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Anscheinend ist das die Basis dieser Institutionen. Wissen schaft ist es jedenfalls nicht; neue Erkenntnisse kommen da durch nämlich nicht zustande. Gesellschaftliche Forschung mag die Beschreibung der Entwicklung von Trends zum In halt haben, von neuen Ideen, wie sie sich in der Industrialisie rung der Gesellschaft gezeigt haben, bei der Professionalisie rung der Landwirtschaft, beim Weg vom Jäger und Sammler zur Ackerbaugesellschaft. Das war Wissenschaft. Die Erkun dung des Planeten Erde durch Entdeckungen und Reisen – das war Wissenschaft. Neue Erkenntnisse, richtige Forschung wä ren auch notwendig für neue Batterien für die von Ihnen so geliebten Elektroautos. Neue Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft sollten den Wohlstand der Bevölkerung mehren und dabei die Umwelt schonen.

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Aber das Schwierige ist: Sie greifen die Wissenschaftsfreiheit ganz direkt an. Sie wollen ganze Bereiche der Wissenschaft streichen, wenn sie nicht in Ihr Weltbild passen, allen voran die Genderforschung. Warum stellen Sie eigentlich ständig die Genderforschung infrage? Warum stellen Sie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler infrage, die sich im Rahmen ihrer Wissenschaftsfreiheit damit beschäftigen? Wir haben eine klare Vermutung, warum das so ist: weil Sie in diesen Bereichen eben keine freie Wissenschaft haben wollen, weil es nicht in Ihr Weltbild passt, weil um 12 Uhr nicht eine Ministerin für Wissenschaft und Kunst hier stehen sollte, sondern sie zu Hause ihren Kindern gerade das Mittagessen zubereiten sollte. Das ist nämlich Ihr grundlegendes Problem.

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Bei aller Vergleichbarkeit besteht aber ein gravierender Unterschied zwischen Wissenschaft und Kunst: Die Wissenschaft zielt vornehmlich auf das Finden objektiver Erkenntnis, die Kunst dagegen ist zuvorderst Ausdruck subjektiver Wahrheit. Sie ist auf das Gefühl des Betrachters ausgerichtet. Sie bringt Geschmacksurteile hervor. Ihre Wahrheit ist eine andere als die Wahrheit der Wissenschaft.

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Nichtsdestotrotz ist das ein Projekt, an dem nicht nur mein Haus, die Wissenschaftsverwaltung, sondern selbstverständlich auch die Wirtschaftssenatorin vor dem Hintergrund der Entwicklung der Urban Tech Republic ein großes Interesse hat. Es hat auch für die Zukunft Berlins einen großen Stellenwert. Es ist viel Planungskapazität hineingeflossen. Wir haben in diesem ikonischen Gebäude die Möglichkeit, einen sehr modernen Hochschulstandort zu errichten und die wirtschaftlichen Aspekte dabei im Auge zu haben. Wir haben mit Adlershof einen Standort, an dem die Symbiose von Wissenschaft und Wirtschaft, von Start-ups und Unternehmen eine große Erfolgsgeschichte ist. Auch das wurde in schwierigen Zeiten hart errungen und durchgesetzt. Heute sind wir alle froh und sehen natürlich auch die enormen Steuereinnahmen, die wir dort durch eine gute Entwicklung haben. Wir sehen, dass sich das an dieser Stelle ohne Wissenschaft so nicht hätte entwickeln können. Es ist eine der Grundlagen des Erfolgs im Land Berlin, dass wir diese Überführung von Wissenschaft und Forschung in wirtschaftlichen Erfolg an einem solchen Standort organisieren müssen.

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Aber Wissenschaft ohne Anspruch auf Rationalität ist selbstverloren, denn es gibt keine Wissenschaft ohne den offenen Austausch von Argumenten. Gute Wissenschaft ist das Resultat unbefangenen Denkens und nicht von Machtausübung oder Ausgrenzung. Deshalb müssen die Universitäten dafür Sorge tragen, dass nicht der Lauteste und Intoleranteste sich durchsetzt. Es darf nicht sein, dass eine kleine Minderheit den Hochschulen ihre Agenda aufzwingt.

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Sie reden von Wissenschaftsfreiheit. Sie haben Wissenschaft eingeschränkt, Sie haben Wissenschaft diskreditiert und Sie haben Wissenschaft ausgeschlossen. Wir haben – neben den RKI-

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Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/179 - neu - 2 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgelehnt haben die SPD und DIE LINKE.

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Wir wollen, dass Frauen in die Lage versetzt werden, informiert eine Entscheidung zu treffen. Wir haben dazu ein Bündel von Vorschlägen unterbreitet. Wir verunglimpfen die Ärzte nicht, aber wir sind der Meinung, dass sie sich tatsächlich auf den Stand von Wissenschaft und Forschung bringen bzw. durch ihre Standesvertreter bringen lassen müssen. Nur dann können sie die Frauen so informieren, wie es dem Stand der Technik, der Wissenschaft und der Forschung entspricht. Dazu dient unser Antrag. - Vielen Dank.

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Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/208 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion, bei Zustimmung der LINKE-Landtagsfraktion, abgelehnt ist.

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Im Programm zu den Fachhochschulen wird angesprochen, dass es um die Entwicklung des Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geht. Und hier sprechen wir natürlich das in der letzten Zeit heiß diskutierte Thema der Veränderungen im Dienstrecht an den Hochschulen an. Ich will hier nur soviel sagen: Ich begrüße ausdrücklich, dass der Minister den in der Öffentlichkeit und intern noch viel stärker heftig umstrittenen Entwurf der Verordnung zu diesem Thema zurückgezogen hat. Ich sage aber genauso deutlich, in den bevorstehenden Diskussionen um das neue Landeshochschulgesetz müssen wir uns diesen Problemen zuwenden und wir müssen nach einem Einstieg in diesem Bereich suchen, der den Bedingungen des Landes und den Bedingungen der Hochschulen sowie ihren Aufgaben in Lehre und Forschung gerecht wird. Es geht nicht mit einer Rundumlösung, aber wir brauchen einen Einstieg, gerade auch im Hinblick auf den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an den Fachhochschulen.

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Wir haben in unserem Bericht auch die Probleme im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der EU-Förderung nach der Erweiterung und nach Ablauf der Förderperiode 2007 ausführlich geschildert. In unseren Planungen gehen wir davon aus, dass es auch künftig Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds für Thüringen geben wird. Allerdings haben wir aus Gründen der Vorsicht die Höhe geringer gewählt. Weiterer Aufgabenschwerpunkt ist im Finanzplanungszeitraum der Bereich Wissenschaft und Bildung. Die Förderung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulen, aber auch außeruniversitärer Einrichtungen ist ein Faktor für Wachstum und Beschäftigung in unserem Land. Es würde den Rahmen eines Mittelfristigen Finanzplans sprengen, wenn jedes Ressort die Vielzahl seiner Entscheidungsfelder darstellt. Wir müssen uns, das ist auch eine Vorgabe des Finanzplanungsrats, auf Schwerpunkte konzentrieren und Prioritäten setzen in diesem Bericht. Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Finanzplan zeitnah zum Nachtragshaushalt im Herbst erarbeitet. Vor der Fertigstellung haben wir die NovemberSteuerschätzung 2003 abgewartet, um zu sehen, ob sich aus der damaligen Schätzung noch dramatischer Änderungsbedarf ergab. Ich sage Ihnen hier: Die Erfahrungen der Mai-Steuerschätzung waren für uns im Finanzministerium so erschütternd, dass wir nicht dieses Risiko eingehen wollten, Ihnen dann eine Mittelfristige Finanzplanung vorzulegen, die noch einmal 300 Mio.   einnahmen ausweist. Die November-Steuerschätzung brachte aber keinen weiteren wesentlichen Änderungsbedarf, so dass wir den vorliegenden Bericht am 2. Dezember dem Kabinett vorgelegt haben und er das Dezemberplenum leider nicht mehr erreichen konnte. Insofern hatten wir gebeten, einer Vorabbefassung im Haushalts- und Finanzausschuss zuzustimmen, um im Januar hier im Plenum den Bericht behandeln zu können. Im Haushalts- und Finanzausschuss war aber bereits diskutiert worden, sich gerne länger und intensiver mit den Inhalten des Berichts auseinander zu setzen. Es obliegt dem Ausschuss, in Selbstbefassung einzelne Inhalte sicherlich noch einmal aufzurufen. Das Finanzministerium entzieht sich der volkswirtschaftlichen Diskussion sicher nicht, aber es gab zum damaligen Zeitpunkt im Ausschuss auch keine weiteren Fragen. Wir stehen aber in der Notwendigkeit, der Berichterstat

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Ich möchte etwas sagen zu der Berichterstattung heute in einer großen saarländischen Zeitung. Die CDU-geführte Koalition steht weiter für eine Politik, die Wissenschaft auch in finanziell schwerer Zeit in den Vordergrund stellt. Wir werden es uns in angespannter Haushaltslage leisten, über 10 Millionen Kompensation zu garantieren. Das ist ein Kraftakt sondersgleichen. Das zeigt, Wissenschaft, Forschung und Lehre spielen für diese Koalition eine große Rolle. Wir sollten an diesem Tag ein Stück weit stolz sein, dass wir das geschafft haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Wissenschaft und Forschung, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sind eine nationale Aufgabe. Das aber bedeutet, dass Bund und Länder gemeinsam für Forschung und Wissenschaft verantwortlich sind. Wenn also die Bundesregierung Forschung und Innovation wirklich fördern will und das nicht nur eine leere Ankündigung ist, dann soll sie das in dem Kompetenzrahmen tun, der vom Gesetz vorgegeben ist. Wir, die Landesregierung des Freistaats Thüringen, werden jedenfalls weiterhin alles in unseren Möglichkeiten stehende tun, um den Campus Thüringen auszubauen.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um einen Gesetzentwurf, dessen Inhalt schnell beschrieben ist. Es geht uns darum, die Zuständigkeit für die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften in den Bereich des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung - konkret also zur Frau Kollegin Kraft - zu verlagern. Das ist ein Sachverhalt, über den wir den Hauptausschuss und auch den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung bereits unterrichtet haben.

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Recht gibt uns dabei neuerdings, wie Sie wissen, die Wissenschaft. Seit Anfang des Monats hat Frau Prof. Schüttemeier von der Universität Potsdam in ihrer Studie wissenschaftlich festgestellt: Bevor es Konsens gibt, muss es Konflikte geben; keine Politik ohne Streit. Diese Hochschullehrerin hat uns unterstellt, wir wären insgesamt zu harmoniesüchtig. Also, ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, der Wissenschaft Genüge zu tun.

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Meine Damen und Herren, herzlich begrüße ich die entsprechend der Landesverfassung seit dem heutigen Tage geschäftsführenden Mitglieder der Landesregierung und teile bei dieser Gelegenheit mit: Der Ministerpräsident des Landes NordrheinWestfalen hat mir mit Schreiben vom 1. Juni 2005 mitgeteilt, dass die Ministerin für Wissenschaft und Forschung, Frau Hannelore Kraft, gemäß Art. 62 Abs. 1 der Landesverfassung am 1. Juni 2005 ihren Rücktritt erklärt und ihre Amtszeit daher mit Ablauf dieses Tages geendet hat. Die Geschäfte der Ministerin für Wissenschaft und Forschung nimmt einstweilen die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder, Frau Ute Schäfer, wahr.

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Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu den Drs. 3/2763 und 3/2808. Es ist auf der einen Seite ein Änderungsantrag vorgetragen worden, nämlich den SPDAntrag in den PDS-Antrag zu integrieren. Gleichzeitig ist aber die Überweisung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport beantragt worden. Wenn dem so ist, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen. Damit wären beide Anträge in den genannten Ausschüssen. Federführend soll der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft beraten.

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Heute, meine Damen und Herren, geht es um eine Beschlussempfehlung. Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Gesetzentwurf der Landesregierung liegt Ihnen vor. Er betrifft den Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat den genannten Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 29. März abschließend behandelt. Änderungsanträge wurden von keiner Fraktion eingebracht. Das wäre auch nicht möglich; denn es handelt sich um einen Staatsvertrag, der zwischen allen deutschen Ländern. den Freien Hansestädten und den Freistaaten abgeschlossen worden ist. Es gäbe also nur die Möglichkeit, den Staatsvertrag insgesamt abzulehnen oder noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, was aber keiner wollen kann.

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Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 29. Januar 2004 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein "Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften" an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Gesetzentwurf abweichend von der Regel nach § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor Beratung des federführenden Haushalts- und Finanzausschusses in seiner 38. Sitzung am 6. Februar 2004 beraten, jedoch seine Beratung damals nicht abgeschlossen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den o.g. Gesetzentwurf in seiner 58. Sitzung am 27. Februar 2004 beraten und zu dem Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

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An der Anhörung wurden beteiligt die Rektoren der Hochschulen, der Hochschullehrerbund - Landesverband Thüringen e.V., der Deutsche Hochschulverband - Landesverband Thüringen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen, der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Thüringer Beamtenbund, der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen, der DGB - Landesbezirk Thüringen, die Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Thüringen, der Thüringer Richterbund, der Thüringer Lehrerverband und die Christliche Erziehergemeinschaft in Thüringen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass einige der Anzuhörenden in ihren Antwortschreiben Kritik an der Kurzfristigkeit der Terminstellung für ihre Stellungnahme geäußert haben.

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Zweitens. Ausgangspunkt für das Gesetz ist die veraltete Datenbasis zur patientenorientierten Bedarfsermittlung sowie zur Planung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Das Gesetz basiert auf einer Studie des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik. Untersucht wurden der patientenorientierte Bedarf und die daraus resultierende notwendige ambulante psychotherapeutische Versorgung. Schön, könnte man meinen, selbst die Wissenschaft wurde bemüht. Doch auch Wissenschaft muss sich Kritik gefallen lassen, es sei denn, sie haben eine darauf ausgerichtete konkrete Aufgabenstellung durch die alte Bundesregierung erhalten. Die Studie und deren Schlussfolgerungen gehen zum großen Teil von Daten aus den 80er Jahren beziehungsweise vom Anfang der 90er Jahre aus, also zum Teil von einer Grundlage noch vor der Vereinigung. Das ist unfassbar! Ostdeutsche Psychotherapeutinnen und -therapeuten wurden bei der Erstellung der Studie überhaupt nicht beteiligt.

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Mir ist die Situation in Erlangen aus mehreren Besuchen – das ist Ihnen geläufig – bei dem vor Ort tätigen Arbeitskreis, in dem auch der Altoberbürgermeister Hahlweg mitwirkt, sehr wohl bekannt. Ich habe die konkrete Kompetenzbildung am Standort Erlangen immer wieder gewürdigt. Es gibt im Moment keinen anderen Standort in Bayern, an dem die Voraussetzungen für einen möglichen Modellversuch so günstig sind wie in Erlangen. Tätig sind dabei die Stadt Erlangen, die politische Seite – Joachim Herrmann ist dabei führend tätig –, der Oberbürgermeister, die Fraktionen des Stadtrats, die Schulverwaltung, die Islamische Gemeinde vor Ort und die Wissenschaft. An der Universität Erlangen befindet sich ein Cluster an Sachkompetenz, und die Wissenschaft setzt sich konkret mit der Frage des islamischen Religionsunterrichts auseinander.

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Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/317 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion sowie den Stimmen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der SPD-Landtagsfraktion und der Fraktion DIE LINKE angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen ist.

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Jetzt kommen weitere Punkte, die in das gesellschaftliche Leben eingreifen. Zuerst haben wir die Freiheit der Wissenschaft. Die müssen wir auch hochhalten. Die Wissenschaft muss in der Lage sein, Forschungen durchzuführen, die weiterbringen, die das Ziel haben, unsere Gesundheit zu verbessern, Krankheiten zu heilen und unser Leben zu verlängern. Das muss das Ziel sein. Die Freiheit der Forschung ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut. Wir dürfen hier keine Tabus haben und eigentlich auch keine Grenzen, außer den beiden, die ich am Anfang genannt habe.

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Es ist ganz klar: Forschung und Wissenschaft sind nach unserer Verfassung grundsätzlich frei – das ist keine Frage –, und sie sind nicht nur frei, sondern sie werden bei uns im Land auch deutlich materiell unterstützt und gefördert. Das ist von uns gewollt. Auf der anderen Seite ist aber auch ganz klar, dass der Freiheitsraum der Wissenschaft nicht grenzenlos sein kann. Nicht alles, was machbar ist, darf auch gemacht werden. Das ist ganz klar.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 5. Dezember 2000 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament,

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dass zwei von den drei Bereichen der Opposition nicht ein einziges Wort wert waren. Jetzt kann man zwei Interpretationsmöglichkeiten daraus ableiten. Entweder sind die Bereiche Landwirtschaft und Wissenschaft für die Opposition nicht interessant oder das sage ich, weil ich nicht so weit gehen würde und weil ich ein höflicher Mensch bin - es ist zwar für die Opposition interessant, aber man hat aus Sicht der Opposition leider nichts gefunden, was man an dieser Stelle kritisieren kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle also fest, bei der Landwirtschaft und bei der Wissenschaft ist diese Landesregierung unwidersprochen durch die Opposition hervorragend unterwegs. Ich bedanke mich für dieses Kompliment vonseiten der Opposition.

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Zu eins: Bisher hat noch keine Schule im Land Bremen die angefragte Förderung in Anspruch genommen. Zu zwei: Zwischenzeitlich hat der Senator für Bildung und Wissenschaft die Schulen auf dieses Programm aufmerksam gemacht. Im Rahmen des Projekts „3/4plus“ ist ein Hinweis auf die Fördermöglichkeit im Internet veröffentlicht worden. Zu drei: Der Senator für Bildung und Wissenschaft weist mit Rundschreiben an alle Schulen im Land Bremen auf die Förderungsmöglichkeit durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hin und bietet eine Beratung der Schulen bei der Antragstellung an. Zugleich wird aber deutlich gemacht, dass die Gesamtfinanzierung einer Photovoltaikanlage aus Mitteln der Schule sichergestellt werden muss.

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Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 3/1209 unverändert anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/1311 einstimmig angenommen.

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Ganz herzlichen Dank für die Fragen. Herr Karthaus, ich freue mich sehr, dass Sie sich mit dieser Frage implizit nachdrücklich für mehr Freiheit von Wissenschaft und Forschung in Nordrhein-Westfalen aussprechen und sogar in Zweifel ziehen, dass unser Hochschulfreiheitsgesetz hinreichende Freiheit für Forschungsinstitute gewährt, um in Wissenschaft und Forschung erfolgreich arbeiten zu können. Ich bitte, das im Protokoll deutlich hervorzuheben, weil das sehr wichtig im Hinblick darauf ist, dass wir sonst – gerade von Ihrer Fraktion, Herr Karthaus – immer zu hören bekommen, dass wir den Hochschulen zu viele Freiheiten gewähren würden. Sie vermissen jetzt hinreichende Freiheiten. Wir werden das gerne mitnehmen und kritisch überprüfen, ob wir das Hochschulfreiheitsgesetz vielleicht noch etwas freiheitlicher gestalten können.

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In den Bildungsausschuss. Wer ist für die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur? Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei zwei Gegenstimmen auf Seiten der PDS-Fraktion und zwei Enthaltungen auf Seiten der PDS-Fraktion angenommen.