Protokoll der Sitzung vom 31.05.2018

Frau Senatorin!

Dieser konkrete Fall ist mir nicht bekannt, aber viele andere, weil sich Berliner und Berlinerinnen auch an uns wenden. Wir haben nicht nur den Kontakt über Briefe mit der DHL gesucht, das war ebenfalls in der Bundesnetzagentur Thema und ist von Berliner Seite angesprochen worden, weil Berlin offensichtlich stärker als andere betroffen ist. Ich kann nur anbieten, dass sich der betroffene Bürger an uns wendet und wir das für diesen Fall noch mal sehr konkret Richtung DHL kommunizieren.

Die zweite Nachfrage geht an Kollegen Hansel. – Bitte schön!

Ist es nicht so, dass möglicherweise der Innensenator der richtige Ansprechpartner wäre? Denn soweit ich das gehört habe, sind das Probleme der inneren Sicherheit, dass es nämlich Überfälle auf die Leute von DHLExpress gegeben hat und sie deswegen nicht zustellen.

Frau Senatorin Pop!

Das ist in der ersten Frage nicht angesprochen worden, und da ich diesen konkreten Fall nicht kenne, kann ich hier dazu nichts sagen. Aber, wie gesagt, das Angebot bleibt bestehen, dass sich der Bürger an uns wenden kann und wir versuchen werden, die Gründe herauszufinden und uns mit der DHL ins Benehmen zu setzen.

Für die FDP hat jetzt der Kollege Swyter das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat bezüglich Presseberichterstattungen, dass über den Vergabemindestlohn derzeit diskutiert wird, welcher Vergabemindestlohn denn nun gelten soll, 10,20 Euro oder 12,63 Euro. Würfeln Sie noch? Ich bin ganz verwirrt bei den diversen Mindestlöhnen, die bereits gelten bzw. in Rede stehen, und ich bin dankbar für Aufklärung.

Das macht auch Frau Senatorin Pop. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Swyter! So schnell sind Sie doch meistens gar nicht zu verwirren.

[Heiterkeit bei Frank-Christian Hansel (AfD)]

Lassen Sie uns in Ruhe über die Vergaberechtsnovelle sprechen, die einige Punkte mehr beinhalten wird. Unter anderem nehmen wir auf, was von Bundesebene an rechtlichen Verpflichtungen auf uns zukommt. Wir versuchen auch, ein Stück weit die Vereinheitlichung von Schwellenwerten zu erreichen im Sinne der Entbürokratisierung für die Unternehmen, und wir versuchen, die Nachweispflichten stärker auf die Verwaltungen zu verlegen und nicht auf Unternehmensseite zu belassen, und wir werden einen Weg gehen, das Landesmindestentgelt, das für Vergabe und Ausschreibungen im Land Berlin gilt, an die Realität anzupassen. Es gibt viele Berechnungsmethoden, die man dort anwenden könnte.

Zurzeit wird per Verordnung jährlich anhand des Warenkorbs die Erhöhung des Mindestentgelts festgelegt. Wir wollen jetzt einen anderen Weg gehen und haben uns dazu verabredet, an die unterste Stufe des Eingangstarifs des öffentlichen Dienstes das Landesmindestentgelt anzukoppeln, weil nämlich für viele Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, dieser Tarif gilt und wir eine breite Basis haben und weil wir auf der anderen Seite nicht Arbeiternehmer und Arbeitnehmerinnen, die für das Land Berlin über öffentliche Aufträge arbeiten, schlechter bezahlen wollen, als das im Eingangstarif des Landes Berlin im öffentlichen Dienst der Fall ist.

Herr Kollege! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Dann haben Sie das Wort. Bitte schön!

Dann habe ich es richtig verstanden, dass dieser eine Mindestlohn von 12,63 Euro, der diskutiert wurde, vom Tisch ist. Der wird also nicht kommen, das habe ich zunächst verstanden. Meine Frage: Wollen Sie also auch nicht mehr an dem Verfahren festhalten, dass der Mindestlohn nach dem Warenkorb bzw. nach der Lohnentwicklung erfolgen soll, so, wie es eigentlich der Beschluss dieses Parlaments war, sondern nach anderen Kriterien, die stets neu verhandelt werden?

Frau Senatorin!

Wir gehen jetzt in das Beratungsverfahren für dieses Gesetz, und wie das so ist: Der berühmte Spruch ist ja bekannt, dass das Gesetz zum Schluss nicht ganz so aussieht, wie man es eingebracht hat. Ich bin offen für diese Diskussion. Allerdings halte ich es für sinnvoll, sich nicht an einem Warenkorb zu orientieren, der sich tatsächlich immer wieder neu zusammensetzen lassen könnte – da gibt es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, und die Rechtssicherheit ist nicht immer gegeben –, sondern bei der Festlegung des Landesmindestentgeltes einen neuen Weg zu wählen, nämlich die Ankopplung an den Eingangstarif des zwischen Gewerkschaften und öffentlicher Hand ausgehandelten Tarifvertrages. In diesem Fall wäre das der Tarifvertrag der Länder, der für Berlin einheitlich gilt. Es gibt bereits eine breite Verständigungsgrundlage auf diesen Tarifvertrag, und daran das Landesmindestentgelt anzukoppeln macht Sinn.

Herr Swyter! Wie die Zahl zum Schluss aussieht: Sie wissen, auch diese Tarifverträge werden neu verhandelt. Es werden auch dort jährlich Anpassungen vorgenommen. Insofern ist dort der berühmte Zuwachs, den Sie angesprochen haben, mit berücksichtigt. Insofern sehe ich nicht, dass das eine schlechtere Berechnungsgrundlage als der Warenkorb sein sollte, der Rechtsunsicherheiten hat. Die Diskussion haben wir im Ausschuss bereits ausführlich geführt: Was gehört da rein, was gehört da nicht rein, wie ist das Abstandsgebot und Ähnliches? Durch die Ankopplung an den Eingangstarif des öffentlichen Dienstes hätte man die Gleichwertigkeit, die ich soeben angesprochen habe, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die im öffentlichen Auftrag arbeiten, und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin.

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht. Dann ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde

mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.

[Gongzeichen]

Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten. – Dann beende ich die Anmeldung.

[Gongzeichen]

Dann verlese ich die Liste der Namen der ersten zehn Wortmeldungen: Frau Demirbüken-Wegner,

[Heiterkeit bei der AfD]

Herr Weiß, Herr Dr. Juhnke, Herr Evers, Herr Ubbelohde, Herr Hansel, Herr Düsterhöft, Herr Gläser, Herr Kerker und Herr Dr. Efler.

Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben.

Wir beginnen mit Frau Demirbüken-Wegner. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus welchen Gründen leugnet der Senat in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage 18/14 837, dass es nach wie vor eine Einkommenslücke zwischen den Berliner Kitaerzieherinnen und -erziehern und denen anderer Bundesländer gibt, während Senatorin Scheeres in der „Berliner Morgenpost“ sowie in der RBB „Abendschau“ vom 26. Mai davon spricht, dass im Nachbarland Brandenburg rund 400 Euro mehr verdient werden bzw. der Lückenschluss zwischen Berlin und Brandenburg hinbekommen werden muss?

[Sabine Bangert (GRÜNE): Schön abgelesen! – Udo Wolf (LINKE): Das war mal eine spontane Frage!]

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Scheeres. – Sie haben das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Demirbüken-Wegner! Wir hatten ja gerade eine sehr intensive Debatte in der Aktuellen Stunde, auch über das Thema des Lückenschlusses. Es gibt einen Unterschied zwischen dem TVöD und der TdL, und

wenn man sich die Gehaltsunterschiede anschaut, sieht man, dass in den ersten Jahren, in den ersten Stufen der Gehälter der Erzieherinnen und Erzieher erst einmal kein Unterschied festzustellen ist. Sie erhalten also gleich viel Gehalt. In den nächsten Jahren aber, wenn sie also mehrere Jahre im Dienst sind, gibt es eine Lücke. Dass es generell eine Differenz von 400 Euro zwischen Brandenburg und Berlin gibt, stimmt nicht. Das geben die Tariftabellen nicht her. Nach ein paar Jahren entsteht eine Lücke. Genau das ist aber das Thema und auch das Ziel der Koalition: diese Lücke zu schließen. Das war schon bei den letzten Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder die Zielsetzung des Finanzsenators, bei denen wir uns für die Sozialberufe starkgemacht haben und Zuschläge für Sozialpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher von 80 bis 100 Euro erreichen konnten. Das reicht uns aber nicht aus, und wir sehen jetzt eine Türe offen, diese Lücke 2019 in den neuen Tarifverhandlungen zu schließen. Die Koalition hat heute auch noch einen Antrag eingebracht, der zu prüfen ist.

Frau Demirbüken-Wegner! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. – Bitte schön!

Dann schließe ich daraus, dass meine Schriftliche Anfrage falsch beantwortet worden ist. Das ist aber nicht meine Frage. – Warum lehnt der Senat hartnäckig eine Landeszulage für Kitaerzieherinnen und -erzieher ab, um die Einkommenslücke zu anderen Bundesländern zu schließen, obwohl er dies bereits in anderen Bereich praktiziert hat, wie zum Beispiel durch die Möglichkeit, ÖGD-Ärzte mittels Eingruppierung in höhere Erfahrungsstufen von Anfang an besser zu stellen?

[Carola Bluhm (LINKE): Sie sind aber schlecht informiert!]

Jetzt Herr Kollatz-Ahnen!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrer Fragestellung werden verschiedene Dinge miteinander vermischt, die absolut nichts miteinander zu tun haben. Auch das Präsidium sagt immer, man soll in den Fragen nicht verschiedene Dinge miteinander verkoppeln. Fangen wir einmal mit dem Thema ÖGD an! Bei dem Thema ÖGD sind wir dabei, ein System zu finden, in dem wir im Rahmen einer Einzelfallprüfung eine Möglichkeit nutzen, durch eine Abwägung von einer Ausnahmemöglichkeit des bestehenden Tarifvertrages Gebrauch zu machen, wenn eben Stellen, ver

einfacht gesprochen, mehrfach ausgeschrieben worden sind und wir mehrfach keine Besetzungen finden. Dazu wird es auch in wenigen Tagen eine Senatsvorlage geben. Wenn das Ziel Ihrer Wissbegierde ist, ist sie damit befriedigt und die Teilfrage beantwortet.

Eine zweite Nachfrage hat Herr Friederici. – Sie haben das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter!

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie gedenkt der Senat mit den Forderungen nach einer Landeszulage für Kitaerzieherinnen und -erzieher umzugehen, die anlässlich der Kitademo vom 26. Mai durch Eltern, Erzieher, Gewerkschaft und Vertreter der Koalition erhoben wurden, also durch den jugendpolitischen Sprechers der Linken und die Fraktionsvorsitzende der Grünen, die angeblich schon lange eine Landeszulage eingefordert hätten?

Herr Kollatz-Ahnen, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Es war ein relative Großtat, als das Land Berlin beschlossen hat, in das bundesweite Tarifgefüge zurückzukehren – ich glaube, übrigens auch im Einvernehmen mit der Fraktion, für die der Fragesteller spricht. Das Land Berlin ist zumindest auf lange Sicht nicht gut damit gefahren in einer Situation, in der man geglaubt hat, außerhalb eines Tarifgefüges zu sein. Der letzte große Betrieb, den wir in einen Tarifverbund geführt haben, war die Charité im letzten Jahr. Bei dem Thema der Landesverwaltung sind wir aber in den Tarifverbund der Bundesländer zurückgekehrt. Das ist auch der richtige Tarifverbund für das Land Berlin. Der Tarif gilt also.

Wenn der Tarif gilt, kann man zwar durchaus auf Demonstrationen fordern: „Zulage hier, Zulage dort!“, aber es gilt dann der Tarif. In dem Tarifvertrag sind auch die Zulagemöglichkeiten geregelt. Frau Senatorin Scheeres hat schon in der Aktuellen Stunde ausgeführt, dass der sinnvolle Weg, der sich nun auftut und im Übrigen von meiner Seite mit den Tarifpartnern schon vor zwei Jahren besprochen worden ist, ist, dass wir versuchen, im Rahmen des Tarifgefüges in dem Tarifverbund, in dem wir sind, eine Verbesserung für bestimmte Berufsgruppen zu erreichen. Eine tarifvertragliche Zulagenregelung ist nicht zuletzt auf meine Initiative hin in den letzten Tarifverhandlungen zustande gekommen. Es ist auch von Frau Scheeres schon darauf hingewiesen worden, dass es diese tarifvertraglich vereinbarte Zulage, die dann auch im

(Senatorin Sandra Scheeres)

gesamten Tarifverbund gilt, ohne eine Berliner Initiative nicht gegeben hätte.

Bei den anstehenden Tarifverhandlungen Anfang des nächsten Jahres geht es darum, für bestimmte Berufsgruppen neue Eingruppierungen zu finden. Dazu zählen sehr wohl auch Erzieherinnen und Erzieher, Leitungen von Kitas und Sozialarbeiter, die z. B. bei Kindeswohlfragen entscheiden. Darüber finden zurzeit die Gespräche in der TdL-Mitgliederversammlung statt. Ab Juli finden dann auf Arbeitsgruppenebene zwischen den Tarifpartnern Gespräche statt, und es ist offensichtlich, dass man diesen Verhandlungen weder hier vorgreifen kann noch vorgreifen sollte. Es erstaunt mich ein wenig, wenn aus der CDU der Eingriff ins Tarifgeschehen gefordert wird.

[Zuruf von Emine Demirbüken-Wegner (CDU) –

Das hätten Sie doch alles

vorhin in der Debatte sagen können! –