Hennig Brandes
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schröder-Ehlers, natürlich ist auch mir aufgefallen, dass Sie Ihren Antrag - Sie erwähnen dies ja auch in der schriftlichen Begründung dazu - schon einmal gestellt haben. Wir haben Ihren früheren Antrag ja im Juni abgelehnt. Nun aber haben Sie einen nahezu wortgleichen neuen Antrag vorgelegt, was ich für einigermaßen ungewöhnlich halte. Deshalb war ich geneigt, die Gegenrede, die ich schon damals gehalten habe, heute wortgleich erneut zu halten. Wenn das hier aber Schule machen würde, dann würde darunter der Unterhaltungswert der Landtagssitzungen, glaube ich, zumindest für diejenigen Beteiligten, die das wissen, deutlich leiden.
Einen Hinweis möchte ich Ihnen nun aber doch noch einmal geben: Ich habe schon seinerzeit auf die Antwort auf eine Anfrage der Kollegen von den Grünen im Deutschen Bundestag vom Januar in der Bundestagsdrucksache 16/11547 hingewiesen. Die Grünen stellen ja immer - das muss ich ihnen lassen - in die Tiefe gehende Anfragen. Diese Anfrage ist von der damaligen CDU/SPD-Bundesregierung beantwortet worden. Seinerzeit hat der zuständige Umweltminister zum Thema „Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes“ Stellung genommen. Ich zitiere jetzt in Auszügen aus dieser Antwort:
„Die Bundesregierung kennt das Instrument eines Altlastenfonds. … Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Praxis der Altlastensanierung in Deutschland eines Altlastenfonds nicht bedarf. Darüber hinaus weist die Bundesregierung auf die verfassungsrechtliche Problematik derartiger Fonds hin, die sich u. a. aus der Rechtsprechung zur … Altlastenfinanzierung ergibt.“
Ich denke, das sagt alles. Wer hat das gesagt? - Der ehemalige Bundesumweltminister Gabriel. Dieser Name müsste bei Ihnen eigentlich für die fachliche Qualität dieser Aussage bürgen.
Gut, so viel zum Antrag der SPD-Fraktion.
Nun zum Antrag der Linken, Frau Reichwaldt. Sie schreiben in Ihrem Antrag eingangs, Sanierungen würden verschleppt, und es gebe keine befriedigenden Regelungen zur Sanierung von Altlasten. An dieser Stelle noch einmal ein Hinweis auf die eben erwähnte Bundestagsdrucksache. Vielleicht beschäftigen Sie oder Ihr Kollege Herzog, der ja Mitglied des Umweltausschusses ist, sich einmal ein bisschen mehr mit der Altlastensanierung. Dann werden Sie sehen: Altlastensanierung ist eine Daueraufgabe der Umweltverwaltung. Dafür, wie diese Aufgabe wahrzunehmen ist, gibt es feste Regeln und rechtliche Verpflichtungen.
Ich muss sagen, Ihren Antrag halte ich für einigermaßen abenteuerlich: mal eben 1 Million Euro außerplanmäßig aus dem Landeshaushalt bereitstellen, sozusagen Altlastensanierung auf Zuruf. Wenn das Schule machen würde, dann würden wir ein Fass öffnen, was nun aber wirklich nicht geht.
Ich glaube, Sie haben auch Juristen in Ihrer Fraktion, denen Begriffe wie „Gleichbehandlung“ und „Präzedenzfall“ geläufig sein werden. Ich glaube, jedem ist klar: Wenn wir das so handhaben würden, dann würden bei allen 80 000 bis 100 000 Sanierungsfällen in Niedersachsen die gleiche Behandlung gefordert. Alle Bürger aus Osnabrück oder aus Braunschweig, die eine Altlast haben, würden sofort fordern: Fasst doch mal eben in den Landeshaushalt, außerplanmäßig 1 Million Euro,
dann machen wir das mit Steuermitteln! - Ich glaube, so kann es nun wirklich nicht gehen.
Ich frage mich - das klang in dem Beitrag des Kollegen von der FDP auch schon an -, wie das in Ihr Weltbild passt. Ich habe durchaus Verständnis für Sie, Frau Reichwaldt, und auch für den Kollegen Toepffer. Wenn man vor Ort solche Fälle hat, ist das immer schwierig. Das ist bei Straßenausbaubeitragszahlungen genau das Gleiche. Ich denke, das kennen die Kollegen aus der Kommunalpolitik. Da steht man immer stark unter Druck, weil es natürlich bitter ist für die Betroffenen.
Wir müssen uns das einmal genauer ansehen: 7 000 bis 8 000 Euro pro Wohnung sind sicherlich eine Menge Geld, aber das betrifft ja nicht die Mieter, sondern die Eigentümer. Wenn ich mir dann vorstelle, es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit vielleicht acht Wohnungen, dann kommt man auf 50 000 bis 60 000 Euro. Das ist ein hoher Betrag, aber ein Haus oder eine Wohnung hat ja auch mindestens den zehnfachen Wert. Ich weiß nicht, ob es richtig wäre, wenn man die Steuerzahler, auch all diejenigen Steuerzahler, die keine eigene Immobilie haben, zur Sanierung dieser Altlasten heranziehen würde. Ich glaube, man sollte noch einmal darüber nachdenken, ob das gerade in Ihr Weltbild passt und ob es richtig ist - es sei denn, man fasst den Steuertopf als irgendetwas Imaginäres auf, das viele Milliarden enthält, und vertritt die Meinung, Steuern zahlen nur die Reichen. Ich glaube, Sie wissen, dass es nicht so ist, sondern dass alle Steuern zahlen müssen. Wenn wir für einen Altlastenfonds Geld ausgeben, können wir das Geld nicht mehr für andere Dinge ausgeben.
Insofern muss man schon verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls zu diesem Thema eine gute Beratung, die hoffentlich neue Erkenntnisse bringen wird.
- Natürlich bin ich mit dem Kollegen Toepffer im Gespräch. Wir sitzen ja nebeneinander und haben natürlich auch darüber diskutiert. Die Schwierigkeit ist mir vollkommen klar. Dass die Verlockung groß ist, das mal eben aus Steuermitteln zu finanzieren, weiß ich auch. Aber Sie wissen auch, dass Sie 13
Jahre lang in Niedersachsen keinen Altlastenfonds zustande gebracht haben, obwohl Sie es vielleicht gerne gemacht hätten. Deshalb wäre ich da vorsichtig.
Da dies meine letzte Rede hier im Landtag ist, erlauben Sie mir vielleicht noch zwei, drei persönliche Sätze. Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen allen, bewusst bei allen Kollegen, bedanken. Ich habe hier seit 2003 sieben wirklich schöne, arbeitsreiche und wunderbare Jahre erlebt. Ich freue mich aber auch auf meine neue Aufgabe und hoffe, Sie sehen mir das nach. Man geht ja immer mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Mein Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen. Manchmal ist es hier zwar etwas turbulent, aber den Umgang mit meiner Person habe ich immer, der Situation angemessen, als angenehm empfunden.
Ein Dank auch an die Landesregierung und ihre Mitarbeiter. Gerade die Beratungen zu den Umweltgesetzen - sagen Sie das bitte den Kollegen - haben gezeigt: Da wird wirklich eine tolle und engagierte Arbeit geleistet und uns gut zugearbeitet. Wir haben noch nachts telefoniert und uns mit Einzelheiten auseinandergesetzt.
Ein solches Engagement fand ich schon interessant; das darf ich hier ganz ehrlich ruhig einmal sagen, Frau Emmerich-Kopatsch.
Zum Schluss auch ein Dank an das Präsidium und an die Landtagsverwaltung. Sie haben das hier gut im Griff, auch wenn die Sitzungen manchmal etwas turbulenter sind, und kümmern sich vor allem immer um uns. Allein heute bin ich dreimal daran erinnert worden, mich nun endlich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Wo im Leben wird man schon so bemuttert, und wo wird sich schon so um einen gekümmert? Auch Sie machen hier eine tolle Arbeit. Das war vom ersten Tage an so.
Ich wünsche Ihnen alles Gute bei Ihren künftigen Beratungen. Ich freue mich, dass ich hier sieben Jahre dabei sein durfte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Perli, meine Damen und Herren von der Linken, ich hatte Ihnen schon bei der Einbringung Ihres Antrags gesagt, dass Ihre Überlegungen in die völlig falsche Richtung gehen. Deshalb wundern Sie sich nicht, wenn Sie jetzt etwas enttäuscht sind, dass die Beratungen äußerst kurz ausfallen.
Sie wollen - das ist jedenfalls mein Eindruck, aber ich glaube, auch der Eindruck der anderen Fraktionen -, was die Hochschulreform angeht, eine Rolle rückwärts machen. Das wollen wir nicht. Wir wollen unsere Hochschulreform fortsetzen.
Lesen Sie sich einmal die einzelnen Punkte durch und machen Sie sich klar, was diese bedeuten. Wir wollen die Hochschulreform fortsetzen, entsprechende Projekte wie beispielsweise Hochschulverbünde oder Anpassungen gesetzlicher Regelun
gen einbringen und diese Dinge vor allem auch umsetzen. Daran muss sich das Handeln immer orientieren, dass man die Dinge am Ende auch umsetzen kann. Selbstverständlich sollen die Hochschulen ihre Unabhängigkeit behalten. Selbstverständlich soll es dort auch Mitbestimmungsprozesse in den Entwicklungen geben. Wir wollen die Gremien aber nicht unnötig aufblähen und Entscheidungsprozesse verlängern oder sogar Blockadesituation provozieren. Wenn man das umsetzen würde, was Sie geschrieben haben, würde genau das passieren.
Wenn man die Qualität von Forschung und Lehre verbessern will - das wollen wir erreichen, meine Damen und Herren -, dann muss man genau das Gegenteil von dem tun, was Sie hier anregen.
Wir müssen professionelle Strukturen herstellen. Wir müssen Entscheidungswege zielführend gestalten und eher verkürzen als verlängern. Natürlich müssen wir die betreffenden Hochschulen auch frühzeitig einbinden. Was diese Grundsätze angeht - das ist auch deutlich geworden -, sind wir uns mit den anderen Fraktionen einig. Deshalb sind wir uns auch in der Ablehnung Ihres Antrages einig.
Weil Sie etwas enttäuscht sind, Herr Perli, dass wir uns vielleicht nicht lange genug mit Ihrem Antrag befasst haben, ein Tipp zum Schluss: Denken Sie noch einmal in Ruhe über die Dinge nach, die Sie dort anregen. Sprechen Sie vielleicht auch einmal mit den Universitäten. Das wäre vielleicht auch ganz gut; denn ein Blick in die Praxis hat eigentlich noch nie geschadet.
Wenn Sie dann wirklich sinnvolle Punkte haben, dann bringen Sie diese ein, wenn das Niedersächsische Hochschulgesetz auf der Tagesordnung steht. Wenn die Dinge dann Hand und Fuß haben, können wir sie auch in die Beratungen einbeziehen und werden uns damit befassen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich räume ein, meine Freude über die Beratungen im Fachausschuss hält sich in Grenzen. Das sage ich ganz ehrlich. Das zentrale Ziel der Hochschulpolitik ist doch Folgendes: Es muss uns darum gehen, die Qualität in Forschung und Lehre an den niedersächsischen Hochschulen ständig zu steigern. Ich glaube, darüber sind wir uns selbst mit den Linken einig. In Ihrem Antrag wird aber wieder deutlich, dass wir durchaus unterschiedlicher Meinung über den Weg dorthin sind.
Wir haben in unserer Regierungszeit viele Dinge in der Hochschulpolitik auf den Weg gebracht: das Hochschuloptimierungskonzept, den Zukunftsvertrag, mehr Eigenverantwortlichkeit für die Hochschulen, die Studienbeiträge, mit denen die Studenten einen eigenen Beitrag zur Verbesserung der Studienbedingungen leisten, zukunftsweisende Organisationsstrukturen wie z. B. die NTH und vieles mehr. Leider hat die Opposition, allen voran die Linke, unsere Maßnahmen bisher nicht nur nicht unterstützt. Sie hat sich auch kaum konstruktiv mit eigenen Vorschlägen in die Beratungen eingebracht. Sie hat es sogar geschafft, sich bei der Gründung der NTH aus den Beratungen völlig zu verabschieden. So war es im Fachausschuss.
Es ist klar, dass es sich bei dem, was wir vollzogen haben, oft um schwierige Prozesse handelte. Diese Prozesse sind nicht immer bequem. Wenn man sich z. B. zu Studienbeiträgen bekennt oder auch einmal wie bei der Gründung der NTH juristisches Neuland betritt, gibt es auch Kritik von Betroffenen. Das kostet hin und wieder etwas Kraft. Ich bedaure aber ausgesprochen, dass die Opposition offensichtlich nicht die nötige Kraft zu Veränderungen hat, allen voran die Linke. Das verdeutlicht für mich auch der Antrag, den die Linke unter dem Titel „Für mehr Mitbestimmung an Niedersachsens Hochschulen“ hier vorgelegt hat.
Sie erheben den Vorwurf, die Hochschulen würden zu sehr nach modernen Managementmethoden geführt und die Präsidien und Dekanate hätten zu viel Einfluss. Sie unterstellen unseren Hochschulen, dort würden Entscheidungen in präsidialen Hinterzimmern gefasst. Es ist schon ein starkes Stück, was Sie unseren Hochschulen alles unterstellen. Das muss ich wirklich sagen.
- Sie brauchen doch nur den Antrag nachzulesen. Dort steht alles drin.
Ich möchte hier nur noch auf drei Dinge eingehen; denn der Tag ist schon weit fortgeschritten. Erstens brauchen wir, wie ich glaube, gerade von den Linken keine Belehrungen darüber, wie Demokra
tie und transparente Entscheidungsprozesse ablaufen.
Herr Adler, Hinterzimmerentscheidungen werden eher in Systemen getroffen, die Sie fordern, nicht aber hier bei uns und schon gar nicht in unseren Hochschulen.
Zweitens sollten Sie vielleicht einmal einen Blick auf die Praxis und die Arbeitsabläufe in unseren Hochschulen werfen. Herr Perli, Sie sind ja noch Student. Sprechen Sie einmal mit den Menschen, die dort arbeiten. Ich denke, dann werden Sie erkennen, dass wir genau das brauchen, was Sie ablehnen. Wir brauchen professionelle Strukturen und zielführende Entscheidungswege. Warum soll man sich dabei nicht auch an modernem Management orientieren,
wie es in vielen erfolgreichen Privatunternehmen betrieben wird?
- Sie werden ja wohl nicht in Abrede stellen, dass es viele erfolgreiche Unternehmen mit durchaus erfolgreichen Managementstrukturen gibt. Ich glaube, es würde unseren Hochschulen auch ganz gut tun, bei diesen Unternehmen einmal darauf zu schauen, wie man solche Strukturen einführt. Die Hochschulen, die das tun, sind durchaus erfolgreich.
Drittens ist es natürlich völlig richtig, dass wir in den Entscheidungsgremien in unseren Hochschulen auch eine ausreichende Mitbestimmung brauchen.
Schauen Sie doch einmal in das NHG hinein. Sie werden darin viele Dinge finden. Einige Dinge, die Sie fordern, gibt es im Übrigen längst. Im NHG ist geregelt, dass in den Gremien wie dem Senat, dem Fakultätsrat und dem Hochschulrat neben
den gewählten Führungskräften die Lehrenden und Studierenden und im Hochschulrat zudem externe Fachleute vertreten sind. Somit ist sichergestellt, dass die Entscheidungsprozesse ausgesprochen transparent sind.
Gestatten Sie mir noch einen letzten Satz, bevor wir uns in der Ausschussberatung mit dem Antrag im Einzelnen auseinandersetzen werden. Wir möchten, dass sich unsere Hochschulen darauf konzentrieren, ihre Qualität in Forschung und Lehre stets zu verbessern, anstatt sich in aufgeblähten Gremien und im Rahmen von langwierigen Beratungsprozessen mit sich selbst zu beschäftigen. Ich denke, Ihr Antrag ist deshalb überflüssig und kontraproduktiv.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was den Zustand unserer Fließgewässer angeht, ist ja die Wasserrahmenrichtlinie einschlägig. Darin gibt es ein Verschlechterungsverbot, und danach sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Zustand der Gewässer möglichst zu verbessern. Wie beurteilen Sie eine wie auch immer geartete Einleitung von Salzlauge vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schröder-Ehlers, im Kern möchten Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, einen Altlastenfonds für Niedersachsen auflegen. Die Idee ist ja nicht ganz neu. Sie weisen auf eine Vielzahl von Sanierungsfällen hin.
Richtig ist: Wir haben in Niedersachsen tatsächlich zahlreiche Altablagerungen und Altstandorte. Sie haben gut erklärt, worin der Unterschied liegt. Deswegen will ich das jetzt nicht wiederholen; die Zeit ist ja schon fortgeschritten.
Frau Schröder-Ehlers, über die Zahlen sollten wir uns allerdings noch einmal unterhalten. Sie selbst haben schon eingeräumt, dass die UBA-Statistik veraltet ist und dass die Zahlen nicht zutreffend sind. Dies sollten wir uns im Ausschuss einmal darstellen lassen. Ich glaube, ganz so dramatisch ist die Situation doch nicht. Wir sind in Teilen auf einem ganz guten Weg.
Zum Thema Altlastenfonds hilft ein Blick in die Historie weiter. Sie haben gesagt, Böden hätten ein langes Gedächtnis. Auch wir haben ein langes Gedächtnis. Deswegen möchte ich Ihnen kurz schildern, wie das Anfang der 80er-Jahre ausgesehen hat. Anfang der 80er-Jahre wurde dieses Thema nämlich schon einmal recht intensiv verfolgt, und zwar in Baden-Württemberg, aber auch in Niedersachsen.
Die Albrecht-Regierung wollte Ende der 80er-Jahre einen Altlastenfonds auflegen und war auf einem ganz guten Weg. Sie war in Gesprächen mit der Wirtschaft. Die Wirtschaft hat damals ihre Bereitschaft erklärt, sich einzubringen. Nach dem Regierungswechsel 1990, zu Zeiten Ihrer „legendären“ Umweltministerin Frau Griefahn, ist das aber leider
nicht weiterverfolgt worden. Sie haben sich entschlossen, eine Zwangsabgabe einzuführen, sind damit aber vor dem Bundesverfassungsgericht rechtlich gescheitert.
Meine Damen und Herren, wenn Sie die Wirtschaft erst zu etwas zwingen wollen und hinterher mit Freiwilligkeit kommen, dann ist das immer ein bisschen schwierig. Es kann nicht angehen, dass man erst sagt „Du musst!“, und dass man dann, wenn es nicht klappt, sagt „Dann mach’ es freiwillig!“. Dieser Schachzug war nicht so glücklich.
Im Übrigen hatten wir Anfang der 90er-Jahre, was die Finanzen des Landes angeht, bekanntlich eine etwas entspanntere Situation. Wir hatten damals noch unter 20 Milliarden Euro Schulden. Heute haben wir über 50 Milliarden Euro Schulden. Was die Landesfinanzen angeht, sind die Spielräume heute also bei Weitem nicht mehr so groß wie damals. Wer das in der Zeit von 1990 bis 2003 zu verantworten hat, das wissen Sie.
Ich schließe das einmal mit der Frage ab, Frau Schröder-Ehlers - Sie hatten ja 13 Jahre lang Zeit, nämlich von 1990 bis 2003 -: Warum haben Sie damals eigentlich keinen Altlastenfonds aufgelegt?
Das wäre doch nahe liegend gewesen. Immer dann, wenn Sie Regierungsverantwortung hatten, wenn Sie es hätten machen können, haben Sie nichts getan. Aber wenn Sie in der Opposition sind, dann sagen Sie, jetzt müssten wir es unbedingt machen. Das aber nur als Feststellung.
Vielleicht noch einmal ein Blick nach BadenWürttemberg, Herr Jüttner. Ich habe heute einmal im Internet geguckt; das war ganz interessant. Was mich allerdings ein bisschen stutzig gemacht hat, war, dass die Zahlen alle noch in D-Mark ausgewiesen waren. Deswegen kann der Beitrag nicht ganz aktuell gewesen sein; aber er stand ganz oben. In Baden-Württemberg hat man das gemacht, was Sie in Niedersachsen versäumt haben. Dort hat man nämlich einen Altlastenfonds aufgelegt. Man hat ihn erst mit 10 Millionen Euro bestückt und nach und nach aufgestockt, weil man sehr schnell erkannt hat, dass man mit ein paar
Millionen nichts machen kann. Wenn man in einen solchen Fonds einsteigt, muss man schon mit hohen Beträgen arbeiten. Das ist aber Ende der 90er-Jahre wieder zurückgegangen. Man hat damals konsolidieren müssen, was hier leider ausgeblieben ist. Man hat den Fonds dann immer weiter heruntergefahren und im Zuge der Haushaltskonsolidierung umgeschichtet. Man hat Schulsanierung und solche Dinge gemacht.
Uns wird ja noch dargestellt werden, wie die Erfahrungen in anderen Bundesländern sind und was auf dem Gebiet passiert ist und heute noch passiert. Aber wie gesagt: Hätten Sie es getan, hätten wir in der Zwischenzeit immerhin schon ein ganz erklecklichen Betrag aufbringen können.
Sie sollten im Ausschuss präzisieren, was Sie mit dem Altlastenfonds im Einzelnen machen wollen. Wollen Sie die Erkundung bzw. die Untersuchung oder die Sanierung finanzieren, oder beides? Oder wollen Sie die Sanierungskosten von den Kommunen oder von den Eigentümern übernehmen? - Der bitterste Fall ist ja, wenn ein Eigentümer, ein Privatmann als sogenannter Zustandsstörer, der irgendwo eine Eigentumswohnung hat, beispielsweise hier in Hannover, plötzlich eine Altlastensanierung bezahlen soll, für die er gar nicht verantwortlich ist, weil der Verhaltensstörer, der die Altlast verursacht hat, nicht mehr zu belangen ist. Ein solcher Fall ist für die Betroffenen, die wirklich nichts dafür können, sehr ärgerlich. Hier wäre es wünschenswert, wenn man helfen könnte. Aber da gibt es leider eine klare Rechtslage, die Sie kennen und an die man sich halten muss, um dort weiterzukommen. Ich warne deswegen vor der Euphorie, dass man es mit überschaubaren Mitteln hinbekommen könnte, die Betreffenden aus der Pflicht zu entlassen. Wir müssen nun sehen, wie das Ganze ausgeht.
Eines noch zum Schluss: In Ihren Anträgen fordern Sie immer Aktionspläne, Programme oder, wie in diesem Fall, ständige Arbeitsgruppen. Ich glaube nicht, dass wir so etwas unbedingt immer gleich einrichten müssen und brauchen. Ich meine, wenn wir im Ausschuss das Thema beraten - der Sachverhalt und die Rechtslage ist ja soweit klar; die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wie weit sie mit ihren Bestrebungen gekommen sind, kann man ganz gut abgreifen; dies lässt sich ja problemlos zusammentragen -, dann sind wir durchaus dazu in der Lage, uns eine Meinung zu bilden und
dieses Thema zu entscheiden. Dies sollten wir tun und sehen, was dabei herauskommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Vorwürfe der Kritiker könnte man der Meinung sein, dass es durch die Gänsejagd zu Bestandsrückgängen, wenn nicht gar zur Ausrottung bestimmter Arten kommt. Wie ist sichergestellt, dass das nicht passiert und dass die Gänsejagd in Niedersachsen nachhaltig erfolgt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kritiker der Gänsejagd führen ins Feld, durch die Bejagung würden die Gänse aufgescheucht, sie würden dann mehr Energie verbrauchen, und die Schäden würden noch größer, weil die Gänse noch mehr fressen.
Wenn das so wäre, dann müsste das auch für Wildschweine, Rehe usw. gelten. Diese Tiere verursachen ja auch Schäden.
Deshalb lautet meine Frage, zu der ich jetzt komme. - Man muss ja zwischen Behauptungen, Einlassungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen unterscheiden.
Gibt es eine wissenschaftliche Erkenntnis über diesen Zusammenhang, die wirklich bestätigt ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, wenn der Präsident der Landesjägerschaft noch einmal darauf hinweist, dass die Gänsejagd sorgfältig erfolgen sollte, ist das doch eine gute Sache. Der Tenor der Gesetzgebung ist doch auch ganz klar. Ich kann daran überhaupt nichts Negatives erkennen.
Die Petenten wenden sich gegen die Anpassung der Gänsejagdzeiten, die im Übrigen eine Anpassung an die Bundesregelung ist und damit eine gewisse Vereinheitlichung in den Küstenländern darstellt. Die Einlassungen der Petenten gehen aber noch weiter. Im Prinzip treten sie für die totale Abschaffung der Gänsejagd ein.
Ich denke, das kann nicht richtig sein, wenn man sich die Bestandszahlen anschaut. Sie sind absolut gesichert und eher erhöht. Von daher gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund, die Gänsejagd ganz abzuschaffen oder die Jagdzeitenregelung zurückzunehmen. Im Übrigen haben wir die betreffenden Regelungen erst vor Kurzem beschlossen und wirklich intensiv beraten. Alle Punkte, die der Petent aufführt, wurden ausführlich erörtert und entkräftet. Von daher wäre es ein völlig falsches Signal, diese Petition zu berücksichtigen. Hier handelt es sich glasklar um „Sach- und Rechtslage“. Die neue Jagdzeitenregelung ist seit Mai dieses Jahres in Kraft. Sie stellt eine praktikable Regelung dar, die Naturschutzgesichtspunkte in Vogelschutzgebieten berücksichtigt. Die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wäre ein völlig falsches Signal.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, liebe Frau Somfleth, ich hätte mir gewünscht, wir hätten es wirklich geschafft, an einem Strang zu ziehen und im Umweltausschuss in die Arbeitsebene einzusteigen.
Leider sind wir über Ihre Allgemeinplätze und quantitativen Erklärungen, die wirklich keinen Schritt weiter führen, nicht hinaus gekommen.
Die Niedersächsische Landesregierung, unser Umweltministerium und die nachgeordneten Naturschutzbehörden haben ein gutes Artenschutzkonzept. Das zeigen die Erfolge, die wir in Niedersachsen im Arten- und Biotopschutz aufzuweisen zu haben.
Meine Damen und Herren und vor allen Dingen liebe Kolleginnen und Kollegen im Umweltausschuss, das Umweltministerium hat uns in der letzten Sitzung am 27. Oktober das aktuelle Artenschutzkonzept vorgestellt, und jedenfalls uns von der CDU-Fraktion ist deutlich geworden, dass wir nicht nur auf dem neuesten Wissensstand sind, sondern auch auf dem neuesten Stand der praktischen Erfahrungen. Ich bedauere, dass wir politisch bei diesem so wichtigen Thema nicht auf einen Nenner gekommen sind. Das sage ich ganz ehrlich. Auch Ihnen müsste doch deutlich geworden sein, dass Artenschutz eine Schwerpunkt- und Daueraufgabe des Umweltministeriums, der Umweltverwaltung und natürlich auch der vielen ehrenamtlichen Helfer im Natur- und Artenschutz ist. Ohne die wäre eine flächendeckende Artenschutzarbeit gar nicht möglich.
Sie sollten sich auch einmal klar machen - das ist im Übrigen völlig unpolitisch -, dass die Erfolge, die
wir jetzt haben, das Ergebnis von drei Jahrzehnten Artenschutzarbeit sind.
Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Umweltverwaltung und vor allen Dingen den vielen Ehrenamtlichen an dieser Stelle zu danken, ebenso den Kooperationspartnern aus der Land- und Forstwirtschaft, die viel für den Umwelt- und Artenschutz in unserem Land geleistet haben.
Neben Erfolgen gibt es aber noch immer Arten, deren Entwicklung uns große Sorge bereitet; das ist überhaupt keine Frage.
Zu Ihren Anträgen, meine Damen und Herren von den Fraktionen der Grünen und der SPD, muss ich sagen: Diese Anträge bewegen so gut wie nichts. Dies finde ich sehr schade. Lassen Sie mich das kurz erklären:
Herr Meyer, mit einem umfassenden Aktionsplan, der allgemeine Ziele beschreibt und meist quantitative Ansätze hat,
der überhaupt keine Maßnahmen vorschlägt, sondern nur quantitative Flächenanteile und Zielsetzungen beschreibt, welcher Anteil Wildnis und welcher Anteil Naturparkfläche werden soll - vielleicht können Sie mir in einer stillen Stunde einmal erklären, was Naturparke mit Artenschutz zu tun haben; das machen wir aber an anderer Stelle -, oder mit Gesetzen, Verordnungen und allgemeinen Absichtserklärungen ist im Artenschutz so gut wie nichts bewegt. Im Gegenteil: Sie binden Mitarbeiterkapazitäten daran, umfassende Papiere zu schreiben - von diesen haben wir wirklich genug -, statt ihre praktische Arbeit zu tun,
als ob wir einen Mangel an Plänen und Papieren hätten!
Zum Antrag der SPD-Fraktion muss ich sagen, Frau Somfleth: Damit kann ich reinweg überhaupt nichts anfangen. Ich weiß nicht, was ein Ergänzungsantrag ist; das habe ich noch nicht gehört. Ihr Antrag steht hier als eigener Antrag.
Wenn ich es richtig verstanden habe, möchten Sie die Umweltverwaltung künftig damit beschäftigen, dass sie den ökonomischen Wert der Natur ermit
teln und die ethischen und kulturellen Werte darstellen soll. Daran möchten Sie die Artenschutzinstrumente und die Artenschutzarbeit völlig neu ausrichten. Das heißt, Sie wollen nicht auf dem aufbauen, was die vielen Artenschützer seit 30 Jahren erfolgreich tun, sondern Sie wollen anhand dieser neuen Bewertung alles völlig neu aufstellen. Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag, den sich die SPD da geleistet hat, werden Sie in der Fachwelt nichts anderes als Kopfschütteln auslösen.
Sie sollten sich wirklich einmal mit den Praktikern und Fachleuten darüber unterhalten. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln!
Ich sehe schlichtweg gar kein Erfordernis, im Artenschutz völlig umzusteuern. Im Gegenteil: Wir können hervorragend auf der erfolgreichen Arbeit aufbauen, die wir die letzten Jahrzehnte in Form von bewährten Konzepten, Programmen und Projekten geleistet haben.
Wir haben die aus unserer Sicht erfolgreichen Instrumente in unserem Änderungsantrag für Sie dargestellt, damit Sie das noch einmal durchgehen können. Ich möchte Sie bitten, auch wenn Sie unserem Antrag nicht zustimmen: Lassen Sie uns in Zukunft vielleicht einmal nach konkreten Gemeinsamkeiten suchen. Ich fange mit ein paar Grundsätzen an, über die wir uns einig sein könnten:
Erstens. Artenschutz ist konsequenter Lebensraumschutz. - Ich glaube, dahinter kann man sich versammeln.
Zweitens. Ein Artenschutzkonzept sollte artenscharf sein und für jeden Lebensraum konkrete Handlungsansätze und Maßnahmen enthalten. - Auch das ist sicherlich ein Punkt, gegen den man nicht sein kann.
Drittens. Wir müssen im Artenschutz systematisch arbeiten, aber auch gezielte Schwerpunkte und Prioritäten setzen. - Auch das ist gesagt worden, als uns das dargestellt wurde.
Viertens. Wir müssen Erfolgs- und Effizienzkontrollen machen. - Auch dies wird getan, um zu schauen: Was ist erfolgreich? Was führt zum Erfolg und was nicht? Auf welchen Erfahrungen können wir aufbauen?
Wenn Sie dem, was ich eben gesagt habe, zustimmen - das sieht ja so aus, Frau Somfleth, obwohl Sie jetzt die Flucht ergreifen -, dann können Sie der Artenschutzstrategie der Niedersächsischen Landesregierung und auch unserem Antrag zustimmen. Dann sind wir uns einig und auf einem guten Weg.
Geschätzte Frau Kollegin Dr. Heinen-Kljajić, Sie sind ja gegen die Rotation. Machen Sie doch einmal einen Vorschlag, wo Sie den Standort der NTH platzieren würden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung und die beiden Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben einen klaren Fahrplan für die Klimaschutz- und Energiepolitik in Niedersachsen. Wir gehen dabei allerdings einen anderen Weg als Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, von der SPD und von der LINKEN. Ich finde es ein bisschen schade, dass Ihre Beiträge, gerade auch der von der SPD-Fraktion, Frau Emmerich-Kopatsch, von sehr viel Polemik getragen waren. Sie haben sich im Wesentlichen auf das Thema Energiepreise bezogen. Wie Sie das mit einem Energiemix machen wollen, den Sie so einengen, dass Sie keine Kernkraft wollen, dass Sie keine effizienten Kohlekraftwerke wollen - das heißt, alles das, was grundlastfähig ist, wollen Sie abschalten -, und wie Sie dann zu stabilen Energiepreisen kommen wollen, wird, denke ich, Ihr Geheimnis bleiben.
Wir sind der festen Überzeugung, dass allein mit politischen Konzepten und Strategiepapieren, die Sie immer wieder fordern und hier auf den Tisch legen wollen, noch nichts für den Klimaschutz getan ist.
So etwas, Frau Flauger, ist schnell aufs Papier gebracht. Wir alle wissen, Papier ist geduldig. Diese Papiere gibt es zuhauf.
Entscheidend ist, dass Maßnahmen zum Klimaschutz wirksam sind und vor allen Dingen umsetzbar sein müssen. Das gilt im Übrigen auch für mögliche Auswirkungen eines Klimawandels hier in Niedersachsen. Diese Auswirkungen muss man nämlich zunächst einmal fachlich fundiert abschät
zen. Das gilt auch für gezielte Gegenmaßnahmen oder Anpassungsstrategien.
Meine Damen und Herren, eine verantwortungsvolle Energiepolitik und Ressourcenschonung gehören zu den Kernaufgaben unseres niedersächsischen Umweltministeriums.
Weil das so ist, haben wir drei Dinge auf den Weg gebracht: Erstens. Das Umweltministerium heißt jetzt bekanntlich „Ministerium für Umwelt und Klimaschutz“.
- Herr Sohn, Sie mögen sich darüber lustig machen. Wir halten das für richtig, Herr Bachmann. Ich finde, dass damit ein eindeutiges Zeichen gesetzt worden ist, dass hier künftig ein Schwerpunkt des Ministeriums liegen soll.
Zweiter Punkt: Im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz wurde eine direkt beim Staatssekretär angesiedelte Stabsstelle Klimaschutz, Klimafolgen und Nachhaltigkeit eingerichtet. Hier wird jetzt Sachverstand gebündelt und Sachverstand durch zusätzliches Fachpersonal gestärkt. Eine wesentliche Aufgabe dieser Stabsstelle ist es, gemeinsam mit den anderen Fachministerien Konzepte und Strategien für Niedersachsen zu entwickeln. Das ist also genau das, was Sie im Ergebnis auch wollen.
Um allerdings ein erfolgversprechendes Gesamtkonzept zum Klimaschutz zu entwickeln, haben wir einen dritten, ganz wichtigen Ansatzpunkt: Wir haben eine Regierungskommission Klimaschutz auf den Weg gebracht. Das ist hier schon angeklungen. Damit wollen wir erreichen, dass alle gesellschaftlich relevanten Gruppen und auch externe Fachleute - Fachverstand kann ja bei diesem Thema nicht schaden - bei der Erarbeitung praxisnaher Handlungsstrategien mitwirken.
Ihnen wird sicherlich beispielsweise die McKinseyStudie zur CO2-Vermeidung bekannt sein. Darin sind, wie ich finde, zahlreiche sehr gute Ansätze zum Klimaschutz aufgeführt, vor allem viele Ansätze, die sich auch rechnen. Solche technologischen Ansätze sollten am Technologiestandort Niedersachsen der Schwerpunkt sein, um dem Klima
schutz Rechnung zu tragen und negative Klimafolgen zu vermeiden.
Nun haben Sie erklärt, Herr Wenzel, eine solche Regierungskommission zum Klimaschutz würde nach Ihrer Erfahrung mehrere Jahre benötigen, bis sie zu Ergebnissen kommt.
- So ist es im Ausschuss gesagt worden. Das ist wohl die Erfahrung aus Ihrer Regierungszeit. Da mag das so gewesen sein. Bei uns wird das schneller gehen.
Das hat unser Umweltminister erklärt, und das haben Sie heute auch gesagt. Nur, Sie führen das auf Ihren Antrag zurück. Ich führe es auf unsere Arbeitsweise zurück. Das werden wir Ihnen in den nächsten Monaten auch zeigen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Bosse, ich würde doch darum bitten, dass Sie noch einmal darüber nachdenken, ob Sie sich nicht doch der Ausschussempfehlung, die Eingabe mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden, anschließen können, und will das kurz begründen.
Wir haben für den Standort am Bohlweg in immerhin zwölf Jahren ausreichend Messwerte gewonnen. Zwölf Jahre lang stand dort ein Messcontainer. Es gibt eigentlich überhaupt keinen Bedarf, dort einen Messcontainer stehen zu lassen. Die Stadt hat ausreichende Erkenntnisse, wie die Feinstaubsituation dort aussieht. Ich nehme an, dass Sie sich mit dem Thema befasst haben, die Situation am Bohlweg kennen und wissen, wonach sich die Feinstaubbelastung richtet. Im Wesentlichen ist das eine Wetter- und Durchlüftungsfrage. Wir haben die Erkenntnisse, und die Stadt Braunschweig hat einen Luftreinhalteplan aufgestellt, den wir im Herbst fortschreiben werden.
Im Übrigen - das sollten Sie wissen - muss das Land auch anderen Kommunen Messcontainer zur Verfügung stellen. Denn auch die wollen etwas für die Luftreinhaltung und die Verbesserung der Luftqualität tun. Deshalb werden die Messcontainer auch in anderen Kommunen aufgestellt, und deshalb ist dieser Container dort abgezogen worden.
Den anderen Container - in der Hinsicht haben Sie vielleicht etwas durcheinandergebracht - hat das Land, wofür ich mich noch einmal bedanken möchte, der Bellis GmbH zur Verfügung gestellt. Die Bellis GmbH, deren Beiratsvorsitzender ich sein darf, ist eine Gesellschaft, die die Stadt mit der Steuerung der Ampelanlagen und des Verkehrsrechners beauftragt hat. Die Bellis GmbH ist an einem Projekt beteiligt, das im Übrigen bundesweit Beachtung findet. Es wird auch vom Bund gefördert. Bei diesem Projekt geht es darum - - -
- Bitte was? Ich habe das nicht verstanden.
- Ich wollte Ihnen ja gerade erklären, worum es bei dem Container, den Herr Bosse angesprochen hat, geht. - Dieser Container, der uns zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt wurde, dient dazu, das Verkehrsmanagement, das umweltorientiert gesteuert werden kann, zu kalibrieren. Deshalb muss
er an einer anderen Stelle stehen. Es soll nämlich erreicht werden, dass die Ampeln- und der Verkehrsrechner schadstoffabhängig gefahren werden. Das heißt, man will den Verkehr so steuern, dass er je nach Schadstoffsituation gelenkt und verstetigt wird. Von daher möchte ich mich noch einmal beim Land dafür bedanken, dass wir diesen Container bekommen haben.
Ich schlage vor, dass wir die Eingabe mit „Sach- und Rechtslage“ bescheiden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt aus Sicht der CDU-Fraktion auf den Antrag der Grüne-Fraktion eingehen. Sie bemängeln in Ihrem Antrag, dass Niedersachsen noch keine Strategie und auch noch kein Konzept für den Klimaschutz und die Energiepolitik vorgelegt hat. Mich erinnert Ihr Antrag ein bisschen an eine Schlagzeile in einer bekannten Boulevardzeitung zu dem Thema „Die Welt stirbt, und der Politik fehlen die Rezepte“. Das war am Anfang der Diskussion. Dieser Satz drückt eine in der Bevölkerung durchaus vorhandene Sehnsucht aus, die von manchem Politiker auch gleich befriedigt wird. Es gibt in diesem Fall ein ernstes, aber auch ein sehr kompliziertes Umweltproblem. Die Politik ist aufgerufen, umgehend ein Konzept auf den Tisch zu legen, und schon ist das Problem gelöst. - Meine Damen und Herren, ich glaube, jedem, der sich mit dem Problem der klimatischen Veränderungen, den sehr vielschichtigen Ursachen und vor allen Dingen den vielen denkbaren und auch sehr unterschiedlich wirksamen Handlungsansätzen befasst, ist bewusst, dass ein tatsächlich wirksames Konzept nicht so einfach aus dem Ärmel zu schütteln ist. Dem ist auch bewusst, dass ein politisches Konzept wie das der Grünen, das, was beispielsweise die Energiepolitik angeht, sowohl hinsichtlich der CO2-Minderung als auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und die Energiepreise - auch die sollte man nicht aus den Augen verlie
ren - in sich völlig unschlüssig ist und in keiner Weise weiterhilft. Kernenergie lehnen Sie ab, neue Kohlekraftwerke ebenfalls. Das heißt, Sie engen den Energiemix so weit ein, dass Sie weder ökologisch noch ökonomisch ein schlüssiges Konzept haben.
Meine Damen und Herren, solche Schnellschusskonzepte helfen in keiner Weise weiter.
Energiepolitik ist eine sehr wichtige Frage für unser Land, wenn nicht eine entscheidende Frage - im Übrigen eine Frage, die man nicht auf ein einziges Bundesland begrenzt betrachten kann, sondern es muss eine Antwort für ganz Deutschland geben. Jedes Bundesland hat seine Stärken und Standortvorteile. Die sollten wir für Niedersachsen nutzen. Dazu zwei Beispiele.
Was die Windenergie angeht - das ist eine regenerative Energie -, hat Niedersachsen meiner Meinung nach eine sehr gute Perspektive im Offshorebereich; darüber sind wir uns sogar einig. Das gilt aber auch für Kohlekraftwerke, insbesondere an Küstenstandorten; denn moderne Kohlekraftwerke mit hohen Wirkungsgraden und - wo es geht - auch mit Kraft-Wärme-Kopplung sparen CO2 und tragen zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung bei. Wenn diese Technologie dann auch noch in Deutschland weiterentwickelt und weltweit eingesetzt wird, ist es auch noch ein weltweiter Beitrag Deutschlands.
- Effektive Kohlekraftwerke. Wenn das von Deutschland ausgeht, leistet Deutschland einen weltweiten Beitrag. Die Kohle als Energieträger werden Sie weltweit nicht ausblenden können, Herr Herzog.
Zurück zu der von Ihnen geforderten Strategie: Wir haben mit dem Bereich Klimaschutz einen neuen Schwerpunkt in der niedersächsischen Umweltpolitik gesetzt. Das spiegelt sich nicht nur im Namen unseres Umweltministeriums wider.
- Sie mögen das belächeln. Meiner Meinung nach haben wir mit der Namensgebung aber zum Ausdruck gebracht, dass uns die Klimaschutzpolitik ein sehr wichtiges Anliegen ist.
Das soll aber nicht alles sein, sondern wir haben auch eine neue Stabsstelle eingerichtet. Außerdem werden wir eine Regierungskommission, eine Klimaschutzkommission, einsetzen. Diese Kommission dient dazu, einen breiten Diskurs zu führen. Damit verfolgen wir allerdings einen etwas anderen Ansatz als Sie. Sie wollen der Bevölkerung, der Wirtschaft und allen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen ein politisches Konzept vorgeben und damit überstülpen. Wir haben hier jedoch einen anderen Ansatz. Wir wollen eine breite Beteiligung unserer Klimaschutzkommission und ein Konzept, das von den politischen Gebietskörperschaften, der Wirtschaft, den Forschungseinrichtungen, dem Handwerk und schließlich jedem Bürger gemeinsam umgesetzt werden soll; denn politische Konzepte allein helfen hier nicht weiter.
Ich gehe davon aus, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraumes konkrete Vorschläge erarbeitet werden und dass vor allem im Bereich der Energieeinsparung und der Erhöhung der Energieeffizienz, aber auch im Bereich der Forschung und Entwicklung - darin sind wir uns mit der SPD sicher einig; das sind technologische Ansätze, die wir in Deutschland verfolgen - Schwerpunkte gesetzt werden. Das werden wir abwarten müssen. Dann werden wir in diesem Politikfeld konkrete und wirksame Ansatzpunkte haben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlass des Antrags der Fraktion der Grünen ist die UNKonvention über biologische Vielfalt und die 9. Vertragsstaatenkonferenz, die bekanntlich in Deutschland stattfindet. Die niedersächsische Auftaktveranstaltung hat letztes Wochenende in Braunschweig stattgefunden. Herr Minister, dafür noch einmal herzlichen Dank. Ich glaube, wir haben eine sehr gute Auftaktveranstaltung hingelegt. Der eine oder andere, der heute schon gesprochen hat, hätte sich dort einmal über die vielen Artenschutzaktivitäten in unserem Bundesland informieren und sehen können, was die vielen Akteure für den Artenschutz leisten.
Lassen Sie mich noch einen Satz zum Kollegen Herzog sagen, bevor ich zum Antrag der Grünen komme. Herr Kollege Herzog, Sie haben die westlichen Industrienationen gleich wieder als die Schuldigen ausgemacht. Ich schärfe einmal Ihren Blick für die sozialistischen Industrienationen und vielleicht auch für die neuen Bundesländer. In Bitterfeld usw. reparieren wir heute noch an den Umweltschäden, die dort angerichtet worden sind. Sie sollten einmal schauen, welche Schäden solche Systeme letztendlich verursachen.
Lassen Sie mich vorab noch eine politische Bemerkung zur Zusammenarbeit mit den Grünen machen. Ich würde mit den Grünen gern besser beim Umweltthema zusammenarbeiten. Ich fand es aber ein bisschen schade, wie Sie das hier
dargestellt haben, Herr Kollege Meyer. Ihr Beitrag war nur von Polemik und Unsachlichkeit geprägt.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich ein bisschen mehr am Antragsinhalt orientieren.
Nun zu Ihrem Antrag. Dort sind zwei Ansatzpunkte formuliert. Zum einen möchten Sie, dass die Landesregierung einen Aktionsplan zum Erhalt der biologischen Vielfalt auflegt, und zum anderen fordern Sie den Beitritt zur Initiative „Countdown 2010“. Wir werden uns im Umweltausschuss noch im Einzelnen damit auseinandersetzen, deswegen gebe ich nur eine vorläufige Bewertung ab. Ich glaube nicht, dass der Natur- und Artenschutz tatsächlich allein durch einen Beitritt zu dieser internationalen Initiative der Weltnaturschutzorganisation profitiert. So etwas hat doch meist mehr erklärenden Charakter, aber dass für unser Bundesland in der Praxis etwas dabei herauskommt, möchte ich bezweifeln.
Zu dem zweiten Punkt, dem Aktionsplan zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Niedersachsen, möchte ich kurz etwas weiter ausholen. In dem Ziel - um die Debatte wieder etwas mehr zu versachlichen -, etwas mehr für den Artenschutz in Niedersachsen zu tun, sollten wir uns alle einig sein. Das ist gar keine Frage. Die Frage ist aber, wie man das am besten macht, wo man am besten ansetzt und mit welchen Handlungsansätzen man im Sinne der 40 000 Tier- und Pflanzenarten in Niedersachsen tatsächlich Wirkung erzielt.
Meinen Sie wirklich, dass mit einem so umfassenden neuen zentralen Ansatz Wirkung erzielt wird? - Ich habe meine Zweifel daran. Im Natur- und Artenschutz besteht doch eher das Problem, dass die vorhandenen 6 000 Seiten Umweltgesetzgebung und die vielen Naturschutz- und Umweltplanungen, die bereits vorliegen, in einem krassen Unverhältnis zu dem stehen, was in diesem Bereich wirklich umgesetzt wird. Wir sollten uns meiner Meinung nach verstärkt auf die Umsetzung von Artenschutzkonzepten und -projekten konzentrieren, als immer nur neue Planungen aufzulegen.
Bei der Umsetzung sind wir in Niedersachsen auf einem ganz guten Weg. Die Weiße Liste der Brut- und Gastvögel Niedersachsens ist schon angesprochen worden. Ich meine, man sollte sich nicht immer nur an den Roten Listen orientieren, sondern durchaus auch einmal Weiße Listen aufle
gen - wie hier im Vogelschutz -, um auch die Erfolge zu sehen. Und wenn man sieht, dass man Erfolge hat, dann kann man in dieser Richtung weiterarbeiten und weitere Erfolge erzielen.
Dabei ist der Arten- und Biotopschutz für die Naturschutzverwaltung eine Daueraufgabe. So können auch Programme wie Natura 2000 oder die Wasserrahmenrichtlinie, die man auch in diesen Zusammenhang stellen kann, nicht über Nacht vollständig und abschließend umgesetzt werden, sondern das wird für die Zukunft eine Daueraufgabe unserer Umweltverwaltung und aller davon betroffenen Akteure sein. Wir können im Umweltausschuss gerne darüber sprechen, Herr Meyer, wie wir in diesem Bereich noch besser vorankommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass im niedersächsischen Haushalt 2008 immerhin über 20 Millionen Euro für die Erhaltung der biologischen Vielfalt eingesetzt worden sind. In diesem Bereich ist also nicht etwa gekürzt worden, sondern im Gegenteil: Für die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen für Artenschutz und Biodiversität sind sogar mehr Mittel zur Verfügung gestellt worden. Ich meine, das ist in Zeiten knapper Kassen durchaus ein guter Erfolg.
Nun noch kurz einige konkrete politische Anmerkungen zu den Zielen des Antrags, zu den 20 Spiegelstrichen, die Frau Somfleth schon erwähnt hat. Sicherlich stimmen wir einigen Zielen zu. Den Rückgang der biologischen Vielfalt stoppen - ich sage das jetzt einmal mit meinen Worten -, etwas gegen die Gefährdungssituation der Rote-ListeArten tun, den Biotopverbund weiterentwickeln, den Flächenverbrauch senken - das alles sind Ansätze, denen wir beitreten, Ziele, die wir mittragen wollen und werden.
Aus meiner Sicht stellt sich allerdings die Frage, wie wir diese Ziele tatsächlich verwirklichen können. Ich glaube, allein in Plänen lässt sich das nicht machen. Wir sollten versuchen, in der Diskussion im Fachausschuss zu mehr Gemeinsamkeiten zu kommen und uns nicht schon in der Eingangsdebatte mit polemischen Vorwürfen zu begegnen. Wir setzen im Gegensatz zu Ihnen - das ist schon richtig angemerkt worden - mehr auf Gemeinsamkeiten. In Ihrem Antrag klingt das etwas anders. Sie wollen verschärfte Vorschriften, mehr Gesetze, mehr Schutzgebiete, mehr Nutzungseinschränkungen. Wir haben einen anderen Ansatz und damit auch Erfolge. Wir setzen auf verstärkte Zusammenarbeit mit Naturnutzern, mit
Grundeigentümern und natürlich auch mit Naturschutzverbänden. Das heißt, wir wollen verstärkt gemeinsame Naturschutzprojekte, Vertragsnaturschutz machen. Wir wollen den Natur- und Artenschutz nicht gegen die Menschen mit vielen Vorschriften und Bürokratie machen, sondern mit den Menschen gemeinsam.
Zum Schluss möchte ich noch ein zweites ganz konkretes Beispiel nennen, das wir im Umweltausschuss vielleicht einmal ganz praxisorientiert diskutieren sollten. Das betrifft die Eingriffsregelung. Sie ist, jedenfalls nach meiner Überzeugung, viel zu bürokratisch. Bei der Ermittlung und Planung sogenannter funktionaler Ausgleichsmaßnahmen entsteht viel Verwaltungsaufwand, von dem die Arten am Ende nichts haben. Diese Regelung ist sehr starr und unflexibel und muss mit sehr viel Aufwand umgesetzt werden. Wir sollten dabei beispielsweise über die Möglichkeit der Ersatzgeldzahlung beraten. Das wird ja auf uns zukommen; und darüber haben wir auch schon einmal beraten. Das ist eine Geldzahlung, die ganz gezielt in den Arten- und Biotopschutz oder in einen Biotopverbund investiert werden kann und den Arten ganz gezielt zugute kommt. Sie sollten sich diesem Thema im Sinne Ihrer eigenen Zielsetzung vielleicht etwas mehr öffnen.
In diesem Sinne hoffe ich, Herr Meyer, dass wir im Hinblick auf den Artenschutz im Fachausschuss, wenn ein bisschen mehr Ruhe eingekehrt ist, zu mehr Gemeinsamkeiten kommen und den Artenschutz in Niedersachsen noch weiter voranbringen können.