Piet Leidreiter
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Ich bin der Meinung, wir sollten die Debatte beenden, da wir hier in Bremen keine türkische Politik machen. Das ist mein Antrag.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Personen sind in den letzten zwölf Monaten im Rahmen der Familienzusammenführung nach Bremen gekommen? Bitte jeweils für Frauen, Männer und Kinder getrennt ausweisen!
Zweitens: Wie vielen Anträgen auf Familienzusam menführung stand 2016 der Status des subsidiären Schutzes des Asylbewerbers entgegen?
Drittens: Wie viele Klagen gegen den Flüchtlingsstatus des subsidiären Schutzes wurden im Land Bremen in den letzten zwölf Monaten eingereicht, wer trägt hierfür die Kosten, und in welcher Höhe sind diese Kosten inklusive Verfahrenskostenhilfen angefallen?
Herr Staatsrat, wir haben jetzt eine halbe Stunde etwas über legale Waffen gehört. Was hat der Senat denn geplant, oder was tut der Senat, um die Beschaffung von illegalen Waffen einzuschränken, zum Beispiel aus dem ehemaligen Jugoslawien?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich sage einmal: Die Abgeltungssteu er abschaffen würde ich nicht, aber ich würde den Steuersatz erhöhen – zum Beispiel auf 40 Prozent. Dann könnte man immer noch in der Veranlagung als Wahlrecht mit dem persönlichen Steuersatz diese Quellensteuer, die an der Quelle erhoben wird, ähnlich wie die Lohnsteuer in der Veranlagung entsprechend herabsetzen, sofern es nötig sein sollte.
Als zweiten Punkt müssen wir in dieser Diskussion unbedingt beachten, dass wir momentan eine höhere Inflationsrate haben, als wir Zinsen bekommen. Das heißt, wir versteuern jetzt eigentlich negative Zinsen, und das kann eigentlich so nicht sein. Deshalb, Herr Ravens, kommt die Diskussion Jahre acht oder neun Jahre zu spät. Momentan haben wir kaum positive, inflationsbereinigte Zinsen. Wir müssen also dringend darangehen und auch wirklich die tatsächliche Verzin sung versteuern und nicht irgendwelche Luftzinsen, die es nicht gibt. – Das war‘s. – Danke!
Herr Kollege Hilz, bitte beach ten Sie dabei, dass man heute schon das Wahlrecht zur Veranlagung hat. Das heißt, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer, können Sie veranlagen lassen. Deshalb mein Vor schlag, die Abgeltungssteuer vielleicht auf 40 Prozent hochzusetzen, und falls der persönliche Steuersatz niedriger ist, durch die Veranlagung einen niedri geren Steuersatz zu bekommen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Besucher! Wir haben heute einen schweren Tag, sowohl in Europa, als auch in Bremen. Wir wissen, dass jeder Neuanfang auch Chancen bietet. Deshalb sind wir auf die heutige Abstimmung hier im Hause gespannt.
Die CDU-Fraktion und der Kollege Jan Timke haben das schärfste Schwert der Landesverfassung, die Vertrauensfrage nach Artikel 110, gezogen. Es wird Ihnen, Frau Linnert, Bürgermeisterin und Finanzsenatorin, angedient, politische Verantwortung zu übernehmen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Vorgänge im Aufsichtsrat der Bremer Landesbank, hier um die Aufsicht, die Informationspolitik, die Verhandlungsstrategie und die Öffentlichkeitsarbeit durch ihre Person. Auf Details möchte ich hier nicht eingehen, diese hat der Kollege Röwekamp schon hinreichend erläutert.
Was Sie uns schuldig geblieben sind, ist das Ass im Ärmel, das Sie hatten. Das Ass war, dass Sie im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt haben, dass eine Mutter ihre Tochter immer mit Kapital nach Paragraf 10 KWG ausstatten muss. Diesen Punkt haben Sie mir, auch auf Nachfrage im Haushalts- und Finanzausschuss, nicht beantwortet. Ich habe es im Kreditwesengesetz nachgelesen, ihn aber nicht finden können. Sie sind mir die Antwort schuldig geblieben. Ich weiß nicht, ob das stimmt.
Der zweite Punkt ist, wie wir alle wissen, die Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017, bei dem Sie die Flüchtlingskosten in einen Extrahaushalt ausgelagert haben. In diesem Zusammenhang haben Sie, Frau Senatorin Linnert, nicht gut ausgesehen. Es geht um Vorwürfe, die erstens nicht rechtlich offensichtlich sind und zweitens nicht nur von der Finanzsenatorin zu verantworten sind. Aus diesem Grund hätte ALFA gern zu der Aufklärung der Fakten im ersten Schritt einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Besetzung der Aufsichtsräte mit Senatoren hält ALFA für einen Systemfehler, da immer ein latenter Interessenkonflikt vorhanden ist. Die gesetzliche Schweigepflicht des Aufsichtsratsmitgliedes verhindert zudem einen ausreichenden Informationsfluss. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Nun wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen der CDU und Herrn Timke dieser Misstrauensantrag gestellt. Wir von ALFA finden das zu kurzfristig gedacht. Der gesamte Bremer Senat hat bisher in dieser Legislaturperiode nicht mit Erfolgen geglänzt. Im Gegenteil: Dieser Senat und auch jene der vergangenen Legislaturperioden haben den desolaten Zu
Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 19. Wahlperiode – 25. (außerordentliche) Sitzung am 24.06.16 1854
stand des Bundeslandes Bremen zu verantworten. 22 Milliarden Euro Schulden sind kein Produkt von einem Jahr Misswirtschaft, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger fehlgeleiteter Politik.
Da nun die Vertrauensfrage gestellt ist und weder Frau Bürgermeisterin Linnert noch andere Senatoren der Grünen unser Vertrauen besitzen, werden wir diesem Misstrauensantrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Rupp, ist Ihnen bekannt, dass die Erhebung der Vermögensteuer sehr kostenintensiv ist
und dass wir zurzeit vier Milliarden Euro vom gesamten Haushalt über die Vermögensteuer erheben? – Man sollte einmal darüber nachdenken, ob Ihr Vorschlag dann so sinnvoll ist.
Herr Liess, wir von der ALFAGruppe sind neu in der Bremischen Bürgerschaft, aber ich habe bisher einiges zur Kenntnis nehmen müssen – zum Beispiel die Anschaffung der neuen Straßenbahn für 400 Millionen Euro, wo man einfach die Schulden in eine GmbH oder Aktiengesellschaft auslagert. Das mag vielleicht nicht verfassungswidrig sein, aber ich finde eine solche Vorgehensweise doch sehr bedenklich. Dadurch, dass man die Schulden in eine GmbH verlagert – –.
Kommt gleich!
Halten Sie mal bitte Ihren Mund, Herr Buhlert!
Das ist eine Kurzintervention.
Finden Sie diese Vorgehensweise richtig, dass man Schulden auf eine gemeinnützige oder landeseigene GmbH auslagert und so den Sanierungspfad nicht einhält? – Das ist die Frage.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Integration der Flüchtlinge ist eine sehr große gesellschaftliche Aufgabe, die wir mit hoher Wahrscheinlichkeit nur durch eine koordinierte oder zentrale Stelle bewältigen können.
Ich möchte auf meine Vorrednerin, Frau Kollegin Dogan, eingehen, die sagt, dass wir eine ähnliche Situation schon einmal bei den Gastarbeitern hatten. Sie führt an, dass die Ausbildung und die Integration in den Arbeitsmarkt das zentrale Problem oder die Aufgabe sind und lobt auch zu Recht unser duales Ausbildungssystem.
Wenn wir uns die Erhebungen der OECD anschauen, so besagen diese, dass 65 Prozent der Syrer nur eine Grundkompetenz besitzen. Das bedeutet, dass zwei Drittel der Syrer kaum lesen oder schreiben können. Das ist natürlich besonders schwer, wenn sie dann Deutsch lernen sollen, wenn man noch nicht einmal die eigene Sprache beherrscht.
Ein weiterer Unterschied zu den Gastarbeitern – –.
Bitte?
Nein, aber es ist ein größeres Problem, da stimmen Sie mir doch zu!
Wesentlich aufwendiger! Also, die Situation der Gastarbeiter, die unter Umständen lesen und schreiben konnten, ist eine andere. Das ist jetzt eigentlich die Aussage gewesen, aber wenn Sie einen Moment zuhören, dann werde ich fortfahren!
Des Weiteren ist es so, dass die Gastarbeiter in den Sechziger- und Siebzigerjahren durch die Industrie und den Erhalt vieler nicht qualifizierter Arbeitsplätze relativ schnell aufgenommen werden konnten. Diese Arbeitsplätze gibt es in unserer hoch industrialisierten Welt leider nicht mehr. Das heißt, wenn zehn Prozent der Syrer Akademiker sind, ist die Frage, was wir mit den 90 Prozent, die keine Akademiker sind und eventuell noch nicht einmal lesen und schreiben können – –.
Moment! Die Umfrage der OECD ist wesentlich älter, sie wurde vor dem Krieg durchgeführt. Sie müssen sich mit den Fakten auseinandersetzen!
Auf jeden Fall warnen wir davor, dass man blauäugig davon ausgeht, dass diese Menschen relativ leicht durch Deutschkurse zu integrieren sind. Wir müssen uns wesentlich mehr mit den Voraussetzungen in den Heimatländern beschäftigen und dürfen keinesfalls unsere Anforderungen als Maßstab nehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Zahlen, die ich vorhin vorgetragen habe, stammen aus dem Jahr 2011. Da sagt die OECD, zwei Drittel sind Analphabeten, und ich bitte darum, das zur Kenntnis zu nehmen! Des Weiteren, dass wir diese Jobs der Müllabfuhr, der Gastronomie und so weiter nicht haben.
Ich sage einmal, selbst unser Wirtschaftssenator geht davon aus, dass er nur einen ganz begrenzten Teil in Arbeit bringt. – Danke!
Frau Linnert, wir haben gerade von Herrn Dr. Hilz gehört, dass wir 32,5 Millionen Euro Mindereinnahmen bei den Zinslasten hatten.
Mich interessiert eigentlich nur: Rechnen Sie mit steigenden Zinsen für die Zukunft, dass wir jetzt Optionsscheine oder Optionen auf Zinsgeschäfte auf steigende Zinsen für über 40 Millionen Euro anschaffen, aber einen Nachtragshaushalt von 215 Millionen Euro finanzieren? Hätten wir die 40 Millionen Euro nicht dazu nehmen sollen zu tilgen? Ich sage einmal: Ein Kaufmann würde ja nur Optionsgeschäfte machen, wenn er von steigenden Zinsen ausgeht. Wenn ich mir die politische Landschaft in Europa anschaue, kann ich nicht erkennen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit drastisch erhöht werden können!
Frau Senatorin, können Sie mir sagen, wie viel Prozent der eigenen Immobilien des Landes Bremen zurzeit leer stehen?
Ich bin Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich habe eine riesige Übersicht mit frei stehenden Immobilien gesehen, insbesondere mit Hausmeisterwohnungen, die aber noch nicht daraufhin überprüft sind, ob sie überhaupt nutzbar sind. Finden Sie es nicht etwas spät, dass wir jetzt erst anfangen zu überprüfen?
Die Menschen leben jetzt in Zelten. Andererseits stehen Wohnungen leer. Ich finde das sehr problematisch.
Der Senat ist sich auch bewusst, dass wir zuerst natürlich unsere eigenen zur Verfügung stehenden Immobilien nutzen, bevor wir enteignen oder beschlagnahmen?
Ich finde Ihre Grundannahme, wir hätten Angst vor einer fremden Kultur und Angst vor diesen Flüchtlingen, völlig verkehrt.
Es geht eigentlich nur darum, dass wir in einem Rechtsstaat leben und es bestimmte rechtsstaatliche Regularien gibt, die wir auch einhalten müssen.
Moment! Dazu gehört auch, dass wenn jemand abgeschoben werden muss, es nicht durch die Verwaltung in eine Duldungspraxis mit null Abschiebungen endet – –.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Besucher! Ich muss schon sagen, die Argumentation von Herrn Tschöpe und Frau Dr. Schaefer kann ich nicht nachvollziehen, denn wenn Sie schon ahnen, dass ein Gesetz verfassungswidrig sein wird, warum verabschieden Sie es?
Sie haben gerade gesagt, Sie würden es verabschieden, Sie gehen das Risiko bewusst ein – –.
Sie haben gar kein Rederecht!
Moment! Stehen Sie bitte auf und beantragen Sie eine Frage! Reden Sie bitte nicht dazwischen! Ich habe das Wort!
Ich habe das Wort, bitte beruhigen Sie sich!
Wie gesagt, ich finde es sehr bedenklich, wenn Sie ein Gesetz verabschieden wollen, von dem wir heute schon erkennen, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit – –.
Darf ich einmal ausreden?
Ich halte es für sehr bedenklich, dass Sie heute ein Gesetz verabschieden wollen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, und die Diskussion um die Abschiebepraxis in diesem Bundesland, das sehr vom Durchschnitt der anderen Bundesländer abweicht – –.
Lassen Sie mich doch einmal ausreden!
Dann gehen Sie bitte hinaus!
Wenn diese Abschiebungspraxis hier in Bremen sehr vom Bundesdurchschnitt abweicht und wir sicherstellen, beschlagnahmen, enteignen wollen, wie auch immer wir es nennen wollen, dann haben Sie es vorhin gehört: Es ist das letzte Mittel, wir müssen die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wahren! Aus diesem Grund ist es wichtig, die Debatte zu führen, ob das Land Bremen alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, überhaupt ein solches Gesetz anwenden zu können, und das werden Sie sicher auch verstehen, Herr Tschöpe und Frau Dr. Schaefer! – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie kommt es, dass Bremen im Jahr 2014 fast 40 Prozent mehr Flüchtlinge aufgenommen hat, als nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen sind?
Zweitens: Wird angestrebt, die Abweichungen zu minimieren, wenn ja, wie und wann ist mit einer Besserung zu rechnen?
Drittens: Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, und wie werden diese zusätzlichen Kosten finanziert?
Im Jahr 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Sollzahl von 1 660 Flüchtlingen ausgegeben. Die Istzahl beträgt 2 222. Wie erklären Sie sich das?