Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Villbrandt! Wir haben die Zahl 36 deshalb gewählt, weil wir einen bestimmten Schlüssel haben wollten. Sie wissen, im Gesetz steht, dass die Beratungsstruktur flächendeckend und wohnortnah sein soll. Wir haben damals den Schlüssel gewählt: ein Pflegestützpunkt auf 95 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das hat die Zahl von 36 begründet.
Ich finde das nach wie vor richtig, aber wir haben uns natürlich auch vorgenommen, mit denen, die Akteure in diesen ganzen Beratungen sind, dass wir auch bereit sind, nach den ersten Erfahrungen zu schauen, wie sich die Pflegestützpunkte entwickeln, was nötig ist, um die jeweilige Qualität der bestehenden Pflegestützpunkte weiter auszubauen, weiterzuentwickeln und dann auch noch einmal über die Zahl der Pflegestützpunkte zu sprechen. Ich will kein Geheimnis daraus machen, dass es bei den Kassen äußerst unterschiedliche Ambitionen gibt, was sie selbst in die Pflegestützpunkte investieren. Das wird ein ganz entscheidender Punkt sein. Ich bin aber sicher, dass wir ab Mitte des Jahres 24 Pflegestützpunkte bekommen. Ich glaube, da sind sich die jeweiligen Hauptakteure einig, dass das funktioniert.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Birk von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema. Dazu hat er das Wort. – Bitte schön!
Frau Senatorin! Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch! – Meine Nachfrage: Wie wollen Sie sicherstellen oder sind Sie bemüht sicherzustellen, dass das bewährte Personal aus den Koordinierungsstellen Rund ums Alter auch bei der dann veränderten Finanzierungs- und Geldgeberstruktur in die neuen Pflegestützpunkte möglichst weitestgehend übernommen werden kann?
Herr Abgeordneter Birk! Ich bin ganz sicher, dass die bewährten Kräfte in den Koordinierungsstellen künftig in den Pflegestützpunkten ein wichtige Rolle spielen werden, weil sie die eigentlich Qualifizierten sind. Sie kennen das Fallmanagement sozusagen rund ums Alter, sie haben Erfahrung in diesem Bereich gesammelt, auch mit der Breite der Beratung, die wir in den Pflegestützpunkten haben. Wir wollen eben nicht eine reine Pflegeberatung entsprechend der Ambitionen von Kassen, sondern eine kassenunabhängige umfassende Beratung rund ums Alter,
rund um die Pflege. Deshalb denken wir durchaus über den Begriff „Pflegestützpunkte“ nach, der aus meiner Sicht ein bisschen irreführend sein kann. Hier bin ich sicher, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstellen eine wichtige Rolle spielen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Hat der Senat ein Konzept, mit dem er die untragbare und eskalierte Situation zwischen der Drogenszene und den vorrangig migrantischen Bewohnern des Gebiets am Kottbusser Tor entspannen kann?
Danke schön, Herr Kollege Lehmann! – Frau Senatorin Lompscher antwortet als Gesundheitssenatorin für den Senat. – Bitte schön, Frau Lompscher, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lehmann! Ich könnte es kurz machen und sagen: Ja. Aber ich werde es ein bisschen ausführen: Am U-Bahnhof Kottbusser Tor existiert seit langem, seit über 20 Jahren, eine Drogenszene, die je nach Jahreszeit, Witterung, aktueller Lage zirka 30 bis 60 Personen umfasst. Dabei handelt es sich um ältere, meist langjährig Drogen- und/oder Alkoholabhängige, die aufgrund der Spezifik nur teilweise und sehr begrenzt in bestehende Hilfeeinrichtungen zu integrieren sind. Der Senat hat schon seit langem gemeinsam mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Strategien entwickelt, um einerseits die Belastungen für Anwohner und Gewerbetreibende gering zu halten, andererseits den gesundheitlichen und sozialen Risiken für die Drogenabhängigen entgegenzutreten. Hierzu zählen sowohl ordnungspolitische Maßnahmen und Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung als auch unterschiedliche Hilfeangebote für die betroffenen Abhängigen.
Zu Letzterem, und das ist in meiner Verantwortung, gehören vor Ort insbesondere niedrigschwellige Angebote wie der Kontaktladen, der dort seit 15 Jahren ist und seit 2002 auch als Drogenkonsumraum SKA betrieben wird, und der Einsatz von Streetworkern und Gesundheitsmobilen des Trägers Fixpunkt e. V.
Derzeit wird angesichts der aktuellen Veränderungen gemeinsam mit dem Bezirksamt an einer längerfristigen Konzeption gearbeitet, die sowohl den berechtigten Interessen der Anwohner und Gewerbetreibenden als auch dem Hilfebedarf der Abhängigen Rechnung trägt. Diese Ausgewogenheit ist nach wie vor die drogenpolitische Leitlinie des Senats. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Details hier heute nicht vortrage.
Danke schön! – Jetzt gibt es bestimmt eine Nachfrage des Kollegen Lehmann. – Dann haben Sie das Wort, Herr Lehmann!
Danke schön! – Frau Senatorin! Sie sind ja bekannt für sehr kurze Antworten auf Anfragen. Ich frage trotzdem gerne noch einmal nach: Der Protest über die Zustände am Kottbusser Tor wird in erster Linie von Familien mit Kindern, aber auch von migrantischen Gewerbetreibenden organisiert. Welches Konzept hat der Senat, gerade diese migrantischen Gewerbetreibenden dort vor Ort zu halten, dass die Abwanderung nicht so weitergeht, wie sie teilweise schon geschieht?
Sehr geehrter Herr Lehmann! Soweit mir bekannt, ist der Protest von ganz unterschiedlich motivierten und getragenen Gruppen organisiert. Aber Sie können sicher sein, dass es die Vielfalt der Problematik nicht zulässt, dass man zu einer Lösung kommt, die sagt: Wir haben kein Drogenproblem mehr. Wir werden mit dem Drogenproblem in einer Weise umgehen müssen, wie ich es beschrieben habe, nämlich einerseits die Sorgen und Nöte der Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibenden berücksichtigen, andererseits die elementaren gesundheitlichen Bedürfnisse der Abhängigen auch nicht aus dem Blick verlieren.
Jetzt hat die Frau Kollegin Kosche eine Nachfrage und hat dazu das Wort. – Bitte schön, Frau Kosche!
Danke schön! – Frau Senatorin! Sie stimmen doch sicherlich mit mir überein, dass Drogenkonsumräume 100 Prozent Kinder- und Anwohnerinnen- und Anwohnerschutz sind. Ich möchte Sie gern in diesem Zusammenhang fragen, warum dann diese Räume nur so geringe Öffnungszeiten und so wenig Geld haben.
Frau Kosche! Dass Drogenkonsumräume in der Politik des Senats eine wichtige Rolle spielen, ist Ihnen bekannt. Ich unterstütze das ausdrücklich. Dass sie bestimmten Nutzungsregeln unterliegen, dass bestimmte Verhaltensregeln erforderlich sind und dass das bei der Klientel am Kottbusser Tor schwierig ist, ist eine andere Geschichte, die aber auch wahr ist. Vor diesem Hintergrund wird derzeit intensiv nach Alternativen für den derzeitigen Standort gesucht. In diesem Zusammenhang wird auch die Ausweitung des Angebots ermöglicht werden.
1. Wie bewertet der Senat die zunehmende Anzahl von Werbeflächen im Stadtraum von Berlin im Hinblick auf das Stadtbild?
2. Hält der Senat eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen im Sinne einer stadtbildverträglichen Begrenzung von Werbeflächen für erforderlich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haußdörfer! Werbung kann Verbraucherinnen und Verbraucher informieren. Werbung kann die Konkurrenz im Interesse der Verbraucher unterstützen. Allerdings ist das, was wir im Augenblick an Zunahme von Werbung und in der Qualität der Werbung erleben, wohl so nicht hinnehmbar, wenn es darum geht, dass das Stadtbild verschandelt wird, dass Werbung aggressiv wird und dass Straßen und Plätze insgesamt von Werbung in einem Umfang in Anspruch genommen werden, die einen Teil der Gestalt der Stadt nur schwer erkennbar sein lässt. Ich glaube deshalb, dass wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir nach der Liberalisierung der Bauordnung vor etwa vier Jahren nicht damit gerechnet haben, dass es Missbräuche einer solchen Liberalisierung geben könnte. Insbesondere ist der Verdacht, dass die großflächige Wer
bung an Baugerüsten inzwischen dort erstellt und hingenommen oder geduldet wird, wo tatsächlich eine Baumaßnahme in dem Umfang nicht zu diesem Zeitpunkt tatsächlich stattfindet, ein Anlass dafür, sich die gesetzlichen Regelungen noch einmal genau anzuschauen.
Ich habe deshalb einen Referentenentwurf erarbeiten lassen, der diese vollständige Liberalisierung des Anbringens von großflächiger Werbung ein Stückchen zurücknimmt. Ich glaube, dass es richtig ist, ein zwar vereinfachtes Genehmigungsverfahren, aber eines im Sinne einer Betrachtung dessen, was da geschehen soll, einzuführen. Von einer gewissen Größenordnung und Dominanz ab und unter dem Gesichtspunkt, ob geplante Werbung verunstaltend ist, muss es wieder eine Betrachtung durch die zuständigen Bezirksämter geben. Wir werden die vorgesehene und üblicherweise von uns zu berücksichtigende Verbändebeteiligung dazu durchführen. Ich hoffe auf die Zustimmung dieses Hauses zu einer Veränderung der Bauordnung.
Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Das deckt sich mit unseren Bewertungen. Könnten Sie vielleicht einschätzen, mit welchen Reaktionen und welchem Zeitablauf wir zu rechnen haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Frau Haußdörfer, dass es dazu einer öffentlichen Diskussion bedarf. Wir haben deshalb bereits im Februar im Rahmen eines sogenannten Werkstattverfahrens viele Beteiligte von der Stadtbildpflege bis zur Werbewirtschaft für mehrere Stunden zusammengeführt. Ich kann erkennen, dass es ein Interesse daran gibt, die Qualität des Erscheinungsbilds unserer Stadt auch durch die Werbewirtschaft gewürdigt zu sehen. Man frisst sich nicht gern gegenseitig auf und nimmt sich etwas weg, was im Ergebnis dann dazu führen würde, dass Werbung wiederum nicht wirkt. Ich lade Sie deshalb sehr herzlich ein: Wir werden am 26. März ein Stadtforum zu dem Thema Werbung durchführen. Ich möchte sehr gern öffentlich, auch mit Ihnen, darüber diskutieren, wem der öffentliche Raum in Berlin gehört.
Danke schön, Frau Senatorin! – Es geht weiter mit einer Nachfrage von Frau Hämmerling. – Bitte schön, Frau Hämmerling!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Das sind ja völlig neue Töne, Frau Junge-Reyer. Wir sind begeistert! Aber wie bewerten Sie denn, dass das genau vorhersehbar war, nachdem die Bauordnung nämlich so geändert wurde, dass man den Bauherren überlassen hat, zu bewerten, ob das, was sie an ihren Häusern an Werbung anbringen, stadtbildverträglich ist oder nicht? Dadurch, dass man die Bauordnung so geändert hat, musste eigentlich schon klar sein, dass die Stadt mit Werbung vermüllt wird. Insofern frage ich: Wie naiv muss man sein, um das nicht von vornherein auszuschließen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich könnten wir jetzt bewerten, welche Diskussion vor etwa vier Jahren geführt worden ist. Aber das führt zu nichts. Lassen Sie uns in die Zukunft schauen! Ich jedenfalls bin sicher, Frau Hämmerling, dass vor vier Jahren weder Sie noch ich noch jemand anders hier in diesem Hause sich hat vorstellen können, dass man an einer Fassade am Potsdamer Platz ein Sofa aufhängt – das, glaube ich, ist ein Stück Verunstaltung in dieser Stadt – und dass am Leipziger Platz inzwischen der große Teil der Fassaden auf der einen Seite verhängt ist, ist sicher auch nicht das, was damals vorhersehbar war.
1. Ist es zutreffend, dass der Senat beabsichtigt, in der kommenden Bundesratssitzung erneut aus der Solidarität mit dem Bund auszuscheren und im Bundesrat den Entwurf der SPD-Justizministerin zum Staatsschutzstrafrecht abzulehnen?
2. Wenn ja, sieht der Senat seine Verantwortung für die Sicherheit der deutschen Hauptstadt – angesichts der besonderen Terrorgefährdung des Regierungssitzes – adäquat ausgeübt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Juhnke! Ich möchte Ihre Fragen gern gemeinsam beantworten. Doch zunächst: Der Gesetzentwurf zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten wurde von der Bundesregierung am 23. Januar 2009 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes dem Präsidenten des Bundesrats zur Stellungnahme übermittelt. Eine Abstimmung über den Gesetzentwurf findet in diesem Stadium nicht statt.