Peter Treichel

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Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Warum kann die Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht von den Schulen selbst durchgeführt werden, indem ihnen schülerbezogen entsprechende Stundenzuweisungen zur Verfügung gestellt werden?
2. Wie wird die Qualität der freien Träger, die für die Lernförderung vorgesehen bzw. zugelassen sind, überprüft?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Statzkowski! Ich kann Ihren Ärger ja durchaus verstehen, aber ich will es mal vorwegsagen: Die SPD-Fraktion will dieses WLAN, und Berlin wird nicht offline bleiben. Das freie WLAN wird kommen, das wird gut sein für Berlin. Alles Entscheidende ist dazu in diesem Hause eigentlich auch schon gesagt worden, zuletzt in Antwort auf meine Mündliche Anfrage im Juni. Das haben Sie auch selbst noch mal erwähnt. Ich will aber den Sachstand kurz noch mal darstellen und knüpfe an das Gesagte an.
Als federführendes Senatsmitglied hat Senator Wolf hier dargestellt, welche vorbereitenden Schritte von der Senatsverwaltung in der Vergangenheit veranlasst worden sind, dass eine Prüfung seines Hauses ergeben hat, dass eine Ausschreibung notwendig ist und die Vergabe – auch wenn es nur einen einzelnen Interessenten gibt – nicht ohne Ausschreibung an diesen einzelnen Interessenten erfolgen könne. Wir wissen auch seit meiner Mündlichen Anfrage, dass zwei Jahre der Prüfung ergeben haben, dass die Realisierung eines WLAN-Netzes in Berlin technisch möglich ist. Wir wissen, die WLAN-Boxen würden auf den Lichtmasten angebracht werden, natürlich nicht auf den denkmalgeschützten. Wir wissen, dass eine uns bekannte Firma einen solchen Dienst angeboten und nach den Vorgaben von SenStadt umfassend technisch geprüft hat. Wir wissen, es gab keine Störungen. Ein weiterer Testbetrieb ist unnötig. Somit wissen wir schon sehr viel. Es wurde sehr sorgfältig geprüft. Das ist nicht zu kritisieren. Gut Ding will Weile haben. Zuletzt hat Senator Wolf am 12. Oktober in einer Ausschusssitzung erklärt, dass es nur noch allerletzter Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bezüglich des Wettbewerbsverfahrens bedarf, dass es gestartet werden kann, wenn diese letzten Klärungen herbeigeführt sind. Das ist der Unterschied zwischen Opposition und Koalition. Mit Ihrem Antrag, dessen Ärger ich durchaus verstehe, irritieren Sie ein bisschen, weil Sie darüber hinweggehen, was alles tatsächlich getan und geprüft wurde. Wir werden dieses freie WLAN für Berlin organisieren.
Aber auch wir fordern den Senat heute nochmals auf, die vorhandenen Erfahrungen, die jetzt in den unterschiedlichen Senatsverwaltungen vorliegen, für den Betrieb eines freien WLAN kraftvoll und entschlossen zusammenzuführen und uns und allen Berlinerinnen und Berlinern eine exakte Terminnennung für die Ausschreibung gewissermaßen nun unter den Weihnachtsbaum zu legen. Es werden viele Standorte für WLAN-Router da sein. Das beinhaltet auch viel Fleiß für die Deklarierung der Standorte in der Ausschreibung. Aber an Fleiß mangelt es in den beteiligten Senatsverwaltungen sicherlich nicht. Ein freies WLAN hat Symbolkraft für die Zukunftsfähigkeit der Wissens- und Wissenschaftsstadt Berlin. Andere Städte – auch das, Herr Statzkowski, haben Sie netterweise noch mal genannt –, z. B. auch Hamburg, arbeiten daran, aber wir wollen als SPD die Ersten sein, die ein WLAN-Netz
hier haben, denn Berlin ist die Nummer eins, und alles andere ist die Provinz.
Ein Anbieter steht in den Startlöchern. Laden Sie, Herr Senator Wolf, auch noch andere potenzielle Anbieter ein, sich zu beteiligen! Wenn andere nicht wollen, uns wäre das dann auch egal.
Ich will abschließend noch darauf hinweisen, dass es auch ein diffuses Gerede zum WLAN gibt. Es wird gesagt, dass hier jeder Berliner schon faktisch einen WLAN-Stick oder UMTS-Knochen in der Handtasche oder Hosentasche mit sich herumträgt, dass es viele Zugangsmöglichkeiten gibt und dass der technische Fortschritt dagegenspräche, das einzurichten. Wir halten das für Getratsche. Es gibt diesbezüglich keine verifizierbaren Erhebungen. Es kann nur das, was hier im Parlament schon gesagt ist, gelten. Ich zweifle nicht an der Entschlossenheit und daran, dass die Kräfte hier zusammengeführt werden, auch sehr zügig, dass wir das WLAN-Netz bekommen werden, dass wir die Zukunftsfähigkeit und die Regierungsfähigkeit unter Beweis stellen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich sehr auf die weitere Beratung in den Fachausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Vorbereitungen hat der Senat bereits getroffen, um den privaten Aufbau eines stadtweiten WLAN-Netzes zu unterstützen?
2. Welche weiteren Schritte wird der Senat unternehmen, um endlich geeignete Standorte für die Sendeanlagen ausschreiben zu können?
Herr Senator! Vielen Dank für die Antwort! Halten Sie es für möglich, dass es einfach Kommunikationsschwierigkeiten gegeben hat? Nach meinem Wissensstand ist einer der Interessanten durchaus bereit, sich einem Ausschreibungsverfahren zu stellen und sieht darin keine Probleme, nachdem über die rechtlichen Notwendigkeiten aufgeklärt worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Thamm! Ihre Kritik daran, dass wir uns der Diskussion gestellt haben, die Sie mit Ihrem Antragsentwurf im Ausschuss initiiert haben, habe ich nicht verstanden. Dass wir anders damit umgehen und auch etwas andere Schlussfolgerungen ziehen, werden Sie uns nachsehen, aber es gab überhaupt keinen Grund, diesen Antrag und das Thema, das Sie angesprochen haben, abzulehnen.
Vergleiche sind niemals unproblematisch. Sie werden vom Vergleichenden und vom Verglichenen unterschiedlich wahrgenommen. Man bewertet das anders, das liegt in der Natur der Sache. Deswegen fragen wir: Weshalb vergleichen wir? Was vergleichen wir? Und wer arbeitet an der Erstellung der Vergleiche mit?
Fest steht für uns: Es reicht nicht, willkürlich Zahlen irgendwelcher Kommunen mit denen unserer Bezirke zu vergleichen, wir müssen das etwas substanzieller tun. „Berlin im Städtevergleich“ soll uns helfen, die Verwaltungen des Landes und der Bezirke zu optimieren. Deswegen wollen wir Berlin mit anderen Metropolen in Deutschland vergleichen – davon gibt es nicht so viele – und auch mit anderen Metropolen in Europa. Wir wollen Bezirke miteinander vergleichen. Wir wollen, dass Kommunen in Deutschland miteinander verglichen werden, und wir wollen Erkenntnisse aus dem System der nationalen Kooperationsgremien, der Vergleichsringe, auswerten und für uns angemessen nutzbar machen.
Das System der Vergleichsringe ist ein vernünftiges System, aber auch ein verbesserungsfähiges System. Die Kritik der Bezirke setzt an der Willkürlichkeit des Verglichenen an. Ich sagte es eingangs: Wir können Bezirke nicht ohne Weiteres mit x-beliebigen Kommunen in Deutschland vergleichen. Vor allen Dingen aber wollen wir, dass die Bezirke bei der Erstellung der vom Senat initiierten Vergleiche angemessen einbezogen werden. Wir wollen die Bezirke nicht mit Vergleichen provozieren, sondern wir wollen die Unterstützung der Bezirke zur Verwaltungsoptimierung gewinnen. – Deswegen, Frau Thamm, läuft Ihre Kritik ins Leere, denn wir haben das, was uns aus dem Rat der Bürgermeister zugetragen wurde, aufgegriffen und in diesem Antrag so formuliert.
Wir unterstützen das Bemühen des Senats, ein einheitliches und belastbares Kennzahlensystem zu entwickeln und das System der Vergleichsringe insgesamt zu effektivieren und zu verbessern. Deshalb haben wir den Senat in seinen bisherigen Bemühungen unterstützt und werden das auch weiter tun und haben den Antrag in der vorliegenden Fassung eingebracht. Wir rechnen auf eine breite Mehrheit des Hauses. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schmidt! Sie wiederholen, was wir schon häufig von Ihnen gehört haben, was auch die IHK uns immer wieder sagt. Aber Sie werden nicht konkret. Auch jetzt habe ich kein konkretes Beispiel gehört, mit dem Sie das untermauern, was Sie uns vorwerfen.
Vor allem in den Bezirken haben die Menschen den unmittelbaren Kontakt mit der Verwaltung, und in den
Bezirken muss kontinuierlich daran gearbeitet werden, die bürgernahen Dienstleistungen zu verbessern und bürgerschaftliche Mitwirkung zu stärken. Das ist ein Prozess, der nicht endet. Das ist ein ständiges Verbessern.
Wir als SPD haben in den zurückliegenden Monaten lange und intensiv über das Verhältnis zwischen Land und Bezirken beraten. Unser Koalitionspartner hat dies auch getan. Bei unseren Beratungen ging es um die finanzielle Ausstattung ebenso wie um die künftige Bildung der Bezirksämter. Vor allem bei der finanziellen Ausstattung wollen wir die Bezirke stärken und ihnen mehr Verantwortung übertragen.
Sie versuchen, gemeinsam mit der IHK ein Bild von Berlin mit einer ineffizienten, komplizierten zweistufigen Verwaltung zu zeichnen, wie es sie in der Realität genauso wenig gibt wie das Ungeheuer von Loch Ness. Doppelzuständigkeiten finden sich nicht. Wenn wir uns Ihre Große Anfrage und Ihre Erkenntnisse angucken, kommen wir zu der Erkenntnis, dass Reisen zwar bildet, aber nur, wenn man aufmerksam umherschaut. Wir waren doch gemeinsam mit dem Ausschuss für Verwaltungsreform in London und haben dort gelernt, wie gut es ist, dass unsere Bezirke eng zusammenarbeiten, viel enger als es die Londoner Boroughs tun. Zwischen den Londoner Boroughs, den Londoner Bezirken, tobt ein Konkurrenzkampf. Jede Verwaltungseinheit kämpft dort für sich allein, und wir haben kein Miteinander festgestellt. Wir stellen fest, dass es in Berlin auch nicht immer harmonisch ist und dass es auch Konflikte gibt, dass aber unsere Situation hier in keiner Weise mit der in London vergleichbar ist.
Die Verwaltungsstruktur Londons kann nicht mit der von Berlin verglichen werden. Da haben Sie wirklich bei unserer Reise nicht richtig hingesehen. Wir schließen uns der Auffassung des Senats in der Antwort auf Ihre Große Anfrage vollkommen an. Offensichtlich waren Sie in einem ganz anderen London. Wir haben in London ein völliges Unverständnis der dortigen Verwaltung bezüglich bezirksübergreifender Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger registriert. Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass die Londoner Verwaltung sich selbst in den Mittelpunkt stellt, nicht aber die Bürgerinnen und Bürger?
Was wir im Bezirksverwaltungsgesetz jetzt umsetzen, war lange angekündigt. Das stand auch schon im Koalitionsvertrag. Die Ämterstruktur in allen Bezirken wird vereinheitlicht. Es bleibt beim Recht der Bezirksämter, die Zuständigkeiten für die Ämter selbst zu bestimmen.
Nein, aber ich bin sowieso gleich fertig. – Wir haben das im Fachausschuss alles ausführlich beraten und uns in unserer Beschlussfassung auf die Empfehlungen des Rats der Bürgermeister gestützt. Die Möglichkeit, bei Bedarf nachjustieren zu können, bleibt uns erhalten.
Ich habe die mehrfach gelesen. Ich habe mich immer wieder gefragt, was eigentlich Ihre konkreten Vorwürfe an die Verwaltung sind. Die bleiben Sie schuldig. – Zu Änderungen in den Strukturen wird es auch künftig nur im Einvernehmen zwischen Bezirken und dem Senat kommen. Wir stärken die Einheitsgemeinde Berlin, indem wir die Bezirke stärken. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pop! Wir haben im Koalitionsvertrag die wesentlichen Grundsätze zur Ausbildungssituation in Berlin festgelegt.
Es heißt dort unter anderem:
Die Koalition wird auch künftig durch öffentlich geförderte Verbundausbildung einen Beitrag zur Schließung der Lücke auf dem Lehrstellenmarkt leisten. In der Verbundausbildung sollen auch die öffentlichen Unternehmen eingebunden werden. Sie sollen nicht nur den eigenen Bedarf und im Rahmen der eigenen Ausbildungsprofile ausbilden. Die Koalition wird sich zudem für einen Einstellungskorridor für ausgelernte Auszubildende und Anwärterinnen und Anwärter des Landes Berlin einsetzen.
Wie man heute der Presse entnehmen kann, wird für die folgenden Jahre im Haushaltsentwurf des Senats diese Umsetzung angegangen. Deshalb, meine Damen und Herren von Bündnis 90 und der FDP: Willkommen im Club! Sie wollen unsere Bemühungen unterstützen, das ist gut. Alle Jugendlichen, die eine Berufsausbildung wollen, müssen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt bekommen.
Es ist aber fraglich, ob ein Ausbildungspakt mit den Unternehmen, die sich mehrheitlich in Landesbesitz befinden – wie es der Antrag der Fraktion der Grünen vorsieht –, ein geeigneter Weg ist. Eine nicht unerhebliche Zahl von Landesbeteiligungen befinden sich weiterhin in einem Konsolidierungsprozess. Vor dem Hintergrund einer soliden Haushaltskonsolidierung muss dieser Prozess fortgesetzt werden.
Ich komme später noch einmal auf die tatsächliche Ausbildungssituation in den größten Landesunternehmen zurück.
Die Erhöhung der Ausbildungsquote in den Unternehmen, die wir wollen, sollte eher über die bereits heute jährlich erstellten Zielbilder festgelegt werden. Wie man künftig mehr Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst, in Landesunternehmen und in der Privatwirtschaft bereitstellen kann, kann man sicher in den Ausschüssen vertieft beraten. Der Senat hat im Zuge – Frau Pop, Sie haben es erwähnt – des auf Bundesebene geschlossenen Ausbildungspaktes einen Appell an die Berliner Wirtschaft gerichtet, die Bemühungen um mehr Ausbildungsplätze zu verstärken und gleichzeitig angekündigt, dass er dies finanziell durch sein umfassendes Förderprogramm im Bereich der beruflichen Bildung flankieren wird. Es ist nicht hinzunehmen – ich wiederhole mich –, dass jedes Jahr viele Absolventen der Berliner Schulen keinen Ausbildungsplatz bekommen. Aber bevor wir die Landesunternehmen schelten und Backpfeifen austeilen, lassen Sie uns gemeinsam ansehen, was sich konkret tut. Bei der BVG befanden sich am Jahresende 2006 382 Auszubildende in Beschäftigung. Jährlich werden im Schnitt 100 Auszubildende neu eingestellt. Das Unternehmen bildet über seinen eigenen Bedarf hinaus aus. Auch die Ber
liner Wasserbetriebe – hier habe ich eine andere Zahl als Sie – bilden über ihren eigenen Bedarf hinaus aus. Die Quote beträgt aktuell mehr als 8 Prozent und ist für die Jahre 2007 bis 2009 auf mindestens diesen Prozentsatz festgelegt. Vivantes bildet in der Krankenpflege über den eigenen Bedarf hinaus aus. Darüber hinaus betreibt Vivantes die größte Hebammenschule in Berlin, eine der größten in Deutschland überhaupt. Besonders hervorzuheben ist das Engagement von Vivantes bei der Eingliederung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Aus Zeitgründen gehe ich hierauf nicht näher ein. Damit besteht keine Veranlassung, Backpfeifen zu verteilen und zu schelten, sondern es gibt Lob für die BVG, die Wasserbetriebe und Vivantes. Auch hierüber werden wir noch detailliert in den Fachausschüssen für Wirtschaft und Arbeit reden.
Die angeführten Zahlen im Antrag der FDP spiegeln nur einen Teil der Wahrheit wider.
Da hat die Verwaltung offensichtlich auf die Kleine Anfrage der Kollegin Pop vom März diesen Jahres unpräzise geantwortet.
Aber Sie haben die Unterscheidung zwischen den Auszubildenden und dem, was sich sonst noch tut, vorgenommen. Die Fraktion der FDP verkennt, dass die Hauptverwaltung über die genannten Bereiche hinaus Ausbildungsleistungen erbringt. Daran können wir nicht vorbei. So sind im Jahr 2006 insgesamt 459 neue Positionen für Beamtenanwärter besetzt worden, darüber hinaus 1 297 Positionen für Referendare des Schul- und Justizwesens. Das sind Ausbildungsleistungen des Landes Berlin. Das müssen wir anerkennen. Hinzu treten Positionen für Praktikanten und Volontäre.
Hinsichtlich der Aufforderung, geeignete Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen, sowie auf Ausbildungsabbrüche und Nicht-Erscheinen in geeigneter Form zu reagieren, verweise ich auf die konkreten Bemühungen, die in den Bezirken stattfinden. Die können Sie sich ansehen, das ist sehr interessant und aufschlussreich. Auch das sollten wir vertieft in den Ausschüssen diskutieren.
Der Schlusssatz kommt jetzt. – Es ist ärgerlich, wenn bereitgestellte Mittel nicht ausgereicht werden können. Die vollständige Ausschöpfung der Ausbildungsplatzmittel wird immer unser Ziel sein, und die Mittel hierfür werden auch immer bereitstehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Birk! Sie sagten auf der letzten Ausschusssitzung, dass sich kaum jemand in diesem Haus für die Verwaltungsreform interessiere. Und was ist heute, Herr Kollege? – Priorität! Die Koalitionsfraktionen setzen unseren Antrag auf die Liste der Prioritäten. Was wollen Sie eigentlich mehr?
Das hatten wir Ihnen im Ausschuss versprochen, das erleben Sie nun heute. Ich sage es noch einmal: Die Verbesserung der Verwaltung und der Bürokratieabbau haben für uns Priorität und Dringlichkeit.
Der Senat hat am 1. April 2003 die Neuordnungsagenda 2006 beschlossen. Mit über 50 Projekten hat der Senat in der zurückliegenden Legislaturperiode diese Neuordnungsagenda betrieben. Sie wurde Teil der Finanzplanung von Berlin. Die Senatsverwaltungen und die Bezirke waren eingebunden. Die prominentesten Beispiele dieser Agenda sind z. B.: die Reformen des öffentlichen Gesundheitsdienstes; das Modellsozialamt 2005; die Ordnungsämter; die Optimierung der Bürgerämter; Umsetzung des Masterplans E-Government. – Ich mache hier einen Schnitt, könnte die Liste jedoch ohne Probleme fortführen.
Was wir in der letzten Legislaturperiode auf dem Feld der Verwaltungsreform begonnen haben, ist eine Erfolgsgeschichte. Sie belegt die Stärke und Entschlossenheit der zurückliegenden und der gegenwärtigen Regierungskoalition.
Bürokratieabbau und Optimierung der Verwaltung haben Priorität für die Koalition, weil wir den Menschen in dieser Stadt dienen.
Ziel unseres Antrages ist es, die noch nicht abgeschlossenen Projekte fortzuführen und neue aufzulegen. Wir wollen den Erfolgskurs der vorangegangenen Legislaturperiode beibehalten. Wir möchten mit unserem Antrag den Senat ermutigen und auffordern, ein Programm zur Weiterentwicklung der Verwaltungsreform auf Grundlage der letzten Legislatur nun auch für diese aufzulegen. Wir möchten, dass die erreichte Qualität der Dienstleistungen der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft gesichert und – wo sich das anbietet – verbessert wird. Dabei helfen Leistungsvergleiche und Zielvorgaben oder auch verstärkte Online-Angebote für Bürgerinnen und Bürger der Stadt und für Investoren und Unternehmen.
Die Weiterentwicklung der Verwaltungsmodernisierung in der 16. Legislaturperiode wird auf der Grundlage der vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 14. Dezember 2006 gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik erfolgen.
Berlin ist eine Stadt im Wandel. Nutzen wir gemeinsam die Chancen, Berlin mithilfe einer einfacheren, besseren, einer dem Menschen dienenden Verwaltung bis zum Jahr 2011 weiter nach vorn zu bringen. – Herzlichen Dank!
Jetzt muss ich zunächst darauf hinweisen, dass „Benchmarking“ von Ihnen eindimensional übersetzt und interpretiert wird: Es geht eben nicht allein um Gegenüberstellungen bzw. Vergleiche, sondern um die „Optimierung von Geschäftsprozessen und die Überprüfung der strategischen Ausrichtung aufgrund der Analyse von Standards und Bezugspunkten“.
Wir können nur vergleichen, was auch vergleichbar ist. Benchmarking kann kamerale Buchhaltungsergebnisse vergleichen, wenn Sie vorliegen, aber Benchmarking muss auch Anhaltspunkte für Plausibilitätsüberlegungen liefern.
Die Senatsverwaltung für Finanzen betreibt dies seit langem – Benchmarking im Sinne von GPO und Überprüfung der strategischen Ausrichtung mit anderen Ländern. Wenn Sie das auch wollen – und die Debatte im Ausschuss, auch die Rückzüge im Ausschuss von Herrn Birk und Herrn Schmidt deuten dies ja an –, dann ziehen Sie Ihren Antrag einfach zurück und unterstützen Sie SenFin im eingeschlagenen Weg!
Ihr Antrag hebt auf Professionalität und auf in der Privatwirtschaft angewandte Methoden ab, die Gespräche mit einer Reihe von Beratungsunternehmen, haben jedoch ergeben, dass Erfahrungen der Wirtschaft nicht automatisch auf Verwaltungen übertragbar sind.
Der Vorschlag, umfassende Ländervergleiche anzustellen, wird sich auf absehbare Zeit nicht realisieren lassen, das wissen Sie, ich muss hier nicht das Ausschussprotokoll zitieren.
Der Bundesrechnungshof hat deshalb in einem bemerkenswert deutlichen Gutachten vom 17. August 2006, Bundestags-Drucksache 16/2400, den Bundesminister der Finanzen aufgefordert, das Haushaltswesen für Bund und Länder nach den unübersehbaren Zersplitterungstendenzen der letzten zehn Jahre wieder zu vereinheitlichen und dabei auch sinnvolle Elemente aus Kostenrechnungen und Produkthaushalten zu übernehmen. Diese Forderung unterstützen wir, zumal der Bundesrechnungshof empfiehlt, sich bei der Vereinheitlichung des Haushaltswesens an internationalen Standards zu orientieren.
Die Hauptverwaltungen sind innerhalb eines jeden Landes Unikate. Deshalb könnten sie nur bundesweit einem Benchmarking unterworfen werden. Da es jedoch keine bundesweite KLR gebe, ist ihr Antrag, so weit er darauf abzielt, KLR als Basis zu verwenden, nicht praktikabel.
Teilbereiche der Hauptverwaltungen jedoch sind vergleichbar, ich denke da an die Personalverwaltungen, Facility Management und andere Teilbereiche – und diese sollen natürlich einen Benchmarking unterworfen werden. Dafür treten wir ein.
Ein naives Verständnis von der Vergleichbarkeit kameraler Daten berücksichtigt nicht die grundsätzlichen Qualitäts- und Kostenunterschiede. Es gibt ein Benchmarking der Finanzämter, jeder Haushaltsaufstellung geht eine Benchmarking-Runde voraus. Die Bezirke vergleichen untereinander ihre Produkte. Mit allen Bezirken werden Gespräche darüber geführt, Leistungen, die vor allem bürgernahe Qualität haben, mit sogenannten Qualitätsgarantien und Regressverpflichtungen zu verknüpfen. In meiner Geburtsstadt Braunschweig ist ein derartiges System bereits realisiert worden.
Sie wecken mit Ihrem Antrag jedoch Erwartungen, die so nicht einlösbar sind. Lassen Sie uns über Inhalte reden, lassen Sie uns über Qualität reden. Ihr Antrag ist formalistisch, Ihnen geht es um ein Drumherum, was es in dieser Ausprägung nirgendwo in der Privatwirtschaft gibt.
Wir werden als Koalition dem Ausschussvotum folgen und den Antrag hier ablehnen.
Dr. Peter-Rudolf Zotl (Linksfraktion) [zu Protokoll ge- geben]:
Der CDU-Antrag geht von drei Prämissen aus:
1. Ein bundesweites Benchmarking sei möglich, man muss es nur wollen.
2. Man könne ein System des Benchmarking aus der Industrie in der Verwaltung übernehmen.
3. Berlin mache nichts und hinkt hinterher.
Alle drei Prämissen sind grundfalsch, und das weiß die CDU.
Zu 1: Ein bundesweites Benchmarking sei möglich, man muss es nur wollen:
Berlin gehört bundesweit zu den Rufern in der Wüste. Wir wollen Benchmarking – im Rahmen der Stadt und mit anderen Bundesländern –, und wir machen es auch, soweit es möglich ist. Aber: Um es durchzusetzen, müssen Verwaltungsleistungen vergleichbar definiert werden, müssen Zuständigkeiten angeglichen werden, muss vor allem überall der Weg für Kosten-Leistungs-Relation geöffnet werden. Doch dazu fehlt – woanders – die Bereitschaft.
Zu 2: Man könne das Benchmarking-System aus der Industrie übernehmen:
Der Eindruck, man könne die Industrie mit der Verwaltung vergleichen, wird zwar häufig erweckt, ist aber schlichtweg falsch. In der Industrie heißt z. B. das Endprodukt „Auto“, übertragen auf die Tätigkeit der Verwaltung müsste es aber „Einbau des Schalthebels an der Gangschaltung“ heißen. Kurz: In der Industrieproduktion gibt es keine mitunter sehr kleinteiligen Einzelprodukte, sondern es gibt – um es in der Verwaltungssprache zu sagen – höchstens ein paar Produktgruppen. Und es ist der
größte Trugschluss, dass es in der Industrie ein KostenLeistungs-Benchmarking gäbe. Über die Qualität wird nur im geringsten Teil in der Produktion und vor allem in der Konstruktion entschieden. Insofern sind die Benchmarkings der Produktionsprozesse vorwiegend auf den reinen Kostenvergleich orientiert, und das ist für unsere Belange nicht geeignet. Aber selbst unter diesen Einschränkungen ist die Entwicklung von Benchmarking in der Industrie – Kollege Schmidt von der FDP hat in der Ausschussberatung auf der Grundlage seiner Erfahrungen als Unternehmensberater intensiv darauf hingewiesen – oft ein jahrelanger, komplizierter und höchst spezialisierter Prozess auf ausgewählten Gebieten. Das wurde den Koalitionsfraktionen auch in einer Beratung mit der Firma Roland Berger deutlich gemacht. Man kann also gerade nicht auf das auch in der Industrie nur kärglich vorhandene Benchmarking so einfach zurückgreifen, wie es die CDU uns weismachen will.
Zu 3: Berlin mache nichts und hinkt hinterher:
Auch das ist eine falsche Widerspiegelung der Realität. Denn Berlin macht ziemlich viel und steht mit seinen komplexen Bemühungen um Vergleichbarkeit der Kosten und Leistungen, um Leistungsvergleiche und um den Wettbewerb ziemlich weit vorn. Nur einige Beispiele:
Wir haben ausgefeilte Produkthaushalte in den Bezirken. Die Produkte werden ständig überarbeitet. Sie müssten nach unserer Auffassung noch mehr in Produktgruppen zusammengefasst werden, aber insgesamt hat sich dieser Weg, auf dem wir auch im nationalen Vergleich sehr gut vorangekommen sind, bewährt. Jährlich werden in der Broschüre „Was kostet wo wie viel?“ die Produkte aller Bezirke miteinander verglichen, und auch die CDU weiß, dass auf der Basis dieser Vergleiche die Mittelzuweisung erfolgt und dass in den Bezirken große Anstrengungen unternommen werden, um – im Ergebnis dieser Vergleiche – eine hohe Qualität mit einem effektiven Kosteneinsatz zu verbinden. Das ist funktionierendes Benchmarking.
Vor allem bei den bürgernahen Verwaltungsleistungen arbeiten wir an einem Weg, um politisch gewollten Fortschritt auch finanziell zu befördern und dort nicht das Mittelmaß zum Richtwert kommen zu lassen – aber insgesamt ist das genau der richtige Weg.
Weitaus schwerer ist es in der Hauptverwaltung, denn ein Großteil deren Arbeit betrifft ministerielle Geschäftsfelder. Zur Zeit sind wir dabei, diese genau zu definieren, denn die jetzige Zahl von 300 ministeriellen Geschäftsfeldern ist natürlich zu viel. Aber wir wären blind, wenn wir die Existenz ministerieller Geschäftsfelder negieren würden. Es gibt sie, und sie sind oftmals unvergleichbare Unikate.
Grundsätzlich haben wir uns in der KoalitionsVereinbarung darauf geeinigt, für die schwer miteinander vergleichbaren Produkte der Hauptverwaltung einen an
deren Weg zu gehen, nämlich den, die Verwaltungs- bzw. Bürokratiekosten genau zu erfassen und zu normieren. Das ist ein Verfahren, wie es auch von der Verwaltungswissenschaft als für die ministerielle Ebene besonders geeignet empfohlen wird. Ende Mai sitzen die Koalitionsfraktionen z. B. mit der IHK Berlin zusammen. Wir wollen an fünf, sechs zentralen Vorgängen analysieren, mit welchem bürokratischen Aufwand die Wirtschaft konfrontiert ist. Noch vor der Sommerpause – so haben wir es im Verwaltungsreform-Ausschuss vereinbart – werden wir das Projekt im Ausschuss vorstellen, damit es von allen begleitet werden kann.
Allerdings werden wir – auch das ist vereinbart – Regelungen zur Mitbestimmung, zur Gleichstellung und zur ökologischen Nachhaltigkeit nicht in Frage stellen, und wir wollen alle bürokratischen Anforderungen – also auch das hohe Maß an Bürokratie, das durch Verbände und eigene Organisationen kommt – analysieren.
Wir haben in Berlin alle Rechtsvorschriften zeitlich befristet, und für alle Gesetze gibt es Evaluierungszeiten. Bereits jetzt ist Berlin dadurch mit Abstand das Bundesland mit der geringsten Regelungsdichte. Seit Jahren haben wir eine externe Normenkontrollkommission, die zu allen Gesetzen Vorschläge unterbreitet, ob sie überhaupt notwendig sind, wo es Vereinfachungspotenziale gibt und wie eventuelle Überschneidungen zu vermeiden sind.
Das sind wichtige und nachhaltige Schritte, die zur Durchsetzung des Kosten-Leistungs-Gedankens wesentlich besser geeignet sind als das Zurückgreifen auf unreife Idealvorstellungen, die nach eigener Aussage die Wirtschaft selbst zu bieten nicht in der Lage ist.
Und eine letzte Bemerkung: Am 2. Mai hat die FriedrichEbert-Stiftung eine Studie zur Demokratiebelastung vorgestellt. Fachleute der Universität Potsdam, die auf dem Gebiet der Verwaltungswissenschaften und des Public Managements national und international führend ist, haben fünfzehn hoch entwickelten Industriestaaten danach verglichen, welche Regelungsdichte, welchen Personalaufwand für staatliche Bürokratie und welche Staatsausgaben für Bürokratie es gibt.
Das Ergebnis ist überraschend: Deutschland hat mit die geringste Regelungsdichte und gehört zu den Staaten, die das wenigste Geld für Staats- und Verwaltungspersonal sowie für Bürokratie ausgeben. Solche klassisch liberalen Länder wie Großbritannien und die USA liegen überall weitaus höher.
Wenn wir das ernst nehmen – die Studie ist im Internet abrufbar –, dann müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei der Klage über zuviel Bürokratie sehr stark um „gefühlte“ Bürokratie handelt, die teilweise geradezu hysterisch aufgebauscht wird. Das macht die Notwendigkeit nicht kleiner, alle Bemühungen zu Kosten-LeistungsVergleichen zu intensivieren, aber es rückt die Dimension dessen, worum es sich handelt, ins rechte Licht. Und – um
mich zu wiederholen – Berlin muss hier sein Licht nicht unter den Scheffel stellen.
Das alles haben wir gründlich im Ausschuss debattiert und ausargumentiert, deshalb werten wir es als bloßen Aktivismus und populistische Profilierungssucht der CDU, damit nun auch noch das Parlament zu beschäftigen. Und das Parlament ernsthaft bewegen zu wollen, den erfolgreichen – und ganz sicher auszubauenden – Weg zu verlassen und sich abenteuerlich auf sumpfiges und ungewisses Terrain zu begeben, ist schlicht unverantwortlich.
Die Linksfraktion lehnt diesen Antrag ab, weil wir uns bereits auf einem besseren Weg befinden, den auszubauen unsere ganze Kraft gelten sollte.
Ich frage Herrn Senator Dr. Körting: Herr Senator, können Sie ausschließen, dass zwischen dem gestrigen Brandanschlag in Pankow und den verstärkten Aktivitäten der NPD in Pankow, die in den letzten Wochen festzustellen waren, ein Zusammenhang besteht? Was wären geeignete Schritte, um Aktivitäten der NPD zu unterbinden?
Herr Senator! Der zweite Teil meiner Frage wurde nicht beantwortet: Wenn sich herausstellt, dass die Propaganda der NPD oder die NPD selbst in einem Zusammenhang mit dem Anschlag stehen, was wären dann geeignete Maßnahmen, um die Aktivitäten der NPD kontinuierlich zu unterbinden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kluckert! Sie hätten die Internetseite von Lotto Berlin auch vollständig zitieren können. Es findet sich dort der Vermerk – ich lese es ab, weil die Schrift so klein ist –, dass
der Ratifizierung des Staatsvertrages in den Bundesländern keine europarechtlichen Bedenken mehr entgegenstehen.
So viel möchte ich zu Lotto Berlin anmerken. – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag stellt fest, dass das in Italien praktizierte Konzessionsmodell in seiner konkreten Ausgestaltung ausdrücklich als nichteuroparechtskonform zu verwerfen ist. Der Europäische Gerichtshof bezieht sich in seinem Urteil nicht auf das deutsche Glücksspielmonopol und auch nicht auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten am 13. Dezember 2006 beschlossen haben.
Der Europäische Gerichtshof hat stets die Position vertreten, dass Glücksspielmonopole europarechtlich zulässig sind, wenn sie sich an den Zielen des Spielerschutzes in der Suchtprävention ausrichten. Die Europäische Gerichtshofentscheidung bestätigt nun, dass nur mit einem konsequent an der Suchtbekämpfung ausgerichteten Glücksspielmonopol die europarechtlichen Probleme in den Griff zu bekommen sind. Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass mit dem Ziel der Suchtbekämpfung Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt werden können. An den Kernzielen, die die Glücksspielgesetzgebung der Länder seit langem leiten und die im Staatsvertrag in Deutschland ihren Niederschlag gefunden haben, wird die Koalition festhalten.
Eine Politik der strikten Regulierung des Glücksspiel ist zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit notwendig und geeignet. Dabei handeln wir im Einklang mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Mit unserer Position zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren kommen wir der staatlichen Pflicht zum Schutz der Gesundheit der Bürger nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach.
Wir verfolgen gemeinsam mit den anderen Ländern damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, dass Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann.
[Beifall bei der SPD – Dr. Martin Lindner (FDP): Beim Staatsmonopol nicht!
Sie können sich gern noch einmal zu Wort melden. – Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 28. März 2006 die Einschätzung der Länder bestätigt, dass die Errichtung eines staatlichen Wettmonopols ein geeignetes Mittel ist, die mit den Wetten verbundenen Gefahren zu bekämpfen. In eben diesem Urteil hat sich das Gericht ausführlich mit dem Stand der Forschung auseinandergesetzt. Danach steht fest, dass Glücksspiele und Wetten zu krankhaftem Suchtverhalten führen können.
Nein! Ich gestatte sie nicht, aber ich danke für das Interesse.
Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden wir die bereits bisher verfolgten Ziele des Schutzes der Spieler und der Allgemeinheit in dem materiellen und formellen Regelungen konsequent ausgestalten. Spieler müssen vor Glücksspielsucht und ihren Folgen geschützt werden. Ein besonderes Gewicht muss hier der Jugendschutz haben. Zum anderen muss der Schutz der Allgemeinheit vor kriminellen Strukturen in und um das Glücksspiel gewährleistet werden. Die Koalition wird sich den Beschlussempfehlungen der beiden Ausschüsse anschließen und ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!