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Die Fraktion der PDS hat beantragt. die Drucksache 3/2238 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschun g und Kultur - federführend - und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie an den Ausschuss für Wirtschaft zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgt. den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

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Folgerichtig war daher die Einsetzung der Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Bundesländern-, in der Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gemeinsam mit Vertretern der einzelnen Bundesländer die Ursachen analysierten und Handlungsempfehlungen aufstellten.

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Ein Angebot auch, das beiden Hochschultypen, Fachhochschulen wie auch Universitäten, die Ausbildung eigener Profile und gleichzeitig die Kooperation und den Übergang zwischen beiden erleichtern soll, und ein Angebot, das sich konzentriert auf die Aneignung von Qualifikationen, die in der Hauptsache darin bestehen, lebenslang Wissenschaft lernen und anwenden zu können!

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Es folgen dann die klassischen Freiheitsrechte im Kapitel zwei, und auch hier, denke ich, kann man aufmerken, weil zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Freiheitsrecht, dass jeder seine personenbezogenen Daten einsehen können darf, und zwar auch im europäischen Rahmen, enthalten ist. Dass dies als ein klassisches Freiheitsrecht hier definiert wird, finde ich bemerkenswert und spreche es deshalb an. Es finden sich die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und, ausdrücklich auch definiert für alle, auf kostenlose Bildung des Pflichtschulunterrichts.

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Meine Damen und Herren, obwohl in der Wissenschaft noch der Streit herrscht – trotz hoch komplexer Simulationsmodelle –, in welchem Ausmaß sich in den nächsten 50, 100 und mehr Jahren Auswirkungen ergeben, ist es doch unbestritten, dass, wenn der Trend der CO2-Zunahme anhält,

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Wissenschaft, Forschung und Lehre sind unbestritten ganz wesentliche Bestandteile der Wissensgesell

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Ich erteile der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Erdsiek-Rave, zur Berichterstattung das Wort.

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Zu Frage 3: Frau Dr. Wobbe hat bereits während ihrer Berufungsverhandlungen im Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angekündigt, dass sie nach Aufnahme ihrer Tätigkeit an der Universität Erfurt Kontakt zu den anderen Hochschulen und zur Frauenbeauftragten der Landesregierung aufnehmen wird.

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In der vierten Sitzung des Landtagsausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 3. März 2000 äußerte sich die Landesregierung zur weiteren Förderung von Projekten, die am "Inno-Regio"-Wettbewerb teilgenommen haben, ohne durch das zuständige Bundesministerium prämiert zu werden.

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Zu Frage 2: In Thüringen wurden bislang der MasterStudiengang Europäische Urbanistik an der Bauhaus-Universität Weimar und der Master-Studiengang Politikwissenschaft für ausländische Graduierte an der FriedrichSchiller-Universität in Jena eingerichtet. Außerdem hat das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Fachhochschule Erfurt sein Einvernehmen zur Einrichtung von konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengängen im Fach Bauingenieurwesen zum Wintersemester 2000/2001 erteilt.

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Zu Frage 4: Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst benennt neue Studiengänge im Rahmen der regelmäßig erscheinenden Informationsbroschüren zum Studium in Thüringen. Darüber hinaus machen auch die Hochschulen die Öffentlichkeit mittels Pressemitteilungen, Werbekampagnen und Präsentationen auf die Einrichtung von neuen Bachelor- und Master-Studiengängen aufmerksam.

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Im Namen der PDS-Fraktion beantrage ich die Überweisung dieser Anfrage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

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Im Haushaltsplan des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde in Kapitel 15 24 mit der Titelgruppe 84 "Förderung von Frauen in Forschung und Lehre" ein neu eingeführter Titel mit 500.000 Deutsche Mark unterlegt. Die Mittel sollen der Förderung wissenschaftlich besonders befähigter Frauen dienen.

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Zu Frage 1: Insgesamt sind in den Thüringer Ministerien und der Staatskanzlei 2.393 Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind 90 Mitarbeiter schwer behindert, das sind 3,75 Prozent der Mitarbeiter. Aufgeschlüsselt nach den Ministerien ergibt sich prozentual folgendes Bild, was die Schwerbehindertenquote angeht: Staatskanzlei 2,7 Prozent, Innenministerium 5,1 Prozent, Thüringer Kultusministerium 2,6 Prozent, Justizministerium 4,8 Prozent, Finanzministerium 1,4 Prozent, Wirtschaftsministerium - ich verkürze die Namen - 4 Prozent, Sozialministerium 6,5 Prozent, Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 3,7 Prozent und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1,6 Prozent.

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Hilfestellung für die professionellen Akteure soll darum eine spezielle Handreichung zum kommunalen Risikomanagement bieten, die Anfang 2009 erscheinen wird. Das ist übrigens nicht am grünen Tisch entstanden, sondern in vielen Workshops mit Jugend- und Gesundheitsämtern, mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen, der Polizei, der Wissenschaft und mit Experten aus unserem Ministerium. Hier haben auch mehrere Ministerien zusammengearbeitet, weil es eben nicht nur um eine Kinder- und Jugendschutzfrage geht, sondern die gesamte Gesellschaft anspricht.

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnte am gleichen Tag ebenfalls vor einem Mangel an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern: In den Jahren 2009 bis 2020 müssten jährlich 2.700 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eingestellt werden, um die aus Altersgründen ausscheidenden Professorinnen und Professoren zu ersetzen. Zurzeit würden jährlich bereits 600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fehlen.

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Wenn Sie den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mit der federführenden Beratung beauftragen und die Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Wissenschaft und Kultur, für Haushalt und Finanzen, für innere Verwaltung und für Häfen und Schifffahrt mitberaten lassen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Die gibt es auch nicht. Dann haben Sie, meine Damen und Herren, so beschlossen.

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des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 des Abg. Biestmann (CDU):

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richtet worden. Solche Prozesse waren auch Gegenstand eines offenen Briefes einer Reihe von Professoren der Hochschule an den Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Thomas Oppermann (SPD). Über eine Antwort des Ministers ist bisher nichts bekannt geworden. Die Selbstverwaltungsgremien der Hochschule sind über diese Prozesse nicht informiert worden. Der Rektor der Hochschule sieht sich nicht in der Lage, den Gremien einen Sachstandsbericht zu den gegen die Hochschule laufenden gerichtlichen Verfahren und den Verfahren, die die Hochschule selbst eingeleitet hat, zu geben.

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des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 20 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

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Die Technische Universität München berät aktuell mit Vertretern des Umweltministeriums und des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende Schritte:

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Regierungserklärung des Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Thema „Elitenetzwerk Bayern“

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Lehrerverbände haben daraufhin zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass Lehrkräfte wie alle anderen öffentlich Bediensteten in aller Regel 30 Urlaubstage haben, die übrige Ferienzeit sei unterrichtsfreie Zeit, die für Vorbereitungen, Korrekturen, etc. genutzt werde. Im Übrigen arbeiteten Lehrkräfte im Durchschnitt deutlich mehr als andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, wie unabhängige Gutachten bewiesen hätten. Der Niedersächsische Philologenverband macht im Übrigen darauf aufmerksam, dass es sich lediglich um 58 Ferientage handele, wenn man die elf freien Samstage, die von der Kultusministerin selbst vorgeschriebenen „Präsenztage“ sowie Heiligabend und Silvester abziehe. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warf der Landesregierung vor, sie habe „wieder einmal die üblichen Vorurteile bedient, statt sich Gedanken über die schlechte Arbeitssituation an Schulen zu machen“.... Es entstehe der Eindruck, dass die Landesregierung darauf aus sei, „auch noch den letzten Kredit bei den Lehrkräften zu verspielen“ (NOZ).

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gung zur „Great Refusal“, zur großen Leistungsverweigerung, unbewusst oder bewusst immer noch Gehör in unserem Lande finden. Eines aber steht fest: Wir alle – und hier schließe ich die Verantwortlichen aus Wissenschaft, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft mit ein – müssen erneut zur Akzeptanz und Honorierung von Streben und Erfolg, von Leistungsbereitschaft und Leistung, von Hochbegabung und Engagement finden, wenn unser Land diese „Abstimmung mit den Füßen“ aufhalten und umkehren will.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen mit vielen Vertretern aus Wissenschaft und Politik, aus Gesellschaft und Wirtschaft gesprochen und große Aufgeschlossenheit festgestellt für Leistungsakzeptanz und Leistungshonorierung. Das ist mir aber nicht genug; denn durch Worte allein ändert sich wenig. Wir müssen dazu kommen, hier auch markante, für die Betroffenen sichtbare Zeichen des Bewusstseinswandels zu setzen.

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Mit einer Vielzahl hervorragender Universitäten, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und -verbünde und mit einzelnen Fachhochschulen steht Bayern – das hat die Kommission der hochrangigen Wissenschaftler erneut bestätigt – an vorderster Front der internationalen Konkurrenz. Ich sage das auch deshalb immer wieder, weil manchmal Larmoyanz Trumpf ist. Wir bauen auf einer sehr guten Basis auf. Unser Land wird aber auf Dauer nur bestehen können, wenn wir unsere Entwicklungspotenziale konsequent ausschöpfen. Deshalb müssen wir besonders Leistungsstarke ausbilden und weiter qualifizieren, für die überfachliche und überörtliche Vernetzung der vorhandenen exzellenten Lehr- und Forschungskapazitäten sorgen und die Infrastruktur für die Elitebildung verbessern. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Das gilt für die Verantwortlichen in der Wissenschaft, für die Meinungsführer in der Gesellschaft und in den Medien, für die Wirtschaftslenker und vor allem für uns im Bayerischen Landtag als den letztlich für die Politik Zuständigen.

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Drittens. Elite und Demokratie dürfen nicht im Gegensatz zueinander stehen. Eliteförderung muss an demokratischen Prinzipien orientiert sein. Das beinhaltet neben dem chancengleichen Zugang die Transparenz, die Durchlässigkeit und die plurale Struktur der Eliteförderung. Gerade weil sich zwischen Wissenschaft und Werteorientierung einerseits und dem Markt andererseits konfliktäre Zielbeziehungen ergeben können, darf Eliteförderung nicht vorrangig an vorherrschenden Marktbedürfnissen orientiert sein.

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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Bayern ist das Land in der Bundesrepublik Deutschland mit der ältesten Tradition bei der Förderung von Leistungseliten. Der Herr Staatsminister hat es angesprochen: In diesem Hause ist der Sitz der Stiftung Maximilianeum, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine klassen- und ständeunabhängige, rein an Leistung orientierte, allerdings bis zum Jahr 1980, zugegebenermaßen, auf junge Männer eingeschränkte Eliteförderung betrieben hat. An dieser Tradition und diesem Zuschnitt bildungspolitischer Verantwortung orientieren wir uns klassenübergreifend – das ist das ganz entscheidende Stichwort bei der Definition von Elite und Leistungsbegriff, dass wir die akademische Klasse überschreitend das gesamte gesellschaftliche Spektrum und seine Begabungsreserven ausschöpfen – ausschließlich an der Leistungsfähigkeit unserer jungen Akademikergeneration. Wir müssen die optimalen Möglichkeiten schaffen und anbieten, um jungen Menschen mit besonderen Begabungen und Neigungen den ihnen angemessenen Weg zu einem herausragenden Studienverlauf und optimalen Startchancen in Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu ermöglichen.

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keit her sehen. Nach der föderalen Verfassung sind die Länder für die gesamte Strukturpolitik zuständig. Ich habe bereits ausgeführt, wie es auf dem Sektor der Wirtschaft aussieht. Die Länder sind auch für den gesamten Verwaltungsvollzug zuständig. Wenn es darum geht, eine Biogasanlage oder eine Windkraftanlage zu genehmigen, dann ist das Ländersache. Ein für Energiefragen besonders wichtiger Punkt ist der große Sektor von Bildung, Wissenschaft, Hochschulen und Forschung. Hier besteht die alleinige Zuständigkeit der Länder, was bedeutet, es gibt Ansatzmöglichkeiten. Außerdem haben die Länder natürlich Einwirkungsmöglichkeiten über den Bundesrat.

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Die Hochschulrektoren - dies will ich von dieser Stelle außerordentlich begrüßen - sind mit einem sehr positiven Beispiel vorangegangen. Sie haben sich nachdrücklich für die Internationalität und Weltoffenheit SachsenAnhalts und der Hochschulen positioniert, auch um einen Beitrag für die Entwicklung der Wissenschaft zu leisten. Sie haben aber auch ganz deutlich allen rechtsextremen, gewalttätigen Tendenzen eine Absage erteilt. Ich glaube, dass die Hochschulen dies auch nach innen realisieren, in der Ausbildung von Studierenden, in der Ausbildung insbesondere auch in den Lehramtsstudiengängen.

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Im Hinblick auf die unter Punkt 7 gewünschte Ausweitung der Projekte zur Schulsozialarbeit sind wir uns im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft darüber im Klaren, dass zwischen dem angemeldeten Bedarf an den Schulen in Sachsen-Anhalt und den für die Projektförderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln eine nicht unerhebliche Diskrepanz besteht. Welche anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, war unter anderem Gegenstand eines gestern geführten Gesprächs.