Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Als nächster Abgeordneter hat jetzt Herr Friederici das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Nachdem der Regierende Bürgermeister sich sehr frühzeitig, vor Ablauf der Bieterfrist, für die Lufthansaübernahme von Air Berlin ausgesprochen hat und Air Berlin ab 15. Oktober nicht mehr interkontinental fliegen wird, frage ich, welche Aktivitäten er als Chef dieser Stadt persönlich entfaltet hat, dass andere Fluggesellschaften Berlin künftig nahtlos ab 15. Oktober mit Interkontinentalverbindungen anfliegen werden, um die Luftverkehrsarbeitsplätze zu sichern, die gebuchten Tickets aufrechtzuerhalten und die Bundeshauptstadt international wettbewerbsfähig zu erhalten, denn allein fünf New-York-Flüge von Lufthansa werden es nicht ausrichten.

Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben das Wort. – Bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Friederici! Es hat sich gelohnt, dass Sie wenigstens heute mal in die Zeitung geguckt haben. Lufthansa und New York hatten Sie deswegen unterbringen können. Aber wenn Sie die letzten Wochen verfolgt hätten, hätten Sie mitbekommen, dass es selbstverständlich viel Interesse von Fluggesell

schaften gibt, Langstrecke anzubieten, auch von der Lufthansa jenseits des New-York-Flugs wieder Langstreckenflüge von Berlin aus anzubieten.

Noch einmal – ich habe das schon zweimal erklärt, aber ich bin gerade in einer Phase, in der ich die Opposition gern unterstützte –: Ich habe mehrfach hier erläutert, dass ich mich nicht für die Lufthansa ausgesprochen habe, sondern ich habe ganz klar gesagt, dass, wenn es Bieter für Air Berlin, für Teile von Air Berlin, gibt, mir mehrere Dinge wichtig sind. Mir ist wichtig, dass sich der Flughafenstandort, der Luftverkehrsstandort Berlin, weiterentwickelt, mir ist ein Partner wichtig, mit dem man dauerhaft und seriös arbeiten kann, und mir ist ein Partner wichtig, der auch an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denkt und nicht nur an die Slots oder an die Maschinen.

Wenn man das als Grundlage nimmt, dann fällt zum Beispiel so einer wie Ryanair raus, da haben Sie recht. Ich fühle mich bestätigt in meiner Meinung. Ich weiß, wie groß vor acht Wochen die Empörung war, wie ich so etwas zu Ryanair sagen konnte. Inzwischen streicht Ryanair mehr Flüge, als sie fliegt. Das ist nicht meine Vorstellung von verlässlicher Zusammenarbeit für diesen wichtigen Luftverkehrsbereich, der für unsere wirtschaftliche Entwicklung, für Arbeitsplätze und Tourismus von entscheidender Bedeutung ist. Also kommen dann möglicherweise andere Partner zum Tragen, das wird man in dem Insolvenzverfahren sehen. Offensichtlich haben Lufthansa oder Easyjet gute Chancen, vielleicht auch andere, Condor; ich weiß nicht, wer noch bietet. In dieses Verfahren kann und darf sich die Politik gar nicht einmischen, und das tue ich auch nicht.

Dass ich darüber hinaus weiter in Gesprächen bin, ist eine Selbstverständlichkeit, und auch zu dem, was die Lufthansa jetzt anbietet, hat es ein direktes Gespräch zwischen Herrn Spohr und mir gegeben. Ich werde auch weiter dranbleiben, dass selbstverständlich von Berlin aus von der Lufthansa auch Langstrecke angeboten wird, aber auch hoffentlich auch über die Lufthansa hinaus.

Vielen Dank! – Herr Friederici! Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Regierender Bürgermeister! Wo Sie mich am Anfang wegen des Zeitungslesens kritisiert haben: Die Meldung stand nicht heute in der Zeitung, sondern kursiert seit gestern 11 Uhr im Internet. Ich freue mich aber, dass Sie sie heute endlich zur Kenntnis genommen haben.

Ich möchte Sie noch einmal konkret fragen: Was haben Sie persönlich unternommen? Mit welcher Flugge

sellschaft sind Sie im Kontakt, und welche Strategie steht dahinter, dass künftig auch weiterhin eine interkontinentale Flugverbindung nach Atlanta, Miami, Washington und Los Angeles von Berlin aus stattfindet? Die scheinen Sie offensichtlich nicht zu kennen, sonst hätten Sie eben schon darauf Bezug genommen. Denn New York wird künftig nur fünfmal in der Woche angebunden.

Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Auch zum wiederholten Male: Der Chef der Flughafengesellschaft ist hier in einer Verantwortung, für die Standorte Tegel, Schönefeld-Alt, Schönefeld-Neu mit Fluggesellschaften Verhandlungen zu führen, um ein so attraktives Angebot zu machen, dass die Fluggesellschaften gern hierher kommen oder ihr Angebot ausweiten können. Darüber hinaus sprechen alle Ministerpräsidenten mit Fluggesellschaften und Airlines, um die Flughafenstandorte in ihren Bundesländern zu ertüchtigen. Auch ich tue das, wie ich es Ihnen schon in der Vergangenheit dargestellt habe. Ich habe Ihnen gerade von einem Telefonat, einem Gespräch, mit Herrn Spohr berichtet. Ich habe mich gestern mit dem Deutschlandchef von Turkish Airlines getroffen, die ihr Angebot deutlich ausweiten wollen, gegebenenfalls auch interkontinental, die Überlegungen haben, wie sie sich an diesem Standort weiterentwickeln können, die sehr gern von Tegel fliegen, es aber sehr bedauern, wenn es in Schönefeld nicht eine deutliche Weiterentwicklung geben würde, weil sie dringend das Angebot in Schönefeld brauchen, um dann zum Beispiel mit größeren Maschinen auch andere Strecken anbieten zu können. Sie sehen allein schon aus den letzten Tagen, dass ich diverse Gespräche führe.

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat jetzt der Abgeordnete Herr Daniel Buchholz das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Regierender Bürgermeister! Ich finde es sehr gut, dass Sie auch die mehreren Tausend betroffenen Beschäftigten von Air Berlin im Fokus haben. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass diese dann – wahrscheinlich demnächst ehemals Beschäftigten – in Verwaltungsstellen des Landes Berlin unterkommen?

Herr Regierender Bürgermeister! Bitte schön!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Buchholz! Wir haben deutlich gemacht, dass wir das ausloten wollen. Natürlich ist die erste Option, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden. Es ist unsere Zielrichtung, dass sie in ihren Berufen in ihrem Unternehmen, das dann vielleicht von einem anderen getragen wird, aber in einem Luftverkehrsunternehmen wirklich eine gute Zukunft haben. Das ist die erste Option, und es zeichnet sich zum Glück ab, wohl auch durch die entsprechenden Äußerungen der Politik begleitet, dass die Bieter, die jetzt im Rennen sind, sehr wohl auch für die Arbeitsplätze entsprechende Angebote machen.

Dort, wo es möglicherweise nicht oder nicht komplett funktioniert, sind wir sehr daran interessiert, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Wir haben da erfahrene Kollegen, die bisher mit viel Kompetenz und Sachverstand gearbeitet haben. Wir brauchen in den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen erfahrene Mitarbeiter, wenn man allein an IT denkt. Da wollen wir uns deutlich weiterentwickeln. Das sind alles Themen, die in so einem großen Unternehmen wie Air Berlin von den Kolleginnen und Kollegen mit begleitet wurden. Insofern werden wir jetzt darstellen, welche Möglichkeiten es in der Berliner Verwaltung gibt. Wir werden abwarten, welche Mitarbeiter von den Bietern, den neuen Anteilseignern der Air Berlin, übernommen werden, und dann werden wir sehen, wie wir das gegebenenfalls zusammenführen können für diejenigen, die keine Perspektive im Unternehmen haben, dass sie von uns ein gutes Angebot bekommen.

Vielen Dank!

Für die nächste Frage hat jetzt der Abgeordnete Herr Trapp das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Berliner Beamtenversorgung für nicht amtsangemessen und verfassungswidrig erklärt hat, welche finanzielle Vorsorge wird der Berliner Senat im Haushalt treffen?

Für den Senat antwortet Herr Senator Kollatz-Ahnen. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das wird Sie jetzt erst mal verblüffen: Keine, weil es nicht erforderlich ist. – Was ist der Sachverhalt, um den es

(Oliver Friederici)

dabei geht? – Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesverfassungsgericht etwas vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht wird erst dann ein Urteil sprechen können, wenn das Bundesverfassungsgericht zu dieser Vorlage Stellung genommen hat. Das heißt auf gut Deutsch: Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassung falsch interpretiert hat.

Das Bundesverfassungsgericht selbst hat sich in dieser Sache, um die es hierbei geht, der Beamtenbesoldung, mit zwei Urteilen in den letzten Jahren geäußert. Das erste Urteil stammt vom 17. November 2015, es liegt also noch nicht sehr lange zurück, das zweite war noch später. Das erste Urteil betraf die Beamtenbesoldung in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen. Dort hat das Bundesverfassungsgericht damals fünf Kriterien entwickelt und dann in einem Fall, Sachsen, festgestellt, dass die Kriterien eins, zwei und drei verletzt seien. In den Fällen Niedersachen und Nordrhein-Westfalen ist es zu dem Ergebnis gekommen, dass keines der fünf Kriterien verletzt war. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Urteil gesagt, es müssten drei Kriterien verletzt sein, dann bestehe ein Rechtsanspruch darauf, dass etwas daran geändert wird.

Wir haben das damals – an der Berechnung waren ein gewisser Frank Henkel im Innenressort und ich beteiligt – in zwei Ressorts analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in Berlin diese drei Parameter nicht verletzt sind, sondern es immer bei einzelnen Gehaltsgruppen mal sein kann, dass ein Parameter verletzt, bei anderen Gehaltsgruppen ein anderer Parameter verletzt ist, aber nicht drei auf einmal.

Dann hat das Bundesverfassungsgericht am 5. Mai 2017 – also vor wenigen Wochen – über die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Recht gesprochen und hat wieder dieselben fünf Kriterien angewendet und kam in dem Fall zu dem Ergebnis, dass in Sachsen-Anhalt drei Parameter verletzt waren, in Nordrhein-Westfalen keiner und in RheinlandPfalz einer. Sie haben wieder gesagt, dass das dazu führt, dass dort, wo drei Parameter verletzt sind, Änderungen erforderlich sind, und dort, wo ein oder kein Parameter verletzt ist, keine Änderungen erforderlich sind.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt nicht in Abrede, dass in Berlin, nein, es behauptet gar nicht, dass in Berlin drei Parameter verletzt seien, sondern es behauptet, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassung falsch auslegt, weil es nicht darauf ankomme, dass drei Parameter verletzt seien, sondern dass man, auch wenn bereits ein Parameter verletzt sei, zum Ergebnis kommen könne – und nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kommen müsse –, dass die Verfassung verletzt sei. Es ist nun sicherlich so, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das sich in den letzten Jahren

mehrmals mit diesem Thema befasst hat, aktuell ist. Wir als Senat, wenn der Vorlagebeschluss ans Bundesverfassungsgericht geht, werden zum einen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten – Sie erkennen aus meiner Antwort, wie ich glaube, dass das Bundesverfassungsgericht urteilen wird – und zum anderen, wenn der Vorlagebeschluss zurückgegangen ist ans Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht dann Recht spricht auf Basis dessen, was das Bundesverfassungsgericht nach dem Vorlagebeschluss entscheidet.

Vielen Dank! – Herr Trapp! Haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall.

Dann schaffen wir noch eine Frage der Abgeordneten Fuchs. – Die Frau Abgeordnete Fuchs hat jetzt das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vom 22. bis 28. September findet die 20. Berliner Hospizwoche statt. Ich frage den Senat, was er tut, um die Hospizarbeit in Berlin zu unterstützen.

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Kolat – bitte!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Fuchs! Meine Damen und Herren! Heute endet tatsächlich die Hospizwoche in Berlin. Diese Hospizwoche ist insofern sehr wichtig, weil das Thema Hospiz immer ein bisschen im Hintergrund und am Rand der Gesellschaft sein Dasein fristet. Ich denke, dass das Thema Hospiz viel stärker in die Mitte der Gesellschaft und in der Öffentlichkeit einen Raum braucht.

Ich bin gerade mit Geburtshilfe sehr befasst. Es ist etwas sehr Schönes, wenn Kinder auf die Welt kommen, aber zum Leben gehören nun einmal auch das Sterben, Tod und Trauer. Diese letzte Phase des Lebens würdevoll zu begleiten und Menschen zu unterstützen, die schwerstkrank sind oder sterben, gehört auch zu unser aller Aufgabe, um diesen Teil des Lebens stärker zu würdigen. Es ist eine tolle Woche, die Berlin veranstaltet. Es ist die 20. Berliner Hospizwoche. In allen Bezirken finden Veranstaltungen statt, und das Thema ist präsent.

Was macht Berlin? – Berlin finanziert genau diese Hospizwoche. Darüber hinaus haben wir eine Anlaufstelle Hospiz, die wir finanzieren, aber auch das Netzwerk Palliative Geriatrie. Es ist gerade in einer alternden Gesellschaft wichtig, dass der Senat hier unterstützend wirkt.

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

Ich war gestern selbst mit meiner Staatssekretärin in einem Kinderhospiz – Sonnenhof. Ich habe dort noch einmal erlebt, dass das Thema Hospiz nicht nur ein Thema ist, wenn man alt wird, sondern dass auch Kinder auf die Welt kommen, die schwerstkrank sind und wo absehbar ist, dass sie nicht lange leben werden. Hospiz heißt nicht nur, die letzte Zeit zu begleiten, sondern die Familien, die Eltern, die Geschwister während dieser schweren Zeit zu betreuen und zu begleiten, sie zu unterstützen. Hospiz ist mehr als das Sterben, sondern alles, was drum herum anfällt, Sorgearbeit für die Familien auch nach dem Tod des Angehörigen. Insofern werden wir diese Arbeit auf jeden Fall weiter verstärken im Senat.

Der alte Senat hat es leider verpasst, den Runden Tisch zu implementieren. Man glaubt es nicht, aber der Runde Tisch Palliativ- und Hospizversorgung hat fünf Jahre nicht getagt. Wir haben das wieder ins Leben gerufen. Eine sehr erfreuliche Nachricht ist, dass wir im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung im Roten Rathaus die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen wieder aufgefrischt haben. Ich habe sie noch einmal unterzeichnet und habe mich sehr gefreut, dass die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft und viele Wohlfahrtsverbände mit mir unterschrieben haben. Wir haben jetzt richtig viel Zuspruch, dass wir das Thema Hospiz- und Palliativversorgung sozusagen wieder lebendig werden lassen und Aktivitäten entwickeln. Wir brauchen die Hilfe der niedergelassenen Ärzte, wir brauchen die Hilfe der Krankenhäuser, damit unser Netzwerk so weit gespannt wird, dass Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden, auch eine würdevolle Begleitung haben.

Vielen Dank! – Haben Sie ein Nachfrage, Frau Abgeordnete? – Dann hat der Herr Abgeordnete Isenberg das Wort. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Sie haben gerade dargestellt, dass Berlin endlich die Charta unterschrieben hat, die Bundescharta. Meine Frage lautet, welche drei, vier, fünf konkreten Maßnahmen sehen Sie auf Landesebene gesetzgeberisch oder haushälterisch oder in Abstimmung mit anderen Akteuren vor, um den Status der Palliativ- und Hospizversorgung zu verbessern. Was wollen Sie konkret tun?

Frau Senatorin – bitte sehr!

Die Charta wurde bereits 2013 unterzeichnet. Mir war nur wichtig, dass sie nicht in der Schublade landet, sondern

wir das aktiv auffrischen und vor allem auch in die Umsetzung gehen. Ich werde ganz konkret eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung einrichten. Es geht um mehrere Handlungsfelder. Die Umsetzung wird der Senat nicht alleine vollziehen, sondern mit allen Akteuren gemeinsam. Mir ist aber wichtig, dass wir dabei vorankommen.

Wo ich Handlungsbedarf sehe, das war Ihre Frage. – Ich sehe sehr viel Handlungsbedarf gerade was junge Menschen betrifft. Junge Menschen sind die, die man über Online-Möglichkeiten erreichen kann, damit sie sich mit dem Thema frühzeitig befassen. Das wurde bei der Eröffnungsveranstaltung ganz klar: Je mehr man das Thema verdrängt, dann aber kalt erwischt wird, umso schwieriger wird es für die Menschen. Es geht darum, sich präventiv sehr frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Hier können wir mehr tun, auch über Online-Möglichkeiten, um auch junge Menschen zu erreichen.

Wo ich auf jeden Fall noch Handlungsbedarf sehe, ist beim Thema interkulturelle Öffnung. Es wird mir immer bestätigt, dass Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen mit dem Thema auch sehr unterschiedlich umgehen und der Zugang zu dieser Community noch weitgehend fehlt. Da sehe ich auf jeden Fall noch zusätzlichen Handlungsbedarf. Das Thema reicht natürlich bis in die Palliative-Geriatrie-Netzwerke, es reicht bis in die Krankenhäuser hinein. Ein Teil, den Sie als Abgeordnete bestärkt haben, ist, dass die Palliativmedizin stärker im Rahmen der Hochschulverträge abgesichert wird. Es ist eine ganze Menge zu tun. Da haben wir viele gute und neue Ideen, aber wir müssen das strukturell mit allen Akteuren bearbeiten. Deswegen der Runde Tisch und eine Arbeitsgruppe Umsetzung der Charta. Das gab es alles bisher nicht.

Vielen Dank! – Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Damit sind die 60 Minuten vorbei und die Fragestunde ist für heute beendet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3: