Die Koalitionsfraktionen legten vor der Sitzung drei Änderungsanträge vor. Mit dem ersten Änderungsantrag sollte in § 12 des Hochschulgesetzes ein neuer Absatz 10 aufgenommen werden. Mit dem neuen § 12 Abs. 10 soll ein Modellprojekt zur Durchführung elektronischer Prüfungen an Hochschulen eingeführt werden. Elektronische Prüfungen umfassen sowohl solche Prüfungen, die an einem PC durchgeführt werden, als auch mündliche Prüfungen oder mündlich-praktische Prüfungen per Videokonferenz. Die vom für Hochschulen zuständigen Ministerium zu erlassende Rechtsverordnung muss daher den Bereich Datenschutz, die Verhinderung von Täuschungshandlungen, die Authentifizierung des Prüflings sowie den Umgang mit technischen Problemen regeln.
Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Wer also nun die Drucksachen 21/18918 und 21/19057 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsbegehren nicht gefolgt worden.
Freihandel heißt für uns PIRATEN eben nicht: Handel frei von Verbraucherschutz, frei von Umweltschutz, frei von Datenschutz, sondern die Schutzstandards müssen im Parlament von den Volksvertretern festgelegt werden können und nicht in geheimen Verhandlungen.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Modernes Polizeirecht Hamburg: mehr Datenschutz, mehr Sicherheit – Drs 21/19239 –]
Wir begrüßen natürlich, dass die Umsetzung des BKA-Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der einschlägigen EU-Richtlinie im Bereich der Polizei den Datenschutz und die Kontrolle stärkt. Dazu waren Sie verpflichtet. Lange genug hat es gedauert – zu lange. Wir kritisieren, dass SPD und GRÜNE es sich nach dem Konflikt um die Nutzung der G20-Gesichtsdatenbank nicht verkneifen konnten, die Anordnungsbefugnis des Datenschutzbeauftragten auszuhebeln. Das ist nicht nur schäbig,
Ein großes Problem – um Ihnen ein Beispiel zu nennen – für digitale Start-ups ist beispielsweise die unklare Rechtslage, was Urheberrecht und auch Datenschutz angeht. Die Gründerinnen und Gründer beklagen, dass sie zur Klärung solcher Fragen oft teure Gutachten bei Rechtsanwälten in Auftrag geben müssen, die zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtslage anhand der vorliegenden Gesetze nicht eindeutig geklärt sei und deswegen eine klare Antwort nicht gegeben werden könnte. Das sind solche Dinge, die in Deutschland auch digitale Start-ups behindern. Wir tragen solche Probleme in der Wirtschaftsministerkonferenz vor. Ich hoffe, dass die nächste Bundesregierung solche Themen angeht und abarbeitet. Hier ist auf Bundesebene eindeutig Handlungsbedarf zu erkennen.
Das Land hat sich – das wurde schon erwähnt – dazu entschlossen, das Ganze über einen entsprechenden Rahmenvertrag zu machen. Das hat einen ganz klaren Vorteil. Durch die garantierte Mindestabnahmemenge hat der Rahmenvertragspartner die Möglichkeit einer guten Kalkulation. Davon profitieren wir, davon profitieren das Land und die Kommunen, indem wir die Möglichkeit haben, zu wirtschaftlichen Konditionen günstig diese Zugangspunkte bereitzustellen. Die Konditionen sind gut. Nur um einiges zu nennen: Die Nutzung wird 24 Stunden an sieben Tagen die Woche und 365 Tage im Jahr ohne Anmeldung und Registrierung möglich sein. Einzig zu akzeptieren sind die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen mit einem einfachen Klick. Das heißt, es ist ein sehr einfacher Zugang möglich. Die Nutzung der rlp-Hotspots wird selbstverständlich anonym sein. Das Vorgehen ist so mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
- Nein. - Wir haben acht Anforderungen formuliert. Mit einer Absenkung von Standards werden wir nicht zu einer Einigung kommen. Wir werden unsere sozialen, ökologischen oder kulturellen Errungenschaften nicht aufgeben. Wir stellen nicht zentrale Inhalte von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie infrage. CETA wird es mit unserer Zustimmung nur geben, wenn die Standards bei Arbeit, bei Sozialem, im Verbraucher- und Datenschutz, in der Ökologie, in der öffentlichen Daseinsvorsorge und auch bei Bildung und Kultur ohne Wenn und Aber erhalten bleiben. Wir lassen auch nicht zu, dass die parlamentarische Demokratie ausgehöhlt wird. Das ist für uns glasklar, sonst machen wir dabei nicht mit. Deswegen sage ich: Freihandel ja, aber nur mit guten Regeln.
Punkt 31, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Enttäuschungen bei Nachwuchskräften im Strafvollzug vermeiden – Selbst-Check-Fragebögen für Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stellen.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/15612: Enttäuschungen bei Nachwuchskräften im Strafvollzug vermeiden – Selbst-Check-Fragebögen für Bewerber/-innen zur Verfügung stellen (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 21/19000 –]
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ein, wie ich finde, spannendes Thema, aber das Problem bei diesem Thema ist – –. Ich vergleiche die Themen Datenschutz und Sicherheit ja immer mit einer Bauchspeicheldrüse – alle wissen, die ist da, aber keiner weiß so richtig, was die macht und wenn es ein Problem gibt, dann wird es schnell sehr ernst. Man kann stundenlang über Sachen diskutieren, die man anfassen kann, Sportplätze zum Beispiel, da ist man emotional dabei, das kann man anfassen und ansehen und darauf gehen.
Auch die Berichterstattungen im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, die wir zu solchen Themen mehrfach hatten, bestärken mich, dass es richtig ist, dass wir
1. Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. De
zember 2011 – 30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg 2010/2011 – Drucksache 15/955
Die Ablehnung geschieht in der Regel deshalb, weil in der Maßnahme das Wort „Ausgliederungsmanagement“ gleich mitschwingt. Ich kann Ihnen auch erklären, warum das so ist: Der Datenschutz wird in diesem Bereich immer noch nicht ernst genommen. Die Informationen, gerade zu den Gesundheitszuständen, werden nämlich auch für weitere Verfahren, wie zum Beispiel zur Feststellung der Dienstfähigkeit, benutzt. Selbst die Bekanntgabe einer Schwerbehinderung oder die Erkenntnisse über Diagnosen werden häufig zum Anlass genommen, die Dienstfähigkeit eines Beamten feststellen zu lassen.
Transparenz, Datenschutz, faire Bezahlung, alles Fehlanzeige. Kostet alles nur Geld; denn das ist der zweite Teil der Geschichte, die erzählt werden muss.
So ist es gedacht. Wenn nun doch einmal mehr Informationen fließen als erwartet, dann gibt es in der Tat den Datenschutz und das Steuergeheimnis. So müsste das mit der Fremdfirma auch vereinbart werden.
sich in Zeiten des gläsernen Bürgers das Finanzministerium dieses Landes etwa gar gesagt, dass der Einsatz für den Datenschutz ohnehin auf verlorenem Posten steht? Dachten womöglich die Verantwortlichen im Finanzministerium, wenn schon WhatsApp, Facebook und Google täglich Daten sammeln, spielt es vermutlich keine so große Rolle mehr, wenn nun auch sensible Steuerdaten unser Bürger in die Hände Dritter geraten?
denn eine Lösung des Problems sollte in diese Richtung gehen. Einfaches Steuerrecht gleich weniger Nachfragen von Bürgern, weniger Personalbedarf, weniger Ausgaben, keine Notwendigkeit, Mitarbeiter von Fremdfirmen zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen, weniger Risiko für den Datenschutz.
Ähnliches gilt für den Datenschutz. Gerade im Umgang mit persönlichen Daten, der Einkommenssituation und dem Steuergeheimnis handelt es sich um solch sensible Daten. Die müssen besonders hohen datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen, die gelten müssen; denn der Schutz des Steuergeheimnisses ist unbedingt zu gewährleisten und ist nicht diskutierbar.
Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/17853:
Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksachen 21/17907:
Eine Anordnungsbefugnis für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Drs 21/19427 – 8604,
Wir kommen zu Punkt 35 unserer Tagesordnung, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/17853: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Januar 2019 "Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren: Stellung von Kindern und Jugendlichen im Verfahren stärken" Drucksache 21/16001 (Se- natsantrag) – Drs 21/19196 –]
Punkt 34, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transparenzgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes sowie zum Erlass des Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksachen 21/17907: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes und des Hamburgischen Umweltinformationsgesetzes sowie zum Erlass des Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz (Senats- antrag) , 21/16011: Novelle des Hamburgische Transparenzgesetzes endlich umsetzen! (Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU) sowie zum Thema "Evaluierung des Transparenzgesetzes, hier: Vorstellung des Abschlussberichts zur Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes" (Selbstbefas- sungsangelegenheit) – Drs 21/19056 –]
[Antrag der FDP-Fraktion: Eine Anordnungsbefugnis für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Drs 21/19427 –]
Außerdem haben wir die Kompetenzen des Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten gestärkt. Er hat im Gegensatz zu bisher auch noch die Kompetenz, Verstöße gegen das Gesetz gerichtlich feststellen zu lassen. Ich weiß, die FDP fordert hier mehr und will sogar eine Anordnungsbefugnis. Dafür waren wir ursprünglich auch. Wir haben das aber noch einmal verfassungsrechtlich überprüft. Artikel 33 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung legt fest, dass niemand dem Senat bei der Führung der Verwaltung übergeordnet ist. Da müssen Sie einmal in "David", Verfassungskommentar zu Artikel 33 Randnummer 18 nachschauen. So eine Überordnung hätten wir aber durch die Anordnungsbefugnis. Darum haben wir es hier bei der Feststellungsklage belassen.
Und schließlich der Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz.