Sie mir zustimmen werden, wenn ich sage, dass dem staatlichen Handeln ohne Transparenz und Mitbestimmung die Legitimationsgrundlage fehlt. Aber weil dem so ist, verstehe ich nicht, dass Sie weiterhin möchten, dass die Bürgerinnen und Bürger bitten und betteln, unzählige Anträge stellen und vielleicht noch einmal nachtelefonieren müssen. Ich verstehe nicht, dass es in Politik und in der Verwaltung keine Kultur und dahin gehende Haltung gibt, den Bürger oder die Bürgerin nicht als Störenfried zu sehen. Wir müssen ihnen aber künftig die Möglichkeit geben, Informationen leicht und einfach zu bekommen, wenn das der Datenschutz deckt.

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Wer möchte also den Antrag der CDU aus Drucksache 21/18052 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war mit einer Gegenstimme der Fall.

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Die CDU-Fraktion möchte beide Drucksachen an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Hierzu gibt es einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz vonseiten der CDU-Fraktion.

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Das Archivgesetz von 1992 musste überarbeitet werden – das wurde in den Vorreden schon gesagt –, nicht zuletzt durch die Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene. „Digitalisierung“ als Stichwort ist genannt worden. Natürlich muss dann

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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung – auch das ist angesprochen worden – musste ebenfalls eingearbeitet werden. Das ist in diesem Gesetzentwurf erfolgt. Ich will das gar nicht alles näher erläutern, in der ersten Lesung ist dazu viel gesagt worden. Ich möchte mich eher auf das Ergebnis der ausführlichen Anhörung beziehen. Die ist – das habe ich auch so wahrgenommen – sehr, sehr hilfreich gewesen, sehr gut gewesen. Wir haben nicht nur die Standorte des Landesarchives angehört, wir ha

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Da brauche ich jetzt gar nicht auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung einzugehen, wer die verbrochen hat und was die für genau diese Leute, um die es hier geht und die davon überhaupt nichts Positives haben, für eine Bürokratie auslöst. All diese Argumente, meine Damen und Herren, entpuppen sich am Ende als Versuch, eine wirklich inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu vermeiden. Die Leidtragenden sind die aufstiegswilligen Gesellen, es sind aber auch die Unternehmen hier in Thüringen, die Nachwuchs oder vielleicht sogar einen Unternehmensnachfolger suchen, der eben dann nicht da ist. Am Ende ist es natürlich der gesamte Freistaat, weil er sich nämlich in seinem theoretisch möglichen, wirtschaftlichen Potenzial nicht ausreichend entfalten kann, weil die Fachkräfte fehlen und weil er nicht die entsprechenden Mittel in die Hand bekommt, um mit anderen prosperierenden Bundesländern, wie beispielsweise Bayern oder Hessen oder Sachsen, zu konkurrieren. Das werden wir beim Wirtschaftswachstum merken, meine Damen und Herren, und Sie haben es mit verbockt. Damit komme ich zum Ende meiner Rede. Ich denke, ich habe noch mal klargemacht, warum die Argumente, mit denen Sie unseren Antrag abgelehnt haben, in Wirklichkeit keine wirklichen Argumente sind. Jetzt stehe ich gern für Fragen zur Verfügung.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In fast zehn Jahren Schwarz-Gelb wurden die Bürgerrechte in Niedersachsen ausgehöhlt. Datenschutz und Grundrechte wurden mit Füßen getreten. Innenpolitik hier in Niedersachsen, Innenpolitik von Minister Schünemann funktioniert nach dem Motto: Im Zweifel für das Misstrauen! Im Zweifel für die Überwachung, für anlasslose Kontrollen gegen jede Mitbürgerin und jeden Mitbürger!

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Also bitte sehr genau lesen! Das ist bei Gesetzen auch notwendig. Auch die Begründung lesen und nicht etwas behaupten, was Sie gerne herbeischreien und stigmatisieren würden. Das ist nicht der Weg, den wir wollen. Wir wollen eine Kennzeichnung, aber wir haben auch sehr genau beschrieben, wie, nämlich inklusive Datenschutz.

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Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf einige Punkte, die wir als FDP durchaus diskussionswürdig finden. Ich nenne einmal die Datenerhebung, die Speicherdauer und den Datenschutz. Das sind Punkte, die wir durchaus unterstützen können oder diskussionswürdig finden. Aber ich sage Ihnen von den Grünen auch sehr deutlich: Nur weil Sie irgendwo „liberal“ draufschreiben, ist noch lange nichts Liberales drin.

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5. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 22. Januar 2019 (Drucksache 19/2005) 1. Lesung

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aber eben nicht unserem Verständnis von Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit.

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Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/17849:

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Vonseiten der FDP-Fraktion liegt hierzu ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz vor.

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Wer möchte jetzt die Drucksache 21/18180 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich abgelehnt.

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Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD, GRÜNEN und FDP an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.

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Wer also möchte den Antrag der CDU-Fraktion aus der Drucksache 21/18184 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig überwiesen worden.

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Punkt 21, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Siebtes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/17849: Siebtes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (HmbJAG) (Senatsantrag) – Drs 21/18119 –]

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Zum letzten Volkszählungsgesetz erging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Meilenstein für den Datenschutz in Deutschland war. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983 wurde erstmals grundgesetzlich anerkannt, dass es ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers gegen den Staat gibt. Gerade in der heutigen Informationsgesellschaft ist dieses Recht für uns besonders wichtig, stellt es doch klar, dass es der Bürger ist, der darüber entscheidet, ob er seine Daten dem Staat gibt oder nicht. Wenn der Staat auf Daten zugreifen möchte, braucht er dazu eine besondere Rechtfertigung und eine besondere gesetzliche Grundlage.

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Ich konnte es erst gar nicht glauben – ausgerechnet die CDU-Landtagsfraktion. Seit ich diesem Landtag angehöre, habe ich noch nie erlebt, dass die CDU auch nur irgendwie eine gewisse Bereitschaft bekundet hätte, das Thema Datenschutz als ein ernstes anzuerkennen.

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konkret umsetzbar ist und zu effektiven Ergebnissen führen kann, bedürfte zunächst einer intensiven Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Zudem sind datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten und ist eine vorherige Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz erforderlich.

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Interfraktionell wurde vereinbart, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

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Ich will es einmal an folgendem Punkt deutlich machen: Bei uns kommen Meldungen an von Schülerinnen, die krank sind. Woran sie genau erkrankt sind, das unterliegt dem Datenschutz. Wir fragen dann händisch nach, um das Interesse an Informationen zu befriedigen, ob es sich um Corona handelt. Aber auch bei den Abfragen zu Quarantänezahlen usw., die wir seit der letzten Woche veröffentlichen, müssen wir die Belange des Datenschutzes berücksichtigen.

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Meine Frage ist: Gibt es die Inzidenzen auch nach Jahrgängen aufgeschlüsselt? Daran angeschlossen ergibt sich die Frage: Was würde das für die weitere politische Entwicklung im Bereich der Schulen, zum Beispiel in Bezug auf Hybridunterricht, Klassenaufteilung usw. bedeuten? Was sind Ihre politischen Schlussfolgerungen daraus? - Dazu würde ich sie gern um eine Antwort bitten, nicht zu Ausführungen über allgemeine Erwägungen zum Datenschutz. Das ist an der Stelle nicht relevant.

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nur eine Krankmeldung bekommen. Dann wird bei den Schulen nachgefragt, zum Teil per Telefon, weil die Dinge so sind, wie sie sind. Dabei spielt der Datenschutz eine Rolle. Ich weiß nicht, warum Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass das von Belang ist.